Autor Thema: Neues aus dem Königreich 1/16  (Gelesen 22925 mal)

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Offline Elbling

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #195 am: 29. Januar 2016, 12:55:23 »
Passt vielleicht nicht ganz hierher, aber kann ja verschoben werden.
Da das Piffelchen durch das Ordnungsamt bisher nicht groß belangt wurde und der Herr B. seine Aufwartung zur Bankeröffnung gemacht hat, erklärt der heutige MZ-Onlineartikel eventuell einiges. Sollte da Seelenverwandschaft bestehen? Wobei ich nix gegen religiöse Menschen sagen möchte.
Zitat MZ:Gottes abwechslungsreicher Plan

Als guter Christ sei er geneigt zu sagen „Gott hat einen Plan mit dir“. Wenn das so ist, handelt es sich um einen durchaus facetten- und abwechslungsreichen Plan.

Ungewöhnlicher Wechsel in Wittenberg: Jörg Bielig kommt vom Rathaus ins Schloss | Wittenberg/Gräfenhainichen - Mitteldeutsche Zeitung - Lesen Sie mehr auf:
http://www.mz-web.de/wittenberg-graefenhainichen/ungewoehnlicher-wechsel-in-wittenberg-joerg-bielig-kommt-vom-rathaus-ins-schloss,20641128,33634184.html#plx2008957391


Zum Nachdenken regt der Wechsel dennoch an, im Hinblick auf die Untätigkeit der Behörde.
Wenn das die Lösung für mein Problem ist, hätt ich gern mein Problem zurück.
 

Offline DerDude

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #196 am: 29. Januar 2016, 14:31:29 »
Ausbildung im Stickstoffwerk - Lagerarbeiter - Küster - Fachbereichsleiters für Bürgerservice und Ordnungswesen

Interessante Karriere.
Vorwissen in einem neuen Berufsumfeld ist eh nur ein Klotz am Bein.

Wurde hier schon mal thematisiert:

https://reichsdeppenrundschau.wordpress.com/2013/09/28/jorg-bielig-leiter-des-ordnungsamtes-wittenberg-glauben-sie-wirklich-dass-sie-einen-guten-job-machen/
That rug really tied the room together.
Achtung, dass ist ein Spaß muss sein ich schmeiß mich weg Holla die Bolla jetzt habe ich mich eingenässt© Satire-Account!
 

Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #197 am: 29. Januar 2016, 14:48:44 »
Ausbildung im Stickstoffwerk - Lagerarbeiter - Küster - Fachbereichsleiters für Bürgerservice und Ordnungswesen

Dazwischen war noch Pressesprecher des Oberbürgermeisters.

Aber ehe wir uns vergaloppieren: In der DDR war wirklich missliebigen Menschen der Zugang zum Studium erschwert, teils unmöglich. Für diese Personen waren nur einfache Arbeitsplätze und Arbeitsplätze unter dem Dach der Kirche erreichbar. Und dies trifft nach meinem Kenntnisstand auf Herrn Bielig zu. Ja, der betroffene Personenkreis war in der DDR eine kleine Minderheit, gleichwohl gab es ihn. Das er seine neuen Chancen nach der Wende nutzte, kann man ihm nun wirklich nicht zum Vorwurf machen: Selbstverständlich sind die entsprechenden Verwaltungsqualifikationen in deutschen Verwaltungen Zugangsvoraussetzung, meines Wissens hat der Herr diese auch erworben.

Ich muss nochmals fragen, vielleicht ist ja ein Verwaltungsrechtler anwesend: Die Reichsbank war ja erkennbar illegal: Wäre eine Gewerbeanmeldung als Geschäftsbank überhaupt rechtlich möglich gewesen? Oder ging es dem Gewerbeamt nur darum abzuklopfen ob da ein rechtlich zulässiger anderes Gewerbe seinen Betrieb aufnahm?
 

Offline Mr. Devious

Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #198 am: 29. Januar 2016, 17:30:15 »

Ich muss nochmals fragen, vielleicht ist ja ein Verwaltungsrechtler anwesend: Die Reichsbank war ja erkennbar illegal: Wäre eine Gewerbeanmeldung als Geschäftsbank überhaupt rechtlich möglich gewesen? Oder ging es dem Gewerbeamt nur darum abzuklopfen ob da ein rechtlich zulässiger anderes Gewerbe seinen Betrieb aufnahm?

Wie ich aus § 15 Abs. 2 Gewerbeordnung herauszulesen meine, gilt die Anzeigepflicht des § 14 GewO auch für erlaubnispflichtige Gewerbe, für die keine Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt.
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #199 am: 29. Januar 2016, 17:35:24 »
Die Gewerbeanmeldung dient ja in erster Linie Informationszwecken. Die Angaben werden ggf. an weitere betroffene Behörden wie Finanzamt, Arbeitsagentur u. dgl. weitergeleitet.

Man schaue z. B. hier: https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega/?op=eauskunft-suche-liste-anzeigen Da sind verschiedene Banken eingetragen.
« Letzte Änderung: 29. Januar 2016, 17:41:12 von Pantotheus »
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Offline Wittenberger

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #200 am: 29. Januar 2016, 21:11:22 »
Nice to know. Das war aber alles nicht die Frage. Wie wäre des denn, wenn mal auf meine Frage geantwortet würde?

Vor einer Gesetzesänderung (Stichwort Prostitution) war es meiner Erinnerung nach so, dass die Damen eben kein Gewerbe anmelden konnten.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #201 am: 29. Januar 2016, 22:29:36 »
Wittenberger, die Frage ist doch schon beantwortet: Wer ein Gewerbe betreibt, muss es auch anmelden. Dass es daneben für bestimmte Geschäftszweige auch noch eine Bewilligung braucht, ist eine andere Baustelle. Nur zum Vergleich: Wenn jemand ein Fuhrunternehmen betreiben will, muss er dieses natürlich als Gewerbe anmelden. Für seine Fahrzeuge braucht er aber auch die Zulassung durch die entsprechende Behörde, ebenso brauchen seine Fahrer die entsprechenden Fahrerlaubnisse (für LKW in der Regel C). Beides braucht es, aber das eine umfasst das andere nicht mit.

Was das jetzt mit Prostitution zu tun hat, verstehe ich nicht. Als Prostitution noch als sittenwidrig galt bzw. sogar strafbar war, konnte man sie natürlich nicht als Gewerbe anmelden. Man kann auch nicht z. B. eine Unternehmung für Auftragsmörder als Gewerbe anmelden (bzw. man kann es ja versuchen ...).
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Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #202 am: 29. Januar 2016, 22:43:50 »
Grundsätzlich ist ja der Betrieb einer Bank nicht illegal, so wie es die Prostitution dereinst war.
Also kann uns soll eine Bank auch angemeldet werden. Das Ordnungsamt hat dann - wie bei jedem anderen Gewerbe auch - zu prüfen ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes vorliegen. Bei einer Gaststätte z.B. ausreichende Toiletten, Parkplätze, Gesundheitszeugnisse, saubere Küche, Kühlräume etc. . Die Voraussetzungen für das Betreiben einer gewerbsmäßigen Bank nennt man Banklizenz.
[urlhttps://de.wikipedia.org/wiki/Banklizenz][/url]
Diese wäre nach einer zwangsläufig zu erfolgenden Gewerbeanmeldung zwangsläufig zu versagen gewesen.
Daher wollte Fitzek seine Bank nicht anmelden. Er wollte damit ja nur Geld einsammeln.
Auch das Betreiben der Prostitution hat Voraussetzungen, die das Ordnungsamt überwacht. Wenn Du die Prostitution in einem zu kleinen Ort anmeldest, dann ist diese allein wegen dem zu untersagen.
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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #203 am: 29. Januar 2016, 23:03:26 »
Ja, hair mess, dazu füge ich bei, dass es auch bei Betrieben wie Banken noch andere gewerberechtliche Gesichtspunkte gibt, die zweifellos nicht die BaFin überprüfen kann, weil ihr dazu das Fachpersonal fehlt. Die BaFin kann etwa beurteilen, ob genügend Eigenkapital vorhanden ist, der Betrieb nach bankenrechtlichen Gesichtspunkten aufgebaut oder das Berichtswesen gesichert ist, hingegen wird sie schwerlich beurteilen können, ob bei einer Geschäftsstelle der Arbeitsschutz der Angestellten gewährleistet ist, genügend Parkplätze für Kunden vorhanden sind, der Brandschutz in Ordnung ist oder - ja, auch das kann rechtlich bedeutsam sein - die äußere Beschriftung eines Bankgebäudes einschließlich etwaiger Werbung den Vorgaben entspricht. Da gibt es sehr viele Dinge, die man falsch machen kann. Ich bin selbst Eigentümer einer Liegenschaft, die ich so eingerichtet habe, dass ich sie als Geschäftslokal verwenden könnte (was ich zur Zeit nicht tue). Dabei muss die Toilette zum Beispiel über eine Türe verfügen, die ich notfalls von außen öffnen kann, falls ein Kunde (was zwar unwahrscheinlich ist, aber ja einmal vorkommen kann) auf dem Klo einen Schwächeanfall bekommen sollte. Dabei genügt es nicht, dass die Türe innen einen Drehknopf und außen einen Vierkant-Stift hat, sondern es muss auch ein Vierkantschlüssel vorhanden und jederzeit greifbar sein. Andernfalls darf ich keine Kunden empfangen.
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Offline BlueOcean

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #204 am: 30. Januar 2016, 03:39:35 »
Oder hat jemand anderes Testament verschwinden lassen,...

Das wird es wohl sein. Und im Anschluss daran wollte er nach dem Alten und Neuen das Ganz Neue Testament verfassen.  ;)

Nein. Aber so ähnlich: Er hat dem Gantz ein neues Testament geschrieben...
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Offline hair mess

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #205 am: 30. Januar 2016, 07:01:45 »
Oder so:
Fitze probiert Vieles aus.
Doch es geht jeder Test am End schief, es fitzt - und zwar gantz.
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #206 am: 30. Januar 2016, 15:22:44 »
...
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Zum Nachdenken regt der Wechsel dennoch an, im Hinblick auf die Untätigkeit der Behörde.

Mir gingen sofort die Begriffe "Abschieben", "Kaltstellen" und "Abservieren" durch den Kopf. Von einer Position mit Wichtigkeit in ein Abklingbecken, wo derjenige weniger Schaden anrichten kann.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #207 am: 30. Januar 2016, 15:43:12 »
Ach, das gibt's doch überall. Da werden gewisse Personen eben "durchgereicht". Wer kann sich denn noch an die ehemalige Chefanklägerin des UNO-Sondertribunals für Ex-Jugoslawien erinnern? Diese wurde ja mit allgemeiner Zustimmung ins Amt gehievt und erntete zahlreiche Vorschusslorbeeren. Nach ein paar Jahren sah man das nicht mehr ganz so, im Gegenteil gab es sogar ziemlich viel Kritik. Sie trat dann zurück und wurde von der Schweiz als Botschafterin nach Südamerika geschickt, obwohl sie nie vorher diplomatisch tätig war oder auch nur einen entsprechenden Lehrgang durchlaufen hatte. (Erinnert das nicht irgendwie an eine ehemalige deutsche Wissenschaftsministerin?)
Interessanter aber noch ist die Vorgeschichte: Sie wurde ja von der Schweiz sehr nachdrücklich empfohlen und war zu jener Zeit Bundesanwältin, was ungefähr dem deutschen Generalbundesanwalt beim BGH entspricht. Tatsache war aber, dass man sie von jenem Posten weghaben wollte. Diesen hatte sie übrigens in gleicher Weise erhalten wie später den Posten der Chefanklägerin im Haag: Die Regierung des Tessins, wo sie Staatsanwältin war, hat sie lautstark empfohlen und über den Klee gerühmt. Tatsächlich wollte man sie dort weghaben.
Ich habe bewusst ein ausländisches Beispiel gewählt, um niemand auf den Schlips zu treten. Aber wer erinnert sich noch des Bayerischen Senats? Dieser wurde ja vor allem deswegen abgeschafft, weil sich der Eindruck breit gemacht hatte, er diene als eine Art Abstellgleis für Politiker, die nicht mehr gebraucht wurden, aber die noch zu jung für die Rente waren.
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Offline drxdsdrxds

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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #208 am: 30. Januar 2016, 20:23:54 »
Wikipedia will Fitzek auch nicht als König oder Staat anerkennen. Eine Seite über das Königreich existiert nicht.

Im Google Webcache finden sich jedoch noch Spuren;

Screenshot Webcache / Wikipedia Artikel Königreich Deutschland
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Re: Neues aus dem Königreich 1/16
« Antwort #209 am: 30. Januar 2016, 20:40:47 »
Zitat
Wikipedia will Fitzek auch nicht als König oder Staat anerkennen.

Meinten Sie Fritzek? ;D
 
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