Autor Thema: Querdenken  (Gelesen 1000446 mal)

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Offline Ba_al

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Re: Querdenken
« Antwort #14310 am: 17. Juli 2024, 22:21:53 »
Aber wat schert nen deutschen Beamten irgendetwas in Mexico?

Dazu müsstest schon hier die zuständige deutsche Behörde zumindest wegen Fahrlässigkeit
verklagen.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14311 am: 17. Juli 2024, 23:20:31 »
Ich finde, man sollte da keinen Deal machen, von dem sie erzählt, sondern die Zulassung entziehen. Fertig.
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Re: Querdenken
« Antwort #14312 am: 18. Juli 2024, 09:07:04 »
Hat diese Irre noch ihre Zulassung?
Ja, weil du die Zulassung solange behältst, wie du nur Unsinn redest. Behandelst du deine Patienten schlecht bzw. gefährdest du sie, dann sieht das anders aus.
Aber die Trulla redet nur.

Ist aber auch irgendwie ein „Kreisrouting“. Durch ihre irre Art, spricht sie hauptsächlich  wirre Patienten an. Diese werden die schlechte Behandlung aber regelrecht erwarten, nicht als Schaden definieren und schon gar nicht „petzen“.
Ein aufgeklärter Patient wird den Schaden durch Fernbleiben verhindern, der klassische Kunde muss aktiv geschützt werden.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14313 am: 18. Juli 2024, 10:13:33 »
Ist aber auch irgendwie ein „Kreisrouting“. Durch ihre irre Art, spricht sie hauptsächlich  wirre Patienten an. Diese werden die schlechte Behandlung aber regelrecht erwarten, nicht als Schaden definieren und schon gar nicht „petzen“.
Ein aufgeklärter Patient wird den Schaden durch Fernbleiben verhindern, der klassische Kunde muss aktiv geschützt werden.

Ja, aber ein Patient kann sich aus "freiem Willen" für oder gegen eine Behandlung entscheiden. Und wenn ein Patient sich gegen eine Impfung entscheidet und die Kistel ihn ohne Impfung begleitet, dann macht die Kistel formal alles richtig.
Während einer aktiven medizinischen Behandlung hingegen müssen die Standards eingehalten werden, wobei natürlich Abweichungen im Ermessen liegen und man nicht grob fahrlässig handeln darf.
Das Ausstellen der Impfunfähigkeitsbescheinigung bzw. Maskenattesten ohne ausreichende Untersuchung könnte den Anfangsverdacht nahelegen, dass man seiner medizinischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Das könnte natürlich zu einem Entzug der Approbation führen.
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Re: Querdenken
« Antwort #14314 am: 18. Juli 2024, 19:06:59 »
Sie berät ja vermutlich auch nicht nach dem medizinischen Standards, folglich kann sich der Patient auch nicht willensfehlerfrei entscheiden.

Mich wundert, dass ein Unterbleiben einer medizinischen Behandlung bei falscher Beratung folgenlos bleibt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Querdenken
« Antwort #14315 am: 18. Juli 2024, 23:55:00 »
Entscheiden kann ein Patient doch tatsächlich nur, wenn er alle nötigen und somit umfangreichen Informationen erhält.
Wenn aber ein Arzt lauter Blödsinn erzählt, ist eine wirkliche Entscheidung kaum möglich, da der Entscheidungsspielraum ja nur auf diesem Blödsinn aufbauen kann.

Wenn die dumme Kistel also abrät, eine Masern-Impfung durchzuführen und die auch noch verteufelt, wird den Eltern Angst gemacht und sie können sich folglich nur dagegen entscheiden. Schließlich ist das Arzt-Patienten-Verhältnis ein Vertrauensverhältnis. Ein Arzt, der also falsch berät und seine Patienten auch noch anlügt und ihnen die Wahrheit verschweigt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern bringt seine Patienten in Gefahr. Damit sollte meiner Meinung nach die Zulassung widerrufen und ein Berufsverbot verhängt werden.
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Re: Querdenken
« Antwort #14316 am: 19. Juli 2024, 04:40:10 »
Ein Arzt, der also falsch berät und seine Patienten auch noch anlügt und ihnen die Wahrheit verschweigt, handelt nicht nur fahrlässig, sondern bringt seine Patienten in Gefahr. Damit sollte meiner Meinung nach die Zulassung widerrufen und ein Berufsverbot verhängt werden.

Unter Umständen vielleicht möglicherweise könnte das so sein. Aber wer, der sich von einer Schwurblerin wie der Kistel "beraten" lässt, wird denn klagen wollen? Klagen jetzt nicht mal vor einem ordentlichen Gericht oder bei der Ärztekammer, sondern so ganz allgemein bei Facebook oder X. Denen ist doch von vornerein klar, daß wenn es nicht funktioniert, die Schulmedizin schuld ist, weil die einfach im Vorfeld schon viel zu viel kaputt gemacht hat, was Klangschalen, mangelnde Bildung, Homöopsychopathie und Räucherstäbchen dann auch nicht mehr richten können. Und dann sind da natürlich noch die Schämmdrählse. Da hilft leider alles nix, alles wirkungslos. Leider, aber eben selbst schuld. Wäre man mal eher gekommen. So etwa in der dritten Woche im Mutterleib. So bleibt es beim untauglichen Versuch, der natürlich trotzdem bezahlt werden will.

Also eigentlich kann sie sich bequem zurücklehnen. Außer natürlich, es kommem fehlgeleitete Angehörige ums Eck, die an den Behandlungsmethoden und deren wissenschaftlicher Basis frecherweise Zweifel anmelden.
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Re: Querdenken
« Antwort #14317 am: 19. Juli 2024, 05:22:05 »
Entscheiden kann ein Patient doch tatsächlich nur, wenn er alle nötigen und somit umfangreichen Informationen erhält.
Ich betreibe mal ein wenig Wortklauberei. "Entscheiden" kann man immer, nur ist die Entscheidung u. U. nicht vollumfänglich medizinisch basiert. Der Grund für eine Beratung durch die Kistel und anderen "aufgewachten" Medizinern/Verstrahlten liegt in dem Bild des aufgeklärten Patienten, d. h. Ärzte sollen nach Möglichkeit den Patienten alle Grundlagen für eine Entscheidung liefern. Früher hat man halt das gemacht, was der Arzt sagte, notfalls auch ein wenig gegen den Willen des Patienten, oder gar mehr gegen den Willen. Das war ein wenig eine dunkle Zeit in der Medizin.
Man kann es auch darauf subsumieren, dass der Patient freie Arztwahl hat und mit seinem Recht auf Dummheit sich auch einen schlechten Arzt* suchen kann.

* Ist meiner Tochter passiert, die musste zu einem Spezialisten (m/w/d) und hat dann einen Ratschlag erhalten sich anders zu ernähren; ihr wurde dann https://www.p-jentschura.com empfohlen, so mit basischer Ernährung und so. All das, was der Fitzek aus dem KRD auch gerade anbietet.
Meine Tochter war nicht so vollumfänglich begeistert.
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Re: Querdenken
« Antwort #14318 am: 19. Juli 2024, 08:13:22 »
Ich kopiere das Mal aus dem anderen Faden hier leicht verändert rein:

Pankalla hat Klage wegen seines Compact-Abos eingereicht, weil er, obwohl bezahlt, die restlichen Hefte wohl nicht mehr erhalten wird. Dadurch ist ein wirtschaftlicher Schaden in Höhe von EUR40,80 entstanden, weshalb der Pankalla eine Amtshaftungsklage gegen die BRD GmbH eingereicht hat: https://anwalt-pankalla.de/news-urteile/anwalt-pankalla-verklagt-brd-wegen-compact-magazin/

Die Klageschrift im Anhang. Pankalla dürfte hier auf dem Holzweg sein, denn wir wissen alle, dass es BRD GmbH ein ziviles Konstrukt ist und Faeser natürlich keinen Amtsausweis hat. Und so ein Typ will Anwalt sein.
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Re: Querdenken
« Antwort #14319 am: 19. Juli 2024, 08:33:18 »
Wieso klagt er nicht gegen den Verleger, der die GmbH in Regress nehmen müsste?
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Re: Querdenken
« Antwort #14320 am: 19. Juli 2024, 09:48:08 »
Verleger und GmbH sind wohl eins. Aber vom Ansatz her hast du Recht, und darauf will ich in meiner Antwort im Parallelfaden hinaus. P. müsste erst einmal anderweitig versuchen, an sein Geld zu kommen, so die Amtspflichtverletzung nicht vorsätzlich ist. Bei Vereinsverboten einschlägig ist Para. 13 VereinsG.
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Re: Querdenken
« Antwort #14321 am: 19. Juli 2024, 10:09:12 »
Ich meine die BRD GmbH  ;D , die dem Verleger (bzw. dessen GmbH, das ist mir dann wurscht) ersetzen müsste, was dem Kläger aufgrund Nichterfüllbarkeit zurückzuzahlen sein soll.
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Re: Querdenken
« Antwort #14322 am: 19. Juli 2024, 10:33:45 »
Ach so, ich Trottel ... wird Zeit, dass ich von der eingeengten Sichtweise des Süstehms mich befreie und die Sache ganzheitlich betrachte, dann passieren solche peinlichen Antworten nicht mehr. Außerdem könnte es bei der angestrebten Frühpensionierung helfen.
« Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 10:39:35 von Judge Roy Bean »
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten (Karl Valentin).

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Re: Querdenken
« Antwort #14323 am: 19. Juli 2024, 11:08:52 »
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Was die Patienten dazu meinen, ist ja nebensächlich. Über den Entzug der Zulassung müssen die zuständigen Institutionen entscheiden. Da können die teils ebenfalls verblödeten Patienten die Beratung noch so toll finden, falsch ist falsch.
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Re: Querdenken
« Antwort #14324 am: 19. Juli 2024, 14:43:10 »
Hat sich jemand mal die Klageschrift durchgelesen? P. entblödet sich nicht, zu behaupten, die GmbH sei keine Personenvereinigung, weil sie kein Verein gewesen sei. Und deswegen wäre das Verbot widerrechtlich.

Ein zweiter Begründungsstrang führt auf, dass es ja nie eine Verurteilung wegen Volksverhetzung gegeben hätte, deswegen würde wohl kaum Verfassungsfeindlichkeit vorliegen. Dass das beides sehr unterschiedliche Dinge sind, für die Einsicht braucht man eigentlich kein Jurastudium.

Warum klagt er eigentlich wegen 40 € vor dem Landgericht? Bis 5000 € geht's normalerweise ja vors Amtsgericht.

P.S.: P. sieht Vorsatz. Vermutlich sieht er auch noch viele andere Dinge, die außer ihm niemand bemerkt.



« Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 14:44:57 von Sandmännchen »
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