@Caligula Danke für Deine Zusammenfassung. Ich ringe, wie schon woanders kurz erwähnt, noch immer mit dem Begriff „Heilsversprechen“. Ich meine, dass ich diesen Begriff als essentielle Differenzierung zwischen Medizinern (also „böse Schulmedizin“) sowie Alternativ“medizinern“ (Scharlatanen) gelesen hätte.
Genau dieses Versprechen wäre eben strafbar, weil keine Medizin,
Meine Frage: Gibt es so ein passende Unterscheidungskriterium und wenn ja, wie nennt man es?
@lobotomized.monkey Ein passendes, griffiges Kriterium gibt es nicht. Eine der Gründe, warum so viele mit diesem Begriff ringen, ihn missbrauchen und oft genug damit durchkommen (aus einer Reihe von Gründen)
Der Begriff alleine taugt leider nicht als verwertbare Projektionsfläche, die eine einfache Differenzierung möglich macht. Wenn es so einfach wäre...
Grundsätzlich geregelt wird dies zum ersten über das Heilmittelwerbegesetz, welches sich mit einer Reihe von Aktivitäten befasst. Eben auch mit Therapien, Verfahren, Präparaten und Substanzen.
Aussichten auf Verbesserung der Gesundheit bei Verwendung eines Medikaments (Heilungsversprechen)
Werbung für Fernbehandlungen
Werbung für Produkte ohne Wirkungen
Täuschende, unwahre oder irreführende Werbung
Werbung in der Packungsbeilage eines Arzneimittels für andere Arzneimittel oder Medizinprodukte
Werbung mit nicht-wissenschaftlichen Gutachten oder Zeugnissen
Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet
Und bei Medizinern greift dazu noch die Berufsordnung. Im § 11 Artikel 2, Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird explizit drauf verwiesen
Aber gegen § 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten verstößt ein Arzt schon, wenn er Homöopathie anwendet.
Da ist die Ärzteschaft leider sehr inkonsequent, denn danach dürfte es keine Zusatzbezeichnung Homöopathie geben.
Auch gegen §3 Unvereinbarkeiten, wird meines Erachtens auch recht häufig verstoßen. Ist aber auch ungenau formuliert.
Und diese Versprechen werden auch dann geahndet, wenn sie unmittelbar mit Medizinern und medizinischen Methoden in Verbindung stehen, nicht nur wenn es ein medizinferner Heilpraktiker tut.
Das Problem bei der Verfolgung, ist die Feststellung der inhaltlichen Qualität getätigter Äußerungen, ihr justiziable Belegbarkeit, ihr Wirkung im Kontext des Geschehens (wenn ich bei der Behandlung eines Kindes sage: "Wir geben die eine Spritze und dann ist alles wieder gut", ist das kein zu ahndendes Heilversprechen) und ihre verbindliche Wirkung auf den Patienten.
Konkrete und verbindliche Aussagen in Form von Garantien zur Verbesserung der Gesundheit bei Verwendung von Medikamenten oder Verfahren sind schlicht verboten.
Der Nachweis das dies so passiert ist, wird in der Regel schwer. Bei HPs gibt es keine belastbar zu prüfende Dokumentation. Er kann behaupten was er will, so wie es Hr. Ross auch getan hat.
Und ja, in der HP-Szene kommt das häufig vor und es gibt eine Reihe von Aspekten, mit denen die Branche versucht Löcher zu finden oder zu schießen.
So wird oft versucht für die Methoden wissenschaftliche Nachweise zu führen, welche das rechtfertigen
Es gab den Versuch einen "Impact factor“ geltend zu machen, welcher eine Ungleichbehandlung durch ein Monopol der Schulmedizin behauptet, welche „neuere“ Erkenntnisse an die Wand drückt und gegen Gebote der Fairness verstoße.
Da gibt es aber klare Rechtsprechung durch das OLG Karlsruhe.
Dazu kommt noch das Medizinproduktgesetz (MPG).
Auch hier ist es verboten Produkte mit Wirkungen und Erfolgen zu bewerben, die nicht wissenschaftlich nachweisbar sind. Hier wird der mit Abstand größte Unsinn getrieben mit angeblichen Wirkungsnachweise.
Man glaubt nicht, was es so an Apparaten gibt, mit denen bei HP und Homöodingens Umsätze und Dienstleistungen generiert werden. Da habe ich schon einige Artikel geschrieben.
Das gleiche gilt in noch größerem Maßstab für die unzähligen bei den Mittelchen und Pülverchen, die beim HP über den Tisch gehen, was am Ende oft nur Nahrungsmittel oder Ergänzungen sind, die mit konkret gesundheitsbezogenen Aussagen verscherbelt werden.
Damit kommen die EU-Health-Claims in Spiel und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch.
Das sind wohl die Regelungen und Verordnungen, gegen die in diesem Land mit Abstand am meisten verstoßen werden. Ich habe Dutzend davon zur Anzeige gebracht, die meisten werden nicht verfolgt.
Die Ausstattung der entsprechenden Stellen ist mehr als bescheiden. Tausenden von Anzeigen stehen ein Handvoll Leute entgegen.