Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1020309 mal)

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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #4335 am: 8. Juli 2021, 21:23:06 »
Ergänzend

« Letzte Änderung: 8. Juli 2021, 21:27:10 von Ba_al »
 

Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #4336 am: 8. Juli 2021, 22:56:37 »
Sauerstoffnagel! Das ist nicht lustig! Die stehen so unsichtbar im Gelände herum und wenn man drüberstolpert oder reintritt, hat man jahrelang Schwierigkeiten, das den Versicherungen zu beweisen. Die glauben nicht an sowas.
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Re: Querdenken
« Antwort #4337 am: 8. Juli 2021, 23:03:42 »
Sauerstoffnagel! Das ist nicht lustig! Die stehen so unsichtbar im Gelände herum und wenn man drüberstolpert oder reintritt, hat man jahrelang Schwierigkeiten, das den Versicherungen zu beweisen. Die glauben nicht an sowas.

Hm ja, wie heißt das, wenn was nicht lustig ist und man trotzdem drüber lachen muss?

Ich hab's, das ist wohl Schadenfreude. Außerdem habe ich ja geschrieben, daß das weh tut.
« Letzte Änderung: 8. Juli 2021, 23:05:55 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Querdenken
« Antwort #4338 am: 9. Juli 2021, 00:22:30 »
Ergänzend


Ist ja nicht sein Geld, sondern das seiner Zahldeppen. Da kann ihm das piepe sein.
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Re: Querdenken
« Antwort #4339 am: 9. Juli 2021, 08:02:51 »
Kleinere Rückschläge in der Revolution

Das ganze Video gibt es übrigens hier, am Anfang fehlt ja was:

https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/1695

Da erzählt sie dann auch die wirre Geschichte von den drei Kaffee-trinkenden Freundinnen (auf einer Wiese während Kontaktbeschränkung), wo es im Nachgang zu einer Hausdurchsuchung bei zumindest einer Dame kam. Ulkigerweise ist genau das "eine ganz liebe Freundin aus der Demoszene".

Wann klingelt's bei Dr. Cola-Kiste eigentlich mal im Oberstübchen? Warum geht man wohl nur gegen die "lieben Menschen und Freunde aus der Demoszene" (wie zB ihren Freund und Patienten T. Brauner) so vor? Warum akzeptiert man wohl genau ihre Atteste nicht?

Aber da sind wir wieder beim alten Problem "Fremd- vs. Selbstwahrnehmung"...
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #4340 am: 9. Juli 2021, 09:01:18 »
...
Ist ja nicht sein Geld, sondern das seiner Zahldeppen. Da kann ihm das piepe sein.


Aber auch nur, wenn, wie beim VL, die Geldstrafe das einzig ziehende Lockmittel für die Bettelorgien darstellt. Bei den Quarkdenkern kassieren aber, wie bei jeder Pyramide, nur die Spitzenleute. Und die geben weder etwas ab, noch stützen sie ihre Bettelei auf publikumswirksame Strafverfahren. Folglich sind das in der Regel ziemlich teuer erkaufte "Karmapunkte".

Daß man die Leipzigerin nicht nur rausgehauen, sondern mit Geld überschüttet hat, war dagegen nur die die Regel bestätigende Ausnahme, weil das Klagegeschäft sonst zum Erliegen gekommen wäre.

« Letzte Änderung: 9. Juli 2021, 09:04:11 von dtx »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4341 am: 9. Juli 2021, 09:14:14 »
Ist ja nicht sein Geld, sondern das seiner Zahldeppen.

Bei einer Geldstrafe unter Strafvorbehalt nicht einmal das. Verwarnung mit Strafvorbehalt ist bei einer Geldstrafe das, was Bewährung bei einer Haftstrafe ist. Der Betrag wird also erst fällig, wenn der Taschen-Füller den nächsten OLG-Richter der Rechtsbeugung bezichtigt. In Deppenlogik war das also ein Freispruch.

Edith hat noch einen lesbaren Artikel der Lügenpresse dazu gefunden.
https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/goettinger-rechtsanwalt-vor-gericht-einmal-geldstrafe-einmal-verwarnung-90849672.html

Spoiler
Zitat
Beleidigungsverfahren
Göttinger Rechtsanwalt vor Gericht: Einmal Geldstrafe, einmal Verwarnung

08.07.2021

Der Göttinger Rechtsanwalt und „Querdenker“-Aktivist Reiner Fuellmich ist zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate in einem Beleidigungsverfahren schuldig gesprochen worden.

Göttingen – In dem ersten Verfahren hatte ihn das Amtsgericht Göttingen Anfang Februar wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro (insgesamt 6000 Euro) verurteilt. Jetzt musste er sich erneut wegen Beleidigung vor dem Göttinger Amtsgericht verantworten. Diesmal erhielt er eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Diese Sanktion ist gewissermaßen eine Geldstrafe auf Bewährung: Nur wenn es innerhalb der auf ein Jahr festgesetzten Bewährungszeit zu einem erneuten Verstoß kommen sollte, behält sich das Gericht vor, dem Anwalt eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 200 Euro (insgesamt 3000 Euro) aufzuerlegen.

In beiden Verfahren ging es um Äußerungen, die Fuellmich im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten getätigt haben soll. In dem ersten Fall soll er im Zusammenhang mit einer Sammelklage gegen die Deutsche Bank mehrere Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main der Rechtsbeugung bezichtigt und ihnen unterstellt haben, dass sie mit dem Vorstand der Deutschen Bank gemeinsame Sache machen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Äußerungen die Grenzen zur Schmähkritik überschritten und somit nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Der Angeklagte habe sich daher der Beleidigung schuldig gemacht. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da Fuellmich dagegen Rechtsmittel eingelegt hat.

In dem jetzt verhandelten Fall ging es um eine Äußerung, die der Göttinger Anwalt in einem Zivilrechtsstreit vor dem Amtsgericht Bielefeld getätigt haben soll. Laut Anklage soll er in einem Schriftsatz geäußert haben, sein Kontrahent – dieser ist ebenfalls als Rechtsanwalt tätig - sei ein „im wahrsten Sinne des Wortes durchgeknallter größenwahnsinniger Querulant trumpähnlicher Qualität“. Der Anwalt hatte daraufhin einen Strafbefehl erhalten. Gegen diesen legte er dann Einspruch ein, was zur Folge hatte, dass sich das Amtsgericht in mündlicher Verhandlung mit dem Fall zu befassen hatte.
[close]

Immerhin scheint er jetzt besser zu verdienen. Die Tagessatzhöhe hat sich im Vergleich zum letzten Verfahren verdoppelt.



Und Edith hat noch einen: Die dichte Raphaela aus der Kanzlei Asterix möchte gerichtlich untersagen lassen, dass am Sonntag in Passau eine Impfaktion für Kinder stattfindet.

https://twitter.com/Topli63985181/status/1413163340009025536
Zitat
Die Stadt #Passau lädt für Sonntag zu einer Impfaktion ab 12 Jahre ein. Queranwältin Raphaela Dichtl aus der Kanzlei #Haintz möchte dies per eA verhindern und begründet das unter anderem damit, dass von den geimpften Kindern eine Gefahr für ungeimpfte ausgehe.


« Letzte Änderung: 9. Juli 2021, 09:38:24 von Gerichtsreporter »
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Re: Querdenken
« Antwort #4342 am: 9. Juli 2021, 09:56:20 »
[...] dass von den geimpften Kindern eine Gefahr für ungeimpfte aausgehe. [...]

Der Querdenker-Logik folgend muss hier die Frage gestellt werden, ob es zu dieser Behauptung schon Langzeitstudien gibt?

Desweiteren: Womit stecken sich die Kinder denn bei einer Infizierung bei geimpften Kindern an? Immunität? Das wäre ja schrecklich! (Denkt mal wieder keiner an die Kinder...)
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Re: Querdenken
« Antwort #4343 am: 9. Juli 2021, 10:07:20 »
Und Edith hat noch einen: Die dichte Raphaela aus der Kanzlei Asterix möchte gerichtlich untersagen lassen, dass am Sonntag in Passau eine Impfaktion für Kinder stattfindet.

Für Hof waren sie offenbar zu langsam - da wird heute und morgen die Impfung ab 12 verabreicht.

Ansonsten fällt mir bei dem Schriftsatz nur das hier ein:  :facepalm:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #4344 am: 9. Juli 2021, 10:19:23 »
@Gerichtsreporter

Nachdem sie die Erwachsenen ziemlich verloren haben, bleiben ja nur noch die Jugendlichen

 
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Re: Querdenken
« Antwort #4345 am: 9. Juli 2021, 11:06:48 »
Elijah ist immer noch unzufrieden mit seinen mangelnden Spendenumsätzen und steigt jetzt auf "Bonus Content" gegen Kleingeld um.

"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4346 am: 9. Juli 2021, 12:00:05 »
steigt jetzt auf "Bonus Content" gegen Kleingeld um.

Oh wow. Da ist er der Erste, der auf die Idee kommt. Nicht. Hat schon bei den Peters (Schmidt und Weber) nicht funktioniert. Schon blöd, wenn einen Patreon und Co nicht nehmen wollen. Zum Glück wechselt er nicht auf Onlyfans.

Ansonsten fällt mir bei dem Schriftsatz nur das hier ein: :facepalm:

Twitter dazu:
https://twitter.com/B_Gunners21/status/1413169356394143751
Zitat
Ist es eigentlich üblich, dass in einem solchen Schreiben so viele Rechtschreibfehler gemacht werden?

https://twitter.com/ResiLucetti/status/1413177153164873732
Zitat
Bei Dichtl ja
https://twitter.com/fitzhexe/status/1413395074843566082
Zitat
Bei anderen Anwälten auch. Das ist kein Querdenkerproblem....
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Re: Querdenken
« Antwort #4347 am: 9. Juli 2021, 13:45:40 »
Elijah ist immer noch unzufrieden mit seinen mangelnden Spendenumsätzen und steigt jetzt auf "Bonus Content" gegen Kleingeld um.

https://www.youtube.com/watch?v=AreJLuFPTRs

ET  träumt fabuliert davon eines Tages so groß zu sein wie KenFM, RebelNews, Compact TV und das für ganze 1,99 im Monat für den „Bonuscontent“…
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4348 am: 9. Juli 2021, 13:56:31 »
Desweiteren: Womit stecken sich die Kinder denn bei einer Infizierung bei geimpften Kindern an? Immunität? Das wäre ja schrecklich! (Denkt mal wieder keiner an die Kinder...)

Bei mRNA-Impfstoffen dürfte es keine Übertragung geben, bei Lebendimpfstoffen kann das schon noch erfolgen. Bei Polio gibt es das Problem, d. h. geimpfte Personen können ungeimpfte anstecken. Ich bekomme das nicht mehr zusammen, aber das ist bei Impfkampagnen ein bekanntes Phänomen.
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Re: Querdenken
« Antwort #4349 am: 9. Juli 2021, 14:22:39 »
Bei mRNA-Impfstoffen dürfte es keine Übertragung geben, bei Lebendimpfstoffen kann das schon noch erfolgen.


Bei mRNA-Impfstoffen kann es keine Übertragung geben, da hier nichts "lebt". Das von Impfgegner immer wieder behauptete "shedding" von Spike-Protein ist Unsinn, da das Protein aus den Zellen nicht in die Umgebung abgegeben wird, sondern für die Präsentation gegenüber dem Immunsystem abgebaut wird. Man kann zwar nach einer mRNA-Impfung freies Spikeprotein im Serum nachweisen, der Grund dafür sind aber extrem sensitive Meßmethoden, die aus durch das Immunsystem abgetöteten Zellen freigesetztes Spike-Protein nachweisen kann. Bei einer Coronainfektion sind um den Faktor 100.000 (mindestens) höhere Spikekonzentrationen nachzuweisen. Wer dazu Details lesen will, dem empfehle ich diesen Beitrag, dersich mit dem Thema "Tödliches Spikeprotein" auseinandersetzt.

Bei modernen Lebendimpfstoffen versucht man schon sicherzustellen, das sie nicht replikationsfähig sind. Das war ja eines der Probleme von Sputnik V (und auch der Hauptgrund, warum die wohl keine EMA-Zulassung bekommen haben und werden), da hier (anders als in den Zulassungsunterlagen ausgeführt) replikationsfähige Viren im Impfstoff vorhanden waren.

Bei Polio gibt es das Problem, d. h. geimpfte Personen können ungeimpfte anstecken. Ich bekomme das nicht mehr zusammen, aber das ist bei Impfkampagnen ein bekanntes Phänomen.

Bei Polio war eine Infektion prinzipiell möglich, hier sollen die Viren ja durch den Darm aufgenommen werden und den natürlichen Infektionsweg nachahmen. Die Effektivität war hierdurch besonders hoch. Geimpfte konnten so eine Zeit lang das Impfvirus ausscheiden. Bei Polio gab es aber noch ein anderes Problem: Das Virus war mutiert und es konnte auch zurückmutieren, was auch in freier "Wildbahn" beobachtet wurde. Das ist der Hauptgrund dafür, das man zur Ausrottung des Virus mittlerweile auf einen inaktivierten Virusimpfstoff zurückgreift.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.