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Mit Einzelüberweisungen getrickst
Mit den Recherchen konfrontiert sagt der Parteienrechtler Martin Morlok: "Es ist fraglos eine illegale Parteispende, weil sie aus dem Nicht-EU-Ausland kommt." Der Gesetzgeber verbiete solche Auslandsspenden, weil er "nicht wolle, dass aus dem Ausland mit Finanzmitteln politische Strippen gezogen werden", sagt Morlok.
Um finanzielle Einflüsse zu vermeiden, müssen Parteien Spenden über 50.000 Euro außerdem grundsätzlich sofort der Bundestagsverwaltung melden und veröffentlicht werden. Der Trick, das Geld in mehreren kleineren Einzelbeiträgen zu überweisen, helfe da auch nicht. Hier habe man offenbar mit krimineller Energie gehandelt, um das zu umgehen, glaubt der Parteienrechtler.
Auf Nachfrage von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" räumt Alice Weidel ein, von der Großspende aus der Schweiz bereits im September 2017 erfahren zu haben.
"Die Spende ist nicht an meine Person gegangen. Ich wurde am Rande einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 von der Schatzmeisterin unserer Kreisverbandes darüber informiert", teilt Weidel schriftlich mit. Sie habe auf den richtigen Umgang der Schatzmeister mit der Spende vertraut. Über die Hintergründe der Pharmafirma, deren Besitzer und die Motive der Spende habe sie "keinerlei Informationen".
Kreisverband zahlte Spende 2018 zurück
Weidel erklärt auch, dass sie sich für eine Rückzahlung der Spende ausgesprochen habe. Kontoauszüge belegen, dass der AfD-Kreisverband Bodensee im April 2018, also mehr als ein halbes Jahr nach Erhalt der Spende, die Summe wieder zurückgezahlt hat.
Dass der Kreisverband das Geld im April 2018 zurückgezahlt habe, ist nach Ansicht von Parteienrechtler Morlok ein weiterer schwerer Fehler: Illegal angenommene Spenden müssten Parteien entweder sofort zurück überweisen oder - wenn sie erst später auffallen - an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet werden und nicht mehr an den Spender. Da das Geld erst nach der Bundestagswahl zurückgezahlt wurde, könnte die Spende auch als unentgeltliches Darlehen gesehen werden.
Zu dem Vorgang befragt, sagt der Landeschef der AfD-Baden-Württemberg, Ralf Özkara, dass dem Landesverband "aus 2017 noch kein Rechenschaftsbericht des Kreisverbands Bodensee" vorliegt. "Darum haben wir das auch nicht einsehen können."
Gleichwohl erklärte Özkara: "Sollte sich bewahrheiten, dass Frau Weidel davon wusste, trägt sie meines Erachtens die Hauptverantwortung. Und sollte sich bewahrheiten, dass wir uns im Bereich illegale Parteispenden befinden, dann erwarte ich, dass sie von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt."
Schatzmeisterin erhielt keine konkrete Antwort
Interne E-Mails aus dem AfD-Landesverband Baden-Württemberg zeigen, dass sich die Schatzmeisterin des Kreisverbands bereits im August 2017 an den Landesschatzmeister wandte und fragte, wie mit Spenden umzugehen sei.
"Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice wöchentlich mit mehreren tausend CHF. Was ist dabei zu beachten", schreibt die Kreisschatzmeisterin. Weidel selbst sagt heute, dass die Kreisschatzmeisterin damals "eine konkrete Antwort jedoch nicht erhalten hat."
Landesschatzmeister Frank Kral teilt auf Anfrage mit, er habe damals "keinen Anhaltspunkt gehabt, dass eine unzulässige Spende vorlag." Er sei davon ausgegangen, "dass es sich um einen Deutschen handelte, der hinter der Spenderfirma steht."