Läuft das unter Selbstmord?
Nein, unter freier Patientenwille.
Als Patient kann man selbstverständlich die die wissenschaftlich verifizierte evidenzbasierte leitlininiengerechte Behandlung ablehnen.
Allerdings hat man kein Recht darauf dem Arzt vorzuschreiben wie er stattdessen zu behandeln hat. So funktioniert die Sache nicht.
Die Vorgeschichte wird natürlich mal wieder nicht erzählt. Auch den Rausschmiss glaube ich erst einmal nur bedingt. Im Krankenhaus kann er aufgrund von Beschwerden gewesen sein, man hat untersucht und eine Krebsdiagnose gestellt. Durchaus möglich.
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
1. Man hat ihm die Behandlungsmöglichkeiten genannt, der Patient hat abgelehnt, mehr kann man zur Zeit nicht tun, also wird der Patient in die hausärztliche Betreuung entlassen. Bloss weil man eine Tumorerkrankung hat muss man nicht im KH liegen.
2. Man hat ihm die Behandlungsmöglichkeiten genannt, der Patient hat abgelehnt und seine Form der Behandlung eingefordert und nach Ablehnung nacheinander Pflegepersonal, Assistenzarzt, Oberarzt und letztendlich Chefarzt aufs Übelste beleidigt, bedroht und verleumdet. Solches Verhalten kann tatsächlich zu Rausschmiss führen.
Ich vermute die Wahrheit liegt zwischen 1 und 2. Er wird sicher, wie bei diesen Zeitgenossen üblich, unter Absingen schmutziger Lieder von dannen gezogen sein.
Jeder hat das Recht auf seine eigene Unvernunft, auch und gerade Querdeppen.