Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305687 mal)

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Offline Gutemine

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1020 am: 15. November 2018, 10:13:47 »
Die versuchen sehr effektiv sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben um nicht selbst "hängen" zu müssen. Wer hätte es gedacht: Nicht nur die Bodensee-Schatzmeisterin hatte ihre Finger drin.

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   Rems-Murr-Kreis   AfD-Spenden-Affäre mit Rems-Murr-Bezug   
ZVW/Peter Schwarz,  15.11.2018 - 00:00 Uhr

   

Waiblingen. Alice Weidel hat eine dubiose Großspende aus der Schweiz angenommen – und mitten in der Affäre steckt ein Mann aus dem Rems-Murr-Kreis: Frank Kral aus Kirchberg, Landesschatzmeister der AfD. Hat er Weidel die Suppe eingebrockt, weil er sie nicht warnte, dass das Geld heiß sein könnte? Oder ist er nur der Sündenbock, dem Weidel nun die Schuld ans Bein binden will?

Geld, Geld, Geld, es gischtete aufs Konto des AfD-Kreisverbandes Bodensee, rund 130 000 Euro zwischen Juli und September 2017, gestückelt in Tranchen, wohl, um die Meldepflicht für Großspenden zu umgehen.

Spender: eine „PWS Pharmawholesale International AG“ aus der Schweiz. Verwendungszweck: „Wahlkampfspende Alice Weidel“. Und Weidel – die bei der Bundestagswahl im Bodenseekreis kandidierte und heute neben Alexander Gauland Co-Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion ist – habe zumindest einen Teil der Summe auch genutzt, schreibt die FAZ: um einen Anwalt zu bezahlen, der gegen Journalisten vorgehen sollte; um einen Mitarbeiter zu honorieren, der „Facebook-Likes gekauft“ habe.

Im April 2018 überwies die Bodensee-AfD das Geld zwar wieder zurück – man hätte es aber nie so lange behalten dürfen. Der Gesetzgeber will nicht, dass ausländische Kräfte über Spenden Einfluss auf die Politik in Deutschland nehmen können.

Özkaras bemerkenswert schnelle Reaktion

Kaum war die Affäre Anfang November durchgesickert, erklärte der AfD-Landesvorsitzende Ralf Özkara, Berglen: Falls Weidel von der Spende gewusst habe, müsse sie „von allen Ämtern und Mandaten“ zurücktreten. Eine derart schnelle Demissionsforderung, dazu aus den eigenen Reihen? Bemerkenswert. Özkara begründet das so: Die AfD verstehe sich als „Rechtsstaatspartei“ gegen die Mauscheleien der „Altparteien“ und müsse gerade deshalb auch an sich selbst strenge Maßstäbe anlegen.

Im Gegenzug sind aus dem Weidel-Lager Vorwürfe gegen einen Gefolgsmann von Özkara zu hören, Frank Kral aus Kirchberg/Murr, den AfD-Landesschatzmeister: Um zu klären, ob die Spende rechtmäßig sei, will sich die Bodensee-Kreisschatzmeisterin bereits im August 2017 an Kral gewandt haben – und der soll nicht gewarnt haben, dass das Geld heiß sein könnte.

Zwischenbilanz: Weidel ist schuld, legt Özkara nahe; Özkaras Kassenwart ist schuld, deutet das Team Weidel an.

In der AfD-Gerüchteküche brodelt es

Anruf bei Kral: Stimmt das, was man vom Bodensee hört? Der Landesvorstand, antwortet Kral, habe sich darauf verständigt, „zu laufenden Untersuchungen keine Stellungnahmen“ abzugeben. Aber am Tonfall ist ihm anzuhören, dass ihm das Stillhalten schwerfällt. Und in der AfD-Gerüchteküche dampft und brodelt es sowieso längst so wild, dass es den Deckel vom Topf hebt.

In Verschwörungstheorie Nummer eins ist Kral das Bauernopfer. Die Spende, sagen manche, könne Weidels Karriere ruinieren, die Spitzenpolitikerin brauche einen Subalternen, dem sie die Schuld zuschieben könne – und Kral biete sich an als Sündenbock; der Mann sei parteiintern nämlich bereits angezählt. Ende 2017 wurde Kral, nachdem die AfD in den Bundestag eingezogen war, mit einer wichtigen Aufgabe betraut: „Projektleiter Fraktionsaufbau“. Im Laufe des Jahres 2018 aber äußerten Wirtschaftsprüfer Zweifel, ob Fraktionsgelder immer korrekt verwendet wurden; sie dürfen nur für Parlaments-Arbeit eingesetzt und nicht für Partei-Arbeit zweckentfremdet werden. Im Oktober 2018 erhielt Kral von Weidel und Gauland die Kündigung. Kral haderte: Er müsse für „Versagen an anderer Stelle“ den Kopf hinhalten. Und nun, schimpfen manche in der Partei, wolle ihm Weidel auch noch die Spenden-Affäre ans Bein binden: „Die Großen lässt man laufen, die Kleinen sollen hängen.“

Ist Spendenaffäre ein Versuch, Weidel zu demontieren?

Es gibt aber noch eine zweite Verschwörungstheorie. In ihr ist Kral der Täter.

Alice Weidel ist AfD-intern heftig umstritten. Erstens: Sie will radikale Gruppierungen innerhalb der Partei maßregeln, um eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz abzuwenden – Weidels Gegner befürchten „Redeverbote“. Zweitens: Weidel plädierte für einen Partei-Ausschluss Björn Höckes – einflussreiche Kräfte in der Partei, zum Beispiel Jörg Meuthen, ein Vertrauter von Ralf Özkara, stellten sich dagegen. Die Spendenaffäre, raunen manche, könnte ein Versuch sein, Weidel zu demontieren – und wer, wenn nicht Landesschatzmeister Kral, habe Insiderwissen, um es an die Medien durchzustechen? Kral allerdings hat gegenüber dem Spiegel empört erklärt: „Das ist definitiv nicht so, dem widerspreche ich.“

Gerüchteküche: Steckt überhaupt ein Schweizer hinter der Spende?

Was stimmt? Wer legt hier falsche Fährten? Völlig unklar. Auch eine andere Schlüsselfrage ist noch offen: Von wem kamen die 130 000 Euro aus der Schweiz? Der Verwaltungsrat der Pharmawholesale hat nämlich mitgeteilt: Man habe die Überweisung lediglich „treuhänderisch“ erledigt, „für einen Geschäftsfreund“. Und AfD-intern munkelt es: Hinter der milden Gabe stecke gar kein Eidgenosse, sondern ein Deutscher, der seine Identität verbergen wolle und das Geld deshalb auf einen Umweg über die Schweiz geschickt habe.

Sicher, nur ein Gerücht. Falls es aber stimmen sollte, dann wäre zumindest erklärlich, weshalb Frank Kral die Bodensee-Kollegin nicht gewarnt hat – wenn er dachte, die Spende komme letztlich aus Deutschland, sah er dazu womöglich schlicht keinen Grund.
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https://www.zvw.de/inhalt.rems-murr-kreis-afd-spenden-affaere-mit-rems-murr-bezug.680de5cf-1873-4129-b2e1-fd3080a63503.html?fbclid=IwAR0CrEQV1MQLVcJGvI7PqE7H9ROYzJPyTs7BqqIe33ItBCpo59DtzVL1eWE

In den diversen AfD-Gruppen ist man sich derweil sicher, dass die ganzen Spenden nur von den "linksgrünjüdischrotversifften Kartellparteien" kamen um die AfD zu stürzen...oder so. (Siehe Screens)

Zur neuen Spende:
Belgien dürfte jetzt ja nicht so "gefährlich" sein, ist schließlich EU.
Andererseits vermute ich, dass da noch Gelder aus ganz anderen Ländern geflossen sind, ich würde mal auch stark auf England tippen. Da gibt es auch eine große Dichte an (Putin-treuen) "Russland-Oligarchen" und irgendwie muss das Geld ja gewaschen werden.  ;D
« Letzte Änderung: 15. November 2018, 10:16:24 von Gutemine »
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Offline hair mess

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1021 am: 15. November 2018, 11:03:40 »
Auch Steve Bannon hat Freunde in Belgien. War seinerzeit als er bei trump ging irgendwo gestanden. Und dass er sich auch in Europa engagieren will.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1022 am: 15. November 2018, 12:03:44 »
 :rotfl:
.
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Offline kairo

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1023 am: 15. November 2018, 13:17:26 »
Gute Nachrichten!   

Zu der Belgien-Spende sind mit Sicherheit noch nicht alle Fakten auf dem Tisch. Wenn man nämlich der (durchaus fragwürdigen) Ansicht ist, dass mit Blick auf Art. 10 Abs. 4 EUV, 224 AEUV (früher Art. 191 EGV) Spenden aus dem EU-Ausland entgegen dem Wortlaut von § 25 PartG zulässig sein sollen, und das ist offenbar die Praxis der Bundestagsverwaltung, hätte die Spende zwar dem BT-Präsidenten mitgeteilt, aber nicht zurücküberwiesen werden müssen. Dass die Spende trotzdem zurücküberwiesen wurde, deutet daher darauf hin, dass dies andere Gründe hat. Es seid denn, man nimmt auch in diesem Falle Inkompetenz und Unfähigkeit zum Telefonieren / eMail-Schreiben an.

Allerdings, im einen Fall dauert es fast ein Jahr, bis eine offensichtlich illegale Spende zurückgeschickt wird, und im anderen Fall schicken sie eine legale Spende viel schneller zurück. Es gleicht sich wohl alles irgendwie aus.
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1024 am: 15. November 2018, 16:16:38 »
Es ist gar keine Spende aus Belgien, sondern aus den Niederlanden. Es wird immer undurchsichtiger:

Zitat
Die zweite AfD-Großspende von 150.000 Euro an den AfD-Kreisverband Bodensee von Alice Weidel kommt von einer niederländischen Stiftung. Das Geld wurde zurücküberwiesen, aber nicht fristgerecht gemeldet.

Der AfD-Kreisverband Bodensee hat nicht nur aus der Schweiz Geld erhalten, sondern auch aus den Niederlanden. Die Stiftung "Stichting Identiteit Europa" hat die Spende über 150.000 Euro an den Kreisverband Bodensee bestätigt. Zuvor hatte der SWR berichtet, es handele sich um eine belgische Stiftung. Die Stiftung ist jedoch nicht in Belgien eingetragen, wie Recherchen der SWR-Redaktion Landespolitik ergaben. Nach einem Bericht der niederländischen Zeitung "NRC Handelsblad" stehen zwei Brüder hinter der Stiftung. Einer der beiden sagte dem Blatt, er sei Anhänger der AfD-Migrationspolitik. Nach eigenen Angaben sei die Stiftung heute nicht mehr aktiv. Die beiden Geschäftsmänner hätten sie 2015 gegründet, weil sie "besorgt" um die europäische Identität seien.

Spoiler
Kontaktadresse in der Nähe von Den Haag
Zweck der Stiftung ist laut Internetseite die Analyse und Darstellung der Identität Europas. Auf Niederländisch heißt es weiter: "Die Stiftung ziele darauf ab, die Bedrohungen dieser Identität zu erkennen und zu überwachen." Als Kontakt ist eine Adresse in Leidschendam in den Niederlanden in der Nähe von Den Haag angegeben. Außerdem wird auf die Internetseite "European ID" verwiesen, deren Impressum auf die niederländische Anwaltskanzlei "AMR Consultants B.V." lautet. Über diese Firma gibt es im Netz nur wenige Informationen zu finden.

Der Rechercheverbund von WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" hatte von der Spende bereits am vergangenen Wochenende erfahren und Alice Weidel am Mittwoch bis 18 Uhr um Stellungnahme gebeten. Daraufhin reagierte die Bundesgeschäftsstelle der Partei mit einer Pressemitteilung. Alice Weidel selbst hat nicht auf die Anfrage geantwortet.

AfD: Spende wurde zurücküberwiesen
In der Pressemitteilung von Mittwochabend heißt es, das Geld sei Mitte Februar eingegangen und aus Unklarheit über die Herkunft Anfang Mai zurücküberwiesen worden. Der neue Vorgang sei der Bundesgeschäftsführung am Dienstag von Vertretern des Kreisvorstandes Bodensee mitgeteilt worden. Man habe daraufhin die Bundestagsverwaltung am Dienstag informiert. Laut Gesetz hätte die Spende über 150.000 Euro dem Bundestag allerdings unverzüglich nach Eingang der Spende gemeldet werden müssen. Das ist nicht geschehen.

Die Schatzmeisterin des AfD-Kreisverbandes Bodensee wollte dazu gegenüber dem SWR nichts mehr sagen. Sie dürfe sich in der Parteispendenaffäre nicht mehr äußern, erklärte sie. Am Mittwoch hatte sie gegenüber dem SWR zunächst beteuert, eine weitere Spende aus der Schweiz sei nicht angerührt worden. Später widerrief sie ihre Aussage. Sie habe erfahren, das Geld sei für Rechtsanwaltskosten ausgegeben worden. Sie sagte auch, die Belege, Rechnungen und Kontoauszüge in Bezug auf die Spende aus der Schweiz habe sie an den Landesverband in Stuttgart weitergeleitet.

Staatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln
Nach Bekanntwerden der weiteren Spende hat die Justiz ihre Untersuchungen auf die fragwürdigen Zahlungen ausgeweitet. Man werde sich auch diese Gelder anschauen und prüfen, ob der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz besteht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz am Donnerstagmittag. Sollte sich auch in diesem Fall ein Anfangsverdacht gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel bestätigen, würden auch zu dieser Spende Ermittlungen eingeleitet.

Bei der Spende aus der Schweiz geht es um mehr als 130.000 Euro. Hier will die Staatsanwaltschaft Konstanz gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel ermitteln. Zuvor war eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodensee eingegangen. Dadurch ist die Behörde verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. Die ersten Vorermittlungen seien auch bereits abgeschlossen, erklärte ein Sprecher der Konstanzer Staatsanwaltschaft. In diesen Vorermittlungen sei man zu dem Schluss gekommen, dass ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz bestehe.

Bundestagspräsident wird informiert
Bevor die Juristen nun aber ermitteln dürfen, müssen - aus rechtlichen Gründen - Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und Alice Weidel selbst über die anstehenden Ermittlungen informiert werden. Das hat mit der Abgeordneten-Immunität von Weidel zu tun. Solche Informations-Schreiben seien verschickt worden, heißt es von der Konstanzer Staatsanwaltschaft. Sobald diese Schreiben nun im Bundestag eingegangen sind, hat sowohl der Bundestagspräsident als auch Alice Weidel 48 Stunden Zeit, darauf zu reagieren. Kommt jedoch keine Rückmeldung aus Berlin, darf die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einleiten. Ob am Ende die Immunität von Weidel aufgehoben wird, entscheidet allein der Bundestag.
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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/150,afd-weitere-grossspende-100.html?fbclid=IwAR0l-iTYiMGY-ASxwhYrXm5oviC0_-v2CwqLz-RczHHGepi_jpGJ8m0fhzs
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1025 am: 15. November 2018, 16:39:53 »
Es ist gar keine Spende aus Belgien, sondern aus den Niederlanden. Es wird immer undurchsichtiger:

Es wird nicht nur undurchsichtiger, sondern auch komplizierter: Eine Spende von einer Stiftung ist nämlich nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 PartG unzulässig, wenn die Stiftung nach §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Nun kann eine ausländische Stiftung nicht nach der Abgabenordnung privilegiert sein, weil sie nicht nach dem deutschen Steuerrecht unterliegt. Das kann dann aber auch nicht heißen, dass beliebige Spenden aus dem EU-Ausland zulässig sein können. Wenn die ausländische Stiftung also einer inländischen steuerbegünstigten Stiftung vergleichbare Zwecke verfolgt, würde man eine unzulässige Spende anzunehmen haben, die wiederum unverzüglich zurückgewiesen oder an den Bundestagspräsidenten hätte weitergeleitet werden müssen.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1026 am: 15. November 2018, 18:18:06 »
Böser böser Staatsanwalt!   ;D

Jetzt prüft der auch noch die Spende aus Belgien den Niederlanden!

Zitat
In der AfD-Spendenaffäre weitet die Justiz ihre Untersuchungen auf die fragwürdigen Zahlungen aus Belgien aus – die aber aus den Niederlanden stammen, wie am Abend bekannt wurde.

Die niederländische Stiftung „Identiteit Europa“ hat nach einem Zeitungsbericht die Spende an die AfD bestätigt. Am 13. Februar seien 150 000 Euro überwiesen worden, berichtet die niederländische Tageszeitung „NRC Handelsblad“ am Donnerstag. Die niederländischen Brüder Charles und Floris Berkhout gründeten dem Zeitungsbericht zufolge 2015 die Stiftung aus Sorge um den Erhalt der europäischen Identität. Sie sollte „Bedrohungen und Veränderungen [der Identität] signalisieren und beobachten“.

Floris Berkhout sagte dem NRC Handelsblad, er habe die Spende veranlasst. Er habe den Standpunkt der AfD zu Migration geteilt. Das Geld sei aber „fast umgehend“ zurückgebucht worden, ohne Erklärung. Die Stiftung ist nach Angaben der Brüder nicht mehr aktiv.

Zuerst hatte es bei der AfD fälschlicherweise geheißen, es handele um eine Stiftung aus Belgien.

Staatsanwaltschaft zur Spende
Man werde sich auch diese Gelder anschauen und prüfen, ob der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz besteht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur vor Bekanntwerden der Herkunft der Spende: „Natürlich werden wir uns auch zum Thema Belgien unsere Gedanken machen.“

Sollte sich auch in diesem Fall ein Anfangsverdacht gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel bestätigen, würden auch zu dieser Spende Ermittlungen eingeleitet. Dann müsste man wohl das gleiche Prozedere wie bei den Zahlungen aus der Schweiz durchführen und den Bundestagspräsidenten erneut benachrichtigen, da es sich zwar um den gleichen Straftatbestand, aber einen anderen Vorgang handele, sagte der Sprecher.


Spoiler
Generell darf auch gegen Bundestagsabgeordnete ermittelt werden – solange das Parlament dem nicht widerspricht – allerdings erst nach einer Frist von 48 Stunden.

Summe von 150.000 Euro
Am Mittwochabend hatte die AfD in Berlin überraschend mitgeteilt, dass Weidels Kreisverband Bodensee auch aus Belgien eine Großspende erhalten habe. In diesem Fall ging es den Angaben zufolge um 150.000 Euro. Der baden-württembergische AfD-Landesparteichef Ralf Özkara hat jegliche Mitwisserschaft des Landesvorstands hinsichtlich der dubiosen Wahlkampfspende aus Belgien bestritten. „Ich habe gar nichts gewusst, im Übrigen auch nicht die Kollegen im Landesvorstand“, sagte Özkara

Der Verband wollte mit der Bekanntgabe offenbar einer Veröffentlichung des Sachverhalts in Medien zuvorkommen. Das Geld sei zurücküberwiesen worden, hieß es. Zuvor war schon eine Großspende aus der Schweiz in Höhe von 130.000 Euro bekannt geworden. Deswegen will die Staatsanwaltschaft gegen Weidel ermitteln.
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https://www.bz-berlin.de/deutschland/staatsanwaltschaft-prueft-auch-dubiose-afd-spende-aus-belgien?fbclid=IwAR2zxA5xXjZ8_da3VXbCFh3LcRlyeM_-dwsTSaIkdtMLP9MwylJQaGeCRPU
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1027 am: 15. November 2018, 20:33:00 »
Der berühmte Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider schreibt nicht nur Beschwerden ans BVerfG, sondern ist seit seiner Pensionierung offensichtlich auch als Humorist unterwegs...

Da ich das Interview nicht gehört habe, weiß ich nicht, ob der Frage zwischendurch auch mal gegluckst hat vor Vergnügen.

Oder ob er das ernst meint.

Zitat
Staatsrechtler zu AfD-Parteispenden-Affäre
„Eine strafbare Handlung ist nicht gegeben“
Nach Ansicht des Staatsrechtlers Karl-Albrecht Schachtschneider hat AfD-Fraktionschefin Alice Weidel in der Parteispenden-Affäre korrekt gehandelt. Er gehe davon aus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt würden, sagte er im Dlf.

Karl-Albrecht Schachtschneider im Gespräch mit Martin Zagatta
Spoiler
Martin Zagatta: In der Parteispenden-Affäre kommt die AfD-Politikerin Alice Weidel jetzt noch weiter unter Druck, denn es gibt Informationen über eine weitere Großspende aus dem Ausland, und die Staatsanwaltschaft will Ermittlungen aufnehmen gegen Weidel.

Mit dem eben erwähnten Staatsrechtler Professor Karl-Albrecht Schachtschneider, von der AfD beauftragt mit der Aufklärung der Vorwürfe, sind wir jetzt verbunden. Guten Tag, Herr Schachtschneider!

Karl-Albrecht Schachtschneider: Ja, wir sind verbunden. Guten Tag.

„Frau Weidel hat korrekt gehandelt“
Zagatta: Wie weit sind Sie denn schon mit Ihrer Prüfung gekommen? In einer AfD-Pressemeldung heißt es jetzt schon, Sie seien zu dem Ergebnis gekommen, Frau Weidel sei nichts vorzuwerfen.

Schachtschneider: Richtig, so ist es. Das sehe ich so. Ich habe das alles geprüft, natürlich auf der Grundlage der Fakten, die mir bekannt sind. Man weiß nie, welche Fakten da vielleicht auch noch irgendwie genannt werden, aber ich denke, dass ich da gut informiert bin, auch durch Frau Dr. Weidel.

Zagatta: Seit wann machen Sie das, diese Überprüfung?

Schachtschneider: Na ja. Ich bin mit der Frage eigentlich seit gestern erst befasst. Das war natürlich ein intensiver Tag, aber das bin ich gewohnt.

Zagatta: Und jetzt wissen Sie schon, dass ihr da nichts vorzuwerfen ist? Geht schnell!

Schachtschneider: Ja, weil es auch gar nicht so schwierig ist, die Zusammenhänge da zu durchschauen, wenn man vom Parteispendenrecht etwas versteht und in der Lage ist, diese mehr als schwierigen Vorschriften des Parteiengesetzes zu lesen, und zwar sachlich zu lesen, und nicht irgendwelche Dinge, die ich gerade gehört habe in dem Bericht, zu sagen, die irgendwie einen Vorwurfscharakter beinhalten. Denn Frau Weidel hat korrekt gehandelt.

Zagatta: Wieso ermittelt dann die Staatsanwaltschaft jetzt?

Schachtschneider: Ob sie ermittelt, das ist noch sehr zweifelhaft. Ich kenne nur eine Äußerung der Staatsanwaltschaft, dass eine Anzeige erstattet wurde, und jeder Anzeige muss die Staatsanwaltschaft nachgehen. Das heißt noch lange nicht, dass ein Anfangsverdacht wirklich vorliegt, aber dafür genügt vielleicht eine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wird das mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit, ich würde sagen mit Sicherheit einstellen, weil eine strafbare Handlung im Sinne des Paragraph 31d Parteiengesetz – das wäre die einzige Vorschrift, die in Betracht kommt – nicht gegeben ist. Das würde ja voraussetzen, dass beabsichtigt ist, die Spende zu verschleiern und dass Frau Weidel das beabsichtigt hätte. Davon kann gar keine Rede sein. Sie hat sich in korrekter Weise darum gekümmert, dass die Frage geklärt wird, ob die Spende überhaupt eine Spende ist und eine unzulässige Spende ist, und es ist keine unzulässige Spende. Das ist der Punkt, der gerne übersehen wird, denn es sind schwierige Vorschriften.

„Augenscheinlich ein Treuhänder eines Vermögens eines Deutschen“
Zagatta: Sie sprechen jetzt von der Spende aus der Schweiz?

Schachtschneider: Ich spreche zunächst von der Spende aus der Schweiz.

Zagatta: Das ist ja unzulässig aus Nicht-EU-Ländern?

Schachtschneider: Viel einfacher ist es bei der Spende aus Brüssel, aus Belgien vielmehr.

Zagatta: Aber wieso können Sie da sagen, das sei zulässig? Das ist doch klipp und klar geregelt. Aus Nicht-EU-Staaten dürfen keine Spenden eingenommen werden.

Schachtschneider: Ja, wenn es aus einem Nicht-EU-Staat kam.

Zagatta: Die Schweiz.

Schachtschneider: Da kommt es darauf an, wer der eigentliche Spender ist: Aus der Schweiz, soweit ich da informiert bin, …

Zagatta: Den kennen Sie?

Schachtschneider: Wie bitte?

Zagatta: Den kennen Sie?

Schachtschneider: Das ist die PWS, das ist ja bekannt, PharmaWholeSale International AG.

Zagatta: Das ist klar. Aber die sagen ja, sie sei beauftragt worden damit.

Schachtschneider: Wahrscheinlich ist dies augenscheinlich ein Treuhänder eines Vermögens eines Deutschen, und der Treugeber, ein Deutscher, den wir noch nicht identifizieren konnten – darum bemüht sich die Alternative für Deutschland –, der ist ein Deutscher. Und wenn es ein Deutscher war, greift die Ausnahmevorschrift des Paragraph 25 Absatz 2 Nummer 3a Parteiengesetz. Die Spende kommt dann materiell von einem Deutschen und nicht von einem Ausländer, und damit ist sie nicht unzulässig.

Zagatta: Herr Schachtschneider, wenn ich da noch mal nachfragen darf? Den Namen kennen Sie auch noch nicht, sagen Sie. Da seien Sie noch dabei. Sie glauben das jetzt.

Wie ist das denn? Ich habe mal nachgelesen: Paragraph 25 Absatz 3 dieses Parteispendengesetzes ist so eindeutig. Da steht drin: Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, die sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen.“

Schachtschneider: Das ist jetzt die weitere Frage.

Kein „schuldhaftes Handeln“ von Frau Weidel
Zagatta: Das hat doch die AfD nicht gemacht, hat Frau Weidel auch nicht gemacht. Das ist doch ein klarer Verstoß.

Schachtschneider: Nein, das wäre kein klarer Verstoß, sondern es ist ganz anders. Denn der Begriff der Unverzüglichkeit, der juristisch sehr ehrwürdig ist, heißt ohne schuldhaftes Zögern. Er wird also schuldhaft sein, das hat sich lange hingezogen, das lässt sich nicht bestreiten. Aber es war weder fahrlässig, noch gar vorsätzlich von Frau Weidel. Sie hatte diese Spendenfrage sofort übertragen, wie es ihre Pflicht ist, der Schatzmeisterin des Kreisverbandes und weiterhin dem Schatzmeister des Landesverbandes Baden-Württemberg. Die haben das geprüft, haben versucht zu klären, wie die Verhältnisse sind, und das hat augenscheinlich relativ lange Zeit gekostet. Da wurde ja zunächst, wie Sie selbst berichtet haben, von dem Landesschatzmeister gesagt, das sei eine Spende, und dann wurde die entsprechend benutzt, aber keine unzulässige Spende eben, und dann haben sich die Dinge so dargestellt, wie Sie es jetzt berichten, die aber insofern noch nicht geklärt sind, weil man gar nicht weiß, wer der eigentliche materielle Spender ist. Dann hat Frau Weidel sich ja entschieden, weil der Hintergrund unklar ist, das zurückzuüberweisen, und das war unverzüglich, weil sie …

Zagatta: Unverzüglich nicht ganz. Das hat ja ganz schön lange gedauert.

Schachtschneider: Das hat lange gedauert, aber der Begriff der Unverzüglichkeit hängt immer von den Tatsachen ab.

Zagatta: Das haben Sie gesagt. Aber was ist denn unverzüglich?

Schachtschneider: Genau. Wenn die Frage nicht schnell geklärt werden kann, geht es nicht anders. Wenn eine Spende zurückgegeben wird, dann ist es ja nach dem Gesetz, nach Paragraph 25 Absatz 1, letzter Halbsatz, gar keine Spende.

Zagatta: Herr Schachtschneider, das haben Sie erklärt. Aber wie kann man dann dazu kommen, wenn auf einem Konto, auf dem eigentlich so wie nichts ist – da sollen tausend Euro maximal gewesen sein –, und plötzlich kommen da jede Menge Überweisungen von um die 10.000 Euro, dann muss man doch ganz schnell Verdacht schöpfen und nicht erst nach Monaten reagieren.

Schachtschneider: Ja, natürlich! Dass das Zahlungen waren, die geprüft werden müssen auf ihren Spendencharakter hin, ist völlig klar. Das hat Frau Weidel veranlasst und hat die zuständigen Stellen eingesetzt, nämlich die Schatzmeister, wie es ja auch im Gesetz steht, dass das ihre Pflicht ist, und das ist geschehen. Das hat lange gedauert, aber nicht in einer Weise, dass es ein schuldhaftes Handeln im Sinne von Frau Weidel wäre. Sie hat das Nötige veranlasst.

„Meine Unabhängigkeit ist mein wichtigstes Gut“
Zagatta: Das muss die Staatsanwaltschaft jetzt klären. – Ich habe noch eine Frage.

Schachtschneider: Das muss die Staatsanwaltschaft letztlich beurteilen.

Zagatta: Herr Schachtschneider, weil wir auf die Nachrichten zugehen, noch eine Frage: Wenn man das tatsächlich aufklären will von Seiten der AfD, warum setzt denn die AfD dann nicht einen unabhängigen Gutachter ein, sondern jemand so parteinahen wie Sie? Da liegt doch der Verdacht nahe, dass man Sie beauftragt hat, um Frau Weidel reinzuwaschen.

Zagatta: Ich bin nicht Mitglied der Alternative für Deutschland.

Zagatta: Aber Sie sind im Kuratorium der AfD-nahen Stiftung, die da eingerichtet wird.

Schachtschneider: Ich bin im Kuratorium wie andere auch, die nicht der Partei angehören. Da sind sogar Mitglieder, die der CDU angehören. Meine Unabhängigkeit ist mein wichtigstes Gut. Als Professor lege ich größten Wert darauf. Ich unterstütze die AfD mit Rechtsrat und mit nichts anderem, und wenn jemand meinen Rechtsrat haben will, gebe ich ihn immer, wer es auch immer sei. Jeder hat Anspruch darauf, rechtlich beraten zu werden. Dass mich die anderen Parteien nicht beauftragen, das ist deren Sache. Ich kann das irgendwie verstehen. Aber ich bin ja bekannt als ein Kritiker der Europäischen Union und habe auch viele andere Prozesse geführt. Dass das nur die AfD tut, ist ja gut verständlich, behindert mich überhaupt nicht, beim Recht zu bleiben. Das ist mein Heiligtum, das Recht zu vertreten. Weiter gar nichts!

Zagatta: Bestens, Herr Schachtschneider. Und wir freuen uns auch, dass wir Sie gewonnen haben heute Mittag, um uns Auskunft zu geben über Ihre Erkenntnisse. Ich bedanke mich ganz herzlich bei dem Staatsrechtler Professor Karl-Albrecht Schachtschneider.

Schachtschneider: Ich danke Ihnen auch, Herr Zagatta.

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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https://www.deutschlandfunk.de/staatsrechtler-zu-afd-parteispenden-affaere-eine-strafbare.694.de.html?dram%3Aarticle_id=433317&fbclid=IwAR1iNSTznBwuzltJdzz70nlVTPx_iJ-cC-MAbNRYwoscBDQ60tTZOlxmdxQ

Da will ich doch mal weitere Vorschläge aus FB zitieren:
Zitat
Vorschläge für eine differenzierte Auseinandersetzung:
1) Bernd Höcke könnte doch als Geschichtslehrer die Spendenaffäre historisch einordnen.
2) der „Politikexperte“ Jürgen Elsässer könnte zu den Auswirkungen der Affäre auf die Partei interviewt werden.
3) Marie le Pen könnte als erfahrene Politikerin ihren Blick „von außen“ zum besten geben.
4) Horst Mahler, der Staranwalt, könnte dann noch einmal ein objektives finales Statement zur Gesamtbewertung abgeben.
Das wäre doch für eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Thematik und mit der AfD sehr hilfreich.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1028 am: 15. November 2018, 22:54:05 »
Auch Steve Bannon hat Freunde in Belgien. War seinerzeit als er bei trump ging irgendwo gestanden. Und dass er sich auch in Europa engagieren will.

Belgien ist eine schöne Stadt, aber wenn ich die Sach- und Rechtslage richtig verstanden habe, ist es egal, ob Belgien oder Niederlande, sondern vielmehr entscheidend, ob EU oder nicht.
Denn es ist verboten, Parteispenden aus Nicht-EU-Ländern anzunehmen.

 :scratch:  Wäre dann nicht schon das juristische Faß mit der einen Spende aus der Schweiz (die außerdem über Meldepflichtgrenze lag) zu öffnen, da übergelaufen?
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1029 am: 15. November 2018, 23:57:37 »
Der berühmte Staatsrechtler Karl-Albrecht Schachtschneider schreibt nicht nur Beschwerden ans BVerfG, sondern ist seit seiner Pensionierung offensichtlich auch als Humorist unterwegs...

Da ich das Interview nicht gehört habe, weiß ich nicht, ob der Frage zwischendurch auch mal gegluckst hat vor Vergnügen.

Oder ob er das ernst meint.
Ich habe es mit einem Ohr gehört, und ja, es war bemerkenswert. Die Reaktion auf die Antwort, daß er seit gestern ermittelt, aber gefühlte tausend Jahre aufgearbeitet hat war … heiter bis wolkig. Irgendwo zwischen "der will mich jetzt verarschen  :))" und "der will mich jetzt verarschen  :facepalm:"
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1030 am: 16. November 2018, 07:06:55 »
Belgien ist eine schöne Stadt, aber wenn ich die Sach- und Rechtslage richtig verstanden habe, ist es egal, ob Belgien oder Niederlande, sondern vielmehr entscheidend, ob EU oder nicht.
Denn es ist verboten, Parteispenden aus Nicht-EU-Ländern anzunehmen.

Anonyme Spenden aus EU-Ländern sind auch nicht zulässig, gemeldet werden (und zwar unverzüglich) hätte es ausserdem. Aus der Nummer kommt die AfD nicht so leicht raus.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1031 am: 16. November 2018, 10:29:42 »
Vor allem müsste da doch jetzt der Bodensatz äääh die "Basis" schäumen!
NSAfDeppen-Spitze wird von "fremdländischen Kapitalisten"
Spoiler
Und wir "wissen" doch alle, das kann in NSAfDeppen-"Altsprech" nur EINES BEDEUTEN!!!einself11ELF!
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1032 am: 16. November 2018, 12:05:27 »
Junge Alternative in Baden Württemberg werden vom Verfassungsschutz beobachtet:

Zitat
Stuttgart - Die Jugendorganisation der AfD im Südwesten, die Junge Alternative Baden-Württemberg, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Dies berichten „Stuttgarter Zeitung“ und „Stuttgarter Nachrichten“ unter Berufung auf Sicherheitskreise. Die Organisation, die nach eigenen Angaben derzeit etwa 620 Mitglieder habe, werde bereits seit mehreren Tagen geheimdienstlich überwacht. Sie verstehe sich als programmatischer Innovationsmotor der AfD. Damit sei bereits der dritte Landesverband des AfD-Nachwuchses ins Visier des Verfassungsschutzes geraten.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.junge-alternative-baden-wuerttemberg-verfassungsschutz-beobachtet-afd-jugendorganisation-im-land.c42f36d6-64d0-4ff6-8145-25e5ed75efcc.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1033 am: 16. November 2018, 12:57:06 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1034 am: 16. November 2018, 14:22:52 »
Es wird nicht nur undurchsichtiger, sondern auch komplizierter:

Jetzt erst recht, wo wiederum eine Spende aus den Niederlanden aufgeflogen ist.


Zitat
Die niederländische Stiftung "Identiteit Europa", die im Februar 150.000 Euro an den Kreisverband von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel überwiesen hatte, war der Partei offenbar bereits seit Jahren bekannt. Nach Recherchen des SPIEGEL und des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" hatte die Stiftung bereits am 29. Februar 2016 eine fragwürdige Zahlung in Höhe von 49.000 Euro an die AfD geleistet.

Das Geld ging seinerzeit auf einem Konto des nordrhein-westfälischen Landesverbands ein und wurde kurze Zeit später - am 7. März 2016 - wieder an die Stiftung zurücküberwiesen. Bei der Rücküberweisung habe die AfD damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Annahme einer solchen Spende nach dem deutschen Parteiengesetz verboten sei.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-spendenaffaere-weitet-sich-aus-a-1238804.html
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