Der vom Vorsitzenden Richter als Oberleerer bezeichnete hat ja auch ein Video über den Prozessausgang gefertigt:
Das Urteil im Schäferprozeß | AKTIVISMUS.
Das Leerergesabbel ist hier weniger interessant, eher das Interview mit RA Nahrath am Ende. Natürlich weiß dieser besser als alle anderen, insbesondere das Gericht, dass Monika nicht vom Hass zerfressen ist, schließlich war er während des Verfahrens ganz nah dran an ihr.
Nach Auffasung von Nahrath haben Begrifflichkeiten wie "rechtsextrem, rechtsradikal, Rassist, Antisemit" in einem Strafverfahren nichts zu suchen, das sind alles Begrifflichkeiten der politischen Kampfsprache, die nicht justiziabel sind, aber dennoch Eingang bei den Strafgerichten finden. Eigentlich dienen diese Begriffe aber nur dazu, die Angeklagten in ein schlechtes Licht zu rücken. Als wären die Schäfers verurteilt worden, weil sie "rechtsextrem, rechtsradikal, Rassist, Antisemit" sind, was für sich genommen keine strafrechtliche Relevanz aufweist, und nicht weil sie eben einen Straftatbestand erfüllt haben.
Dann meckert Nahrath noch darüber, das der § 130 Abs. 3 StGB - der die allgemein etwas ungenau als Holocaustleugnung bezeichnete Strafbarkeit begründet - rechtsgeschichtlich und rechtpolitisch ein Anachronismus sei. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieser Absatz erst 1994 eingefügt wurde, die Bundesrepublik jedoch 40 Jahre gut auch ohne ausgekommen sei, ohne dass es Progrome oder Hasstiraden gab, die größere Massen erfasst hätten.
Diese Vorschrift würde jeden Richter normativ befangen machen, da es nicht mehr darauf ankommt, ob jemand zu bestrafen ist, sondern nur noch, mit welchem Strafmaß. Aha... das Gericht muss also nicht mehr prüfen, ob jemand Handlungen der Nationalsozialisten überhaupt gebilligt, verleugnet oder verharmlost hat und dies auch noch in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört? Monika war doch nicht die erste Holocaustleugnerin, die Nahrath verteidigt hat, hat er denn noch nie in einen Kommentar zum StGB oder ins StGB selbst geschaut? Anscheinend nicht, denn er hält den Absatz 3 überdies für verfassungswidrig.
Keine Frage, der Absatz 3 war und ist durchaus umstritten. Festzuhalten sind aber zwei Dinge: 1. war die Holocaustleugnung schon vor 1994 strafbar, wenn auch nur als Beleidigung. Geändert hat sich prinzipiell durch § 130 Abs. 3 StGB nur das Strafmaß. Vor allem aber wurde § 130 StGB um den Abs. 3 ergänzt, nachdem ausgerechnet das BVerfG 1994 entschieden hat, dass die Holocaustleugnung gerade nicht der Meinungsfreiheit unterfällt und dementsprechend keine schutzwürdige Meinung darstellen kann. Dem Nahrath bleibt es unbelassen, den Abs. 3 doof zu finden, verfassungswidrig ist er angesichts dessen aber gerade nicht.
Nur am Rande: Nörling findet den Abs. 3 natürlich auch doof, er würde gerne unbeschwert forschen und mit Menschen sprechen können. So weiß er gar nicht, was er forschen oder fragen darf... Sorry, Nörling, aber Deine Forschungen sind bereits in nicht von 130 Abs. 3 StGB bedrohten Bereichen derart dürftig, da geht der Wissenschaft nichts verloren.
Nahrath sieht das aber auch so, da dieses Gesetz derart unbestimmt ist, und bis 1994 war die die Forschung ja auch völlig frei. Nö, war sie nicht, da - wie schon angemerkt - die Holocaustleugnung schon vorher justiziabel war. Unabhängig davon bin ich mir relativ sicher, dass keine Veruteilung erfolgen würde, würde einer belastbare Forschungsergebnisse vorlegen, die tatsächlich beweisen, dass es keinen Holocaust gegeben hat. Das hat aber noch keiner der forschenden Sabbelköppe geschafft, soweit mir bekannt, wurde bisher alles widerlegt... und dennoch wird noch immer mit Leuchter und anderen ollen Kamellen argumentiert.
Immerhin ist Nahrath aber der Meinung, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist und das Grundgesetz - auch wenn es keine Verfassung im klassischen Sinne ist (
) - gar nicht so schlecht ist. Allerdings sei das Grundgesetz nicht für alle Welt gemacht, sondern für Deutsche, nur deshalb kann es beanspruchen, eine Verfassung zu sein. Will er damit sagen, dass das Grundgesetz, soweit es Rechte nicht ohnehin ausdrücklich nur für deutsche Staatsbürger einräumt, grundsätzlich nur Rechte für deutsche Staatsbürger einräumt? Vielleicht bin ich aber ja nur kleinlich.
Abgesehen davon lobpreist er in diesem Zusammenhang auch Carlo Schmid und sagt, das Grundgesetz kann beanspruchen eine Verfassung zu sein, "
für diese... für diesen Staat sage ich jetzt mal." Auch da mag ich kleinlich sein, aber die Benennung des (reichsbürgerisch missbrauchten) Schmid und die Formulierung könnte durchaus viele unserer Kunden glücklich machen. Wollte er diese GmbH sagen? Die Leugnung dieses - ich sage mal - Staates - wäre ja aber ja schädlich für seine Zulassung gewesen. Dabei gehe ich nicht davon aus, dass Nahrath wirklich so denkt, aber vielleicht will er sich ja neue Tätigkeitsfelder erschließen. Womöglich bin ich aber tatsächlich zu kleinlich.
Btw erinnert mich Nahrath im Profil irgendwie an den hier. Weiß auch nicht warum...
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