Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305657 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #900 am: 15. Oktober 2018, 19:44:04 »
Und wenn es nach ihm geht, soll die Feuerwehr sicher demnächst Brände mit Napalm löschen!
Hier hat die Feuerwehr zumindest erfolgreich ihren Beitrag geleistet, um brandgefährliches Material zu entschärfen. Das wäre sicher auch ganz im Sinne der Partei. Als erstes wäre wohl das eigene Parteiprogramm dran …
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #901 am: 15. Oktober 2018, 21:32:30 »
Keine Feierlaune bei der bayrischen AfD. Verständlich, wenn außer der Lügenkresse kaum jemand kommt:

https://www.gmx.net/magazine/politik/wahlen/landtagswahlen/bayern/bayernwahl-2018-partyflop-jubelfeier-afd-33244170

Spoiler
...
In der bayerischen AfD geben die Rechten den Ton an, doch der Landesverband ist gespalten. Ebner-Steiner hat die Unterstützung des Landesvorstands, doch ein einflussreicher Konkurrent ist Franz Bergmüller, Spitzenkandidat in Oberbayern - im größten bayerischen Regierungsbezirk hat die AfD auch die meisten Mitglieder.

Bergmüller hat bereits Anspruch auf den Fraktionsvorsitz angemeldet und veranstaltet seine eigene Wahlparty. Offiziell ist der als gemäßigt geltende Bergmüller gar kein AfD-Mitglied mehr. Seine Gegner haben mit Unterstützung von Landes- und Bundesvorstand Bergmüllers Rauswurf aus der Partei arrangiert. Sowohl Bergmüller als auch der Landesvorsitzende Martin Sichert erscheinen am Abend im Landtag. Doch die beiden AfD-ler gehen getrennte Wege. "Es wird garantiert keinen gemeinsamen Auftritt geben", sagt Bergmüller.

Ebner-Steiner hält sich in Sachen Fraktionsvorsitz bislang zurück, doch der Gastwirt aus der Nähe von Rosenheim macht aus seinen Ambitionen keinen Hehl. "Es gibt ja im Grunde genommen zwei bekannte Persönlichkeiten. Frau Katrin Ebner-Steiner und meine Wenigkeit." Eine Doppelspitze fände er "auf alle Fälle in Ordnung", sagt Bergmüller.

Der ehemalige CSU-Kommunalpolitiker wurde in Bayern vor zehn Jahren als Gegner des Rauchverbots in der Gastronomie und Vorsitzender des "Vereins für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur" landesweit bekannt. "Ich sehe schon, dass eine Doppelspitze in der Partei sehr gewünscht wird."  © dpa
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #902 am: 17. Oktober 2018, 16:40:47 »
So, die Wünsche der afd nach Grundgesetzänderung, Änderung des StGB und der StPO sind als Gesetzesentwurf online.   :'(

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/050/1905040.pdf?fbclid=IwAR2osz1HzmuZspf2ZWJdW4v7w6wxQcGRMT-DXFjcu_OrlXmLhsk9hH1N1Lw

Besonders erfreut hat mich

Zitat
1. Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes eintreten.“

Das ist fein! Dann machen wir ein Gesetz "Wer der afd widerspricht, verliert die Staatsangehörigkeit" und alles ist gut?

Nee, liebe Freunde! Das hatten wir nämlich schon einmal und die Mütter und Väter des Grundgesetzes wußten sehr gut, warum die deutsche Staatsangehörigkeit nicht aberkannt werden kann!

Hoffentlich nutzen die "Altparteien" die Bundestagsdebatte dazu, dem Volk "draußen an den Bildschirmen" zu erklären, wohin das alles konkret führen könnte.

Unsere Juristen hier im Forum nehmen sich vielleicht den ein- oder anderen Punkt gesondert vor, mir fehlt dazu das Fachwisen.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #903 am: 17. Oktober 2018, 18:16:28 »
Auf die rechtlichen Inhalte kann ich mangels Wissen ebenfalls nicht eingehen. Was aber die üblichen Vorurteile gegen die AfD erneut bestätigt ist einerseits die übermäßige Konzentration auf Ausländer im Begründungsteil (S. 22ff). Weiterhin das Verwenden alternativer Fakten, z.B. auf Seite 28
Zitat
... Nummer 11. (§ 224):
Körperverletzungsdelikte mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Insofern ist es angezeigt, das Strafmaß für derartige Delikte zu erhöhen. Dies ist erst Recht auch schon deshalb angezeigt, weil Körperverletzungen mit Messern oder einem gefährlichen Werk-zeug in der Regel für das Opfer lebensbedrohend sind ...

Eine einfache Recherche nach "Körperverletzung waffe statistik" liefert als Treffer 5
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/157320/umfrage/polizeilich-erfasste-faelle-von-koerperverletzung-seit-1995/
aus dem zunächst mal hervor geht dass es keinen statistisch relevanten Anstieg von Körperverletzungen gegeben hat und als Treffer 6
https://faktenfinder.tagesschau.de/inland/kriminalitaet-statistiken-101.html
wo sich jeder selbst ein Bild machen kann.

Die Begründung für die Streichung des Begriffs "Heranwachsender" aus dem Jugendgerichtsgesetz (S. 36 unten) finde ich abenteuerlich. Es gibt eine ganze Latte von Dingen, für die man älter als 18 sein muß:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht
Wenn die Naiven Deutschen konsequent wären, müssten sie alle diesbezüglichen Regeln streichen.

Und dann gibt es erneut den Appell ans Gefühl "heute ist alles schlimmer als früher" auf Seite 37
Zitat
Absatz 3 wird der immer mehr um sich greifenden und erzieherisch höchst schädlichen Bagatellisierung auch schwerer Kriminalität wirksam entgegengetreten werden können. Es würde nämlich verhindert, dass Raubüber-fälle unter Jugendlichen, verniedlichend auch ,,Abziehen" genannt, oder gar Vergewaltigungen mit Verfahrens-einstellungen ,,geahndet" werden könnten. Stattdessen wäre Jugendstrafe zu verhängen.
:facepalm: :facepalm: :facepalm:
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #904 am: 17. Oktober 2018, 18:24:42 »
Mir hat ja auch gut gefallen:

Zitat
„(StPO) § 69c
Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung
(1) Wird ein Ausländer wegen einer rechtswidrigen Tat verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Aufenthaltserlaubnis und weist ihn aus, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

"Das Gericht", also das Strafgericht, wird also gleich nach dem Urteil tätig als Verwaltungsgericht und Ausländerbehörde, die ausweist.

Wenn das mal kein Vorschlag zum Bürokratieabbau ist!    :facepalm:

Die Frage, ob die wirklich zu blöd sind, Gesetzesanträge ordentlich zu formulierern, erspare ich mir ...

Sprachlicher Hinweis: "Darstellen" können nur Schauspieler etwas oder jemanden.    8)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #905 am: 17. Oktober 2018, 18:44:44 »
Nun ja, bei Wikilügia lesen wir ja, dass Reusch durchaus weiß und auch stolz darauf ist mit der Verfassung nichts am Hut zu haben.

Zitat
Auch wenn Reusch selbst einräumt hatte, dass seine „Vorschläge ja alle verfassungswidrig“ seien,[

https://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Reusch#cite_note-Reusch-Report-16
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #906 am: 17. Oktober 2018, 18:56:02 »
Besonders erfreut hat mich

Zitat
1. Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes eintreten.“

Das ist fein! Dann machen wir ein Gesetz "Wer der afd widerspricht, verliert die Staatsangehörigkeit" und alles ist gut?

Na, gewiss! Aber wozu die Mühe - es gibt doch so ein Gesetz: "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Vom 14. Juli 1933."

http://www.documentarchiv.de/ns/1933/deutsche-staatsangehoerigkeit_ges.html

Aber das ist wohl schon etwas länger nicht mehr angewendet worden. Wo es doch so eine gute Idee war.

Zitat
§1 [1] Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen worden sind, können widerrufen werden, falls die Einbürgerung nicht als erwünscht anzusehen ist. [Keine näheren Ausführungen dazu, wie man zu dieser Ansicht kommt.]

§2  [1] Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden, sofern sie durch ein Verhalten, das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstößt, die deutschen Belange geschädigt haben. Das gleiche gilt für Reichsangehörige, die einer Rückkehraufforderung nicht Folge leisten, die der Reichsminister des Innern unter Hinweis auf diese Vorschrift an sie gerichtet hat. Bei der Einleitung des Aberkennungsverfahrens oder bei Erlaß der Rückkehraufforderung kann ihr Vermögen beschlagnahmt, nach Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit als dem Reiche verfallen erklärt werden. [Natürlich ist absolut unverständlich, warum das nur  bei Leuten im Ausland möglich sein soll. Worauf sich die Pflicht zur Treue zum Volk stützt, wird nicht gesagt.]

Es ist doch alles da ...
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #907 am: 17. Oktober 2018, 18:59:14 »
Schön auch, dass sie die Revision in Strafsachen abschaffen wollen. Der BGH wird von ihnen zum Berufungsgericht gemacht. 
Begründet wird dies mit Beschleunigung. Denen ist wohl nicht klar, dass sie damit eine zweite Tatsacheninstanz für die Anklagen ab Landgericht aufwärts schaffen und somit eher das Gegenteil erweisen. Aber ihre Lösung ist, dass die Berufungsinstanz nur noch die Beweiserhebungen durchführt, die es im ersten Verfahren vermisst hat. Also so eine Art Mischung aus Berufung und Revision wollen sie. Außerdem muss die Berufung begründet und angenommen werden. Ach ja, Präklusion für Beweisanträge soll es auch geben sowie Einschränkungen beim Verwertungsverbot von durch unerlaubte Vernehmungsmethoden erhaltene Beweise.
:facepalm:

Einführung von Untersuchungshaft ohne Haftgrund und von sog. "Sicherungshaft". Beim Fliegenschiss hieß das noch "Schutzhaft". Dann schreiben sie selbst in dre Begründung, dass die Maßnahme "präventiv-polizeilicher Natur" sei. Dann hat sie aber nix in der StPO zu suchen und der Bund hat auch nur für die Polizeien des Bundes eine entsprechende Regelungskompetenz. Mal abgesehen davon, dass im bayerischen Polizeigesetz und im BKA-Gesetz sowas ähnliches schon vorgesehen ist.

Edith ergänzt noch:
Warum eigentlich so kompliziert, es hätte doch eine Änderung des Art. 97 Abs. 1 GG ausgereicht:

Derzeitige Fassung:
Zitat
Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Zukünftige Fassung:
Zitat
Die Richter sind ausschließlich an den Volkswillen gebunden.

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2018, 19:11:53 von Müll Mann »
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #908 am: 17. Oktober 2018, 19:42:49 »
Na, gewiss! Aber wozu die Mühe - es gibt doch so ein Gesetz: "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Vom 14. Juli 1933."

Aufgehoben durch Artikel II b des alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 1 vom 20. September 1945. Leider, leider...
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Müll Mann

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #909 am: 17. Oktober 2018, 19:58:53 »
In dem Antrag fehlt nur noch eine Änderung des Art. 102 GG von

Zitat
Die Todesstrafe ist abgeschafft.

in

Zitat
(1) Die Todesstrafe für Deutsche ist abgeschafft.
(2) Deutscher im Sinne des Absatz 1 ist, wer deutschen oder artverwandten Blutes ist und durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk zu dienen.

Der Art. 102 GG ist erschreckenderweise nicht durch Art. 79 Abs. 3 GG geschützt. Wobei es verschiedene Ansichten darüber gibt, ob die Menschenwürde des Art. 1 GG nicht die Abschaffung der Todesstrafe beinhaltet.

 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #910 am: 17. Oktober 2018, 20:25:21 »
Nun ja, bei Wikilügia lesen wir ja, dass Reusch durchaus weiß und auch stolz darauf ist mit der Verfassung nichts am Hut zu haben.

Der Gute war dann bis letztes Jahr Leitender Oberstaatsanwalt!   :o

Also ein Brucheinser-Jurist.

Daraus schließe ich, daß der ganz einfach Wahlbetrug an seinen Wählern begehen will.
Also genau das, was die afd den anderen Parteien vorwirft.
Anders kann ich mir diesen Unsinn nicht erklären.

Wie üblich wird man sich als Opfer inszenieren: "Die Altparteien haben unseren Gesetzentwurd rundheraus abgelehnt!"
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #911 am: 17. Oktober 2018, 20:45:54 »
Zitat
Deutscher im Sinne des Absatz 1 ist, wer deutschen oder artverwandten Blutes ist
Soso, es gibt also ein Deutsch-Gen? Oder wie will man anhand von Bluteigenschaften wissen, wer Deutsch ist? Ab wann ist es Deutsch? Gelten Schweizer dann auch wieder dazu? Wenn ja, werden die Sprachgrenzen als Deutschengrenzen genommen, ähnlich wie Muammar die Schweiz aufgeteilt haben wollte? Wie werden die Österreicher beurteilt? Was ist mit den Pennsilfanisch-Deitschen? Die Amish? Ab wievielen Generationen kann man einen Undeutschen eindeutig.... ach was frag ich es hier!
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #912 am: 17. Oktober 2018, 21:06:44 »
Zitat von: NS-Justiz
Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden

So einen Bescheid stelle ich mir irgendwie albern vor: "Hiermit erklären wir ihre deutsche Staatsangehörigkeit für verlustig."
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #913 am: 17. Oktober 2018, 21:45:00 »
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Aufgehoben durch Artikel II b des alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 1 vom 20. September 1945. Leider, leider...

Aber das Kontrollratsgesetz ist doch seinerseits aufgehoben worden. Also gilt das alles wieder! Habt ihr denn nicht aufgepasst in der Reichsfuzzi-Baumschule?
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #914 am: 17. Oktober 2018, 22:01:55 »
Zitat von: NS-Justiz
Reichsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, können der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden

So einen Bescheid stelle ich mir irgendwie albern vor: "Hiermit erklären wir ihre deutsche Staatsangehörigkeit für verlustig."

Wie wäre es stattdessen mit: "Ihre toitsche Staatsangehörigkeit ist auf hoher See verschollen!"  ;D
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