Autor Thema: Neues aus dem Königreich 1/16  (Gelesen 24319 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #180 am: 27. Januar 2016, 00:39:06 »
Ich weiß nicht, ob es ein Mißverständnis Deinerseits ist oder ich Dich mißverstehe. Mit "er" ist der Abwickler gemeint. Der aber nach Fitzeks Auslegung nicht die Schlösser ausgewechselt hat, sondern aus purer Zerstörungslust und Böswilligkeit einen Riesenschaden angerichtet hat.

Ah!  :-[

Ich will ja nicht übermäßig pingelig erscheinen oder undankbar für die nette Zusammenfassung, und bei konzentrierter Leseart ist das auch eindeutig, aber das ist ein schönes Beispiel dafür, daß Grammatik manchmal zu was nütze ist und der Konjunktiv in der indirekten Rede Mißverständnisse vermeiden kann.   :rabbit:

Und wehe, wenn Du mich jetzt Grammatiknazi nennst, dann gibt's drei Nächte schlechte Träume von Fitzek!!!!  :P

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #181 am: 27. Januar 2016, 00:49:55 »
Danke, aber ich meinte eigentlich welche unterdrückten Urkunden?

Eines der wohl gehüteten Geheimnisse des transparent transpirierenden "Königs". Ich vermute:

A) Seine letzte Steuererklärung. Danach hat er aus Protest keine mehr gemacht.
B) Fehler beim Jonglieren mit KFZ-Kennzeichen und -Urkunden.
oder vielleicht C) Er hat die Gründungsurkunde der Bundesrepublik aufgefuttert.
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Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #182 am: 27. Januar 2016, 06:50:58 »
Ob und wann eine Steuererklärung zur Urkunde wird ist strittig. Eine Unterdrückung der selbst erstellten Steuererklärung ist eher nicht möglich, weil sie vor der Abgabe beim Finanzamt nicht diese Qualität hat. Bis zur Abgabe kann er sie auch noch ändern ohne dass irgendein Straftatbestand erfüllt wird.
Selbst eine unterschriebene beim Steuerpflichtigen bei einer Durchsuchung aufgefunden Steuererklärung kann nicht aus sich selbst heraus zu Steuerhinterziehungsvorwürfen führen. Nur wenn er einen Abgabewillen äußert, kann sich hieraus eine Steuerhinterziehung ergeben.
Auch eine Urkundenfälschung oder Unterdrückung, kann sich erst nach vollzogenem Abgabewillen ergeben.
Finanzbeamte schreiben deshalb meist mit andersfarbigem Stift in die Erklärungen um Verwechslungen zu vermeiden.  Der Steuerpflichtige selbst kommt in der Regel nach Abgabe nicht mehr an seine Erklärung ran.

Eine Gründungsurkunde der BRD gibt es - WWW (wie wir wissen) - nicht, gab es nie und braucht es nicht.

Das mit den Kfz-Kennzeichen kam später.

Meine Vermutung liegt bei einer Urkundenunterdrückung in Verbindung mit seinem DDR-Werdegang.
Da gab es im Osten mehrere Verfahren. Und einige von denen kamen dann mit diesem Eintrag zu uns.
Im Osten wurde ihnen das zu wichtig genommen. Man kannte sie und ihren Werdegang ja persönlich.
Bei uns mussten sie nur mit den für einen "Ossi" üblichen Vorbehalten kämpfen, aber nicht mit mehr.
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #183 am: 27. Januar 2016, 09:49:56 »
Das verstehe ich nicht. Wenn man seine Erklärung abgibt, wird einem vorgeworfen, sie unterdrücken zu wollen?
Oder geht es um "Steuerverkürzung", die erst geahndet wird, wenn man den Wisch auch abgegeben hat?
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #184 am: 27. Januar 2016, 11:27:26 »
Fitze hat eine Eintragung wegen Unterdrückung von Urkunden.

Ich wollte darstellen, dass dies wegen einer Steuererklärung, wie von Blue gemutmaßt, kaum sein kann. Ob das mit einem Steuerbescheid geschehen kann, weiß ich nicht. Jedenfalls ist mir kein Fall bekannt. Eine Steuererklärung nicht abzugeben ist jedenfalls kein Urkundenunterdrückung, weil sie frühestens mit der Abgabe beim Finanzamt zur Urkunde wird. Und dann bekommt sie der Steuerpflichtige ja nicht mehr in die Hand.

Ich kenne den Tatbestand der Urkundenunterdrückung aber mehrfach aus Verfahren, in denen einer seine staatstragende Vergangenheit zur Zeit der DDR verschleiern wollte.
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Offline Königlicher Hofnarr

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #185 am: 27. Januar 2016, 11:48:05 »
Der Betreffende muss ja aufgefordert / verpflichtet gewesen sein, seine Rolle in der DDR darzulegen.
Der Beruf und seine staatstragende Rolle in der BRD kommen als Grund wohl nicht in Frage.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2016, 12:04:57 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 

Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #186 am: 27. Januar 2016, 12:03:59 »
Zu seiner Rolle im System wurde bereits einmal gemutmaßt.
Denn im System kam man nicht ohne Weiteres zu Kampfsport.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #187 am: 27. Januar 2016, 13:44:31 »
Zu seiner Rolle im System wurde bereits einmal gemutmaßt.
Denn im System kam man nicht ohne Weiteres zu Kampfsport.

Diese Mutmaßungen gingen in gewisse Richtungen (gewisse Neigungen einzelner Anwesender, überall Stasi-Verschwörungen erkennen zu wollen, spielten dabei eine Rolle), aber wir kamen zum Ergebnis, gestützt auf Berichte von Leuten aus seiner näheren Umgebung, daß eine NVA-, oder Stasi-Karriere hier höchstwahrscheinlich nicht vorgelegen hat. Vielmehr war das Kampfsporthobby eher Marke Eigenbau auf Basis eingeschmuggelter West-Filme und lief in privaten Hinterzimmern ab.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #188 am: 27. Januar 2016, 14:00:35 »
Zur Urkundenunterdrückung zitiere ich einmal das StGB:
Zitat
§ 274 Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht
ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder
unterdrückt,
2. beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der
Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder
3. einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes
Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht,
verrückt oder fälschlich setzt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 275 Vorbereitung der Fäls
Um überhaupt eine Urkunde unterdrücken zu können, bedarf es zunächst einmal einer Urkunde. Mit dieser Urkunde muss ein rechtlich bedeutsamer Umstand bewiesen werden, ein gewöhnlicher privater Brief ist also in der Regel keine Urkunde, weil damit nichts bewiesen werden kann, was rechtlich bedeutsam wäre. Der schriftlichen Urkunde sind Daten gleichgestellt.
Entscheidend ist nun weiter, dass über die Urkunde nicht ausschließlich verfügt werden darf. Nehmen wir z. B. ein Testament: Dieses stellt zweifellos eine Urkunde dar, aber ich kann mein Testament jederzeit durch Vernichten außer Kraft setzen, also darüber vollumfänglich verfügen. Schließlich muss die Unterdrückung der Urkunde auch noch einer anderen Person als dem Täter selbst einen Nachteil zufügen.
Eine Urkundenunterdrückung liegt also z. B. nicht vor, wenn ich meine Prüfungsurkunde vernichte, da der Schaden auf mich fällt. Wenn ich hingegen das Diplom meines Konkurrenten vernichte, dann liegt Urkundenunterdrückung vor.

Nun wissen wir zwar nach wie vor nicht, was der konkrete Grund für seine diesbezüglich Verurteilung war, aber ich denke doch, dass sich aus dem Straftatbestand die Grenzen denkbarer Fälle ableiten lassen.
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Offline dieda

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #189 am: 27. Januar 2016, 14:01:52 »
@hair mess
2008 war Fitze aber schon selbständiger Geschäftsführer einer bedeutenden Esodevotionalienhandlung in der schönsten..., und in diesem "Amt" war jedwede Rolle in der DDR längst irrelevant, wenn nicht gar karrierefördernd.
 :shifty:

Da aber auch Fitzeks grandiose 0,7% Stimmensieg- Bürgermeisterkandidatur erst 2008 gewesen sein soll, liegt diese Straftat mit Vorstrafe vom Januar 2008 hier auch deutlich davor und dürfte nichts mit Urkundenunterdrückung bei den Unterlagen für diese Wahl zu tun haben.

Achja, ich habe da mal gegurgelt wie so eine Urkundenunterdrückung üblicherweise "gehandelt" wird.
Auf die Schnelle fand ich: 50 Tagessätze für eine Urkundenunterdrückung bei einem Schlechtwettergeldbetrug und 60 Tagessätze gab es mal für eine Urkundenunterdrückung bei einem Vergabebetrug, hier sogar ein Amtsleiter...
Mit 40 Tagessätzen liegt unser Schilo daneben auch noch gut im Rennen. ;D
« Letzte Änderung: 27. Januar 2016, 14:04:53 von dieda »
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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #190 am: 27. Januar 2016, 14:56:50 »
Er ist doch geschieden? Wann war denn die Scheidung? Unterdrückung einer Urkunde im Zusammenhang mit einer Scheidung (nachehelicher Unterhalt) scheint mir nicht unwahrscheinlich. Viele Leute in Scheidung, die davon ausgehen müssen, zu Unterhaltszahlungen verpflichtet zu werden, sind erstens nicht besonders willig, Unterhalt zu zahlen, und zweitens meist durchaus bereit, "etwas dagegen zu tun". Da liegt so eine kleine Urkundenunterdrückung, mit deren Hilfe man seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse schlechter darstellen kann, als sie tatsächlich sind, schon mal drin.
Ist aber nur eine Vermutung meiner Wenigkeit.
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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #191 am: 27. Januar 2016, 15:26:31 »
Oder hat jemand anderes Testament verschwinden lassen, um bisschen Erbschleicherei zu betreiben. Oder hat nen Grundschuldbrief nicht rausgerückt, obwohl er es z.B. wegen einer Pfändung hätte tun müssen. Oder oder oder. Ist alles reinster Spekulatius, raus kriegen wir es höchstens, wenn wir unsere vollständigen Gerichtsarchive aller Weltgerichte seit 2.804 v. Chr. im 49. UG durchforsten. Und ich mach das nicht, ich hab gehört der ehemalige Bibliothekar wurde durch einen Unfall in nen Orang-Utan verwandelt und reagiert allegorisch auf die Ansprache als Menschenaffe.

Eine minimalste Chance hätten wir evtl. durch Prozessbeobachter im neuen Strafverfahren, falls bei den Feststellungen zur Oerson die alten Vorstrafen verlesen werden (was voraussetzt, dass die noch nicht im Zentralregister getilgt sind) und die dem zu Grunde liegende Tat in den Urteilsgründen nochmals dargestellt wird (was wohl nur in absoluten Ausnahmefällen passiert, wenn darin ein für die Strafzumessung maßgeblicher Umstand für die neue Verurteilung vorliegt)
Jungs, das mag in eurem Kopf Sinn ergeben aber wir sind hier draußen!
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #192 am: 27. Januar 2016, 16:03:41 »
Vielleicht kann sich einer der mitlesenden Juristen Einblick ins fragliche Urteil verschaffen?
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Offline Mogelpackung

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #193 am: 27. Januar 2016, 21:48:04 »
Hab bei "juris" und "beck" geschaut (die beiden größten Online-Recherche-Portale). Da ist es nicht zu finden. Wäre auch ein recht großer Zufall gewesen. Akteneinsicht bekommt man auch nicht so ohne Weiteres...
 

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #194 am: 28. Januar 2016, 10:43:36 »
Oder hat jemand anderes Testament verschwinden lassen,...

Das wird es wohl sein. Und im Anschluss daran wollte er nach dem Alten und Neuen das Ganz Neue Testament verfassen.  ;)
Wenn ich einen Altstoffhandel eröffne, betreibe ich dann automatisch eine Engel-Akzeptanzstelle?
 
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