... Energetiker, Handaufleger und schamanische Heiler ...
Und für so viel Blödheit, die alle Chancen auf eine medizinische Behandlung und vielleicht auch Heilung verhinderte, gibt es dann bedingte Haft.
Um hier die Diskussion (und meine Argumentation) aus dem anderen Faden fortzusetzen. Die Eltern waren, meiner Erinnerung nach, überzeugt ihrem Kind etwas Gutes zu tun und haben ihre Tochter dahingehend überzeugt, dass auch sie aus freiem Willen eine "schulmedizinische" Behandlung selbst ablehnte. Das Gesetz, auch in Österreich, schützt halt nur in Ausnahmefällen vor verstrahlten Eltern und Eltern haben halt mal ein Recht darauf schlechte Entscheidungen zu fällen (solange sie nicht vorsätzlich falsch sind).
Das Auspendeln mit Biosensor bei einem Tumor könnte ich durchaus als wenigstens ungewöhnliches Verfahren im Rahmen einer medizinischen Untersuchung bezeichnen, so dass ein offensichtliches Fehlverhalten des Arztes vorlag (plus die Infusion), so dass ein Schaden beim Patienten eintrat, der zum Verlust der Approbation führt.