Das Faksimile des 15 Seiten umfassenden Dokuments ist im Internet leicht zugänglich, zum Beispiel im Wikipedia-Eintrag zur Wannsee-Konferenz. Gabriele Villner schreibt, sie habe drei ihrer Meinung nach „auffällige Inhalte“ entdeckt. Deshalb wandte sie sich an „das Rechercheteam“ der Berliner Zeitung mit der Bitte um Aufklärung. Der sei entsprochen – wer weiß, wem noch etwas aufgefallen sein könnte. Gabriele Villner versah ihren Brief mit „leicht geänderten Adressdaten“, sodass die Antwort über die Zeitung zuzustellen ist – was nun einen allgemeinen Bildungseffekt haben kann.
Was also ist der misstrauischen Bürgerin aufgefallen?
Erste Frage: Das „Protokoll vom 20.01.2042“ (dieses Datum nennt sie in ihrem Schreiben, d.R.) enthalte nur zwölf Teilnehmer, während alle in der Nähe des ausgestellten Dokuments befindlichen Informationen von 15 Teilnehmern sprächen. Diese Zahl habe sie auch bei ihren Internetrecherchen gefunden. Reinhard Heydrich, so Gabriele Villner, komme gar nicht vor.
Antwort: Wir zählen auf den Seiten eins und zwei des Dokuments, also im Abschnitt I, vierzehn Eingeladene. Aufgeführt sind mit Namen und Wirkungsstätte ein Gauleiter, ein Reichsamtsleiter, vier Staatssekretäre, ein Unterstaatssekretär, ein Ministerialdirektor und sechs hohe SS-Chargen. Macht vierzehn (14). Der Einladende, SS-Obergruppenführer Heydrich, folgt unmittelbar im Anschluss an die Liste gleich zu Beginn von Abschnitt II mit der Protokollnotiz: „… teilte eingangs seine Bestellung zum Beauftragten für die Vorbereitung der Endlösung der europäischen Judenfrage durch den Reichsmarschall (Hermann Göring, d.R.) mit“ und weist darauf hin, dass zu dieser Besprechung geladen wurde, um „Klarheit in grundsätzlichen Fragen zu schaffen“. Die Recherche ergibt also: 15 anwesende Herren, darunter acht mit Doktortitel (einer im Protokoll nicht angegeben).
Haus der Wannsee-Konferenz
Haus der Wannsee-Konferenz
Der Sprecher der Gedenk- und Bildungsstätte, Eike Stegen, macht darauf aufmerksam, dass Heydrich in Sperrschrift und mit voller Amtsbezeichnung erwähnt wird sowie mit dem wichtigen Hinweis, dass dieser Einladender wie auch Sitzungsleiter sei und bei ihm die „Federführung bei der Bearbeitung der Endlösung der Judenfrage“ liege, und zwar „ohne Rücksicht auf geographische Grenzen“ (Seite 3 des Dokuments).
Dass Heydrich nicht in der Namensliste stehe, sei, so Stegen, kein Widerspruch, wie von der Fragestellerin gemutmaßt, im Gegenteil: „Ein Ziel Heydrichs am 20. Januar 1942 ist es gewesen, sich durch die Besprechung in seinen Kompetenzen bestätigt zu wissen. Das genau leistet der Anfang von Abschnitt II des Protokolls. Heydrich steht daher nicht einfach auf der Liste, ihm ist ein eigener Absatz gewidmet.“
Am Rande sei notiert, dass es sogar eine 16. Person im Raum gab: Ingeburg Werlemann, die Stenotypistin der Wannsee-Konferenz. Näheres zu ihr und ihren späteren Zeugenaussagen findet sich unter ihrem Namen leicht im Internet.
Zweite Frage: Das Protokoll hat keine „Schluss-Seite mit Unterschrift, Stempel, Siegel, Verteiler u.Ä.“. Das sei sehr ungewöhnlich, stellt Leserin Villner fest und fragt: „Wie ist das zu erklären?“
Antwort: Heydrich hatte zu einer „Besprechung“ eingeladen, folglich handelt es sich um ein Besprechungsprotokoll. Der heutige Wortgebrauch, am Großen Wannsee habe eine Konferenz stattgefunden, entwickelte sich erst nach 1947. Eike Stegen weist darauf hin, dass man zum Beispiel bei einer Klimakonferenz, die mit einem entsprechenden Schlussprotokoll endet, die Unterschriften der wichtigsten Beteiligten erwarten könne. Im Fall eines Besprechungsprotokolls sei das damals wie heute nicht zu erwarten. Das Fehlen einer „Schluss-Seite“ mit Unterschriften sei also nicht „sehr ungewöhnlich“: „Sehr ungewöhnlich wäre, wenn es sie im Fall dieses Besprechungsprotokolls gäbe.“
Ergänzend erläutert der Historiker, dass das ebenfalls existierende Begleitschreiben zum Protokoll Heydrichs Unterschrift trägt und eine Art Siegel – nämlich das Aktenzeichen des Referats, das in Heydrichs Reichssicherheitshauptamt das Begleitschreiben samt Protokoll markiere: IV B 4 – 1456/41 gRs. (1344).“ IV B 4 bezeichnet das Referat von Adolf Eichmann, dem Verfasser des Begleitschreibens. Das Datum des Begleitschreibens sei handschriftlich ergänzt worden, als Eichmann das Schreiben Heydrich vorgelegt habe: 26. Februar 1942. Der Posteingangsstempel vom Auswärtigen Amt zeige das Datum vom 2. März 1942. Sowohl in Eichmanns Aktenzeichen als auch im Stempel vom Auswärtigen Amt finde sich die Abkürzung „gRs.“, die für „geheime Reichssache“ steht, also für die höchste Geheimhaltungsstufe. Die Angabe /41 belegt, dass der Vorgang 1941 angelegt wurde und so weiterläuft.
Weiter erläutert Stegen: „Dass die 15 Seiten des Protokolls eher ,nackt‘ erscheinen, ist auch dem Begleitschreiben geschuldet. Dieses war in der Akte mit dem Titel ,Endlösung der Judenfrage‘ direkt vor die eigentlichen Protokollseiten geheftet – und so ist das Original bis heute im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (PAAA) archiviert.“ Die Gedenk- und Bildungsstätte zeigt ein Faksimile.
Dritte Frage: Die 16. von ursprünglich 30 Ausfertigungen des Protokolls wurde „laut begleitender Information der Gedenkstätte 1947 von Mitarbeitern Robert Kempers, des US-Anklägers in den Nürnberger Prozessen, in Berlin entdeckt und ein Jahr später zum wichtigen Beweisdokument im Prozess gegen die leitenden Beamten der Ministerien“. Die Fragestellerin stellt fest, es sei „ungewöhnlich, dass die weiteren 29 Protokolle nie entdeckt“ worden seien. Die Geschichte der Auffindung empfindet sie als „Scripted Reality“ und fragt: „Sind alle weiteren Protokolle tatsächlich verschwunden?“
Antwort: Das Protokoll der Wannsee-Konferenz vom 20. Januar 1942 stand im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, der vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 geführt wurde, noch nicht zur Verfügung. Das erste und bislang einzige aufgefundene Exemplar – jene 16. Ausfertigung – wurde bei Recherchen zur Vorbereitung des sogenannten Wilhelmstraßen-Prozesses in den Akten des Auswärtigen Amtes entdeckt.
Dieser war der vorletzte und längste der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse (November 1947 bis April 1949) gegen Verantwortliche des NS-Reiches. Angeklagt waren führende Angehörige des Auswärtigen Amtes (u.a. Ernst von Weizsäcker, Staatssekretär im AA und Brigadeführer der Allgemeinen SS) und anderer Ministerien sowie NS-Dienststellen. Bei der Wannsee-Konferenz war laut Teilnehmerliste das Amt durch Unterstaatssekretär Martin Luther vertreten. Im Faksimile ist die ihn anführende Zeile mit einem Bleistiftstrich markiert.
Was mit den anderen an die beteiligten Regierungsstellen, Behörden, Dienststellen übersandten Exemplaren geschah, ergibt sich aus mehreren dokumentierten, zum Ende des Reiches hin erteilten Befehlen, Schriftstücke mit Bezug zu NS-Verbrechen zu vernichten. Dass in den beteiligten Ämtern gerade dieses Schriftstück entfernt wurde, sei, so Eike Stegen, „überhaupt nicht ‚ungewöhnlich‘“, schließlich handele es sich um „eine aus Täterperspektive auf 15 Seiten verdichtete Zusammenfassung der Planung zum Mord an allen europäischen Jüdinnen und Juden, die trotz der zahlreichen Euphemismen mit klarem und eindeutig genozidalem Sprachgebrauch gespickt ist“. Ungewöhnlich sei also nicht, dass kein weiteres Besprechungsprotokoll aufgefunden wurde, sondern, „dass im Auswärtigen Amt das komplette Massenmord-Dokument in einer Akte mit dem Titel ‚Endlösung der Judenfrage‘ erhalten blieb“.
Betrachtet man die zahlreichen Unterstreichungen, Ausrufe- und Fragezeichen sowie Anmerkungen in dieser 16. Ausfertigung, lässt sich erahnen, wie das Papier im Auswärtigen Amt studiert und aufgenommen wurde.
Der Vermutung der Fragestellerin, die anderen 29 Ausführungen seien „spurlos verschwunden“, widerspricht Stegen: Gut dokumentiert seien die Folgemaßnahmen der Wannsee-Konferenz, darunter als erstes die Folgebesprechung am 6. März 1942. (
https://www.ghwk.de/de/konferenz/protokoll-und-dokumente)
Er sagt: „In den Hinterlassenschaften der beteiligten Ämter finden sich viele Spuren, von denen aus wir die Besprechung und den Teilnehmerkreis rekonstruieren könnten, selbst wenn es die Akte aus dem Auswärtigen Amt nicht gäbe“, und weiter: „Deutschland war und ist ein bürokratisches Land, die Ämter produzieren eine Flut von Schriftstücken.“
Als Beispiel nennt er das Posteingangs- und Ausgangsbuch des Büros von Alfred Meyer, der an der Wannsee-Besprechung als Vertreter des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete (die deutsch besetzte westliche Sowjetunion) beteiligt war: „Dem können wir entnehmen, dass und wann er eine Einladung für die Besprechung am Wannsee erhielt.“ Bekannt ist also, dass Meyer antwortete und wann er das tat – auch wenn die Schriftstücke selbst nicht erhalten sind. Davon, dass die anderen Protokolle „spurlos“ verschwunden seien, kann also keine Rede sein.
Fazit: Die Nachforschungen bestätigen die Einzigartigkeit der Geschichte der Protokoll-Überlieferung. Die vielfältigen Studien einer großen Zahl von Historikern rund um die Wannsee-Konferenz ergeben keinen vernünftigen Grund, eine „Scripted Reality“ zu vermuten. Die auf 15 Seiten protokollierte Arbeitsanweisung zur planvollen Vernichtung von Millionen jüdischen Kindern, Frauen und Männern gehört hingegen zu den Kernstücken für das Verständnis des nationalsozialistischen Staates. Die Konferenz fand in diesen Tagen vor 84 Jahren statt – ein guter Anlass, das Protokoll wieder zu lesen