Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305678 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #990 am: 8. November 2018, 09:30:19 »
Zitat
Eine Verurteilung wegen Mordes per Strafbefehl?

Im Zweifelsfall einfach aufhängen.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline hair mess

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #991 am: 8. November 2018, 10:34:22 »
Aufhängen!
Zu Befehl!

 Wenn man strafbefehl so sieht.  :scratch:
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #992 am: 8. November 2018, 17:55:55 »
Die AfD möchte, dass das BVerfG seine Nichtannahmebeschlüsse zukünftig begründen muss. Begründung der AfD: Nur so könne die Arbeit des BVerfG kontrolliert werden. Was genau haben die an Gewaltenteilung nicht verstanden?

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905492.pdf

Ok zugegeben, die Begründen der Nichtannahmebeschlüsse von Peters Geschwurbel würde ich  auch gerne lesen.

 

Offline Stief

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #993 am: 8. November 2018, 20:37:13 »
Auch ein blindes Huhn findet einmal ein Korn. Gewaltenteilung heißt nicht, dass die Öffentlichkeit nicht über Urteile diskutieren darf. Die deutsche Justiz ist ohnehin intransparent (warum werden eigentlich nicht sämtliche Urteile anonymisiert veröffentlicht? Müsste die erst jemand abtippen?) und gerade Entscheidungen des BVerfG haben eine große Bedeutung für die deutsche Demokratie und den deutschen Rechtsstaat.
 

Offline Anmaron

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #994 am: 8. November 2018, 22:53:29 »
Hä? Ich möchte mich zur Nachhilfe in Juristerei anmelden. Bisher kenne ich nur Schreiben des Bundesverfassungsgerichts, die bei einer Ablehnung mindestens kurz und klar statieren, warum der Fall nicht angenommen wird oder sogar nicht angenommen werden darf. Meistens aber eher recht ausführlich. Wie oft kommt es vor, dass sie begründungslos ablehnen und warum dürfen sie das?
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #995 am: 9. November 2018, 09:09:56 »
Debatte zum Migrationspakt im Bundestag

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #996 am: 9. November 2018, 16:18:22 »
Die afd war nicht zur zentralen Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht eingeladen.
Vermutlich stilisiert sie sich bald wieder zum Opfer.


Zitat
»Es wäre für die jüdische Gemeinschaft unerträglich gewesen, heute, 80 Jahre nach der Pogromnacht, Vertreter dieser Partei unter uns zu wissen«, sagte Schuster.

Hinter Menschen, die Flüchtlinge, Muslime oder Juden angreifen, stünden die »geistigen Brandstifter«, so der Zentralratspräsident bei der Gedenkveranstaltung: »Eine Partei, die im Bundestag am ganz äußeren rechten Rand sitzt, hat diese Hetze perfektioniert.«

INSTRUMENTALISIERUNG
Schuster beklagte: »Vor nichts haben sie Respekt. Sie instrumentalisieren die mutigen Widerstandskämpfer der Weißen Rose für ihre Zwecke. Sie verhöhnen die Opfer und Überlebenden der Schoa, indem sie die NS-Verbrechen relativieren. Sie betreiben Geschichtsklitterung und wollen unsere Gedenkkultur zerstören. Daher haben wir diese Fraktion als einzige des Deutschen Bundestags nicht eingeladen.«

https://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/33245?fbclid=IwAR0MpoLWCFKWiDs8nbqq7cvJDtcg4HQWFMv_to0VL-BbbOL8y0Dp5bhAKSU
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #997 am: 9. November 2018, 16:46:14 »
Wie oft kommt es vor, dass sie begründungslos ablehnen und warum dürfen sie das?
Siehe § 24 BVerfGG und Jahresstatistik 2017 des BVerfG

Es werden etwa 80 % aller Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht angenommen. Die Zahl der Querulanten ist einfach zu hoch.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #998 am: 9. November 2018, 17:29:53 »
Zitat von: § 24 BVerfGG
wenn der Antragsteller vorher auf die Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seines Antrags hingewiesen worden ist.
Das ist etwas anderes, als wenn die einfach eine Antwort schreiben "....wird nicht zur Behandlung angenommen.", wie ich es ursprünglich verstanden hatte. In diesem Fall kann der Antragsteller noch nachtreten und eine Begründung hinterherwerfen oder die Zulässigkeit aus irgendwelchen Rechtsquellen aufs Tapet bringen. Es ist dann also nicht so, dass aus heiterem Himmel irgendwas nicht angenommen wird.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #999 am: 9. November 2018, 19:10:06 »
Bekanntlich hat die afd von allem Fraktionen die kriminellsten Abgeordneten.
Damit das auch so bleibt, wurde Frau von Strolch wieder tätig.
Obwohl sie eine Anklage durch eine Zahlung abwenden konnte (also vermutl. Einstellung nach 153).
Zusätzlich sie die komplette Lohnsteuer des Arbeitnehmers für den Zeitraum und die Sozial und Krankenversicherungsbeiträge und  auch den Arbeitnehmeranteil entrichten.
Weiterhin können noch Zivilansprüche auf sie zukommen:


Zitat
Ermittlungen gegen AfD-Abgeordnete
5000 Euro gezahlt - von Storch wendet Anklage ab
Juristischer Ärger für AfD-Spitzenpolitikerin Beatrix von Storch: Nach SPIEGEL-Informationen ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen sie.


Hintergrund waren die fragwürdigen Arbeitsbedingungen in dem von der AfD-Frau geleiteten Lobbyverein "Zivile Koalition". Er treibt unter anderem Spenden für Storchs politische Kampagnen ein. So soll sie mehrere Vereinsmitarbeiter - unter ihnen einen Kampagnenleiter - zur Scheinselbstständigkeit animiert und auf die Weise Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben.

Storch erklärt, sie habe den Vorwürfen widersprochen. Nachdem sie an die Justizkasse gezahlt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft am 26. Oktober das Strafverfahren ein. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass unter Umständen von einer Anklage abgesehen werden kann - etwa wenn ein Beschuldigter einen Geldbetrag an die Staatskasse zahlt.

Es war nicht das erste Mal, dass der Verein, den die Politikerin zusammen mit ihrem Ehemann betreibt, die Justiz beschäftigte. So hob Storchs Gatte 2012 mehr als 80.000 Euro vom Vereinskonto ab und kaufte davon Goldbarren (SPIEGEL 18/2016). Eine von einer früheren Vereinsmitarbeiterin erstattete Untreue-Anzeige gegen Storch verlief im Sande - die Staatsanwaltschaft prüfte den Gold-Deal, fand aber keine Anhaltspunkte für eine Straftat.

Was mit dem Schatz geschah, wollte Storch dem SPIEGEL damals nicht verraten. Am Freitag ließ sie auf Anfrage mitteilen, dass die Goldbarren bis heute in einem Bankschließfach gelagert würden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verfahren-gegen-beatrix-von-storch-a-1237623.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1000 am: 11. November 2018, 18:20:58 »
Eben als Eilmeldung aufm Handy:


Zitat
AfD-Wahlkampffinanzierung
Verdacht auf illegale Parteispenden
Stand: 11.11.2018 17:15 Uhr

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Der Kreisverband von AfD-Spitzenfrau Weidel erhielt nach Recherchen von WDR, NDR und "SZ" mehr als 130.000 Euro Wahlkampfspenden von einem Pharmaunternehmen aus der Schweiz. Inzwischen hat die Partei das Geld zurückgezahlt.

Von Sebastian Pittelkow, NDR und Katja Riedel, WDR

Die Alternative für Deutschland (AfD) steht nach Ansicht von Experten vor einem Parteispendenskandal. Nach Recherchen von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" hat die Partei zwischen Juli und September 2017 mehrere Spenden über insgesamt mehr als 130.000 Euro aus der Schweiz angenommen und damit offenbar gegen das Parteiengesetz verstoßen.

Absender der Spende war eine Pharmafirma aus Zürich. Geflossen ist das Geld in 18 Tranchen von meist 9000 Schweizer Franken auf das Sparkassenkonto des AfD-Kreisverbandes Bodensee. Als Zweck der Spende gab der Geldgeber an: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Das belegen Kontoauszüge, die WDR, NDR und SZ einsehen konnten.

Weidel hat am Bodensee ihren Hauptwohnsitz, ist stellvertretende Kreisvorsitzende und war Spitzenkandidatin der AfD im Bundestagswahlkampf. Heute ist sie Co-Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag.

Spoiler
Mit Einzelüberweisungen getrickst
Mit den Recherchen konfrontiert sagt der Parteienrechtler Martin Morlok: "Es ist fraglos eine illegale Parteispende, weil sie aus dem Nicht-EU-Ausland kommt." Der Gesetzgeber verbiete solche Auslandsspenden, weil er "nicht wolle, dass aus dem Ausland mit Finanzmitteln politische Strippen gezogen werden", sagt Morlok.

Um finanzielle Einflüsse zu vermeiden, müssen Parteien Spenden über 50.000 Euro außerdem grundsätzlich sofort der Bundestagsverwaltung melden und veröffentlicht werden. Der Trick, das Geld in mehreren kleineren Einzelbeiträgen zu überweisen, helfe da auch nicht. Hier habe man offenbar mit krimineller Energie gehandelt, um das zu umgehen, glaubt der Parteienrechtler.

Auf Nachfrage von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" räumt Alice Weidel ein, von der Großspende aus der Schweiz bereits im September 2017 erfahren zu haben.

"Die Spende ist nicht an meine Person gegangen. Ich wurde am Rande einer Wahlkampfveranstaltung im September 2017 von der Schatzmeisterin unserer Kreisverbandes darüber informiert", teilt Weidel schriftlich mit. Sie habe auf den richtigen Umgang der Schatzmeister mit der Spende vertraut. Über die Hintergründe der Pharmafirma, deren Besitzer und die Motive der Spende habe sie "keinerlei Informationen".

Kreisverband zahlte Spende 2018 zurück
Weidel erklärt auch, dass sie sich für eine Rückzahlung der Spende ausgesprochen habe. Kontoauszüge belegen, dass der AfD-Kreisverband Bodensee im April 2018, also mehr als ein halbes Jahr nach Erhalt der Spende, die Summe wieder zurückgezahlt hat.

Dass der Kreisverband das Geld im April 2018 zurückgezahlt habe, ist nach Ansicht von Parteienrechtler Morlok ein weiterer schwerer Fehler: Illegal angenommene Spenden müssten Parteien entweder sofort zurück überweisen oder - wenn sie erst später auffallen - an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet werden und nicht mehr an den Spender. Da das Geld erst nach der Bundestagswahl zurückgezahlt wurde, könnte die Spende auch als unentgeltliches Darlehen gesehen werden.

Zu dem Vorgang befragt, sagt der Landeschef der AfD-Baden-Württemberg, Ralf Özkara, dass dem Landesverband "aus 2017 noch kein Rechenschaftsbericht des Kreisverbands Bodensee" vorliegt. "Darum haben wir das auch nicht einsehen können."

Gleichwohl erklärte Özkara: "Sollte sich bewahrheiten, dass Frau Weidel davon wusste, trägt sie meines Erachtens die Hauptverantwortung. Und sollte sich bewahrheiten, dass wir uns im Bereich illegale Parteispenden befinden, dann erwarte ich, dass sie von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt."

Schatzmeisterin erhielt keine konkrete Antwort
Interne E-Mails aus dem AfD-Landesverband Baden-Württemberg zeigen, dass sich die Schatzmeisterin des Kreisverbands bereits im August 2017 an den Landesschatzmeister wandte und fragte, wie mit Spenden umzugehen sei.

"Ein Gönner aus der Schweiz unterstützt Alice wöchentlich mit mehreren tausend CHF. Was ist dabei zu beachten", schreibt die Kreisschatzmeisterin. Weidel selbst sagt heute, dass die Kreisschatzmeisterin damals "eine konkrete Antwort jedoch nicht erhalten hat."

Landesschatzmeister Frank Kral teilt auf Anfrage mit, er habe damals "keinen Anhaltspunkt gehabt, dass eine unzulässige Spende vorlag." Er sei davon ausgegangen, "dass es sich um einen Deutschen handelte, der hinter der Spenderfirma steht." 
[close]

https://www.tagesschau.de/inland/afd-parteispenden-101.html?fbclid=IwAR0JANO4HyrXIxdBrfTuOMRdBSLb9x4AhnPq5RxP5LS5RxIJNifIgDh_Fvk
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1001 am: 12. November 2018, 00:30:53 »
Siehe § 24 BVerfGG und Jahresstatistik 2017 des BVerfG

Es werden etwa 80 % aller Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht angenommen. Die Zahl der Querulanten ist einfach zu hoch.

Die einschlägige Regelung ist § 93d Abs. 1 BVerfGG (im Abschnitt über Verfassungsbeschwerden):

"Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung".

Verfassungsbeschwerden bedürfen einer Annahme zur Entscheidung, § 93a BVerfGG. Die Annahme setzt voraus, dass der Verfassungsbeschwerde grundsätzliche Bedeutung zukommt oder (insbesondere) dem "Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht". Wird die Annahme begründungslos abgelehnt, kann der / die Beschwerdeführer/in mithin davon ausgehen, dass eine grundsätzliche Bedeutung verneint wurde oder eine Entscheidung jedenfalls nicht als zur Durchsetzung der Grundrechte angezeigt angesehen wurde.

Die Situation ist gleichwohl unbefriedigend, weil auch ausführlich begründete Verfassungsbeschwerden gelegentlich "kommentarlos" zurückkommen. Es handelt sich eben nicht nur um die Fälle nach Fitzek-Art, in denen die AR-Abteilung schon vorher mitgeteilt hat, dass die Verfassungsbeschwerde querulatorischer Unsinn ist. Auf der anderen Seite können 8 Richter den jährlich mehreren tausend Verfassungsbeschwerden trotz wiss. Mitarbeiter nicht Herr werden, wenn sie in jedem Einzelfall eine Begründung geben müssen.
 
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Müll Mann

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1002 am: 12. November 2018, 08:20:33 »
Den § 81a BVerfGG halte ich da für problematischer. Der betrifft die konkrete Normenkontrolle, also wen ein Gericht eien Norm für nicht mit der verfassung vereinbar hält. das Gericht selbst darf die Norm nicht unangewendet lassen sondern muss die frage dem BVerfG vorlegen (Art. 100 Abs. 1 GG).

Da sollte man davon ausgehen, dass Richter wissen wie sowas geht. Trotzdem werden viele Richtervorlagen als unzulässig abgelehnt, weil sich das vorlegende Gericht angeblich nicht genug mit der Rechtsprechung des BVerfG auseinandergesetzt hat. Das ist dann für einen Verfahrensbeteiligten doof, der wegen Faulheit des Gerichts (entweder des vorlegenden oder des Bundesverfassungsgerichts) eine eventuell grundgesetzwidrige Norm gegen sich gelten lassen muss.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1003 am: 12. November 2018, 12:14:35 »
Eben als Eilmeldung aufm Handy:

Zitat
AfD-Wahlkampffinanzierung
Verdacht auf illegale Parteispenden
Schön zu sehen, wie souverän die AfD sich weiter zerlegt. Schatzmeisterin: Die Weidel ist schuld, steht ja ihr Name drauf. Weidel: Ich kann nix dafür, die Schatzmeisterin hat sich drum gekümmert. Dachte ich. Außerdem wusste ich von nix. Özkara: Ich wusste von nix, aber jetzt wo ich's weiß, weiß ich zwar noch nichts genaues, aber die Weidel war's.

Da weiß ich jetzt nicht, ob ich die Firma, die da gespendet hat, hassen oder lieben soll. Einerseits könnte ich guten Gewissens kein Geld bei einer Firma lassen, die dann versucht, es der AfD zu geben. Andererseits ist das Spektaktel so großartig, daß ich fast hoffen möchte, sie haben das geahnt und bewusst deswegen gespendet.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1004 am: 12. November 2018, 15:26:17 »
Frage an unsere Rechtsabteilung:
Ist der Tatbestand des Landesverrates erfüllt, wenn sich schmierige AfD-Bonzinnen und AfD-Bonzen von gewinnorientierten Nichtdeutschen schmieren lassen?
Falls nicht: könnten wir für die AfD im speziellen Fall nicht ausnahmsweise mal das Recht beugen? Es wäre soo gerecht! >:D

Oder muss sich die AfD nur unverbindlich an ihre eigenen, deutschtümelnden Grundsätze gemahnen lassen?

AfD - besser heucheln für Deutschland!
« Letzte Änderung: 12. November 2018, 16:54:27 von x »
Kommen wir nun zu etwas völlig anderem.
 
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