Wird dagegen eine klinische Studie mit diesen Mitteln durchgeführt (wie jetzt in Bayern) müssen diese Ergebnisse aufgrund der EU-Richtlinie 538/2014 (Art. 37, sowie Anhang 4 und 5) veröffentlicht werden, siehe hierzu bespielsweise das BfArM:
Es gibt jetzt Leute die behaupten, das wäre einer der Gründe, dass es so wenige echte Studien gibt. Aber das ist bestimmt nur böse Verleumdung. 
Aber wieso denn?
"Schei…, wir müssen morgen bis Mitternacht den Studienbericht einreichen!"
"Ja und?"
"Naja, wir haben doch keine Ergebnisse, die eine Wirksamkeit belegen!"
"Noch mal: ja und?"
"WIR HABEN KEINEN WIRKSAMKEITSNACHWEIS!"
"Warum schreist Du so?"
"Weil … weil … die Studienergebnisse?!"
"Ok, gibt es irgendeinen Nachweis für eine Wirkung?"
"Nein, und das ist katastro…"
"Also gibt es auch keinen Nachweis, dass es geschadet hat?"
"Nein … Ah, langsam verstehe ich, worauf Du hinaus willst … Hmm, clever."
"Also, schreib, dass es keinen beobachtbaren Seiteneffekt gab, der den Patienten geschadet hat."
"Aber ja über den Placeboeffekt hinaus auch nicht geholf…"
"Raus, Du bist gefeuert!"
"Jetzt echt oder eher D6-potenziert?"
"RAUS!!!"