Schön auch, dass sie die Revision in Strafsachen abschaffen wollen. Der BGH wird von ihnen zum Berufungsgericht gemacht.
Begründet wird dies mit Beschleunigung. Denen ist wohl nicht klar, dass sie damit eine zweite Tatsacheninstanz für die Anklagen ab Landgericht aufwärts schaffen und somit eher das Gegenteil erweisen. Aber ihre Lösung ist, dass die Berufungsinstanz nur noch die Beweiserhebungen durchführt, die es im ersten Verfahren vermisst hat. Also so eine Art Mischung aus Berufung und Revision wollen sie. Außerdem muss die Berufung begründet und angenommen werden. Ach ja, Präklusion für Beweisanträge soll es auch geben sowie Einschränkungen beim Verwertungsverbot von durch unerlaubte Vernehmungsmethoden erhaltene Beweise.
Einführung von Untersuchungshaft ohne Haftgrund und von sog. "Sicherungshaft". Beim Fliegenschiss hieß das noch "Schutzhaft". Dann schreiben sie selbst in dre Begründung, dass die Maßnahme "präventiv-polizeilicher Natur" sei. Dann hat sie aber nix in der StPO zu suchen und der Bund hat auch nur für die Polizeien des Bundes eine entsprechende Regelungskompetenz. Mal abgesehen davon, dass im bayerischen Polizeigesetz und im BKA-Gesetz sowas ähnliches schon vorgesehen ist.
Edith ergänzt noch:
Warum eigentlich so kompliziert, es hätte doch eine Änderung des
Art. 97 Abs. 1 GG ausgereicht:
Derzeitige Fassung:
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Zukünftige Fassung:
Die Richter sind ausschließlich an den Volkswillen gebunden.