Ich sehe bei dem Beispiel mit dem Arzt und den „unwissenschaftlichen“ Methoden einen erheblichen Unterschied zum Heilpraktiker. Ein approbierter Arzt muss sich wissenschaftlich orientieren und dürfte -meines Wissens nach- nicht von der Schulmedizin abweichend behandeln, lediglich den Hokuspokus zusätzlich, also „therapieunterstützend“, einsetzen.
Außer den entsprechenden Paragraphen im StGB (222, 229, 323) und z.B. aus dem BGB § 276, § 280, § 823, die für die straf- und zivilrechtlich Ahndung herangezogen werden, gibt es vorgeschaltet die gesetzlichen und standesrechtlichen Bestimmungen, welche das regeln und auslösen.
So entsteht z.B., bei jedweder Form von Behandlung und Konsultation ein Behandlungsvertrag nach BGB 630a.
Dieser ist von Ärzten, nach anerkannten fachlichen Standards (S3-Leitlinien, GBA-Empfehlungen, wissenschaftlichen Standards, bewährter Erprobung etc.) durchzuführen.
Kann nachgewiesen werden, dass dies nicht geschehen ist, greifen z.B. erstgenannte Gesetze. Und darüber hinaus, in einigen Fällen, die eigene standesrechtliche Gerichtsbarkeit. Wobei Doppebestrafung nicht möglich ist
Bei Heilhonks ist dies gar nicht möglich, weil es S3-Leitlinien, wissenschaftliche Standards und objektive Erprobungen nicht gibt.
Dazu gibt es ein Fortbildungspflicht, die in regelmäßigen Abständen nachgewiesen werden muss. Ebenso die Weiterbildung in Qualitätssicherung.
Bei Ärzten, welche in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind, kann das Fehlen der Nachweise zur zeitweiligen Untersagung des Praktizierens führen.
Bei HP sind solche Instrumente ebenfalls Fehlanzeige und bis die vom Gesundheitsamt erteilte Erlaubnis widerrufen wird, dauert es auch eine Zeit.
Und man hat es am Beispiel des Herrn Mengele-Ross gesehen, wer dennoch so alles weiter wurschteln darf. Ich kann nicht behaupten, dass ich mit den Verfahrensweisen glücklich bin.
Und mit jedem Versuch etwas zu ändern scheitere.
Ich kann als Arzt in verschiedenen Stadien Fehler machen, in der Diagnose, in der Behandlung, dann gibt es ein Übernahmeverschulden, soll heißen, wenn ich Krankheiten behandele, für die ich weder theoretisch, noch praktisch qualifiziert bin oder die apparative Ausrüstung habe (was bei HP's nun ständig der Fall ist).
Es gibt die Fehler und Unterlassungen in der Aufklärung und Information, dabei ist auch auf die fehlende Sicherheit oder Wirkungsnachweise hinzuweisen.
Dazu gehört auch eine posttherapeutische Aufklärung über Spätfolgen.
Nichts davon macht ein HP oder muss es gar dokumentieren. Die meisten könne es auch nicht, wenn sie wollten, mangels Kompetenz. Und werden demzufolge auch nicht adäquat geanhndet
Das bedeutet, dass ein HP auch permanent auf die Entscheidungsfreiheit des Patienten Einfluss nimmt.
Nachdem das Gericht ihm "schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht" hat, hoffe ich, dass die Angehörigen und andere Betroffene seiner Methoden, den Serienkiller Ross wegen dieser massiver, wiederholten und objektiven Verletzung des Sorgfaltsmaßstabes haftbar machen können.
Normalerweise würde ich sagen, er haftet.
Wie kann er das machen, angesichts der Kenntnis seiner Grenzen und der fehlenden Gewissheit, das alles ordnungsgemäß und kontrolliert durchführen zu können.... aber halt, von solchen Gedanken wird ein HP in seiner Mischung aus Inkompetenz und Selbstherrlichkeit gar nicht berührt.
Wovon Ärzte und HP's gleichermaßen profitieren, ist die Schwierigkeit, die Kausalität und Zurechnung zu bemessen, die ursächlich für den eingetretenen Schaden ist.
Heilsversprechen sind nur für Mediziner vorgesehen.
Nein sind sie nicht, ganz und gar nicht. Dazu besteht auch kein Anlass. Wozu auch, nach dem Gesetz schuldet ein Arzt keinen Erfolg, sondern die Behandlung nach anerkannten Standards und mit Sorgfalt.
Kein seriöser und kompetenter Arzt wird jemals ein Heilversprechen abgeben. Es ist leider in viel zu vielen Situationen auch gar nicht möglich. Das ist gegen die Berufsethik.
Ich kann durchaus eine Verbesserung einer Symptomatik in Aussicht stellen, aber endgültige Heilversprechen... noch nicht mal bei überstandener Krebserkrankung.
Dann muss der Betroffen ein paar Jahre warten und es ist von vielen Faktoren abhängig wie es ausgeht.
Heilversprechen geben nur Quacksalber und Scharlatane.
Und ja, die gibt es auch in der Ärzteschaft. Aber die persönlichen und systemischen Mängel im Gesundheitswesen sind keine Rechtfertigung für die Existenz und das Wirken von HP und Homöopathen.
Einem Staat der so etwas zulässt, ist die Gesundheit seiner Bürger ziemlich conchita.
Und wie oft schon versucht wurde, die unsägliche Zusatzausbildung zur Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung zu nehmen, hatte ich schon mal thematisiert.
Könnte jedes Jahr auf die Agenda des Ärztetages. Auch dieses Jahr konnte man sich nicht entschließen, etwas zu beschließen