Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1038394 mal)

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Re: Querdenken
« Antwort #2685 am: 11. März 2021, 20:05:30 »
Krankenwagenbesatzung grüßt Quarkdeppen
Im Gegensatz zu den Quarkdenkern höre ich "Ihr seid was …" statt "Ihr seid doch Spinner".
Das nächste Mal sollte die Besatzung vielleicht "Ihr seid doch taub" sagen. Dann können sie wenigstens noch "taube Nüsse" draus machen.

Aber ich verstehe den Dialekt vielleicht auch nicht …

Edit meint, daß an anderer Stelle von @Reichskasper Adulf Titler das Video bei YT verlinkt wurde.
Dort verstehe ich es etwas besser und es könnte tatsächlich sein, daß da noch irgendwo ein "Spinner" mitklingt. Aber beschwören könnte ich es nicht, ebenso wie, daß nicht.

So oder so hatte die RTW-Besatzung wohl einfach recht.
« Letzte Änderung: 11. März 2021, 21:32:27 von theodoravontane »
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Re: Querdenken
« Antwort #2686 am: 11. März 2021, 22:09:39 »
So oder so hatte die RTW-Besatzung wohl einfach recht.

Die Leute kennen sich eben damit aus, ob einer noch zu retten ist.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #2687 am: 11. März 2021, 23:40:36 »
Da kann man dann ja gespannt sein, wie weit der Wille zur Durchsetzung tatsächlich reicht ...



Zitat
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DRESDEN
11.03.2021 11:02 Uhr

Dresden verbietet "Querdenken"-Demos
Die Stadt Dresden schiebt den geplanten Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstrationen am Sonnabend den Riegel vor. Das ist die Begründung.
Spoiler
Dresden. Das Dresdner Ordnungsamt hat die für Sonnabend, den 13. März, geplanten Demonstrationen von "Querdenken 351" im Innenstadtbereich verboten. Das gab die Stadt am Donnerstagmorgen bekannt.

Der Anmelder der umstrittenen Inititiave, Marcus Fuchs, hatte im Vorfeld angekündigt, dass bis zu 3.000 Teilnehmer nach Dresden ans Königsufer kommen werden und zuletzt sogar von 5.000 Demonstranten gesprochen.

"Veranstalter nicht willens, Zustrom zu beeinflussen"
Weil die Corona-Schutzverordnung des Freistaats aber nur maximal 1.000 Teilnehmer erlaubt, hatte Fuchs eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Dies wurde abgelehnt und Fuchs von der Stadt angehört.

Der kündigte daraufhin an, klagen zu wollen und meldete neben dem Königsufer noch zwei weitere Demonstrationen auf dem Altmarkt und der Cockerwiese an.

"Die Versammlungsbehörde musste daraus schlussfolgern, dass der Veranstalter nicht in der Lage und nicht willens ist, seine Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Tausenden Teilnehmern auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden zu beeinflussen", heißt es nun von der Stadt Dresden.

Busunternehmen hat bereits Demo-Reisen angeboten
Dies sei Fuchs am Mittwoch mitgeteilt worden, dieser sei auch zum Verbot angehört worden. Doch umstimmen konnte der umstrittene Kopf der Dresdner "Querdenker" die Stadt nicht.

Im Gegenteil: "Im Ergebnis konnte er die infektionsschutzrechtlichen Bedenken der Versammlungsbehörde nicht entkräften", schreibt die Stadtverwaltung.

Und weiter: "Nach Überzeugung der Versammlungsbehörde würde das Versammlungsgeschehen und das damit einhergehende Anreisen aus Sachsen und angrenzenden Bundesländern dem Schutzzweck aller Corona-Schutzverordnungen zuwiderlaufen."

Innerhalb der vergangenen zwei Tage seien auch zu mehreren Autocorsos nach Dresden aufgerufen worden, ein Busunternehmen habe sogar deutschlandweit Reisen zur Demo angeboten.

Stadt verbietet alle Ersatzveranstaltungen
Um riesige Menschenansammlungen zu unterbinden, hat sich die Stadt deshalb zu einer besonders weitgreifenden Maßnahme entschieden. Verboten seien nicht nur "alle Ersatzveranstaltungen", sondern alle Versammlungen, die "nicht bis zum 12. März 2021, 12 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden".

In Dresden hatte sich auch bereits eine Gegenkundgebung für Sonnabend angekündigt. Die Anmelder kritisieren die "Querdenken"-Initiative als "stark verschwörungsideologisch geprägt, rückwärtsgewandt und demokratiefeindlich".

Bereits Mitte Dezember hatte die Stadt Dresden eine angekündigte Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstration verboten. Trotzdem kamen viele Gruppen nach Dresden, die teils von der Polizei in Gewahrsam genommen oder zurückgeschickt wurden, unter ihnen zahlreiche landesweit bekannte Rechtsextreme. (SZ/dkr)
[close]
https://www.saechsische.de/dresden/politik/dresden-verbietet-querdenken-demos-5397825-plus.html

Eva geht davon aus das die Demo stattfindet.
Es gibt angeblich ein Auflagenbescheid in dem ein negativer PCR-Test von Ordnern ind Versammlungsleitung gefordert wird
Geht ja gar nicht, kein Querdepp lässt sich jemals testen

https://fb.watch/4alh7gjxTq/

Das beste am Video folgt zum Schluss  ;D
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Re: Querdenken
« Antwort #2688 am: 12. März 2021, 08:00:05 »
Beim Nordkurier scheint man sich die Arbeit zu teilen.

Positives über die Quarkdep.pen berichtet die Schamanin   Frau Schamann.

Negatives eher nicht.


Zitat
KUNDGEBUNG
Querdenker-Gründer Ballweg ruft Spontan-Demo in Teterow aus

Einen prominenten Gast hatten die Teterower Kritiker der Corona-Beschränkungen am Donnerstagnachmittag. Die Polizei fand das gar nicht gut und zog den Stecker.
Torsten Bengelsdorf
11.03.202118:33 Uhr

TETEROW ·
Ganz anders als von den Initiatoren geplant lief der Corona-Protest am Donnerstagnachmittag in Teterow ab. Auf dem Marktplatz hatten sich zunächst etwa 20 Leute versammelt. Wer fehlte, war allerdings der prominente Gast, den die Kritiker der Corona-Beschränkungen erwartet hatten. Der Querdenker-Initiator Michael Ballweg sollte als Redner auftreten. Er werde allerdings von der Polizei aufgehalten und solle außer Landes gebracht werden, teilten die Veranstalter der Kundgebung über Lautsprecher mit. Es gebe deshalb Stress auf dem Parkplatz am Grünen Weg.

Tatsächlich verhandelte Ballweg hier gerade mit der Polizei über die Corona-Landesverordnung, die auch regelt, wer derzeit nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen darf. Die Polizei rechnete Ballweg offenbar nicht dazu. Die Demonstration auf dem Marktplatz wurde daraufhin abgesagt. Stattdessen rief Ballweg eine „Spontan-Demo gegen illegale Einreiseverbote” auf dem Parkplatz aus. Die Polizei zog zunächst den Stecker aus der Lautsprecher-Box, ließ dann aber doch eine etwa einstündige Kundgebung zu.

Zitate aus Zeitungen
Der Querdenker-Initiator forderte die Aufhebung der Corona-Beschränkungen und zeigte sich überzeugt, dass auch die MV-Verordnungen in einigen Wochen von Gerichten für nichtig erklärt würden. Immerhin seien sie nicht parlamentarisch erlassen worden. Einige seiner Thesen belegte Ballmann mit Zitaten aus überregionalen Zeitungen.

Die Zustimmung der nun etwa 40 Kundgebungsteilnehmer ließ zunächst noch auf sich warten. Erst nachdem Ballmann feststellte: „Mit dem Applaus habt ihr es ja hier nicht so”, kam dann doch noch Beifall auf. Kurz nach 17 Uhr drängten dann Polizei und Kreisordnungsamt den Querdenker, zum Schluss zu kommen. Die spontane Parkplatz-Demo löste sich daraufhin auf. Polizei und Ordnungsamt wollten sich vor Ort nicht zu ihrem Vorgehen äußern.
https://www.nordkurier.de/mecklenburgische-schweiz/querdenker-gruender-ballweg-ruft-spontan-demo-in-teterow-aus-1142743703

Bleibt die Frage: Wer ist „Ballmann“?   :scratch:
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Re: Querdenken
« Antwort #2689 am: 12. März 2021, 09:07:19 »
Beim Nordkurier scheint man sich die Arbeit zu teilen.

Positives über die Quarkdep.pen berichtet die Schamanin   Frau Schamann.

Negatives eher nicht.
Naja, so wirklich negativ ist der Artikel ja nun auch nicht. Das hätte man durchaus härter formulieren können. Beim Nordkurier gehört quarkdenken oder zumindest Quarkdenker verstehen wohl zum guten Ton.

Was beim lesen bei mir hängen bleibt ist, die Polizei war böse, wollte die Demo verbieten, musste sich dann aber geschlagen geben und eine Spontandemo zulassen. Weil demnächst ja eh alle bösen Verordnungen gekippt werden, sagt Ballmannweg.

Daß die Faschos aber plötzlich gegen Einreisebeschränkungen sind, hat mich dann doch überrascht ;D
« Letzte Änderung: 12. März 2021, 09:09:32 von theodoravontane »
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Re: Querdenken
« Antwort #2690 am: 12. März 2021, 09:21:31 »
Zitat
Zitate aus Zeitungen
Der Querdenker-Initiator forderte die Aufhebung der Corona-Beschränkungen und zeigte sich überzeugt, dass auch die MV-Verordnungen in einigen Wochen von Gerichten für nichtig erklärt würden. Immerhin seien sie nicht parlamentarisch erlassen worden.

Dass Rechtsverordnungen tatsächlich nicht vom Parlament erlassen werden, darf man bei normalen Menschen als bekannt voraussetzen. Also nicht bei Ballweg, gut. Aber in einer Redaktion sollte man das wissen. Sogar beim Nordkurier.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #2691 am: 12. März 2021, 12:22:41 »
Ballmann = Schiffweg

O.k., bin schon weg....
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Re: Querdenken
« Antwort #2692 am: 12. März 2021, 18:36:50 »
So, wieder eine Hürde genommen!  :)

PM des Gerichts:


Zitat
12.03.2021 - Aktuelle Medieninformation
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Querdenker-Demonstrationen in Dresden am 13. März 2021

 

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden das von der Landeshauptstadt Dresden verfügte Verbot von Versammlungen der Querdenker-Bewegung am 13. März 2021 sowie aller Ersatzveranstaltungen bestätigt (Az. 6 L 184/21).


Der Anmelder der Versammlungen (und Antragsteller im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren) hatte bei der Stadt zunächst eine Versammlung mit einer erwarteten Teilnehmerzahl von bis zu 5.000 Teilnehmern am Königsufer in Dresden – in unmittelbarer Nähe des Finanzministeriums – angezeigt. Ihm war in Gesprächen mit der Stadtverwaltung dargelegt worden, dass nach den einschränkenden Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (dort § 9 Abs. 1) Versammlungen unter freiem Himmel nur ortsfest und mit höchstens 1.000 Teilnehmern bei Nutzung eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes und unter Einhaltung von Mindestabständen der Teilnehmer untereinander abgehalten werden können. Eine Ausnahme hiervon könne auch nicht mit Blick auf das vorgelegte Hygienekonzept gewährt werden, weil dieses unzureichend und nicht durchführbar sei. Der Antragsteller hat daraufhin drei Versammlungen mit je 1.000 Teilnehmern auf dem Königsufer, auf dem Altmarkt und auf der Cockerwiese angezeigt, wobei die Reden von der Versammlung auf dem Königsufer per Video zu den anderen Versammlungen übertragen werden sollten.
Spoiler
Die Landeshauptstadt Dresden hat diese Versammlungen sowie alle Ersatzversammlungen im Stadtgebiet verboten. Sie hat sich zur Begründung auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bezogen, wonach Versammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt oder untersagt werden können. Ferner hat sie sich auch auf das Sächsische Versammlungsgesetz bezogen, wonach Versammlungen von Auflagen abhängig gemacht werden oder verboten werden können, wenn durch die Versammlung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Die Stadt hat argumentiert, dass die Einschränkung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit in Form eines Verbots der Versammlungen gerechtfertigt sei. Gründe dafür seien das nach wie vor hohe und zuletzt wieder steigende Infektionsgeschehen in Dresden, hervorgerufen durch die Corona-Pandemie. Versammlungen könnten bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen bei Einhaltung aller einschlägiger Hygienevorschriften noch unbedenklich im Hinblick auf Infektionen durchgeführt werden. Im Fall der vom Antragsteller angezeigten Versammlungen sei dies nicht der Fall. In der Vergangenheit habe sich bei einer von ihm angezeigten Versammlung am 31. Oktober 2020 auf dem Theaterplatz in Dresden gezeigt, dass er nur sehr eingeschränkt bis gar nicht in der Lage gewesen sei, die damals geltenden vergleichbaren Hygienebestimmungen durchzusetzen. Diese seien von den Teilnehmern der Versammlung weitgehend missachtet worden. Eine behördliche Anordnung der Auflösung der Versammlung sei damals nur deshalb unterblieben, um ein sonst noch bedenklicheres Infektionsgeschehen zu vermeiden. Bei den montäglichen Versammlungen des Antragstellers in den vergangenen Wochen in Dresden habe sich zwar gezeigt, dass er Versammlungen von bis zu 500 Personen im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneregeln noch einigermaßen beherrschen könne, bei darüber hinausgehenden Personenzahlen jedoch nicht mehr. Bei den drei angezeigten Versammlungen sei absehbar zu befürchten, dass sich die Teilnehmer zunächst auf dem Königsufer einfinden würden, weil diese Versammlung öffentlich nach wie vor aktiv beworben werde und für Teilnehmer die höchste Attraktivität böte. Der Antragsteller habe nicht aufzeigen können, wie er "überzählige" Versammlungsteilnehmer zu den anderen Versammlungsflächen umleiten wolle und inwieweit er dies voraussichtlich steuern könne. Darüber hinaus sei bei drei Veranstaltungen im Innenstadtbereich und den dort vorhandenen weiteren Passanten sowie den Polizeibediensteten zu befürchten, dass aufzugsähnliche Situationen zwischen den einzelnen Versammlungsflächen entstünden. Aufzüge seien nach § 9 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung jedoch nicht zulässig. Es komme hinzu, dass der Antragsteller eigenen Angaben zufolge keinen Einfluss auf sonstige Mobilisierungen für die Versammlungen habe. Es sei aber zu erwarten, dass weitere Teilnehmer über die zuletzt angezeigten insgesamt 3.000 Teilnehmer hinaus nach Dresden kommen würden, da insgesamt vier Autorkorsos angezeigt worden seien, die ihren Endpunkt in Dresden hätten. Insgesamt gehe die Stadt von einem unübersichtlichen Versammlungsgeschehen im Innenstadtbereich aus, das aus Infektionsschutzgründen zu verbieten sei, weil es nicht mehr beherrscht werden könne.

Das Verwaltungsgericht ist dieser Einschätzung gefolgt. Es sei nicht zu erwarten, dass insbesondere von außerhalb anreisende Versammlungsteilnehmer die Stadt wieder verlassen, sobald sie feststellen, dass auf den angezeigten Versammlungsflächen bereits die zulässige Teilnehmerzahl erreicht sei oder überschritten werde. Insoweit sei auch von Belang, dass der Antragsteller bei seinen öffentlichen Mobilisierungen für diesen Fall bzw. den Fall eines Verbots der Versammlung dazu aufgerufen habe, sich in der Stadt nicht zu versammeln, sondern dort spazieren zu gehen. Rechtlich nicht zu beanstanden seien auch das Verbot von Ersatzversammlungen im gesamten Stadtgebiet sowie die Verpflichtung des Antragsgegners, das Verbot der Versammlungen auf den Wegen zu kommunizieren, auf denen er die Versammlungen beworben habe.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. 
[close]
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/
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Re: Querdenken
« Antwort #2693 am: 13. März 2021, 09:09:15 »
Frage eines Laien: Ist das Haintzelmännchen wirklich Rechtsanwalt, hat der einfach nur ein alternatives Verständnis der bestehenden Rechtsgrundlagen oder war mein Studium an der Wikipedia-Uni doch für die Katz?

Zitat
Wurde mir eben von einem Soldaten der Bundeswehr zugeschickt, Hinweis auf § 81 StGB.

Das ist die mögliche Strafe für die Ausführung von verfassungswidrigen Befehlen. Gilt gleichermaßen für Polizei und Bundeswehr.

https://t.me/Haintz/5865

Zitat
Remonstrationspflicht!

Zur Erinnerung an den Teil der Polizei, welcher wegen Ordnungswidrigkeiten sämtliche rechtlichen Grundlagen unserer Rechtsordnung über den Haufen wirft.

Wer mit Gewalt an der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung mitwirkt, begeht Hochverrat, Mindeststrafe 10 Jahre, Höchststrafe lebenslänglich.

https://t.me/Haintz/5866
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Re: Querdenken
« Antwort #2694 am: 13. März 2021, 10:09:17 »
Ob das heute lustig wird?


Zitat
13.03.2021 - Medieninformation 5/2021
Bestätigung des Verbots der Versammlung der „Querdenker“ am 13. März 2021 in Dresden

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss von heute Nacht die Verbotsverfügung der Landeshauptstadt für die von einem Vertreter der Querdenker in Dresden angemeldete Versammlung u. a. am Königsufer, bestätigt. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden von heute Nachmittag, mit dem dieses den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das von der Landeshauptstadt Dresden am 10. März 2021 ausgesprochene Versammlungsverbot der „Querdenker“ abgelehnt hat, blieb ohne Erfolg.
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/content/3807.htm


Vollständig:
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninformation_13.03.2021..pdf


Quarkdep.pen:

Zitat
Pandemie-Leugner kündigten bereits an, trotz Verbots anzureisen. Auch gibt es eine nicht verbotene Kundgebung der rechtsextremen "Heidenauer Wellenlänge" am Congress Center.

Die Polizei ist mit einem Großaufgebot in der Stadt unterwegs.
https://www.tag24.de/dresden/dresden-veranstaltungen/polizei-alarmiert-kommen-heute-die-querdenker-nach-dresden-1876957


 :whip2:
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Re: Querdenken
« Antwort #2695 am: 13. März 2021, 10:49:18 »
Frage eines Laien: Ist das Haintzelmännchen wirklich Rechtsanwalt, hat der einfach nur ein alternatives Verständnis der bestehenden Rechtsgrundlagen oder war mein Studium an der Wikipedia-Uni doch für die Katz?

Ein Soldat, der einen rechtswidrigen Befehl trotz Bedenken ausführt, macht sich tatsächlich strafbar, aber Hochverrat gegen den Bund ist das ja wohl noch nicht, oder?

Und ein Polizist, der pflichtgemäß Ordnungwidrigkeiten verfolgt, tut das schon gar nicht. Er unternimmt ja gar nichts gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, im Gegenteil, er schützt sie vor Falschparkern und ähnlichen gefährlichen und hinterhältigen Staatsfeinden.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #2696 am: 13. März 2021, 10:50:23 »
Frage eines Laien: Ist das Haintzelmännchen wirklich Rechtsanwalt, hat der einfach nur ein alternatives Verständnis der bestehenden Rechtsgrundlagen oder war mein Studium an der Wikipedia-Uni doch für die Katz?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist er doch Anwalt für Baurecht. Warum er sich neuerdings in einem fachfremden Ressort herum treibt und große Töne spuckt, kann ich mir nur so erklären, dass da möglicherweise ein gewisses Maß Selbstüberschätzung vorhanden sein könnte.
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(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: Querdenken
« Antwort #2697 am: 13. März 2021, 11:23:35 »
Ob das heute lustig wird?

Möglich, ich bin vorhin einmal quer durch die Stadt gefahren, da war reichlich Polizei unterwegs. Inklusive Wasserwerfern, die hoffentlich die Rechtssperre rausgenommen haben.
Nach Angaben der Polizei Sachsen sind Einheiten der Bereitschaftspolizei aus Sachsen und der Bundespolizei sowie aus NRW im Einsatz. Könnte also gut sein, das heute mal härter durchgegriffen wird.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

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Re: Querdenken
« Antwort #2698 am: 13. März 2021, 11:35:08 »
Ob das heute lustig wird?
Quarkdep.pen:

Zitat
Pandemie-Leugner kündigten bereits an, trotz Verbots anzureisen. Auch gibt es eine nicht verbotene Kundgebung der rechtsextremen "Heidenauer Wellenlänge" am Congress Center.

Die Polizei ist mit einem Großaufgebot in der Stadt unterwegs.
https://www.tag24.de/dresden/dresden-veranstaltungen/polizei-alarmiert-kommen-heute-die-querdenker-nach-dresden-1876957


 :whip2:

Vielleicht gibt es ja mal wieder „Wasserspiele“   >:D >:D >:D
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Re: Querdenken
« Antwort #2699 am: 13. März 2021, 13:35:06 »
Vielleicht gibt es ja mal wieder „Wasserspiele“   >:D >:D >:D

Ob Wasserspiele, weiß ich nicht, aber die Polizei zieht wohl Schutzausrüstung an und bereitet sich auf robusteres Vorgehen vor. (Quelle)




Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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