Autor Thema: Presseschnipsel - Rechtsextremismus  (Gelesen 67598 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline lobotomized.monkey

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7061
  • Dankeschön: 33484 mal
  • Karma: 738
  • Wenn ich groß bin, dann gründe ich mein eigenes KR
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 5000 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 2250 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Das klingt so, als sei es nicht der erste Vorfall dieser Art. Hat jemand mehr Infos?
Vor einem Jahr oder zwei Jahren gab es eine Diskussion um ein T-Shirt, war ein anderer Spruch und die "Gegenseite": https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Streit-um-Punch-a-Nazi-Shirt-Heide-Park-rueckt-von-Hausverbot-ab,heidepark210.html
« Letzte Änderung: 9. August 2024, 16:45:28 von lobotomized.monkey »
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, -:D-, Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20231
  • Dankeschön: 65335 mal
  • Karma: 630
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
:)


Zitat
VG Köln zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Keine Waffen für Teil­haber der Com­pact-Magazin GmbH

09.08.2024


Die Kreispolizeibehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Gesellschaftes der Compact-Magazin GmbH wegen Unzuverlässigkeit widerrufen. Sein dagegen gerichteter Eilantrag beim VG Köln ist nun erfolglos geblieben.

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der Compact-Magazin GmbH ist voraussichtlich rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit am Freitag bekannt gegebenem Beschluss entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaubnisinhabers abgelehnt (Beschl. v. 09.08.2024, Az. 20 L 1131/24).

Der Antragsteller schloss im Jahr 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH, wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil 0,74 Prozent. Die Compact-Magazin GmbH wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes.

Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das VG am Freitag ab. Die Begründung: Der Antragsteller sei voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz. Er sei im maßgeblichen Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe. Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages sei vergleichbar mit dem Aufnahmeantrag eines Vereinsmitglieds. Zudem genüge die bloße passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Einer darüber hinausgehenden individuellen verfassungsfeindlichen Betätigung bedürfe es nicht.

Das Compact-Magazin war Mitte Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verboten worden. Das Verbot ist nicht unumstritten, LTO berichtete ausführlich.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

PM/kj/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-koeln-20l113124-waffenrecht-unzuverlaessigkeit-compact-teilhaber
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Morris, Gerntroll, Neubuerger, Goliath, Judge Roy Bean

Offline SchlafSchaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 16523
  • Dankeschön: 68340 mal
  • Karma: 904
  • Nemo me impune lacessit
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 7500 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #962 am: 10. August 2024, 16:31:52 »
Nazis suchen den CSD in Bautzen heim, gröhlen ausländerfeindliche Parolen und die Polizei schaut zu

https://x.com/lara_eck/status/1822256399499284919?s=46&t=DrXE2YUiu-l88FJRQE4VlA
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Gerntroll, Goliath, Judge Roy Bean

Offline Gerntroll

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7051
  • Dankeschön: 25128 mal
  • Karma: 371
  • Mein Name ist Troll, Gern Troll
  • Auszeichnungen Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Servicetelefon
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #963 am: 10. August 2024, 18:48:01 »
Klimawandel in Sachsen. Dauerhafte 88 Grad. Da kann die Polizei natürlich nichts machen.
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Goliath

Offline Gerntroll

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7051
  • Dankeschön: 25128 mal
  • Karma: 371
  • Mein Name ist Troll, Gern Troll
  • Auszeichnungen Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Für unerschütterlichen Kampf an forderster(!)  Front Dieser Benutzer hat dem Sonnenstaatland besondere Dienste erwiesen! Der Träger dieses Abzeichens war im Außendienst! Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Servicetelefon
    • Auszeichnungen
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Goliath

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7604
  • Dankeschön: 34432 mal
  • Karma: 900
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Goliath

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20231
  • Dankeschön: 65335 mal
  • Karma: 630
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #966 am: 12. August 2024, 15:11:40 »
„Supermodel“ und Autorin bei Tichys Einblick Annabel Schunke hat’s offenbar erwischt.

Alles hinter Bezahlschranke, am Ende stehen 5400 Hebel auf der Rechnung, über TS ist nichts bekannt.

Vielleicht weiß ein/e Agent/in (m/w/d) mehr?






90 TS à 60, erfahre ich gerade, 120 waren beantragt.

Offenbar Ersttäterin.


Zitat
Geldstrafe für Polit-Influencerin
Urteil wegen Volksverhetzung: Schunke legt Rechtsmittel ein

Die Goslarer Polit-Influencerin Anabel Schunke wehrt sich gegen das Urteil wegen Volksverhetzung. Sie hat Rechtsmittel eingelegt und erhebt Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Was bedeutet das Rechtsmittelverfahren, und welche Möglichkeiten hat Schunke?
https://www.goslarsche.de/lokales/anabel-schunke-rechtsmittel-urteil-592543.html
« Letzte Änderung: 12. August 2024, 15:41:41 von Reichsschlafschaf »
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Goliath

Offline Rolly

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • R
  • Beiträge: 3705
  • Dankeschön: 10905 mal
  • Karma: 363
  • Unverbesserlicher linksgrün versiffter Gutmensch
  • Auszeichnungen Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 750 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Wertvolle Beiträge! Schon 100 "Danke" erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #967 am: 12. August 2024, 15:44:11 »
Ich weiß dass das Strafdienst gibt, aber das erste was ich gefunden habe ist die übliche Hetze aus der rechtspopulistischen Ecke. Befangene Staatsanwältin mimimi...

https://apollo-news.net/journalistin-wegen-volksverhetzung-verurteilt-zustaendige-staatsanwaeltin-arbeitet-parallel-fuer-meldestelle-die-sie-anzeigte/

Zitat
Dem Strafbefehl wurde diesmal recht gegeben – vom selben Richter, der den Antrag zuvor noch abgelehnt hatte. 3.600 Euro, also 60 Tagessätze zu je 60 Euro wurden als Strafe festgesetzt.

Eine Beschwerde seitens der Angeklagten wurde abgelehnt. Die Göttinger Staatsanwältin übergab den Fall daraufhin. Ein Kollege aus Braunschweig übernahm den Fall und erhöhte die geforderte Geldstrafe, laut Schunke grundlos, auf 120 Tagessätze. Jetzt verurteilte das Amtsgericht Goslar die Journalistin wegen Volksverhetzung, schwächte die zuletzt geforderten 120 Tagessätze zwar ab, lag dennoch mit 90 Tagessätzen immer noch über der ursprünglich festgesetzten Geldstrafe.
« Letzte Änderung: 12. August 2024, 15:56:57 von Rolly »
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Reichsschlafschaf, Goliath

Offline lobotomized.monkey

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 7061
  • Dankeschön: 33484 mal
  • Karma: 738
  • Wenn ich groß bin, dann gründe ich mein eigenes KR
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 5000 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 2250 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #968 am: 12. August 2024, 16:09:34 »
Offenbar Ersttäterin.
Die ist recht aktiv, da dürfte noch etwas unterwegs sein bzw. sie wird noch etwas liefern.
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Rolly, Reichsschlafschaf, Goliath

Offline Ba_al

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4533
  • Dankeschön: 20648 mal
  • Karma: 187
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Morris, Goliath

Offline Grashalm

  • Personalausweisler
  • ***
  • Beiträge: 2312
  • Dankeschön: 6639 mal
  • Karma: 52
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #970 am: 14. August 2024, 14:46:53 »
Das Bundesverwaltungsgericht sagt nein zum Compact-Verbot:

Zitat
Seit Mitte Juli ist das rechtsextreme Magazin "Compact" verboten. Die Redaktion klagt gegen die Entscheidung der Bundesinnenministerin Nancy Faeser - und erzielt nun einen Teilerfolg.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.

Quelle: https://www.n-tv.de/politik/Bundesverwaltungsgericht-kippt-Compact-Verbot-article25158344.html?utm_term=ntvde&utm_medium=dlvr.it&utm_source=twitter&utm_content=Breaking+News
Vom SchlafSchaf gefressen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Goliath, Anmaron, Judge Roy Bean

Offline Reichsschlafschaf

  • Souverän
  • *
  • Beiträge: 20231
  • Dankeschön: 65335 mal
  • Karma: 630
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 20000 Beiträge Auszeichnung für 15000 Beiträge Auszeichnung für 10000 Beiträge Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #971 am: 14. August 2024, 14:59:41 »
Teilweise und nur im Einstweiligen, die Kundschaft springt vermutlich trotzdem vor Freude im Viereck, weil man ja auf ganzer Linie gesiegt hat:


Zitat
Teilerfolg für rechtsextremes Magazin
Bundesverwaltungsgericht setzt Verbot von „Compact“-Magazin teilweise aus – vorläufig

Das rechtsextreme „Compact“-Magazin hat mit einem Eilantrag gegen das Verbot durch das Innenministerium teils Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat den sofortigen Vollzug in Teilen ausgesetzt.

Felix Huesmann

14.08.2024, 14:29 Uhr

Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren den Sofortvollzug des Verbots des rechtsextremen „Compact“-Magazins teilweise ausgesetzt. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Compact-Magazin GmbH und ein zugehöriges weiteres Unternehmen im vergangenen Monat nach dem Vereinsrecht verboten, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Dagegen reichte „Compact“-Chef Jürgen Elsässer Klage beim Bundesverwaltungsgericht ein – und einen Eilantrag auf Aussetzung des sofortigen Vollzugs des Verbots. Ziel dieses Eilantrags war es, den Weiterbetrieb des „Compact“-Magazins zumindest bis zur Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen.

Damit hat „Compact“ nun zumindest teilweise Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, die Erfolgsaussichten der Klage gegen das Verbot im Hauptsacheverfahren seien noch offen. Es bestünden keine Bedenken dagegen, dass sich das Vereinsgesetz auf die Compact-Magazin GmbH anwenden lasse. Ob diese Vereinigung den „Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ erfülle, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Spoiler
Zweifel an Verhältnismäßigkeit des Verbots
Einzelne Anhaltspunkte in den „Compact“-Veröffentlichungen gäben zwar Anhaltspunkte insbesondere für die Verletzung der Menschenwürde. Auch deute einiges daraufhin, dass „Compact“ „in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ einnehme. Es bestünden jedoch Zweifel, dass diese Veröffentlichungen „für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“.

Weil die Vollziehung des Vereinsverbots zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führe, komme dem Interesse des „Compact“-Magazins an einer aufschiebenden Wirkung der Klage besonderes Gewicht zu.

Dem Anliegen des Bundesinnenministeriums, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, könne „in ausreichendem Maße durch die in dem Beschluss näher bezeichneten Maßgaben Rechnung getragen werden. Diese dienen vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren.“ Der ausführliche Beschluss des Gerichts, aus dem diese „näher bezeichneten Maßgaben“ hervorgehen, war zunächst noch nicht öffentlich verfügbar.

Elsässer: „Wir können weitermachen“
Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), bislang sei den Verfahrensbeteiligten nur der Tenor der Entscheidung zugegangen. Bis zur Veröffentlichung des Beschlusses mit umfangreicheren Begründungen würden mindestens mehrere Tage vergehen.

„Compact“-Chef Jürgen Elsässer bezeichnete die Eilentscheidung auf X (vormals Twitter“ als Sieg. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren würden mindestens zwei Jahre vergehen, schrieb Elsässer und verkündete: „Bis dahin können wir weitermachen!“
[close]
https://www.rnd.de/politik/bundesverwaltungsgericht-setzt-sofortigen-vollzug-des-compact-verbots-teilweise-aus-FZCAF3N7WVH2RKCXZA3F53LA6I.html



PM des Gerichts:
Spoiler
Pressemitteilung
Nr. 39/2024 vom 14.08.2024
Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus
Dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, hat das Bundesverwaltungsgericht heute mit bestimmten Maßgaben stattgegeben. Demgegenüber hat das Gericht die Anträge weiterer Antragsteller abgelehnt.


Mit Verbotsverfügung vom 5. Juni 2024 - vollzogen am 16. Juli 2024 - stellte das BMI unter Berufung auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 2, § 17 Nr. 1 Var. 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 Var. 2 GG fest, dass die Antragstellerin zu 1 - die COMPACT-Magazin GmbH - und ihre Teilorganisation, die Antragstellerin zu 2, sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten, deshalb verboten würden und aufgelöst seien. Die Antragsteller zu 3 bis 10 werden in der Verbotsverfügung als Mitglieder genannt. Zur Begründung führte das BMI an, die Vereinigung lehne die verfassungsmäßige Ordnung nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Dies komme u. a. in zahlreichen Beiträgen des monatlich erscheinenden "COMPACT-Magazin für Souveränität" zum Ausdruck. Hiergegen haben die Antragsteller zu 1 bis 10 am 24. Juli 2024 Klage erhoben, über die der Senat noch nicht entschieden hat. Zugleich haben sie jeweils Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, die vor allem darauf abzielen, den Betrieb als Presse- und Medienunternehmen während der Dauer des anhängigen Klageverfahrens fortführen zu können.


Bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Verbotsverfügung erweisen sich die Erfolgsaussichten der Klage der Antragstellerin zu 1 als offen. Zwar bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. Alles spricht auch dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss. Ob diese Vereinigung aber den - wie alle Gründe des § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2 GG eng auszulegenden - Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.


Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des "COMPACT-Magazin für Souveränität" die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.


Bei der dem Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren obliegenden Abwägung überwiegt das Aussetzungsinteresse der Antragstellerin zu 1 das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung. Da die Vollziehung des Vereinsverbots zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots führt, das den Schwerpunkt der Tätigkeit der Antragstellerin zu 1 ausmacht, kommt ihrem Interesse an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage im Hinblick auf die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG ein besonderes Gewicht zu. Dem Anliegen der Antragsgegnerin, die Fortsetzung der Tätigkeiten der Vereinigung auf Dauer zu unterbinden, kann in ausreichendem Maße durch die in dem Beschluss näher bezeichneten Maßgaben Rechnung getragen werden. Diese dienen vor allem der weiteren Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel für das anhängige Hauptsacheverfahren.


Im Unterschied hierzu haben die Klagen der weiteren Antragsteller zu 2 bis 10 voraussichtlich keinen Erfolg. Ihre Eilanträge waren daher abzulehnen.


BVerwG 6 VR 1.24 - Beschluss vom 14. August 2024
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
[close]
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Gerntroll, Goliath, Anmaron, Judge Roy Bean

Offline Ba_al

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4533
  • Dankeschön: 20648 mal
  • Karma: 187
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 2250 Beiträge Auszeichnung für 1500 Beiträge Auszeichnung für 1000 Beiträge Beliebt! 50 positives Karma erhalten Auszeichnung für 750 Beiträge
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #972 am: 14. August 2024, 17:37:12 »
In Kundensprache übersetzt FREISPRUCH!!!1!11!!!

Das System verliert auf ganzer Linie!1!11!!!
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Goliath

Offline Neubuerger

  • Souverän
  • *
  • N
  • Beiträge: 7604
  • Dankeschön: 34432 mal
  • Karma: 900
  • Senior Chemtrail Master
  • Auszeichnungen Auszeichnung für 1500 Beiträge Liefert Berichte von Reichsdeppenverfahren für das SonnenstaatlandSSL Auszeichnung für 7500 Beiträge Auszeichnung für 5000 Beiträge Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten!
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #973 am: 14. August 2024, 17:50:36 »
In Kundensprache übersetzt FREISPRUCH!!!1!11!!!

Exakt das behaupten die:

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Rolly, Goliath

Offline Schattendiplomat

  • Praktikant- Lennéstraße
  • ****
  • Beiträge: 4013
  • Dankeschön: 13507 mal
  • Karma: 393
  • Die besten Lügen sind der Wahrheit nahe!
  • Auszeichnungen Sehr Wertvolle Beiträge! Bereits 1000 "Danke" erhalten! Auszeichnung für 2250 Beiträge Ein einzigartiger Award der nur für beteiligte der Plakataktion verfügbar ist. Sonnenstaatland-Unterstützer Beliebt! 50 positives Karma erhalten
    • Auszeichnungen
Re: Presseschnipsel - Rechtsextremismus
« Antwort #974 am: 14. August 2024, 18:31:49 »
Dass man gegenüber Nazis, Reichsbürgern und Verschwörungsideologen keine Nachsicht zeigen darf hat sich halt noch nicht in der Justiz rumgesprochen - leider Nichts Neues im Land wo das Internet Neuland ist. ::)
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: theodoravontane, Rolly, Goliath