Demnach sollen bei der verstorbenen Mutter von drei Kindern im November 2014 von einer anderen Gynäkologin klare Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung festgestellt worden sein. Zur Behandlung soll außerdem noch eine weitere Frauenärztin schulmedizinische Schritte wie eine Stanzbiopsie, Knochenszintigrafie und ein erster operativer Eingriff empfohlen haben.
Die Patientin aus Neumünster lehnte laut den „Kieler Nachrichten“ eine derartige Behandlung ab. Stattdessen suchte sie eine „alternative Gynäkologin“ im Kreis Rendsburg-Eckernförde auf.
1. Die Patientin hatte eine Möglichkeit, ihr Leben zu retten. Diese lehnte sie ab. Erst einmal eigene ♥♥♥ie. So bitter das ist, teilweise selbst schuld.
2. Die Ärztin ist verurteilt worden, weil sie Fachärztin für Gynäkologie ist ( hoffentlich war). Damit ist sie verpflichtet, leitliniengerecht zu behandeln. Das hat sie offensichtlich nicht getan. Somit vollkommen zurecht verurteilt. Absicht war es nicht. Sie hat die Frau ja nicht so behandelt, um die Frau zu töten, sondern weil sie hoffte, die Frau zu heilen ( schwer vorstellbar, aber bei den Verstrahlten ist alles möglich). Da hatten sich zwei Doofe gefunden.
3. Wäre sie mal Heilpraktikerin gewesen. Dann wäre sie vielleicht, je nach abgeschlossenen Vertrag, sogar straffrei rausgekommen. Zumindest billiger. Und sie könnte wahrscheinlich weitermachen.
Es steht nicht im Artikel, aber ich hoffe doch sehr, dass die Frau ihre Approbation verliert. Und wieder mal gilt, wenn der Arzt die Worte "Alternativ oder Natur" in den Mund nehmt, dann rennt.