Ja, hair mess, dazu füge ich bei, dass es auch bei Betrieben wie Banken noch andere gewerberechtliche Gesichtspunkte gibt, die zweifellos nicht die BaFin überprüfen kann, weil ihr dazu das Fachpersonal fehlt. Die BaFin kann etwa beurteilen, ob genügend Eigenkapital vorhanden ist, der Betrieb nach bankenrechtlichen Gesichtspunkten aufgebaut oder das Berichtswesen gesichert ist, hingegen wird sie schwerlich beurteilen können, ob bei einer Geschäftsstelle der Arbeitsschutz der Angestellten gewährleistet ist, genügend Parkplätze für Kunden vorhanden sind, der Brandschutz in Ordnung ist oder - ja, auch das kann rechtlich bedeutsam sein - die äußere Beschriftung eines Bankgebäudes einschließlich etwaiger Werbung den Vorgaben entspricht. Da gibt es sehr viele Dinge, die man falsch machen kann. Ich bin selbst Eigentümer einer Liegenschaft, die ich so eingerichtet habe, dass ich sie als Geschäftslokal verwenden könnte (was ich zur Zeit nicht tue). Dabei muss die Toilette zum Beispiel über eine Türe verfügen, die ich notfalls von außen öffnen kann, falls ein Kunde (was zwar unwahrscheinlich ist, aber ja einmal vorkommen kann) auf dem Klo einen Schwächeanfall bekommen sollte. Dabei genügt es nicht, dass die Türe innen einen Drehknopf und außen einen Vierkant-Stift hat, sondern es muss auch ein Vierkantschlüssel vorhanden und jederzeit greifbar sein. Andernfalls darf ich keine Kunden empfangen.