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Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot
Vertragswidriges Verhalten ist verboten: Achtung Abmahnung!
Vertragswidrig heißt genesungswidrig: während der AU müssen Sie Ihre Gesundheit fördern.
Grundregel: wenn der Nebenjob Ihre Genesung nicht gefährdet, kann er zulässig sein.
Suchen Sie das Gespräch: Wie reagiert Ihr Arbeitgeber?
Genesungspflicht: Wann droht eine Abmahnung?
Wer krankgeschrieben ist, muss gesund werden. Immerhin zahlt in der Regel der Arbeitgeber Ihren Lohn weiter als würden Sie arbeiten. Sie verhalten sich genesungswidrig, wenn Sie Dinge tun, die Ihren Heilungsprozess hemmen oder unterbrechen. Dann droht Ihnen eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung. In einigen Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Beispiele für unzulässige Nebenjobs:
Krankgeschrieben wegen Mobbings: Nebenjob als DJ und Konsum von Alkohol. Alkohol ist nicht fördernd für psychische Erkrankungen.
Schlosser ist arbeitsunfähig, geht während AU nachts Tätigkeit als Reinigungskraft nach.
Krankheit: Leistenbruch. Nebenjob: abendliches Verladen von Paketen.
Wann ist ein Nebenjob zulässig?
Wenn er Ihre Genesung nicht gefährdet. Eine Grundregel ist, dass der Nebenjob dann zulässig sein kann, wenn der Krankgeschriebene zur Nebentätigkeit, aber nicht zur Haupttätigkeit in der Lage ist. Zulässig kann zum Beispiel sein, wenn sich ein Postbote das Sprunggelenk bricht, seinen Nebenjob aber im Homeoffice-Büro verrichtet.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeiten-trotz-krankschreibung-nebenjob-erlaubt-212850.htmlSollte sie in den letzten 16 Jahren als Heilpraktikerin tätig gewesen sein, so könnte es für die Gute recht teuer werden. Vorausgesetzt der Arbeitgeber wird tätig.