Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 168033 mal)

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #690 am: 17. November 2019, 10:57:34 »
Prima Kronzeugin, die sich schon mit 19 auf unzählige OP-Tische gelegt hat, um "mit ihrem Körper glücklich sein zu können". Wobei ihr da einige richtige Gifte gespritzt worden sind und sie einige völlig unnötige Risiken eingegangen ist sowie jetzt dauerhaft mit der Gefahr leben muss, dass sich diese Eingriffe langfristig rächen oder immer weitere Behandlungen nach sich ziehen.

Und so jemand empört sich ernsthaft über die eingebildeten und weitaus geringeren Risiken des Impfens? Das erscheint mir eher wie eine Projektion ihrer Ängste wegen ihrer Behandlungen. Oder die konstante Beratung zu medizinischen Themen von Dr. Quack und Prof. Salber.
« Letzte Änderung: 17. November 2019, 10:59:23 von BlueOcean »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #691 am: 18. November 2019, 08:45:48 »
Und so jemand empört sich ernsthaft über die eingebildeten und weitaus geringeren Risiken des Impfens? Das erscheint mir eher wie eine Projektion ihrer Ängste wegen ihrer Behandlungen. Oder die konstante Beratung zu medizinischen Themen von Dr. Quack und Prof. Salber.

Es zeigt sehr schön, das Laien bei der Beurteilung der tatsächlichen und vermeintlichen Risiken weit daneben liegen können.

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #692 am: 20. November 2019, 15:17:14 »
Ruthe mal wieder...  ;D
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #693 am: 20. November 2019, 15:48:20 »
Perscheid kann es aber auch...  :D
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #694 am: 20. November 2019, 20:04:21 »
Das Veterinärstudium war ihm zu schwer, in der Schweiz hat er die "Osteopathenprüfung" mehrfach nicht geschafft, aber, er hat praktiziert und wird dies in naher Zukunft wohl wieder tun.

Und ich sage immer wieder: So etwas gehört ganz verboten.
Spoiler
Ein Osteopath löst bei einer jungen Mutter einen Schlaganfall aus und bringt sie in akute Lebensgefahr
Weil er eine Behandlung durchgeführt hatte, für die er von seiner Ausbildung her nicht qualifiziert war, hat sich ein Komplementärmediziner der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Er verursachte bei einer Patientin durch eine heftige Manipulation im Halsbereich einen Hirnschlag.
Alois Feusi
20.11.2019, 05:05 Uhr

So hatten sich eine damals 33-jährige Mutter und ihre Familie das erste Weihnachtsfest mit der Anfang Dezember 2014 geborenen Tochter nicht vorgestellt: Statt gemeinsam mit ihren Lieben zu feiern, musste die Frau aus dem Zürcher Oberland nach einem Hirninfarkt die Festtage im Spitalbett verbringen und um ihre dauerhafte Gesundheit bangen. Ausgelöst worden war der Schlaganfall mit grosser Wahrscheinlichkeit durch eine nicht sachgemäss durchgeführte osteopathische Behandlung.

Die ungewohnte Körperhaltung beim Stützen und Stillen des Babys hatte bei der jungen Mutter starke Verspannungen im Schulterbereich verursacht. Sie wollte die Schmerzen mit einer alternativmedizinischen Methode lindern und suchte deshalb den Osteopathen auf. Die erste Behandlung im Nacken-, Schulter- und Kopfbereich fand am 17. Dezember statt, die zweite folgte drei Tage darauf. Bereits nach der ersten Sitzung hatte sich laut Anklageschrift das Befinden der Patientin verschlechtert. Nach dem 20. Dezember kamen eine ausgeprägte, deutlich zunehmende Müdigkeit sowie Kopfschmerzen dazu, und es fiel der jungen Mutter zunehmend schwer, den Kopf aufrecht zu halten.
Verzicht auf Zwischenanamnese

Bei der unter Zeitdruck durchgeführten dritten Therapiesitzung am Mittag des 23. Dezember kam es zu der verhängnisvollen Fehleinschätzung des Komplementärmediziners. Obschon er die Hinweise auf eine Durchblutungsstörung der Patientin hätte erkennen müssen, nahm er eine heftige Manipulation an der Halswirbelsäule vor.

Dies tat er nach Ansicht des Gerichts ohne vorangegangene Zwischenanamnese. Bei dieser hätte er nämlich erkennen müssen, dass bei einer Patientin in diesem gesundheitlichen Zustand keine weitere osteopathische Behandlung hätte durchgeführt werden dürfen. Jedenfalls liegen kein Patientendossier und keine Krankengeschichte vor, welche die gegenteiligen Behauptungen des Beschuldigten stützen könnten.

Die ruckartige Drehbewegung führte laut der Anklage zu einem gut vernehmlichen Knacken, und sofort traten bei der Frau Lähmungsgefühle, Sprechschwierigkeiten und Schwindel auf. Der Schlaganfall sei mit grosser Wahrscheinlichkeit die Folge eines Einrisses der Wirbelarterie (Arteria vertebralis) und eines dadurch ausgelösten Blutgerinnsels gewesen. Dies habe der Osteopath bereits mit seiner Behandlung vom 20. Dezember verursacht, heisst es im medizinischen Gutachten.

In der Folge beging der Alternativmediziner einen weiteren schweren Fehler. Obwohl er die Patientin in akute Lebensgefahr gebracht hatte, forderte er nicht umgehend die Ambulanz an. Dies will er auf Wunsch der Patientin unterlassen haben. Die Frau habe ihn aufgefordert, zunächst ihren Ehemann anzurufen. Dieser alarmierte dann die Sanität. Das Opfer kam deshalb mit einigen Minuten Verzögerung in notärztliche Behandlung. Glücklicherweise konnten schwere Dauerschäden trotzdem verhindert werden.
Millionenforderung des Opfers

Wegen der zeitlich aufwendigen Suche nach einem geeigneten Gutachter kam es erst vier Jahre nach dem schicksalshaften Vorfall zum Prozess. Mitte März 2019 sprach das Bezirksgericht Hinwil schliesslich den aus Belgien stammenden Osteopathen der fahrlässigen Körperverletzung mit schwerer Schädigung sowie der Unterlassung der Nothilfe schuldig. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Die als Privatklägerin auftretende Patientin wurde mit ihren Ansprüchen auf den Zivilweg verwiesen. Sie forderte eine für Schweizer Verhältnisse exorbitant hohe Schadenersatz- und Genugtuungssumme von 1,253 Millionen Franken. Ausserdem sollte das erstinstanzliche Urteil der kantonalen Gesundheitsdirektion gemeldet werden.

Der Osteopath erhob Einspruch gegen dieses Urteil. Dieser Tage nun hat das Zürcher Obergericht den erstinstanzlichen Richterspruch von Mitte März 2019 bestätigt, aber die Probezeit von drei auf zwei Jahre verkürzt. Die Oberrichter kommen wie die Vorinstanz zum Schluss, dass dem Mann ein schwerwiegender Behandlungsfehler unterlaufen sei und dass er seine Pflicht zur Hilfeleistung – sprich: zur sofortigen Alarmierung der Notfallsanitäter – vernachlässigt habe.

Was die Gründe für den verzögerten Notruf angeht, glaubt auch die zweite Instanz den Aussagen der Patientin und ihres Ehemannes, wonach der Beschuldigte die Sanitäter zunächst nicht habe rufen wollen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Frau in ihrem kritischen gesundheitlichen Zustand keine Ambulanz gewünscht haben solle.
Zweifel an der Qualifikation

Das Obergericht nimmt dem Osteopathen auch nicht ab, dass er die Symptome eines Hirnschlags bei der Patientin nicht sogleich erkannt habe. Und wie die erste Instanz zweifeln die Zürcher Richter die berufliche Qualifikation des Beschuldigten für derartig heikle Eingriffe an. Er hätte die Patientin an jenem 23. Dezember nicht behandeln dürfen, sondern an einen Facharzt überweisen müssen, betont Gerichtspräsident Rolf Naef in der Urteilseröffnung. Das Fehlverhalten könnte sich durch fachliche Überforderung und möglicherweise auch Zeitknappheit erklären lassen.

Der belgische Komplementärmediziner hatte in seiner Heimat zunächst Veterinärmedizin studiert. Nach zwei Semestern brach er das Studium ab. Auf die Frage nach dem Grund antwortet er, dass die Tiermedizin für ihn «ein wenig zu hoch gegriffen» gewesen sei. Er absolvierte in der Folge eine fünfjährige Berufsausbildung an einer privaten Schule für Osteopathie. Dort seien neben dem Handwerk auch medizinische und naturwissenschaftliche Fächer wie Anatomie, Physik, Biologie und Chemie, aber auch Psychologie gelehrt worden, «eben alles, was mit dem Körper zu tun hat».

Mit einigen Jahren Erfahrung als selbständiger Osteopath in Belgien kam der heute knapp vierzig Jahre alte Mann im Jahr 2012 in die Schweiz, wo er zunächst in der Praxis eines Landsmannes im Zürcher Oberland arbeitete. Dreimal trat er hier zur interkantonalen Osteopathen-Prüfung an, und dreimal fiel er durch. Die Experten bemängelten jeweils fehlende Fachkenntnisse. Der Beschuldigte dagegen führt vor den Richtern Sprachprobleme als Ursache an.

Nach dem dreimaligen Scheitern darf der inzwischen selbständig arbeitende Mann nun nicht mehr zu dieser Prüfung antreten. Diese ist allerdings keine Voraussetzung dafür, den Beruf des Osteopathen in der Schweiz ausüben zu dürfen.
Meldung an Gesundheitsbehörde

Mit der Bestätigung des erstinstanzlichen Schuldspruchs und Urteils wird auch die vom Bezirksgericht Hinwil angeordnete Meldung an die kantonale Gesundheitsdirektion Tatsache. Diese hatten der Beschuldigte und sein Verteidiger mit Vehemenz zu verhindern gesucht.

Für nichtärztliche Tätigkeiten in der Alternativ- und Komplementärmedizin gilt im Kanton Zürich keine Bewilligungspflicht. Zu diesen Disziplinen zählt auch die als Osteopathie bezeichnete Methode zur manuellen Untersuchung und Behandlung von Bewegungsapparat und Organen. Bei Vorfällen wie dem hier verhandelten allerdings prüft die Gesundheitsbehörde allfällige Konsequenzen. Diese können von gewissen Auflagen bis hin zum Berufsverbot reichen.

Urteil SB190321 vom 14. 11. 19; noch nicht rechtskräftig.
[close]
https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-alternativmediziner-loest-bei-junger-frau-schlaganfall-aus-ld.1522599

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #695 am: 20. November 2019, 23:05:54 »
Osteopathie ist in Ordnung, aber nicht, wenn der Bader rangeht.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #696 am: 22. November 2019, 08:20:10 »
Osteopathie ist in Ordnung [...]

Das würde ich ungerne unwidersprochen so stehen lassen. Der Begriff "Osteopathie" ist in seinem Umfang und "Fach"gebiet eher unscharf definiert, daher halte ich die Aussage für irreführend. In dem Artikel wird Osteopathie mit "alternativmedizinischen Methode" und "Komplementärmediziner" in Verbindung gebracht, was ich eher als entlarvend empfinde.
Was soll das "Komplimentär" im Mediziner sein? Also kein Mediziner. Und eine Alternative zur Medizin klingt auch nicht nach Mediziner. Mediziner haben wenigstens einen wissenschaftlichen Anspruch, diesen vermisse ich bei "komplimentär" und "alternativ".
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #697 am: 22. November 2019, 08:53:34 »
Osteopathie ist in Ordnung, aber nicht, wenn der Bader rangeht.

Wenn man Osteopathie mit "manueller Therapie" gleichsetzt, kann man zu diesem Schluß kommen, das ist aber nicht zutreffend. Die Osteopathie beruht auf einem Gedankengebäude, das in überwiegenden Teilen in Widerspruch zur heutigen Medizin steht.

Die Wikipedia schreibt zu den angenommenen Wirkungsmechanismen (der Artikel ist auch sonst ganz interessant):

Zitat
Nach Still hängen alle Körperfunktionen von der Ver- und Entsorgung durch das Gefäß- und Nervensystem ab. Arterienverkalkung, blockierte Gelenke oder verspannte Muskeln können die Versorgung des Körpers durch den Blutkreislauf und das Lymphsystem behindern und führen zu Symptomen. Bei Störungen der Versorgung wird der Körper laut Still versuchen, dies zu kompensieren. Der Osteopath kann nach seiner Theorie mit den Händen die Grundspannung von Muskeln, Knochen und Gelenken feststellen und so gestörte Funktionen erkennen. Nach Auffassung Stills heilt sich der Körper bei Störungen grundsätzlich selbst, und es ist nicht möglich, ihn von außen zu heilen. Die Osteopathie soll die Selbstheilungskräfte aktivieren und fördern.[

Problematisch ist auch die ruckartige Manipulation der Halswirbelsäule zu sehen, dabei ist es zu mehreren Todesfällen aufgrund von Arterienrupturen gekommen. Weiteres findet man auch hier. Prinzipiell würde ich bei Bedarf an manueller Therapie eher einen Physiotherapeuten vorziehen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #698 am: 22. November 2019, 16:59:49 »
Dann habe ich offenbar den Begriff falsch.
Selbst heilen ohne Eingriff von außen hieße aber, dass der Osteopath dann gar nicht einrenken darf.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #699 am: 23. November 2019, 10:24:52 »
Ab ca. Minute 3.29 (wobei der Rest auch gut ist  ;) )

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #700 am: 24. November 2019, 04:00:54 »
Ab ca. Minute 3.29 (wobei der Rest auch gut ist  ;) )

Wenn allerdings Herr Welke sagt, es gäbe keine Alternativ-Physik oder Alternativ-Chemie, dann "irrt" er insofern, daß es diesen esoterischen Mist in den Hirnen einiger Betrüger und ihrer Opfer eben doch gibt.
Auftriebskraftwerke, Wasserautos oder Reichsflugscheiben sind Ausdruck dafür, wie fern manche Menschen jeglicher Schulwissenschaft oder gar -bildung sind.

Natürlich gibt es das nicht wirklich, aber was nutzt es, das erklären zu wollen, wenn die Pipi-Langstrumpf-Fraktion genau diese Widerlegung als Beweis sieht, daß es das geben muss, weil dieses Wissen mit genau den Erklärungen unterdrückt wird?

"Eins plus eins ist vier!"
"Nein, zwei."
"Siehst Du, das erzählt man uns in der Schule. Daß das vier ist sollen wir nämlich nicht wissen. Eins plus eins muss also vier sein, sonst würden sie uns ja nicht was anderes erzählen, um uns dumm zu halten!"
« Letzte Änderung: 24. November 2019, 04:05:40 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #701 am: 26. November 2019, 13:32:12 »
...da ist man sprachlos...

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #702 am: 26. November 2019, 20:06:51 »
Roth? Was macht die denn da? Sicher, der Vergleich ist angemessen. Es wird ja nicht Grüne mit AfD verglichen, sondern so eine Partei mit so einer Partei. Und Aussage mit Aussage. Da bekomm ich gleich Lust, Heilsteine zu kaufen und einen Pikachu zu fangen.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #703 am: 28. November 2019, 08:55:40 »
Nach meinem ganz persönlichen Empfinden ist die Zahlung von Schmerzensgeld hier eine viel zu milde Strafe. Da gehört auf Lebenszeit die Approbation entzogen inklusive der Möglichkeit als "Heilpraktikerin" tätig zu werden.

Was mich aber auch (ganz grundsätzlich) bei dieser Berichterstattung in den Medien immer ärgert ist die Bezeichnung "Schulmedizin". Richtiger wäre in meinen Augen die Unterscheidung von "Medizin" und "Quacksalberei" oder eventuell auch noch "mittelalterliche Heilkunde".
Zitat
Die Patientin aus Neumünster lehnte laut den „Kieler Nachrichten“ eine derartige Behandlung ab. Stattdessen suchte sie eine „alternative Gynäkologin“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf. Und diese Gynäkologin wurde nun verurteilt.
Tee und Quarkwickeln gegen blutige Abszesse

Ihr wird eine grob fehlerhafte Vorgehensweise und ein vorsätzlicher Verstoß gegen ärztliche Aufklärungspflichten zur Last gelegt. Laut den „Kieler Nachrichten“ hieß es im Gericht, die Fachärztin habe an der Patientin eine „im Ergebnis erfolglose alternativmedizinische Behandlungsmethode angewendet.“ Und das, obwohl sie als Fachärztin hätte wissen müssen, dass eine Heilung ohne schulmedizinische Behandlung nicht im Bereich des Möglichen gelegen hätte.
Zitat
Weiter heißt es im Bericht, dass die Ärztin, auch als sich der Gesundheitszustand der Patientin erheblich verschlechtert hatte, nicht eingriff. So soll man versucht haben, „exulzierende Tumore“ in der Brust, geschwollene Lymphknoten und blutende Abszesse mit Brennesseltee, Quarkwickeln, Basenfußbändern und Schüßler-Salzen zu behandeln.

Zitat
Als die Abszesse auftraten, soll die Patientin in einer E-Mail Panik und extreme Zweifel geäußert haben, während die Ärztin den Vorgang als den Zerfall von Tumorzellen abtat. Erst nach einem halben Jahr endete die Behandlung.
Spoiler
„Verstörend wirkende Fotos“ Wegen fataler Brustkrebs-Behandlung: Ärztin muss zahlen

    27.11.19, 13:26 Uhr

Kiel -

Es ist ein tragischer Fall, der vor dem Landgericht Kiel verhandelt wurde. Eine Frauenärztin hatte einer Brustkrebs-Patientin von einer schulmedizinischen Therapie abgeraten und stattdessen alternative Heilmethoden angewendet. Die Patientin starb unter Qualen. Die Gynäkologin muss jetzt blechen.

Zuerst berichteten die „Kieler Nachrichten“ über den Fall. Demnach sollen bei der verstorbenen Mutter von drei Kindern im November 2014 von einer anderen Gynäkologin klare Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung festgestellt worden sein. Zur Behandlung soll außerdem noch eine weitere Frauenärztin schulmedizinische Schritte wie eine Stanzbiopsie, Knochenszintigrafie und ein erster operativer Eingriff empfohlen haben.

Die Patientin aus Neumünster lehnte laut den „Kieler Nachrichten“ eine derartige Behandlung ab. Stattdessen suchte sie eine „alternative Gynäkologin“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf. Und diese Gynäkologin wurde nun verurteilt.
Tee und Quarkwickeln gegen blutige Abszesse

Ihr wird eine grob fehlerhafte Vorgehensweise und ein vorsätzlicher Verstoß gegen ärztliche Aufklärungspflichten zur Last gelegt. Laut den „Kieler Nachrichten“ hieß es im Gericht, die Fachärztin habe an der Patientin eine „im Ergebnis erfolglose alternativmedizinische Behandlungsmethode angewendet.“ Und das, obwohl sie als Fachärztin hätte wissen müssen, dass eine Heilung ohne schulmedizinische Behandlung nicht im Bereich des Möglichen gelegen hätte.

Weiter heißt es im Bericht, dass die Ärztin, auch als sich der Gesundheitszustand der Patientin erheblich verschlechtert hatte, nicht eingriff. So soll man versucht haben, „exulzierende Tumore“ in der Brust, geschwollene Lymphknoten und blutende Abszesse mit Brennesseltee, Quarkwickeln, Basenfußbändern und Schüßler-Salzen zu behandeln.
Patientin wurde nur 55 Jahre alt

Als die Abszesse auftraten, soll die Patientin in einer E-Mail Panik und extreme Zweifel geäußert haben, während die Ärztin den Vorgang als den Zerfall von Tumorzellen abtat. Erst nach einem halben Jahr endete die Behandlung.

Das Problem: Die Patientin kam erst wieder in schulmedizinische Behandlung, als eine Heilung eigentlich schon unmöglich war. Im Oktober 2015 verstarb sie schließlich im Alter von 55 Jahren. Vor Gericht soll es geheißen haben, dass sie in einem viermonatigen Zeitraum erheblich gelitten habe und bis zur Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt gewesen sei. Laut „Kieler Nachrichten“ habe sich die Tumormasse bis kurz vor dem Tod über die gesamte Brust ausgebreitet. Es war von „verstörend wirkenden Fotos in der Behandlungsakte“ die Rede.

Ehemann und Kinder haben mit Klage Erfolg

Der Ehemann der verstorbenen und die drei gemeinsamen Kinder hatten daher geklagt – und das mit Erfolg. So soll das Gericht angegeben haben, dass die Ärztin eine Heilung der Frau verhindert habe und damit „möglicherweise den Tod der Patientin und die bis dahin aufgetretenen Leiden verursacht“ habe. Zudem soll die Fachärztin ihre Pflicht zur therapeutischen Sicherungsaufklärung nicht eingehalten haben

Eine Sachverständigerin soll laut „Kieler Nachrichten“ bestätigt haben, dass eine rechtzeitige Brust-OP mit anschließender Chemo- und Strahlentherapie sowie antihormoneller Behandlung im günstigsten Falle zu einer Heilung der Patientin hätte führen können.

Für die Fachärztin kommt diese Fehlbehandlung nun teuer zu stehen. So soll im Urteil ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro stehen, das die Ärztin an die Familie der Verstorbenen zahlen muss. Hinzu kommen noch 55.988 Euro Schadensersatz. (han)
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https://www.mopo.de/im-norden/schleswig-holstein/-verstoerend-wirkende-fotos--wegen-fataler-brustkrebs-behandlung--aerztin-muss-zahlen-33529258
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #704 am: 1. Dezember 2019, 11:16:19 »
Ernsthaft, die Frau hat ein Studium hinter sich. Sie wusste also, dass diese Behandlung zum Tod führt. Als Ärztin hat sie die Pflicht, einzugreifen und ggf. an kompetente Kollegen weiterzuverweisen.

Warum ist das also keine absichtliche Tötung?
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Goliath, Anmaron