Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67578 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #990 am: 20. August 2024, 11:31:15 »
Ganz offenbar hat die Vorinstanz korrekt gearbeitet:


Zitat
Nationalsozialismus

Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin ist rechtskräftig
20. August 2024, 11:12 Uhr


Irmgard F. war der Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gesprochen worden. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Die Arbeit der heute 99-Jährigen sei für den „durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung“ gewesen.

Im Revisionsverfahren einer ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen sie wegen Beihilfe zum Mord bestätigt. Auch als zivile Angestellte eines KZs hat sich Irmgard F. demnach schuldig gemacht bei der systematischen Ermordung Tausender Menschen. Diese Entscheidung hat der 5. Strafsenat des BGH am Dienstag verkündet.

Das Landgericht Itzehoe hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen. Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.

Als sehr junge Frau war Irmgard F. zwischen Juni 1943 und April 1945 als Sekretärin im Geschäftszimmer des Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Nach Überzeugung des Landgerichts Itzehoe hat die damals 18- beziehungsweise 19-Jährige durch ihre Arbeit den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten geholfen. Auch unterstützende Tätigkeiten können rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
Spoiler
F.s Verteidiger legten dagegen Revision ein, der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte darüber Ende Juli mündlich. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe „neutrale Handlungen“ ausgeführt.

Dies wurde vom BGH zurückgewiesen. F. sei zwar keine Haupttäterin, trotzdem treffe sie Schuld, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Cirener. Als Sekretärin des KZ-Kommandanten habe sie zahlreiche Anweisungen von ihm und lagerinterne Schreiben getippt. „Durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene“ habe sie dem Kommandanten und seinen Adjutanten physisch und psychisch bei den Massenmorden geholfen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. „Ihre Tätigkeit als einzige Stenotypistin war für den durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung.“

Auch gebe es eine klare Antwort des Gesetzgebers bei lange zurückliegenden Taten, sagte die Richterin: Straftaten würden zwar grundsätzlich verjähren, Mord aber nicht. Damit sei auch Beihilfe zum Mord von einer Verjährung ausgeschlossen. Bundesanwalt Udo Weiß sowie die Anwälte der noch verbliebenen 23 Nebenkläger in dem Verfahren hatten gefordert, die Revision zu verwerfen.

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65 000 von ihnen überlebten das nicht.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/stutthof-prozess-kz-sekretaerin-irmgard-f-urteil-bgh-lux.854QtZftKWkkqofFtytPf6




PM des Gerichts:
Spoiler
Nr. 166/2024

Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig
Urteil vom 20. August 2024 - 5 StR 326/23

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte (vgl. Pressemitteilung 18/2024).

Nach den Urteilsfeststellungen war die im Tatzeitraum 18 und 19 Jahre alte Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als einzige Stenotypistin in der Kommandantur des von der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen.

Der 5. Strafsenat hat nach mehrstündiger Hauptverhandlung am 31. Juli 2024 (vgl. Pressemitteilung 156/2024) durch Urteil vom heutigen Tage die mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten verworfen. Dabei hat er sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit staatlich organisierten Massenverbrechen gestützt und diese fortgeführt (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 49/16 zu einem Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, vgl. Pressemitteilung 213/2016). In solchen Konstellationen sind einerseits an jeder einzelnen begangenen Mordtat eine Vielzahl von Personen in politisch, verwaltungstechnisch oder militärisch-hierarchisch verantwortlicher Position ohne eigenhändige Ausführung einer Tötungshandlung beteiligt. Andererseits wirken aber auch eine Mehrzahl von Personen in Befolgung hoheitlicher Anordnungen und im Rahmen einer hierarchischen Befehlskette unmittelbar an der Durchführung der einzelnen Tötungen mit. Deshalb ist eingehend zu prüfen, ob die dem Gehilfen vorgeworfenen Handlungen die Tathandlung zumindest eines der an dem Mord Mitwirkenden im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB gefördert haben.

Nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Landgerichts war dies bei der Angeklagten der Fall. Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitete, nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10.505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat. Ihre Tätigkeit als einzige Stenotypistin war für den durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung. Insoweit kam es nicht entscheidend darauf an, dass die Strafkammer nicht hat ausschließen können, dass einzelne Schreiben auch von anderen erstellt worden sein könnten.

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Straffreiheit von berufstypisch neutralen Handlungen mit "Alltagscharakter" stehen der Verurteilung der Angeklagten schon deshalb nicht entgegen, weil sie von dem verbrecherischen Handeln der von ihr unterstützten Haupttäter positive Kenntnis hatte und sich durch ihre dennoch erbrachten Dienste gleichsam mit ihnen solidarisierte, wodurch ihr Tun jeglichen "Alltagscharakter" verlor.

Vorinstanz:

LG Itzehoe - Urteil vom 20. Dezember 2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16 jug.

Karlsruhe, den 20. August 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
[close]
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2024&nr=138703&anz=166&pos=0


Das ist dann nach der Gröning-Sache die zweit Entscheidung, die gehalten hat?
Oder war da noch was?
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #991 am: 20. August 2024, 15:52:03 »
Das ist dann nach der Gröning-Sache die zweit Entscheidung, die gehalten hat?


Stimmt nicht ganz, es ist die dritte.

Bruno Dey wurde auch verurteilt:


Zitat
Im Gegensatz dazu wurde Bruno D., ebenfalls Wachmann in Stutthof, wegen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung von zwei Jahren verurteilt. Im Gegensatz zu anderen Beschuldigten hatte er eingeräumt, vom Massenmord im KZ gewusst zu haben. Bruno D. lebt soweit bekannt noch.

Das Verfahren gegen Irmgard F. war noch einmal komplizierter, denn sie hatte keinen Zugang zum Häftlingsbereich. In einer Aussage 1954 hatte sie allerdings eingeräumt, dass der Schriftverkehr des KZ-Kommandanten mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt in Berlin, seit 1942 die vorgesetzte Dienststelle aller KZs, durch ihre Hände ging. Diese Unterlagen waren trotz der verwendeten Tarnsprache vollkommen eindeutig. Das hat die historische Forschung ebenso festgestellt wie Gutachter in verschiedenen Prozessen.

Auf Unwissen konnte sich Irmgard F. daher nicht herausreden. „Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Angeklagte die Inhalte der von ihr selbst erstellten Texte wahrnahm“, hatte das Gericht Itzehoe bei der Urteilsverkündung erklärt: „Die Angeklagte saß an der zentralen Schnittstelle; ihr ist nicht verborgen geblieben, was in Stutthof geschah.“ Tatsächlich lag ihr Arbeitsplatz, die Kommandantur, in direkter Nähe zum Häftlingsbereich. Der Geruch von verbrannten Leichen war allgegenwärtig und auch außerhalb des Lagers deutlich wahrzunehmen. „Es ist schlicht außerhalb jeglicher Vorstellungskraft, dass sie das Sterben nicht bemerkt haben könnte“, sagt der Richter weiter.

„Es tut mir leid, was alles geschehen ist“, sagte F. in ihrem Schlusswort
Erst am vorletzten Verhandlungstag in Itzehoe hatte sich Irmgard F. geäußert. „Es tut mir leid, was alles geschehen ist“, sagte sie in ihrem Schlusswort: „Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“

Ihr Verhalten nach 1945 passte dazu allerdings nicht. Sie war verheiratet mit dem ehemaligen SS-Unteroffizier Heinz Furchner, der im Prozess gegen seinen ehemaligen Vorgesetzten ausgesagt hatte: „Im Lager Stutthof sind Personen vergast worden. Darüber sprach man im Kommandanturstab.“ Irmgard F. stand auch nach dem Krieg in Kontakt zu Paul Werner Hoppe, der 1957 zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, von denen er siebeneinhalb Jahre absaß.

Die jetzt rechtskräftig verurteilte 99-Jährige wird nicht eingesperrt werden. Dass sie 2021 fünf Tage in Untersuchungshaft verbringen musste, lag an ihr, weil sie sich durch Flucht dem Prozess zu entziehen versuchte.
https://www.welt.de/geschichte/article253091284/Irmgard-F-BGH-bestaetigt-Urteil-gegen-fruehere-KZ-Sekretaerin.html


Sie hatte sich wegen der KZ-Zulage von der Dresdner (Alt)Bank wegbeworben und profitiert davon noch heute durch eine etwas höhere Rentenzahlung.
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Offline dieda

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #992 am: 20. August 2024, 17:49:47 »
Die schriftliche Begründung ist da und die politische Einordnung des Magazins ist deutlich, BMI kann noch "nachlegen":

https://www.bverwg.de/140824B6VR1.24.0
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

Tolereranzparadoxon: "Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, (...) dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“ Karl Popper
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #993 am: 21. August 2024, 06:28:27 »
Endlich wieder Drogen für @echt?:)


Zitat
Nach Festnahme
Razzia in zwei Wohnungen in Salzwedel: Das fanden die Ermittler bei den Durchsuchungen

Nachdem ein 47-Jähriger am Bahnhof Magdeburg mit seiner Hakenkreuz-Gürtelschnalle die Polizei auf sich aufmerksam machte, wurden nun zwei Wohnungen in Salzwedel durchsucht. Dabei wurden die Ermittler fündig.

Von DUR.
21.08.2024, 05:57

Salzwedel. - Bereits am Dienstag, 13. August, wurde ein 47 Jahre alter Mann am Magdeburger Hauptbahnhof mit einer Gürtelschnalle mit Reichsadler und Hakenkreuz und Drogen im Gepäck festgenommen, wie die Polizei meldet. Nun kam es in dem Zusammenhang zu Razzien in zwei Wohnungen in Salzwedel.

Bei den Durchsuchungen seien noch mehr Drogen gefunden worden, heißt es. Darunter seien ein Kilogramm Methamphetamin, 300 Gramm Amphetamin und ein Kilogramm getrockneter Cannabisblüten gewesen.

Die Polizei ermittelt weiter in dem Fall.
https://www.volksstimme.de/blaulicht/salzwedel/razzia-wohnungen-salzwedel-ermittler-durchsuchung-drogen-hakenkreuz-3902113

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #994 am: 21. August 2024, 09:12:05 »
Kurz nochmal zum Fall Furchner:

Jahrtehntelang galt für die deutsche Justiz: wer im KZ "nur" Wachdienst schob, hat sich nicht strafbar gemacht. Wer eigenhändig tötete oder Befehle dazu gab, war  - sofern er nicht durch besondere Grausamkeit auffiel (sog. "Exzeßtäter") nicht etwa Täter, sondern lediglich Gehilfe der wahren Täter Hitler, Himmler und Konsorten - und kam mit ein paar Jahren davon. Lediglich die Sadisten wurden als Mörder belangt.

Nach dieser Logik hätte selbst ein Rudolf Höß (Kommandant von Auschwitz) mit einer zeitigen Strafe davonkommen können. Ein Umdenken in der Justiz geschah erst Anfang diese Jahrhunderts (Fall Demjanjuk), als es viel zu spät war. Die meisten Fälle hatten sich biologisch erledigt, einige unwürdige Greise wurden vor Gericht gestellt, die Verfahren wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklgten eingestellt oder endeten mit geringfügigen Strafen.

Wenn wegen Beihilfe zum Mord in über 10000 Fällen Bewährungsstrafen verhängt werden, sehe ich darin eine (erneute) Verhöhnung der Opfer.



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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #995 am: 22. August 2024, 08:38:34 »
Zitat
Volksverhetzung

BGH verhandelt zu Freispruch von Holocaustleugnerin

22. August 2024, 3:30 Uhr

Der dritte Strafsenat am BGH befasst sich mit dem Freispruch für eine einschlägig vorbestrafte Holocausleugnerin. (Archivbild) (Foto: Uli Deck/dpa)
Sylvia Stolz ist zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Ein weiteres Verfahren endete mit einem Freispruch - weil die Äußerungen in einem Schreiben an das Finanzamt standen. Hat das Bestand?

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) muss entscheiden, ob die Leugnung des Holocausts auch in einem Dokument an eine Behörde als Volksverhetzung zu bestrafen ist. Das Landgericht München II hatte dies beim Schreiben einer einschlägig vorbestraften Frau an ein Finanzamt verneint.

Da sich dort nur wenige Menschen mit den Ausführungen befassten und diese der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sah die 4. Strafkammer kein Verbreiten im Sinne des Straftatbestandes. Sie sprach die Angeklagte frei. Der BGH in Karlsruhe prüft heute dieses Urteil (9.30 Uhr). Wann er ein Urteil spricht, ist offen.

Konkret geht es um Sylvia Stolz aus dem oberbayerischen Ebersberg, die schon zwei Gerichte wegen Volksverhetzung zu Haftstrafen verurteilt haben. 2021 schickte sie laut dem Münchner Urteil ein 339 Seiten langes Schreiben an das Finanzamt München, in dem sie passagenweise den Holocaust leugnet.

Im Grunde nur auf der ersten Seite geht es den Angaben nach um eine Steuerangelegenheit. Auf den Seiten 36 bis 89 stelle die Angeklagte mehrmals „den geschichtlich anerkannten Holocaust“ - also den Massenmord an europäischen Juden durch die Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg - in Abrede.

Steuergeheimnis und Verschwiegenheitspflicht
Wegen „Reichsbürger“-Verdachts schaltete die Finanzbehörde die Polizei ein - so landete der Fall vor Gericht. Dies entschied, das Dokument sei als Einspruch zu einem Steuervorgang gemeint und behandelt worden. So habe sich auch die Angeklagte in ihrem letzten Wort geäußert und gesagt, dass daher das Steuergeheimnis und die Verschwiegenheitspflicht gelten. Auf eine Anfrage vor dem BGH-Prozess reagierte Stolz' Anwalt nicht.

Die Kammer kam zu dem Schluss, dass die Verfasserin es weder darauf abgesehen noch es billigend in Kauf genommen habe, dass ihr Schreiben an einen größeren Personenkreis weitergegeben wird. Ferner habe man bei dem Urteil unter anderem die „hohe Datensensibilität der Finanzbehörden und die Verschwiegenheitspflicht“ berücksichtigt.

© dpa-infocom, dpa:240822-930-209474/1
https://www.sueddeutsche.de/bayern/volksverhetzung-bgh-verhandelt-zu-freispruch-von-holocaustleugnerin-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240822-930-209474


Eher nicht, oder?

Weil das nicht „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“?

Sie ist dem Süstem bereits bekannt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #996 am: 22. August 2024, 08:44:59 »
Weil das nicht „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“?

Die Meinung des Gerichts ist ja gar nicht abwegig. Das Finanzamt ist nicht das Volk. Und einen Paragraphen gegen Finanzamtsverhetzung gibt es nicht, jedenfalls bisher.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #997 am: 22. August 2024, 14:51:34 »
Herr Reitschuster meint auch wichtiges zur EM beitragen zu müssen.
Dabei gibt es nur eine Religion und zwar Fußball.


Apropos Religion!

Das RSS hält nicht viel von der Augsburger Allgemeinen (AZ).

Die ist zwar nach Selbstbeschreibung „links“, aber ansonsten kaum an Parteigängertum für (kath.) Kirche und CSU zu überbieten. Nur die „Kirchenzeitung“ ist da schlimmer.

Außerdem hat die AZ eine ziemlich unrühmliche Rolle gespielt beim Absägen des Augsburger SPD-OB Paul Wengert und das aus purer Geltungssucht der (inzwischen verstorbenen) Herausgeberin.

Wenn das RSS etwas über Augschburg wissen will, befragt es die SZ, die ist besser informiert und trieft nicht so vor Ergebenheit gegenüber Kirche und CSU.

Davon unabhängig hat die derzeitige OB Weber (CSU) immer schon klare Kante gegenüber der afd und Querdenkern gezeigt (durchaus im Gegensatz zu manch anderem CSU-ler, bei den Demos gegen Remigration und Antisemitismus im Winter war Frau Weber ganz vorne dabei) und so ergibt sich für die AZ heute die schöne Gelegenheit, ihrem einstigen Zögling (eine neue Info fürs RSS) eins drüberzubraten und sich als (kritischer) Vasall der CSU zu zeigen.

Brav, brav in dem Fall trifft’s nicht den falschen.




Leider Bezahlschranke:

Zitat
Reitschuster argumentiert mit falschen Unterstellungen

Immer wieder provoziert der gebürtige Augsburger mit Fehlbehauptungen. Nun trifft es Eva Weber. Ein Strafantrag ist dennoch der falsche Weg.

Von Jonas Klimm
21.08.24, 19:00 Uhr

Boris Reitschuster ist gewieft. Der Journalist, der einst bei unserer Zeitung zum Redakteur ausgebildet wurde und später mehr als 15 Jahre für den Focus aus Moskau berichtete, weiß stets, wie er die wütende Meute hinter sich bringen kann. Da wird Deutschland schnell mal zur Klima- oder Corona-Diktatur, die es mit der DDR gleichzusetzen gilt. Alles ist gewollt, was Hass schürt und Klicks bringt. Seine putinkritischen Positionen äußert er hingegen nur noch selten. Kommt nicht an bei den Wutbürgern. Lieber Kritik am vermeintlichen Irrenhaus Deutschland und den willigen Vollstreckern des Unrechts, Politikern und Journalisten. Reitschuster ist längst kein redlicher Journalist mehr, er ist ein Agitator.
https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/augsburger-oberbuergermeisterin-zeigt-reitschuster-an-102987320


Man hat also ein Ermittlungsverfahren an der Backe.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #998 am: 23. August 2024, 12:32:16 »
Zitat
23.08.2024 12:14 4.330
Hitlergruß-Prozess: So lautet das Urteil gegen Melanie Müller

Von Nico Zeißler, Eric Mittmann

Leipzig - Melanie Müller (36) ist im zusammengelegten Prozess um das Zeigen des Hitlergrußes und des Betäubungsmittelbesitzes am Freitagmittag vor dem Amtsgericht Leipzig schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Die im hellbraunen Hosenanzug mit dunkelbraunen High Heels im Saal 201 erschienene RTL-Dschungelkönigin wurde zu 160 Tagessätzen á 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro verurteilt.

Damit verschärfte das Gericht die von der Staatsanwaltschaft geforderte 5700 Euro hohe Geldstrafe deutlich.

Neben der Staatsanwaltschaft sah es auch der Vorsitzende Richter als erwiesen an, dass die bekannte Partysängerin bei einem Auftritt im September 2022 den Hitlergruß bewusst auf der Bühne gezeigt hatte, um dem zumindest in Teilen offensichtlich rechtsgesinnten Publikum einzuheizen.

Zudem wurde sie auch für den Drogenbesitz schuldig gesprochen, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren.

Melanie Müllers Anwalt plädierte auf Freispruch
Staatsanwalt Thomas Schmelzer sah den Hitlergruß als bewusste Aktion und "Augenblicksversagen" an: "Das war aus der Situation heraus geboren und ist keine nazifreundliche Gesinnung."

Darüber hinaus habe sie den "Sieg Heil" brüllenden und Hitlergruß zeigenden Mann vor der Bühne in der 2. Reihe "eindeutig gesehen" und das Verhalten adaptiert, argumentierte Schmelzer weiter.

Melanie Müllers Verteidiger Adrian Stahl fand die staatsanwaltschaftliche "Unterstellung", dass die Sängerin bei dieser Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt hatte, "sehr mutig". Er plädierte auf Freispruch.

Dass die ehemalige Dschungelkönigin bei dem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt hatte, sah das Gericht demnach als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Originalmeldung vom 23. August, 11.41 Uhr; aktualisiert um 12.03 Uhr
https://www.tag24.de/unterhaltung/promis/melanie-mueller/hitlergruss-prozess-so-lautet-das-urteil-gegen-melanie-mueller-3308132


Und heute ist der 85. Jahrestag des Hitler-Stalin-Paktes ...
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #999 am: 23. August 2024, 12:36:11 »
Laut t-online hatte die Staatsanwaltschaft 95 TS à 60 Euro gefordert. Wüsste gern, wie die Differenzen bei der TS-Höhe zu erklären sind.

https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_100474332/melanie-mueller-ueberraschendes-urteil-im-prozess.html
Ich weiß nicht immer, was ich will, aber ich weiß immer, was ich nicht will.
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1000 am: 23. August 2024, 12:46:43 »
Wahrscheinlich hat sie keine Angaben zu ihrem Einkommen gemacht, da können Schätzungen schon mal weit auseinander liegen.

Kann die auf Malle wirklich 15000 netto machen?
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1001 am: 23. August 2024, 12:50:53 »
160TS sind doch mal eine pädagogische Ansage, insbesondere bei einer TS-Höhe von EUR500.
Da lohnt sich für die Müller doch glatt die Berufung.

Ist die StA eigentlich verpflichtet bei so einem krassen "Fehlurteil" (immerhin deutlicher Zuschlag) in Berufung zu gehen?
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1002 am: 23. August 2024, 13:01:54 »
Nein. Ich würde als Sitzungsvertreter bei einer derart hohen Differenz aber eine Berufung zugunsten der Angeklagten befürworten. Ob es tatsächlich gemacht wird, entscheidet der Abteilungsleiter.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1003 am: 23. August 2024, 13:44:50 »
Zitat
im hellbraunen Hosenanzug mit dunkelbraunen High Heels
bekannte Partysängerin 
ehemalige Dschungelkönigin 

Ich denke, das sind Füllinformationen, um auf eine festgelegte Wörtermenge zu kommen.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #1004 am: 23. August 2024, 17:19:45 »
Laut t-online hatte die Staatsanwaltschaft 95 TS à 60 Euro gefordert. Wüsste gern, wie die Differenzen bei der TS-Höhe zu erklären sind.

https://www.t-online.de/unterhaltung/stars/id_100474332/melanie-mueller-ueberraschendes-urteil-im-prozess.html

Der Richter hatte mit dem Besitz von zwei Wohnungen (Malle & Deutschland) und einem gerade
gekauften und auf Instagram präsentierten neuen Autos argumentiert.
sie meinte, daß sie kaum Einkünfte hätte, drm standen das neue Auto usw. entgegen

 
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