Warum der Entwerfer dieses Pamphlets seine eigen Leute so verar .... veräppelt, ist mir nicht klar.
Wie heißt es so schön, das ist ein Gesetzentwurf für die Galerie. Der Stammtisch freut sich und fühlt sich verstanden, der Fachmann weiß, dass das eh nix werden kann und regt sich daher auch nicht weiter auf, so das Kalkül.
Das mit Entzug und Verlust geht in die Richtung, die
@kairo schon aufgezeigt hat. Dem Herrn OStA geht es um die Möglichkeit, Einbürgerungen widerrufen zu können. Falls mit dre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörtigkeit verbunden war, dann würde diese in die Staatenlosigkeit führen. Neben den von
@kairo erwähnten Möglichkeiten der Nichtigkeit oder des Widerrufs eines Verwaltungsaktes schwebt der AfD wohl so eine Art Widerruf bei Unwürdigkeit vor, ähnlich der Aberkennung eines akademischen Grades wegen Täuschung (Der Straftäter hätte dann zum Beispiel bei der Einbürgerung darüber getäuscht, dass er sich in die deutsche Gesellschaft integrieren und deren Gesetze achten wird). Der Unterschied zu einem Entzug ist da nur marginal. Der praktische Nutzen bleibt begrenzt, weil ein Staatenloser ja nicht abgeschoben werden könnte, wohin auch. Einen Verlust des Wahlrechts gäbe es bei solchen Manövern, aber den großen Vorteil zur jetzigen Rechtslage sehe ich nicht. Insbesondere, da die problematische Klientel der Intensivtäter mehrhheitlich der dritten Einwanderergeneration entstammt und damit meistens die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben hatte.