Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1020338 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Querdenken
« Antwort #4350 am: 9. Juli 2021, 14:55:22 »
Weil die zurückmutierte Version dem Immunsystem falsche Angaben macht und deswegen die echte Gefahr nicht erkannt wird? Wie gefährlich ist die zurückmutierte Version?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4351 am: 9. Juli 2021, 15:16:28 »
Weil die zurückmutierte Version dem Immunsystem falsche Angaben macht und deswegen die echte Gefahr nicht erkannt wird? Wie gefährlich ist die zurückmutierte Version?

Bei Polio? Die Rückmutation erfolgt hin zum zur neurotoxischen Form, die sich wieder in Nervenzellen vermehren kann, die Folgen davon sollten offensichtlich sein. Das passiert aber nur sehr selten, in Deutschland waren das 1-2 Fälle pro Jahr (Details hier).
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #4352 am: 9. Juli 2021, 17:18:25 »
Kommt……SOFORT Vorlegen ……nicht erstmal besonders auf den Haufen?



Aber der Deep State kennt keine Gnade





« Letzte Änderung: 9. Juli 2021, 17:29:05 von Ba_al »
 

Offline klingsor3

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Re: Querdenken
« Antwort #4353 am: 9. Juli 2021, 17:22:06 »
steigt jetzt auf "Bonus Content" gegen Kleingeld um.

Oh wow. Da ist er der Erste, der auf die Idee kommt. Nicht. Hat schon bei den Peters (Schmidt und Weber) nicht funktioniert. Schon blöd, wenn einen Patreon und Co nicht nehmen wollen. Zum Glück wechselt er nicht auf Onlyfans.

:facepalm:

Wenn sonst nix klappt, kann er immer noch die Lisa machen und Fußfetisch-Content bei OnlyFans anbieten. Gibt für alles ne Nachfrage. 
"Als kommissarischer SHAEF-Souverän in staatlicher Selbstverwaltung ist es meine heilige Pflicht, die Menschenrechte der BRiD-Insassen gemäß der Haager Landkriegsordnung gegen die Wortmarke-Schergen der EU-SSR und der NWO GmbH zu verteidigen - so wahr mir Putin und die Bereinigungsgesetze helfen!"
 
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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #4354 am: 9. Juli 2021, 17:35:20 »
Hat da jemand eine auf die Schnüss bekommen? ;D ;D




https://twitter.com/FlugschuleE/status/1413511463847690250?s=20

Das Video angucken lohnt…..
« Letzte Änderung: 9. Juli 2021, 19:00:15 von Ba_al »
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4355 am: 9. Juli 2021, 17:54:04 »
Hat Bodo schon empfohlen, im Supermarkt scheinzutelefonieren und was von toten Kindern durch Impfungen zu brabbeln?

Oder gibt es gar schon die ersten ausgedachten Toten?



Das mit der einstweiligen Anordnung gegen das Impfen von Kindern scheint nicht auf dem Mist von Asterix und der Undichten gewachsen zu sein. In Speyer gab es einen ähnlichen Antrag, allerdings mal wieder über die Bande Familiengericht gespielt. Natürlich war der dortige Klagespaten genauso erfolglos wie die beiden Advokatendarsteller in Passau.

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA210702636

Spoiler
Zitat
Gericht/Institution:   VG Neustadt (Weinstraße)
Erscheinungsdatum:   08.07.2021
Entscheidungsdatum:   08.07.2021
Aktenzeichen:           5 L 694/21.NW

Antrag auf Untersagung der Impfaktion am Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer unzulässig

Der Eilantrag eines Antragstellers gegen die geplante Durchführung einer Impfaktion in den Räumlichkeiten des Hans-Purrmann-Gymnasium am 09.07.2021 ist unzulässig.

Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. hervor.

In einem Rundschreiben an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bot das Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer für den Nachmittag des 09. Juli 2021 Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren eine Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty der Firma Biontech durch einen Arzt in den Räumlichkeiten des Gymnasiums an. Als Termin der Zweitimpfung wurde der 30. Juli 2021 angegeben. In dem Schreiben wies der Schulleiter darauf hin, zum Impftermin seien u.a. das Aufklärungsmerkblatt, die Einwilligungserklärung und der Impfpass des Kindes mitzubringen. Vor der Impfung finde noch ein Arztgespräch statt. Wenn seitens der Eltern Fragen auftauchen sollten oder das Kind unter 14 Jahre alt sei, werde um die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten gebeten. In allen anderen Fällen sei eine Anwesenheit der Eltern zwar wünschenswert, aber nicht erforderlich. Die Buchung eines Zeitfensters erfolge über die Homepage. Nach der erfolgreichen Registrierung erhalte jeder Empfänger das Aufklärungsmerkblatt und die Anamnese und Einwilligungserklärung per Mail zugesandt.

Nach Mitteilung des Schulleiters des Hans-Purrmann-Gymnasiums sind sämtliche Impftermine vergeben. Der Antragsteller hat sich am 05. Juli 2021 mit einem Eilantrag zwecks Verhinderung der vorgesehenen Impftermine am Hans-Purrmann-Gymnasium in Speyer an das Amtsgericht Speyer gewandt, das mit Beschluss vom 07. Juli 2021 – 32 C 147/21 – den Rechtsstreit an das hiesige Gericht verwiesen hat.

Der Antragsteller ist der Auffassung, die Impfaktion dürfe nicht durchgeführt werden. Es fehle an Langzeitdaten und sorgfältigen Studienergebnissen, um verlässliche Aussagen über die Verwendung von COVID-Impfstoffen an Kindern und deren Auswirkungen und eventuelle Langzeitfolgen treffen zu können. Eine vorzeitige Verwendung der Impfstoffe an Kindern ohne belastungsfähige Langzeitdaten sei daher ethisch mehr als nur fragwürdig und lasse den Schluss zu, dass es den impfenden Medizinerinnen und Medizinern, die sich über diese Aussagen hinwegsetzten, in erster Linie nicht um den Schutz der Kinder gehe, sondern ganz andere Interessen bei ihnen im Vordergrund stünden. Das Hans-Purrmann-Gymnasium mache in dem Rundschreiben Werbung für ein medizinisches Produkt, dessen Endauswirkung und Langzeitfolgen aufgrund des erst kurzweiligen Vorhandenseins von erhobenen Daten noch gar nicht beurteilt werden könnten.

Die 5. Kammer des Gerichts hat den Eilantrag des Antragstellers, die geplanten Impfaktionen am 09. Juli 2021 sowie am 30. Juli 2021 im Gebäude des Hans-Purrmann-Gymnasiums in Speyer zu untersagen, mit folgender Begründung abgelehnt: Dem Antrag fehle es bereits an der notwendigen Antragsbefugnis, da der Antragsteller keine eigene Rechtsbetroffenheit bzw. einen in seiner eigenen Person liegenden Anspruch auf die Untersagung der Impfaktion geltend gemacht habe. Aus der Antragsschrift ergebe sich nicht, dass der Antragsteller von der geplanten Impfaktion persönlich betroffen sei und warum er selbst einen Anspruch auf Untersagung der Veranstaltung haben könnte. Ein Antrag als Sachwalter der Interessen von Kindern, die sich bei der Impfaktion im Gebäude des Hans-Purrmann-Gymnasiums in Speyer mit Einwilligung ihrer Eltern impfen lassen wollten, sei nicht zulässig.

Quelle: Pressemitteilung des VG Neustadt Nr. 18/2021 v. 08.07.2021

[close]
« Letzte Änderung: 9. Juli 2021, 18:20:32 von Gerichtsreporter »
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Offline Kontra-Bass

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Re: Querdenken
« Antwort #4356 am: 9. Juli 2021, 18:14:19 »
Wer sollte sich denn tote Kinder ausdenken?
Würde ich's nicht besser wissen dächste ich so etwas macht doch niemand.....
 
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Offline Wildente

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Re: Querdenken
« Antwort #4357 am: 9. Juli 2021, 19:13:43 »
Die BTW wird vielleicht doch noch spannend. ;D

Spoiler
Hätte uns jemand gesagt, dass die Sitzungen des Bundeswahlleiters (@wahlleiter_bund
) so unterhaltsam sind, hätten wir uns das früher auch schon angeschaut.

Die Schwurbel-Parteien "#WiR2020" und "Wir2020" treten gemeinsam an.

Was zu "leichten" Irrititationen geführt hat.
[close]

https://twitter.com/schwurbelwatch/status/1413493190842257411
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 

Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #4358 am: 9. Juli 2021, 20:16:06 »
Wer sollte sich denn tote Kinder ausdenken?
Würde ich's nicht besser wissen dächste ich so etwas macht doch niemand.....

Ja, das glaubt man öfter, aber solche Lügen waren auch schon da.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4359 am: 9. Juli 2021, 20:30:44 »
Die BTW wird vielleicht doch noch spannend.

Dann gibt es demnächst wieder Videos von Dr. Kai Pauling. :happy1:
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Re: Querdenken
« Antwort #4360 am: 9. Juli 2021, 20:42:54 »
Die BTW wird vielleicht doch noch spannend.

Aber nicht doch, das ist schon gegessen. Natürlich bekommt die sehr gute Partei Die PARTEI 100 % plus X und ergreift die Macht.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 

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Re: Querdenken
« Antwort #4361 am: 9. Juli 2021, 21:19:35 »


In der Deppenblase ist man überzeugt, dass am 1.8. noch mehr Menschen kommen werden als vor einem Jahr. Falls die böse Politik es nicht verhindert und das Verfassungsgericht einknickt.
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Re: Querdenken
« Antwort #4362 am: 9. Juli 2021, 22:17:48 »
Das Unwältlein Haintz weint also herum, dass das Verwaltungsgericht Correktiv als verlässlichere und glaubwürdigere Quelle betrachtet als sein Dummgeschwätz.

So eine böse Diktatur und ihre Handlanger!
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Re: Querdenken
« Antwort #4363 am: 9. Juli 2021, 23:18:37 »
Ich frage mich, wie bescheuert man sein muss, um gegen eine sinnvolle Maßnahme, deren Wahrnehmung freiwillig ist und von der man nicht betroffen ist, zu klagen...
 
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Re: Querdenken
« Antwort #4364 am: 9. Juli 2021, 23:57:49 »
Für den Unwalt dürfte der monetäre Aspekt Antrieb genug sein.
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