Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1036887 mal)

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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #3195 am: 14. April 2021, 07:57:33 »
Verstehe ich ihn richtig? Hannig hängt da mit drin?

https://fb.watch/4RN7e2Sb3m/

Nur um das hier festzuhalten: Der Hannig promotet da auch den

https://www.facebook.com/MingersRechtsanwaelte

Die "Hannig Consulting GmbH" selber hat lieber außerhalb des Fratzenbuches eine Seite aufgesetzt: "Für unsere Kinder" http$://coronatest-schule.de
(Der Link ist absichtlich gekillt, er muß ja das Forum nicht gleich in seinen Logbüchern finden)

Zitat

Über uns

Wir sind Anwälte, Juristen, Vereine und vorallem Väter und Mütter von Kindern, welche anderen Eltern juristisch helfen wollen. Gemeinsam sind wir stark und können was bewegen. Da die Politik die Vielzahl von Stimmen der Eltern ignoriert, müssen die Gerichte zuhören.


Ob der Hannig damit nur Mandate keilen und so ein bißchen mehr Kohle scheffeln oder auch seine Ambitionen, in den Bundestag zu kommen, befördern will (wo sich bekanntlich mit Corona richtig Kohle machen läßt) ... Immerhin soll da (noch) vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden. Gegen die "Test- und Impfpflicht". Außerdem findet sich da - unkommentiert - dieser Link

https://www.berliner-zeitung.de/news/urteil-in-weimar-keine-masken-keine-tests-und-kein-abstand-mehr-fuer-schueler-li.151838

Zur Erinnerung außerdem, daß der BayVGH den Querdenkern schon beim ersten "Weimar-Urteil" eine Abfuhr erteilt hat

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayvgh-10cs21249-ag-weimar-6owi523js20251820-corona-manahmen-regeln-kontaktbeschraenkungen-lockdown-verfassungswidrig-verfassungsgemae-rechtsprechung-einzelentscheidung/

Und so werden auch jetzt im Rest der Republik höhergerichtliche Klatschen nicht lange auf sich warten lassen.

...
Aber ansonsten ist das doch Blödsinn, oder?
Ein Heim zeigt einen Besucher an, der seinen Termin nicht drei Tage, sondern einen Tag vor dem Termin gemacht hat.

Meine laienhafte Meinung: Wenn er den Termin einen Tag vorher gemacht hat, gemacht, fix, alles geregelt, er also die Rückmeldung bekam, er könne kommen, dann kann und wird man ihm nichts vorwerfen. Wenn er aber einen Termin drei Tage vorher hätte machen müssen und sich erst einen Tag vorher gemeldet hat um einen Termin für den Folgetag zu machen, dann aber ohne entsprechende positive oder gar mit negativer Rückmeldung hingegangen ist, dann hat er halt möglicherweise doch gegen Auflagen verstoßen.

...

Worum geht es da? Wer hat mit wem einen Termin zu welchem Termin gemacht? Und weshalb soll das strafbar oder zumindest bußgeldbewehrt gewesen sein?

« Letzte Änderung: 14. April 2021, 08:01:14 von dtx »
 
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #3196 am: 14. April 2021, 08:07:23 »
Bettler

Mit neuen technischen Möglichkeiten hat sich ja auch das Berufsbild der Bank- und sonstigen Räuber gewandelt.

 
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Re: Querdenken
« Antwort #3197 am: 14. April 2021, 08:21:11 »
Off-Topic:
Unter einem Beruf wird normalerweise etwas verstanden, das einem Einnahmen verschafft.
Naja, ich denke ein Beruf ist schon etwas mehr als das, sonst wäre Drogendealer ja auch ein „Beruf“. :scratch:
Eigentlich nicht. Jedenfalls der grundrechtlichen Definition nach (Art. 12 GG, Berufsfreiheit) ist ein "Beruf" eine Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und dazu dient, sich das Leben zu finanzieren. Auch das wird weit ausgelegt; entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht (sodass z.B. auch Ferienjobs, die lediglich die Finanzen aufbessern, ohne eine wirtschaftliche Eigenständigkeit zu ermöglichen) unter die Berufsfreiheit fallen).

Es ist auch explizit nicht dem Gesetzgeber überlassen, festzulegen, welcher Beruf erlaubt oder verboten wäre. "Es gibt Gesetze, die es verbieten, also ist es kein Beruf" ist also ausdrücklich kein Argument.

Einzig "evident sozial und gemeinschaftsschädliches Verhalten" soll nicht unter Berufsfreiheit fallen, wobei der Dealer da ein klassisches Beispiel darstellt. Zum Teil wird begründet, dass das daran liegen soll, dass sie dem Menschenbild des Grundgesetzes widersprechen. Naja.

Insofern hast Du Recht: Es gehört mehr dazu. Aber nicht besonders viel. :)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline kairo

Re: Querdenken
« Antwort #3198 am: 14. April 2021, 08:55:52 »
Naja, ich denke ein Beruf ist schon etwas mehr als das, sonst wäre Drogendealer ja auch ein „Beruf“.

De facto schon; viele Leute leben davon ganz gut. De jure wohl weniger. Versuch doch mal, das auf deiner Steuererklärung einzutragen. Das gibt happige Nachforderungen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #3199 am: 14. April 2021, 10:44:56 »
https://t.me/busfahrerthomas/749 Gestern um 23:48 auf TG veröffentlicht, er filmt die Rangelei der Polizei mit Eva.
Das Hamsterrad hat mich fest im Griff, daher bin ich ein wenig spät dran, aber: In dem Video ruft Brauner dazu auf den Notruf zu wählen um die "richtige Polizei" zu rufen. Reicht das schon um Eva Gesellschaft zu leisten?
« Letzte Änderung: 14. April 2021, 10:46:37 von lobotomized.monkey »
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dtx

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Re: Querdenken
« Antwort #3200 am: 14. April 2021, 11:08:17 »
Off-Topic:
...
Eigentlich nicht. Jedenfalls der grundrechtlichen Definition nach (Art. 12 GG, Berufsfreiheit) ist ein "Beruf" eine Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und dazu dient, sich das Leben zu finanzieren. Auch das wird weit ausgelegt; entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht (sodass z.B. auch Ferienjobs, die lediglich die Finanzen aufbessern, ohne eine wirtschaftliche Eigenständigkeit zu ermöglichen) unter die Berufsfreiheit fallen).

Es ist auch explizit nicht dem Gesetzgeber überlassen, festzulegen, welcher Beruf erlaubt oder verboten wäre. "Es gibt Gesetze, die es verbieten, also ist es kein Beruf" ist also ausdrücklich kein Argument.

Einzig "evident sozial und gemeinschaftsschädliches Verhalten" soll nicht unter Berufsfreiheit fallen, wobei der Dealer da ein klassisches Beispiel darstellt. Zum Teil wird begründet, dass das daran liegen soll, dass sie dem Menschenbild des Grundgesetzes widersprechen. Naja.

Insofern hast Du Recht: Es gehört mehr dazu. Aber nicht besonders viel. :)

Das ist halt Ansichtssache. Wir meinen, daß nicht nur körperlich aggressives Betteln, sondern auch das unter Ausnutzung von Dummheit oder Notlagen anderer unter "evident sozial- und gemeinschaftsschädliches Verhalten" subsumiert werden und daher die hier besprochene Kundschaft umfassen müsse. Die Kundschaft wiederum zählt darunter die Tätigkeiten gegnerischer Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher, der Versicherer und Bankiers, solange sie letztere nicht selber auf die Reihe kriegen.

Unter dem Strich kann es daher für die Einstufung als "Beruf" keine Rolle spielen, ob das jemand geringschätzt oder nicht. Maßgeblich sind lediglich "auf Dauer angelegt ... und dazu dient, sich das Leben zu finanzieren", wie Du selbst geschrieben hast. Dem Gesetzgeber bliebe es unbenommen, die Freiheit des Art. 12 ebenso wie die des Art. 5 durch Gesetze einzuschränken.

 
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Re: Querdenken
« Antwort #3201 am: 14. April 2021, 11:08:42 »
Er versucht, sich anzuhängen, aber konkret zu dieser Sache habe ich auf seinen Seiten nichts gefunden.
Naja, er sagt
Zitat
Heute hab' ich 'nen Fall verhandelt […]
Das klingt nicht unbedingt nach dem Versuch, sich anzuhängen.

Weiter sagt er
Zitat
Heute hab' ich 'nen Fall verhandelt, wo jemand seine Mutter in 'nem Altenheim besucht hat und die Altenheimleitung oder die Seniorenheimleitung hat den Mandanten denunziert, weil, jetzt kommt's, nicht mal weil er illegal in das Heim gegangen wäre sondern weil er keinen Termin gemacht hat drei Tage vorher sondern nur einen Tag vorher. Deswegen haben sie ihn angezeigt und deswegen gibt's ein Bußgeld, 1200 Euro.
Für mich klingt das bestenfalls nur nach der halben Wahrheit, wenn nicht sogar nach einer glatten Lüge.
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Re: Querdenken
« Antwort #3202 am: 14. April 2021, 11:15:46 »
Sehe ich auch so. Welche Rechtsgrundlage sollte denn da zur Geltung kommen?
Da wird einer wohl ohne Maske und ohne rechtzeitige Anmeldung ins Heim gegangen sein und die Herrschaften suchen sich nun das für sie günstigste Bild aus um sich als Opfer darzustellen.
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Re: Querdenken
« Antwort #3203 am: 14. April 2021, 11:26:23 »
Off-Topic:
Einzig "evident sozial und gemeinschaftsschädliches Verhalten" soll nicht unter Berufsfreiheit fallen, wobei der Dealer da ein klassisches Beispiel darstellt.
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob die Spendenbettelei der Covidi0ten nicht auch evident sozial und gemeinschaftsschädliches Verhalten darstellt. Immerhin nutzen sie Lügen, Desinformationen und Veranstaltungen, die alle geeignet sind, die Gesundheit vieler Menschen und die Wirtschaft zu schädigen.
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Re: Querdenken
« Antwort #3204 am: 14. April 2021, 13:29:21 »
Off-Topic:
Unter dem Strich kann es daher für die Einstufung als "Beruf" keine Rolle spielen, ob das jemand geringschätzt oder nicht. Maßgeblich sind lediglich "auf Dauer angelegt ... und dazu dient, sich das Leben zu finanzieren", wie Du selbst geschrieben hast. Dem Gesetzgeber bliebe es unbenommen, die Freiheit des Art. 12 ebenso wie die des Art. 5 durch Gesetze einzuschränken.
Nun, die Eingriffsintensität kann aber höher sein, wenn Du den Schutzbereich nicht eröffnest. Denn wenn etwas gar nicht von einem Grundrecht geschützt ist, dann musst Du auch nicht darauf achten, ob Du (als Gesetzgeber) nicht vielleicht gerade an den unantastbaren Wesensgehalt (Art. 19 Abs. 2) drangehst.

Was die Berufsfreiheit angeht, kommt ein weiteres Problem durch die vom BVerfG entwickelte Dogmatik. Man geht nämlich grundsätzlich von einem einheitlichen Grundrecht aus Art. 12 GG aus. Dann allerdings teilt man die Einschränkungen nach der sog. "Drei-Stufen-Theorie" nach Berufsausübungsregelungen auf der einen und subjektiven und objektiven Berufszugangsregelungen auf der anderne Seite, für die jeweils andere Hürden gelten. Die Berufsausübung ist recht einfach einzuschränken; der Gesetzgeber muss hier nur vernünftige Gründe des Allgemeinwohls nachweisen (bspw. für Ladenschlusszeiten).

Bei subjektiven Berufszugangsbeschränkungen ist das schon schwieriger. Subjektiv heißen sie, weil sie vom Grundrechtsträger (also dem Individuum) beeinflusst werden können. Beispiel wäre, dass sich in bestimmten Handwerken nur Meister selbstständig machen müssen oder dass man für die Anwaltszulassung zwei Staatsexamen braucht. Für solche Regeln muss es dem Gesetzgeber schon um wichtige Gründe des Allgemeinwohls gehen.

Objektive Berufszugangsbeschränkungen (und zu denen würde ich vollständige Verbote auch zählen) sind vom Individuum nicht beeinflussbar (z.B. wie viele Apotheken oder Notariate es in einem Gebiet geben soll). Für sie gelten die strengsten Regeln; der Gesetzgeber muss hier die Abwehr schwerer und nachweisbarer Gefahren für ein überragend wichtiges Allgemeingut anführen.

Und ich zweifle, dass das Vermögen von ein paar Querdeppen ein so überragend wichtiges Allgemeingut ist, dass es vor Cov♥♥♥endeppenspendensammlern geschützt werden müsste.

Aber das führt jetzt langsam in ein Grundrechte-Seminar über und das muss nicht sein. Ich erkenne jedenfalls an, dass der geschätzte Kollege @dtx einen Punkt mit der Relativität der oben zitierten Wertung ("evident sozial schädlich") hat. Daher habe ich das ja ursprünglich auch so zurückhaltend formuliert. ;)

Die sog. "herrschende Meinung" (in diesem Fall halt das BVerfG in Karlsruhe) sieht es halt anders als dtx und kann damit auch gut leben.

Gibt es schon irgendwo Fazits, was alles so gelaufen ist? Irgendwie ist diese Demo völlig an mir vorbei gelaufen. /o\
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Re: Querdenken
« Antwort #3205 am: 14. April 2021, 13:52:36 »

Gibt es schon irgendwo Fazits, was alles so gelaufen ist? Irgendwie ist diese Demo völlig an mir vorbei gelaufen. /o\

Die Revolution fand nicht statt. Die Bösen im Reichstag haben nicht mitgespielt.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #3206 am: 14. April 2021, 15:04:47 »
Dieses allerliebste Pamphlet wurden mir auf FB in die Timeline gespült. Da wird, so Politik und Exekutive nicht spuren und umgehend auf die Forderungen eingehen, Gewalt legitimiert. Wenn es auf einer der nächsten Demonstrationen kracht, dann u.a. mit dieser Ansage.

ursprung kenne ich leider nicht. Es tauchter bei einer der "Omas gegen Rechts" auf.
« Letzte Änderung: 14. April 2021, 17:01:39 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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Wir sahen
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Re: Querdenken
« Antwort #3208 am: 14. April 2021, 21:08:44 »
In Berlin werden Deppen jetzt auch beobachtet

Das machen wir doch aber schon lange, also nichts neues in Berlin.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline DinoVolare

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Re: Querdenken
« Antwort #3209 am: 14. April 2021, 22:49:23 »
Beim Quarkauflauf kam es gestern zu 58 Festnahmen.

Zitat
Corona-Demo in Berlin-Mitte lief aus dem Ruder
Am Rande einer Kundgebung gegen die Verschärfung der Corona-Regeln gab es am Dienstag zahlreiche Festnahmen. 500 Polizisten waren im Einsatz.

Mit mehreren Festnahmen hat die Polizei auf eine Kundgebung am Dienstag gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes in Mitte reagiert. Zahlreiche Teilnehmer hätten sich nicht an die geltenden Hygieneschutzbestimmungen gehalten, teilten die Beamten am Mittwoch mit.

Daran habe sich auch nach mehrfacher Aufforderungen durch die Polizei und den Versammlungsleiter nichts geändert. Also griffen die Einsatzkräfte ein und zogen einzelne Personen aus der nach Versammlungsbeginn am Dienstagmittag etwa 400 Teilnehmer großen Menge an der Heinrich-von-Gagern-Straße.

Vorläufig festgenommen worden seien in der Folge 58 Demonstranten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Volksverhetzung, Gefangenenbefreiung und Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Daraus hätten sich 16 Strafermittlungs- und 37 Ordnungswidrigkeitsverfahren ergeben. Am Einsatz beteiligt waren rund 500 Polizisten. (dpa)
https://www.tagesspiegel.de/berlin/58-vorlaeufige-festnahmen-corona-demo-in-berlin-mitte-lief-aus-dem-ruder/27095986.html?fbclid=IwAR34497iQTFYqI2bxhtgPv9AwviFg4IhrxtgytnXBDBiPABURVut_CkaxYc

Das ergibt unter'm Strich, dass gut 14% der Teilnehmer, ein Bußgeld oder mehr droht.
« Letzte Änderung: 14. April 2021, 23:01:18 von DinoVolare »
"Ich bin fassungslos" Dennis Mascarenas
 
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