Kurz nochmal zum Fall Furchner:
Jahrtehntelang galt für die deutsche Justiz: wer im KZ "nur" Wachdienst schob, hat sich nicht strafbar gemacht. Wer eigenhändig tötete oder Befehle dazu gab, war - sofern er nicht durch besondere Grausamkeit auffiel (sog. "Exzeßtäter") nicht etwa Täter, sondern lediglich Gehilfe der wahren Täter Hitler, Himmler und Konsorten - und kam mit ein paar Jahren davon. Lediglich die Sadisten wurden als Mörder belangt.
Nach dieser Logik hätte selbst ein Rudolf Höß (Kommandant von Auschwitz) mit einer zeitigen Strafe davonkommen können. Ein Umdenken in der Justiz geschah erst Anfang diese Jahrhunderts (Fall Demjanjuk), als es viel zu spät war. Die meisten Fälle hatten sich biologisch erledigt, einige unwürdige Greise wurden vor Gericht gestellt, die Verfahren wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit der Angeklgten eingestellt oder endeten mit geringfügigen Strafen.
Wenn wegen Beihilfe zum Mord in über 10000 Fällen Bewährungsstrafen verhängt werden, sehe ich darin eine (erneute) Verhöhnung der Opfer.