Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 231376 mal)

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Offline Rolly

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #975 am: 14. August 2024, 19:29:15 »
Dass man gegenüber Nazis, Reichsbürgern und Verschwörungsideologen keine Nachsicht zeigen darf hat sich halt noch nicht in der Justiz rumgesprochen - leider Nichts Neues im Land wo das Internet Neuland ist. ::)
Hm. Ich bin ja kein Rechtsgelehrter, aber die Begründung die das Bundesverwaltungsgericht hier liefert erscheint mir schon schlüssig. Es führt halt eine Güterabwägung durch und findet das Gewicht von Artikel 5 Grundgesetz wiegt schwerer als die Rechte der Regierung gemäß Artikel 9 Grundgesetz, vor allem vor dem Hintergrund das die Entscheidung ja sowieso in der Hauptsache fällt. Es ist jetzt wieder an der Regierung, die vom Bundesverwaltungsgericht vorgeschlagenen Maßnahmen auch zur Anwendung zu bringen.
Dass die Rechtsradikalen jetzt Ringelreihen tanzen kann für die Entscheidung des Gerichts kein Maßstab sein.
« Letzte Änderung: 14. August 2024, 19:42:47 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=WrJPEqOWB48
 
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Offline Rabenaas

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #976 am: 14. August 2024, 19:43:11 »
Aus der PM des Gerichts:

Zitat
Im Unterschied hierzu haben die Klagen der weiteren Antragsteller zu 2 bis 10 voraussichtlich keinen Erfolg. Ihre Eilanträge waren daher abzulehnen.


In einem von 10 Anträgen obsiegt.

So direkt ein Riesenerfolg für Elsässer war es also nicht.

Nein, die Rede ist von weiteren - also anderen Antragstellern.

Wer da genau was beantragt hat, erschließt sich mir aus der Pressemitteilung nicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #977 am: 15. August 2024, 06:37:40 »
Ergänzung: Jun liegt bisher auch nur die PM des Gerichts vor, seine kurze Stellungnahme:



https://youtu.be/Z1Go7yQSLtI

Zitat
Compact verletzt Menschenwürde und gewinnt im Eilverfahren vor dem BVerwG
 
8.730 Aufrufe  14.08.2024
Dass Compact zwar die Menschenwürde verletzt, trotzdem aber vor dem BVerwG im Eilverfahren gewinnt, braucht man nicht kleinreden. Das Gericht hatte Zweifel an der Verhältnismäßigkeit, da es (angeblich) mildere Mittel als ein Komplettverbot gegeben hätte, auf die die Bundesregierung jedoch kaum Zugriff hat.

Das Compact-Verbot hätte eine Alternative zum AfD-Verbotsverfahren werden können, wenn damit das Signal ausgesendet würde, dass Verletzungen der Menschenrechte und Verfassungsordnung wirksam gegenüber einzelnen Organisationen bekämpft werden. Radikale Parteien und Organisationen wägen genau ab, ob sie mit verfassungsfeindlichen Positionen neue Wähler gewinnen oder staatliche Sanktionen riskieren. Je sicherer sie sich fühlen, umso radikaler und kämpferischer gehen sie gegen Regime, Staat und Demokratie um.

Diejenigen, die ein Partei-Verbotsverfahren beantragen könnten, zögern noch. Die einen wollen noch immer die AfD "inhaltlich stellen" oder staatliche Maßnahmen auf Strafrecht beschränken, während andere keine ausreichenden Erfolgsaussichten sehen. Letztere fühlen sich heute bestätigt, obwohl genau das Problem der Verhältnismäßigkeit beim Parteiverbotsverfahren keine Rolle spielen würde.

Die Lage ist ernst. Der Angriff gegen die Demokratie geht weiter und wird intensiver.
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #978 am: 15. August 2024, 06:48:54 »
Das kann fürs Hauptsacheverfahren nur zum Vorteil sein. StA und Richtpersonen sollte ein Abo beziehen oder regelmäßig in die Landesbibliothek gehen. ;D
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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #979 am: 15. August 2024, 14:31:17 »
Was kommt als nächstes? Generalamnestie für Nazischläger? So langsam frage ich mich, wie viel unsere Demokratie noch einstecken soll und kann.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
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Offline Anmaron

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #980 am: 15. August 2024, 17:32:14 »
Ich denke, Körperverletzung ist eine andere Sache als Papierverletzung.
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Offline Schattendiplomat

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #981 am: 16. August 2024, 00:02:16 »
Nazis sind halt nur arme und missverstandene besorgte Bürger, gegen die darf man nicht zu hart vorgehen, weil sie sonst ganz dolle weinen müssen. Daher unverhältnismäßig.
Wenn das Umweltschützer wäre würde die volle Härte des Gesetzes durchgesetzt werden, die gefährden immerhin den Luxus und die Bequemlichkeit aller.

#keinSarkasmus #keinePointe
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #982 am: 17. August 2024, 14:13:21 »
Es geht offenbar um „Gedankenverbrechen“.^^






Bitte eine Runde Mitleid!
_____________________

Zitat
Parolen und Hitlergrüße
CSD in Leipzig: Gegen­demo mit Hunderten Rechts­extremen am Haupt­bahnhof abgebrochen

Am Samstag findet in Leipzig eine Parade anlässlich des Christopher Street Days statt. Dazu versammeln sich Hunderte Rechts­extreme, die gegen den CSD protestieren wollen. Die Polizei bestätigt „zahlreiche Verstöße“ – der Anmelder beendet die Versammlung selbst.

17.08.2024, 13:03 Uhr

Leipzig. Die Gegendemonstration von Rechtsextremen in Leipzig anlässlich des Christopher Street Day (CSD) ist schon vor ihrem offiziellen Beginn abgebrochen worden. Der Anmelder habe sie beendet, berichtet die „Leipziger Volkszeitung“ (LVZ), die zum RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zählt, von vor Ort. Ein Bundespolizeisprecher sagte der LVZ demnach, es bestehe der Verdacht auf Verwendung von verfassungswidriger Kennzeichen in der Gruppe. „Ob noch etwas anderes vorliegt – gefährliche Gegenstände, Schutzbewaffnung – das ergibt sich jetzt in den nächsten Stunden“, so der Sprecher.

Zuvor trafen sich am Vormittag Gruppen von schwarz gekleideten Personen am Leipziger Hauptbahnhof. Viele von ihnen hätten an der Demonstration „stolz, deutsch, national“ teilnehmen wollen. Nach Angaben der Stadt waren bis zu 1000 Menschen für die Versammlung angemeldet.

Wie die LVZ weiter schreibt, sollen sich am Morgen größere Gruppen aus Richtung Dresden und aus Thüringen nach Leipzig aufgemacht haben. Die Polizei sei mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort und es fänden Personenkontrollen statt. Alle Ankommenden sollten einzeln nach Waffen durchsucht werden. Aus der Menge seien „Ostdeutschland hasst den CSD“-Rufe zu hören gewesen. Über der Stadt kreise laut LVZ ein Helikopter.

Schätzungen der LVZ zufolge waren gegen 11 Uhr etwa 300 bis 400 Rechtsextreme am Hauptbahnhof von der Polizei für Durchsuchungen eingekesselt worden. „Lasst uns hier raus“, riefen einige Teilnehmer der rechtsextremen Demonstration. Vereinzelt seien auch Hitlergrüße aus der Menge zu sehen gewesen.
Spoiler
Ein Polizeisprecher sagte der LVZ, dass die Gruppe aggressiv und militant aufgetreten sei. „Es wurden dabei schon zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz registriert“, erklärte der Sprecher. Deshalb seien alle Personen festgehalten worden. In Gesprächen mit dem Versammlungsleiter habe dieser dann von sich aus, die Versammlung abgebrochen. Weitere Aufmärsche von Neonazis würden am Samstag nicht geduldet. „Jede Versammlung, die einen Ersatzcharakter hat, wird unterbunden“, betonte er.

Bis zu 20.000 Menschen bei CSD in Leipzig erwartet
Die CSD-Parade in Leipzig wäre in Hör- und Sichtweite der Rechtsextremen vorbeikommen. Zudem hatte das Bündnis „Leipzig nimmt Platz“ mehrere Kundgebungen unter dem Motto „Kein Platz für Nazis“ angemeldet.

Wie viele Menschen zum CSD kommen werden, sei aufgrund der veränderten Lage in diesem Jahr schwer abzuschätzen, sagte eine Polizeisprecherin. Sie gehe von einer Zahl zwischen 10.000 und 20.000 aus. Alle Veranstaltungen sollen wie geplant stattfinden – auch wenn es am zentralen Versammlungsort am Augustusplatz eine verstärkte und sichtbarere Polizeipräsenz als sonst geben werde. Die Organisatoren hofften dafür auf Verständnis bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Vor einer Woche wurde bereits der CSD im sächsischen Bautzen von rechtsextremen Protesten begleitet. Dort hatten mehr als 1000 Menschen an dem CSD-Zug teilgenommen. Parallel versammelten sich etwa 680 Menschen aus dem rechtsextremen Lager und von Neonazi-Gruppen. Die CSD-Veranstalter sagten eine geplante Abschlussparty aus Sicherheitsgründen ab.

Polizeigewerkschaft: CSD besser vor Übergriffen schützen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rief deshalb zu einer engeren Abstimmung mit Veranstaltern zum Schutz vor Übergriffen auf. „Die eigentlichen CSD-Demonstrationen werden gut organisiert und von der Polizei in enger Abstimmung mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern geschützt“, sagte der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke dem RND.

„Schwieriger ist es, die An- und Abreise und Veranstaltungen im Umfeld eines CSD zu schützen, wenn sich die Community am Abend nach einer Demonstration in Clubs oder anderswo trifft“, gab der Gewerkschafter zu bedenken. Die Polizei wisse, wo angemeldete Versammlungen stattfinden, sie wisse aber im Zweifelsfall nicht, wo die Teilnehmer im Anschluss noch feiern gingen. Kopelke appellierte an die Veranstalter rund um den CSD: „Sprechen Sie im Vorfeld mit der Polizei, dann können wir sie auch besser schützen.“

RND/nis/dpa
[close]
https://www.rnd.de/panorama/csd-in-leipzig-gegen-demo-mit-hunderten-rechts-extremen-abgebrochen-parolen-und-hitlergruesse-LHSF35ZHYRDQZHP2QVRSPLPIAA.html
« Letzte Änderung: 17. August 2024, 14:39:07 von Reichsschlafschaf »
„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #983 am: 17. August 2024, 14:41:54 »
Habe gerade in den Livestream von WeichreiteTV reingeschaut. Die "besorgten Bürger mit den Reichsflaggen" werden von der Polizei NRW gekesselt. Hat man bei der lokalen Truppe ansonsten die Sorge, dass diese mit denen dann mitmarschiert?
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"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #984 am: 17. August 2024, 18:11:05 »
Wenn man sich selbst als Volksverräter outet, ist das, glaub, straffrei?


Zitat
Rede bei AfD-Veranstaltung
„Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer: „Ich bin ein Putin-Unterstützer“

Jürgen Elsässer tritt auf dem AfD-Landesparteitag in Sachsen-Anhalt auf. Für seine beschimpfenden Aussagen erhält der Herausgeber des rechtsextremen „Compact“-Magazins dort viel Applaus.

17.08.2024, 15:47 Uhr

Magdeburg. Nach vorläufigem juristischen Erfolg hat der „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer erneut die Bundesregierung kritisiert und sich zum russischen Präsidenten Wladimir Putin bekannt. „Und natürlich lasse ich mir auch nicht verbieten, zu sagen: Ich bin ein Putin-Unterstützer“, sagte Elsässer auf einem Landesparteitag der AfD Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Von den Mitgliedern erhielt er für diese Aussage großen Applaus. Während seines Grußwortes bezeichnete er Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) als Faschistin, Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) als Kriegsverbrecher und beschimpfte Grünen-Chefin Ricarda Lang.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte das von Faeser verfügte Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins vorläufig aufgehoben. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Die Ministerin hatte das Blatt am 16. Juli verboten, weil es ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei.

Elsässer verkauft Magazin auf dem Parteitag
Elsässer präsentierte sich in Magdeburg selbstbewusst und sagte, sein juristischer Erfolg zeige, „Sieg ist möglich“. Wenn sein Magazin Faeser schlagen könne, könne die AfD in Sachsen-Anhalt in Kürze auch den Ministerpräsidenten stellen. Elsässer betonte, die Beziehungen von „Compact“ zum AfD-Landesverband seien seit Jahren sehr herzlich und brüderlich.

Der Herausgeber beklagte, dass der „räuberische Staat“ weiterhin auf dem „Compact“-Eigentum sitze. Man werde sich Schadenersatz und Schmerzensgeld von Faeser holen, so Elsässer. Er kündigte an, einen Notversand einrichten zu wollen, und sprach von „Tausenden Bestellungen“. Elsässer brachte zum Parteitag nach eigenen Angaben 200 Ausgaben seines Magazins mit und verkaufte diese dort.

Wer ist Jürgen Elsässer?
Bis in die 2000er-Jahre arbeitete Elsässer zunächst lange für eine ganze Reihe linker und linksradikaler Medien. Er schrieb für die Zeitung „Arbeiterkampf“ des Kommunistischen Bundes, war in den 1990er-Jahren Redakteur der „Jungen Welt“, gehörte dann zu den Mitgründern der Abspaltung „Jungle World“ und arbeitete für die „Konkret“. Ab Mitte der 2000er sprach sich Elsässer dann zunehmend öffentlich für eine sogenannte Querfront aus Rechten und Linken aus und positionierte sich immer eindeutiger nationalistisch. Sein Ziel: Man „wolle dieses Regime stürzen“, das schrieb Elsässer im Juni 2023 auf der Startseite des Hefts. Seitdem das Monatsmagazin 2010 in den Verkauf gegangen ist, hat Elsässer „Compact“ zum zentralen Organ für Rechtsextreme, Fans von Russlands Präsidenten Putin und Anhänger von Verschwörungsmythen in Deutschland starkgemacht. Die Auflage soll zwischenzeitlich bei angeblich rund 40.000 Exemplaren gelegen haben.

RND/dpa
https://www.rnd.de/politik/juergen-elsaesser-compact-herausgeber-ist-putin-unterstuetzer-6RBLYPO7L5OWLA2IUYFLIWJOMU.html


Oder will das sein Scheff im Kreml jetzt so?
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #985 am: 18. August 2024, 13:23:44 »
Compact wirkt













https://x.com/haintz_medialaw/status/1824710233723212004?s=61&t=K9AcT-F4cbZGJ74pWAwmIQ

Ich überlege, ob ich meine Kontakte nach Jülich anwärmen sollte und den #Haintzl_egal
mal zu einem passenden Experiment einlade. Der Tweet beweist ja, daß er keine Schadensersatzansprüche stellen kann.

Passend dazu

Ich hätte gerne nen Interview mit den Russen, die im Roten Wald Schützengräben ausgehoben
haben

https://www.morgenpost.de/vermischtes/article238275567/ukraine-krieg-tschernobyl-russland-toedlicher-fehler-strahlung.html

Ganz sicher Fakenews der Lügenkresse

http://www.golos.com.ua/article/359227

« Letzte Änderung: 18. August 2024, 14:41:07 von Ba_al »
 
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Offline Ba_al

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #986 am: 18. August 2024, 18:50:48 »
Kernphysiker. M. Haintzl egal erklärt




https://t.me/Haintz/46836
 
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Offline kairo

Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #987 am: 18. August 2024, 21:14:04 »
Kernphysiker. M. Haintzl egal erklärt

Oh, Mann, den würde ich nicht mal meinen Wasserhahn reparieren lassen, geschweige denn mich rechts- oder linksberaten lassen.

Einen Kernreaktor knipst man also an oder aus wie eine Nachttisch-lampe. Und ist er aus, kann nichts mehr passieren. Wie beruhigend.

Atombomben gibt es ja auch nicht (weiß Putin das?).

Explodieren allerdings kann eine solche Anlage sehr wohl, wie man in Fukushima sehr lehrreich beobachten konnte. Aber das wohl auch wieder nur so eine Hollywood-reife Inszenierung der Nuklearlobby bzw. der Linken und Grünen, um den Leuten Angst zu machen. (Dito Three Mile Island.) Also schön ruhig und gelassen bleiben.

Ich dachte immer, für ein Jurastudium braucht man Abitur. Aber es wohl auch auf dem dritten Bildungsweg.

Das ändert allerdings nichts daran, dass es eine große ♥♥♥rei ist, wenn es in BLÖD heißt, ein KKW könne "explodieren".
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #988 am: 18. August 2024, 21:34:29 »
Wird Zeit, eine neue Maßeinheit zu schaffen, die Dummheit und Lautstärke zusammenfasst: das Haintz.
«Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich auf diesem verdammten Planeten inmitten all des Bösen und der Ungerechtigkeit gelandet bin...»
 
(Oleksij Jukow, †2026. Er suchte seit 2014 mit seinem Team in der Ukraine gefallene Soldaten um sie zu bergen, und sie ihren Familien zurück zu geben)
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #989 am: 20. August 2024, 11:31:15 »
Ganz offenbar hat die Vorinstanz korrekt gearbeitet:


Zitat
Nationalsozialismus

Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin ist rechtskräftig
20. August 2024, 11:12 Uhr


Irmgard F. war der Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gesprochen worden. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt. Die Arbeit der heute 99-Jährigen sei für den „durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung“ gewesen.

Im Revisionsverfahren einer ehemaligen Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen sie wegen Beihilfe zum Mord bestätigt. Auch als zivile Angestellte eines KZs hat sich Irmgard F. demnach schuldig gemacht bei der systematischen Ermordung Tausender Menschen. Diese Entscheidung hat der 5. Strafsenat des BGH am Dienstag verkündet.

Das Landgericht Itzehoe hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen. Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.

Als sehr junge Frau war Irmgard F. zwischen Juni 1943 und April 1945 als Sekretärin im Geschäftszimmer des Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Nach Überzeugung des Landgerichts Itzehoe hat die damals 18- beziehungsweise 19-Jährige durch ihre Arbeit den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten geholfen. Auch unterstützende Tätigkeiten können rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
Spoiler
F.s Verteidiger legten dagegen Revision ein, der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte darüber Ende Juli mündlich. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe „neutrale Handlungen“ ausgeführt.

Dies wurde vom BGH zurückgewiesen. F. sei zwar keine Haupttäterin, trotzdem treffe sie Schuld, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriele Cirener. Als Sekretärin des KZ-Kommandanten habe sie zahlreiche Anweisungen von ihm und lagerinterne Schreiben getippt. „Durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene“ habe sie dem Kommandanten und seinen Adjutanten physisch und psychisch bei den Massenmorden geholfen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. „Ihre Tätigkeit als einzige Stenotypistin war für den durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung.“

Auch gebe es eine klare Antwort des Gesetzgebers bei lange zurückliegenden Taten, sagte die Richterin: Straftaten würden zwar grundsätzlich verjähren, Mord aber nicht. Damit sei auch Beihilfe zum Mord von einer Verjährung ausgeschlossen. Bundesanwalt Udo Weiß sowie die Anwälte der noch verbliebenen 23 Nebenkläger in dem Verfahren hatten gefordert, die Revision zu verwerfen.

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110 000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65 000 von ihnen überlebten das nicht.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/stutthof-prozess-kz-sekretaerin-irmgard-f-urteil-bgh-lux.854QtZftKWkkqofFtytPf6




PM des Gerichts:
Spoiler
Nr. 166/2024

Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig
Urteil vom 20. August 2024 - 5 StR 326/23

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte (vgl. Pressemitteilung 18/2024).

Nach den Urteilsfeststellungen war die im Tatzeitraum 18 und 19 Jahre alte Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als einzige Stenotypistin in der Kommandantur des von der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies versucht zu haben. Ihre Arbeit sei für die Organisation des Lagers und die Durchführung der grausamen, systematischen Tötungshandlungen notwendig gewesen.

Der 5. Strafsenat hat nach mehrstündiger Hauptverhandlung am 31. Juli 2024 (vgl. Pressemitteilung 156/2024) durch Urteil vom heutigen Tage die mit der Sachrüge geführte Revision der Angeklagten verworfen. Dabei hat er sich auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit staatlich organisierten Massenverbrechen gestützt und diese fortgeführt (BGH, Beschluss vom 20. September 2016 – 3 StR 49/16 zu einem Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, vgl. Pressemitteilung 213/2016). In solchen Konstellationen sind einerseits an jeder einzelnen begangenen Mordtat eine Vielzahl von Personen in politisch, verwaltungstechnisch oder militärisch-hierarchisch verantwortlicher Position ohne eigenhändige Ausführung einer Tötungshandlung beteiligt. Andererseits wirken aber auch eine Mehrzahl von Personen in Befolgung hoheitlicher Anordnungen und im Rahmen einer hierarchischen Befehlskette unmittelbar an der Durchführung der einzelnen Tötungen mit. Deshalb ist eingehend zu prüfen, ob die dem Gehilfen vorgeworfenen Handlungen die Tathandlung zumindest eines der an dem Mord Mitwirkenden im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB gefördert haben.

Nach der rechtsfehlerfreien Würdigung des Landgerichts war dies bei der Angeklagten der Fall. Sie half durch ihre Schreibarbeit dem Lagerkommandanten und dessen Adjutanten, mit denen sie vertrauensvoll zusammenarbeitete, nicht nur physisch. Sie unterstützte diese durch ihre Einordnung in den Lagerbetrieb als zuverlässige und gehorsame Untergebene auch psychisch bei der Begehung der 10.505 vollendeten und fünf versuchten grausamen Morde, die das Landgericht ihr zugerechnet hat. Ihre Tätigkeit als einzige Stenotypistin war für den durchweg bürokratisch organisierten Lagerbetrieb von zentraler Bedeutung. Insoweit kam es nicht entscheidend darauf an, dass die Strafkammer nicht hat ausschließen können, dass einzelne Schreiben auch von anderen erstellt worden sein könnten.

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Straffreiheit von berufstypisch neutralen Handlungen mit "Alltagscharakter" stehen der Verurteilung der Angeklagten schon deshalb nicht entgegen, weil sie von dem verbrecherischen Handeln der von ihr unterstützten Haupttäter positive Kenntnis hatte und sich durch ihre dennoch erbrachten Dienste gleichsam mit ihnen solidarisierte, wodurch ihr Tun jeglichen "Alltagscharakter" verlor.

Vorinstanz:

LG Itzehoe - Urteil vom 20. Dezember 2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16 jug.

Karlsruhe, den 20. August 2024

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Das ist dann nach der Gröning-Sache die zweit Entscheidung, die gehalten hat?
Oder war da noch was?
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