Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305565 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #435 am: 27. April 2018, 11:58:41 »
Putin und Assad sind Helden, viele Deutsche degeneriert

Hm, die AfD will ja das Hetze gegen Deutsche auch unter Volksverhetzung fällt. Ein Unterfangen, dass ich zwar nicht direkt unterstütze, zu dem ich aber auch nicht wirklich in Gegnerschaft stehe.

Im Grunde will, wenn ich das richtige verstehe die AfD damit ja "Deutsche" (wohl im ethnischen Sinne) zu einer in der Gesellschaft definierbaren Gruppe machen. Wäre es dann nicht auch schon Volksverhetzung "viele Deutsche" im Sinne von denen die die Ansichten der AfD nicht teilen als degeneriert zu bezeichnen ?
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #436 am: 27. April 2018, 15:03:09 »
Nochmal zur heutiges Debatte im BT.
Videos sind ja inzwischen verfügbar.
Ansonsten ist es interessant, daß man sich Gedanken macht, ob Nazi-Maier der richtige Redner ist und wie die Medien darauf reagieren ...


Zitat
Minderheitenrechte
:
Bundestag verteidigt Volksverhetzung-Paragrafen gegen AfD
Die AfD möchte, dass "Hetze gegen Deutsche" bestraft werden kann. Alle anderen Parteien im Bundestag wehrten sich gegen den Antrag. Der offenbare "völkisches Denken".
Von Tilman Steffen
27. April 2018, 14:03 Uhr

Scharfe Worte, gegenseitige Vorwürfe und eine Rüge des Parlamentspräsidenten – das prägte die Bundestagsdebatte über den Antrag der AfD auf Änderung des Volksverhetzungs-Paragrafen des Strafgesetzbuches. Nach einem heftigen verbalen Schlagabtausch überwies das Parlament den Antrag mehrheitlich in den Rechtsausschuss. Die AfD-Fraktion hatte beantragt, den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuchs so zu ändern, dass auch "Hetze gegen Deutsche" durch Angehörige von Minderheiten als Störung des Öffentlichen Friedens strafbar wird. Redner aller anderen Fraktionen griffen deshalb die AfD daraufhin am Rednerpult an: Die Fraktion agiere mit ihrem Antrag gegen Migranten, hieß es übereinstimmend aus Koalition und restlicher Opposition. 
Spoiler
Bisher heißt es im Paragrafen 130: Bestraft wird, wer den Öffentlichen Frieden gefährdet, indem er etwa gegen eine Gruppe von Menschen ethnisch anderer Herkunft oder gegen "Teile der Bevölkerung" zu Hass oder Gewalt aufstachelt. Der AfD-Interpretation nach ist damit ein Hassaufruf gegen Deutsche nicht strafrechtlich als Volksverhetzung verfolgbar. Die AfD will, dass "Teile der Bevölkerung" künftig auch juristisch auch Deutsche umfasst.
Mit scharfen Worten ging die Linkspolitiker Martina Renner auf den Antrag ein. Sie verwies auf den wegen Volksverhetzung verurteilten AfD-Politiker Kay Nerstheimer, der gegen Homosexuelle gehetzt hatte. "Das ist die Wahrheit über ihre Partei." Der Antrag sei ein Angriff "notorischer Rassisten" auf in Deutschland lebende Minderheiten. "Solange Sie und ihresgleichen Hetzreden halten, brauchen wir ein Gesetz, das die Opfer dagegen verteidigt", rief Renner. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble rügte während Renners Rede einen Zwischenruf aus den Reihen der Abgeordneten. Er habe das Wort "Hetzerin" gehört und spreche eine Rüge aus, sagte Schäuble, den Rufer habe er nicht identifizieren können. Am Ende von Renners Rede gab es Tumult. Schäuble verbat sich Diskussionen mit ihm als Sitzungsleiter.

Die Union verwies in der Debatte darauf, dass in Fällen von Hetze und Beleidigung eine Störung des öffentlichen Friedens juristisch oft schwer nachweisbar sei – also Volksverhetzung als Tatbestand dann nicht infrage komme. Maiers Behauptung, die deutsche Justiz schütze nur die Ausländer, entbehre jede Grundlage, sagte der Abgeordnete Ingmar Jung. "Ihnen geht es darum, wieder Stimmung zu machen."

Jürgen Martens von der FDP warf der AfD vor, das Gesetz gegen unliebsame Minderheiten zu missbrauchen. "Das Schwert des Strafrechts mutiert bei Ihnen zur Angriffswaffe", sagte er. Die Justiz unterscheide bei Beleidigung weder nach der Herkunft des Opfers noch des Täters. Sarah Rygiewski von der SPD warf dem AfD-Antragsteller Jens Maier vor, den Volksverhetzungsparagrafen zugunsten der AfD entschärfen zu wollen. "Das lassen wir aber nicht zu." Der AfD gehe es nur darum, Teile der Bevölkerung "verächtlich zu machen". Der Antrag offenbare "ihr völkisches Denken". 

Der Autor des Antrags, der sächsische AfD-Rechtspolitiker Maier, hatte zuvor bemängelt, der Paragraf 130 benachteilige Deutsche im Vergleich zu Migranten. Er sei "Kampfmittel gegen uns" – sagte er unter Bezug auf die AfD. Schon Maiers Präsentation des Antrags war von zahlreichen gegenseitigen Zwischenfragen und Zwischenrufen von Abgeordneten geprägt.

Das "Schließen einer Strafbarkeitslücke" (Maier) dürfte bei der Kernwählerschaft der AfD gut ankommen, die Nichtdeutsche stets bevorteilt wähnt. Doch im Zuge der Vorbereitungen für die Debatte hatte sich gezeigt, dass Maier in der eigenen Fraktion keinesfalls unumstritten ist. Maier ist von Beruf Richter und ein Freund des Thüringer AfD-Nationalisten Björn Höcke, gehört also  zum Rechtsaußen-Flügel der Partei. Er wurde selbst schon wegen Volksverhetzung angezeigt. Maier hatte sich 2017 in einer Rede in Dresden an der Seite Höckes lobend über die NPD geäußert und "diesen Schuldkult für beendet" erklärt – im Hinblick auf die NS-Verbrechen. Die AfD versuchte ihn raus der Partei zu werfen, ohne Erfolg. Den Sohn von Boris Becker beleidigte er via Twitter als "Halbneger", behauptet aber, ein Mitarbeiter habe das geschrieben. Er relativierte die Tat des norwegischen Rechtsextremisten Anders Breivik, der "aus Verzweiflung" über gesellschaftliche Veränderungen zum Massenmörder geworden sei. Maier hat sich dadurch zur Hassfigur aller AfD-Gegner gemacht. Eine kopftuchtragende Frau bezeichnete er mal als Schleiereule.

Maier hatte seinen Antrag zunächst dem Arbeitskreis Recht der Bundestagsfraktion präsentiert. Der legte entsprechend der AfD-internen Regeln fest, dass Maier selbst am Rednerpult sprechen solle, wenn der Antrag am Freitag eingebracht wird. Als die Entscheidung am Dienstag in der Fraktionssitzung bekannt wurde, regten sich bei einigen Abgeordneten Zweifel, ob es gut ist, dass Maier selbst referiert. Das ist neu, bisher wurden die Entscheidungen der Arbeitskreise nicht hinterfragt.
Provokationen als Strategie
Auch war es der AfD immer egal, ob ihre Entscheidungen und Botschaften als Provokation in der Öffentlichkeit ankommen – im Gegenteil, es gehört ausweislich interner Dokumente zum Konzept der Partei, durch Provokation Aufmerksamkeit zu erregen. Höckes doppeldeutige Rede vom "Denkmal der Schande" ist das bekannteste Beispiel. Jüngst sprach der Innenpolitiker Gottfried Curio im Bundestag vom "entarteten Doppelpass" – was an "entartete Kunst" und NS-Zeit erinnert. Das Bewusstsein dafür, was als Botschaft des Gesagten in Öffentlichkeit und Medien ankommt, war bisher in der AfD gering.

Am Dienstag aber warfen mehrere AfD-Abgeordnete die Frage auf, ob der vorbelastete, nationalistisch eingestellte Maier der richtige Redner sei. "Erstmals" wurde diskutiert, "ob es politisch klug ist, was wir da tun", schildern übereinstimmend mehrere Fraktionsmitglieder. Das habe es so noch nicht gegeben. Anlass war die Sorge, "was in den Medien passiert, wenn Maier spricht". Den Angaben aus der Fraktion nach dauerte der Disput "einige Zeit". Weil es keine Einigung gab, entschloss man sich, noch einmal abzustimmen. Maier erhielt zwar eine Mehrheit und darf sprechen. Das lag aber nicht daran, dass die Fraktion ihn als Redner für tragbar hält. Sondern weil die Abgeordneten den Mehraufwand fürchteten, wenn künftig alle Redner-Entscheidungen der Arbeitskreise in der Fraktionssitzung noch einmal aufgerollt werden. "Das wollten wir uns nicht ans Bein binden."
[close]

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-04/minderheitenrechte-afd-aenderung-strafgesetzbuch-scheitern-jens-maier?wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf&utm_term=facebook_zonaudev_int&utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_medium=sm&utm_campaign=ref
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #437 am: 27. April 2018, 19:26:40 »
Hoppala! Der Superdeutsche kassiert 90 Tagessätze!   :o

Es geht um die Ehre ...
 ;D


Zitat
Amtsgericht Freiburg

AfD-Politiker und Rechtsanwalt Dubravko Mandic verurteilt
Frank Zimmermann
Von Frank Zimmermann

Fr, 27. April 2018 um 19:00 Uhr

Freiburg

Dubravko Mandic ist in einem Verfahren am Amtsgericht wegen Beleidigung in fünf Fällen verurteilt worden. Im Dezember 2015 hatte er mehrere Politiker mit einer Fotomontage auf Facebook geschmäht.
Spoiler
Der AfD-Politiker und Rechtsanwalt Dubravko Mandic ist am Freitag in einem Verfahren am Amtsgericht wegen Beleidigung in fünf Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. Mandic hatte im Dezember 2015 auf Facebook eine Fotomontage mit Kommentaren gepostet: eine historische Aufnahme der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, auf der die Köpfe angeklagter Nazigrößen durch die Konterfeis aktueller Politiker ersetzt wurden. Fünf von ihnen hatten Strafanträge gestellt: Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, der damalige Grünen-Bundesvorsitzende Cem Özdemir, der grüne Ex-Außenminister Joschka Fischer, Grünen-Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter sowie SPD-Bundesvize Ralf Stegner.

Mandic’ Anwälte plädierten auf Freispruch, Staatsanwalt Claus Möllinger für eine Geldstrafe wegen einer erheblichen Beleidigung: "Nur wenn etwas eine Meinungsäußerung ist, heißt das nicht, dass sie nicht Schranken unterworfen ist." Die Persönlichkeitsrechte würden hier überwiegen; Mandic habe mit der Schmähung die Grenzen gesprengt. Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht weder zu seiner Person noch zur Sache.

Mandic und seine Anwälte beriefen sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Der Beitrag sei humoristisch und als Satire zu verstehen. Vor Gericht wurden Interviewausschnitte des russischen Fernsehens mit Mandic gezeigt, in denen dieser zu dem Facebook-Post Stellung bezog. In den Beiträgen sagte er, dass es ihm nicht um einen Vergleich mit den NS-Kriegsverbrechern gegangen sei.

Mandic’ Verteidiger Jochen Lober aus Köln zielte auf den "Dualismus" zwischen Grünen- und AfD-Politikern ab, der der Konstellation zugrunde liege. Es gehe hier, sagte Anwaltskollege Roland Ulbrich aus Leipzig, um eine politische Auseinandersetzung, die von beiden Seiten geführt werde mit dem "Recht zum Gegenschlag". Persönlich habe sein Mandant nichts gegen Claudia Roth, er sei vielmehr ein "homo politicus". Ulbrich wies darauf hin, dass auf der Bildmontage gar kein NS-Kriegsverbrecher zu sehen sei, sondern nur Politiker der Gegenwart; ein Bezug zu nationalsozialistischen Verbrechern sei somit nicht hergestellt. Lober bezeichnete das Foto als "satirische Montage mit satirischem Kommentar".

Politiker in ihrem Ehranspruch herabgesetzt

Mandic’ Anwälte betonten, dass die Montage auch auf anderen Internetseiten, etwa im linksautonomen Blog Nordlicht, aufgetaucht sei. Gegen deren Betreiber sei nicht ermittelt worden, da gegen sie nie Strafantrag gestellt wurde. Die fünf Politiker hätten nicht aus eigenem Antrieb Anzeige erstattet, sagte Ulbrich. Tatsächlich war es die Freiburger Rechtsanwaltskammer, die dem Generalstaatsanwalt in Karlsruhe Mandic’ Verhalten meldete. Dieser hatte das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Richterin Birgitta Stückrath sah die Montage in Kombination mit Mandic’ Kommentaren (Özdemir bezeichnete er als "Türken-Ötzi") als geeignet an, die Politiker in ihrem Ehranspruch herabzusetzen. In Özdemirs Fall handle es sich um Rassismus, im Gesamtkontext um eine Schmähung mit erheblicher Außenwirkung. Die Nürnberger Prozesse stünden, um Hannah Arendt zu zitieren, für die "Banalität des Bösen", angeklagt worden seien schwerste Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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http://www.badische-zeitung.de/freiburg/afd-politiker-und-rechtsanwalt-dubravko-mandic-verurteilt--152040069.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #438 am: 27. April 2018, 19:37:26 »
Da Rüdiger dieses Bild ja xxxxxxxx-mal verteilt, in seinen Videos und auf seiner Homepage hat...sollte man den Politikern mal einen Tipp geben?  :scratch: :scratch: :scratch:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #439 am: 28. April 2018, 07:16:44 »
"Offensive" korrekt zu schreiben, ist schon eine Herausforderung!

Aber daß der Bernd eben Bernd heißt, das wissen sie!

;)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #440 am: 28. April 2018, 07:44:01 »
Ich bin dafür, dass er Björnd heißt. Sozusagen eine "Luser"-Lösung.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #441 am: 28. April 2018, 09:36:39 »
Wenn man die afd so direkt beim Lügen erwischt:

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #442 am: 28. April 2018, 12:54:38 »
Da bricht doch die schwule Volksverräterin Weidel eine Lanze für die Political Correctness!

Obwohl die doch angeblich "auf den Müllhaufen der Geschichte" gehört!

Hört, Hört!

Als "Fliegenden Gerichtsstand" hat man sich natürlich Hamburg ausgesucht.



Zitat
"Nazi-Sau"-Post gegen Alice Weidel vor dem LG Hamburg
Wie muss Face­book dem Hass begegnen?

von Alexander Cremer und Pia Lorenz

27.04.2018


Das LG Hamburg will im Streit zwischen der AfD-Politikerin Weidel und Facebook am Montag eine Entscheidung verkünden. Facebook hatte einen beleidigenden Kommentar nicht vollständig gelöscht. Und damit wohl nicht genug getan, ließ das LG erkennen.
Spoiler
Das Landgericht (LG) Hamburg will am Montag eine Entscheidung im Streit zwischen der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und dem sozialen Netzwerk Facebook verkünden. Weidel geht wegen eines beleidigenden Kommentars auf der Facebook-Seite der Huffington Post gegen das soziale Netzwerk vor. Eine Nutzerin hatte sie dort u.a. wegen ihrer Homosexualität und als "Nazi-Sau" beleidigt. Weidel hat beantragt, Facebook per einstweiliger Verfügung zu verpflichten, die Verbreitung in Deutschland zu unterlassen. Facebook hatte erst nach einer Abmahnung von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel reagiert und den Kommentar für deutsche Nutzer gesperrt.

Nach Angaben von Steinhöfel aber nicht richtig: Man könne, so sein Vortrag im Rahmen des Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz, über einen Server im Ausland den Kommentar auch weiterhin sehen, auch wenn man von Deutschland - zum Beispiel über ein Virtual Private Network (VPN) - darauf zugreifen. Weidel will Facebook nun per einstweiliger Verfügung verpflichten lassen, die Verbreitung eines (bestimmten) Postings im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen.

In der Verhandlung am Freitag stand vor allem die Frage im Vordergrund, ob Facebook alles Zumutbare unternommen hat, um die Verbreitung des Kommentars in Deutschland zu verhindern. Der Post sei, so das LG, eindeutig rechtswidrig gewesen - selbst wenn er nicht schon als Schmähkritik unzulässig wäre, müsste Weidel ihn auch dann nicht hinnehmen, wenn sie sich zuvor gegen die gleichgeschlechtliche Ehe positioniert hatte, so die Pressekammer in der Verhandlung. Die Hamburger Richter gehen nach Angaben eines Gerichtssprechers weiter davon aus, dass jedenfalls mit der Abmahnung eine erkennbare Rechtsverletzung vorlag, für die Facebook als mittelbarer Störer haftet.
Hätte Facebook mehr tun müssen?

Entscheidend für die Frage nach Erlass oder Nichterlass der einstweiligen Verfügung ist damit, ob Facebook mehr hätte tun können und müssen, als den Zugriff auf das Posting für Internetbenutzer mit einer deutschen Kennung zu sperren. Ob und wie das für Facebook überhaupt möglich ist, wurde in der Verhandlung noch nicht klar. Die Beteiligten diskutierten, ob Facebook die lokale Position eines Nutzers in Deutschland erkennen kann, wenn dieser über einen ausländischen Proxy-Server auf Inhalte zugreift. Und die Kammer ging noch weiter: Wenn Facebook den physischen Standort derzeit nicht erkennen könnte und das als Problem bekannt sei, was müsste der Internetgigant dann dagegen unternehmen?

Der Vertreter von Facebook, Rechtsanwalt Martin Munz von White & Case, bezeichnete den Kommentar gegen Weidel als "geschmacklos". Er erklärte, dass das Posting inzwischen auch über einen VPN-Tunnel nicht mehr abrufbar sei. Der Anwalt machte aber zugleich auf die Gefahr für die Meinungsfreiheit aufmerksam, wenn Facebook die nur in einem Land geltenden Rechtsentscheidungen weltweit umsetze. "Facebook ist nicht der Superrichter", sagte Munz.

Laut dem Gerichtssprecher hat die Vorsitzende zum Schluss der Verhandlung am Freitag zu erkennen gegeben, dass die Kammer die einstweilige Verfügung voraussichtlich erlassen werde.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialen der dpa
[close]

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/verhandlung-lg-hamburg-alice-weidel-kommentar-facebook-einstweilige-verfuegung/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #443 am: 30. April 2018, 17:36:50 »
https://plus.google.com/109340908487231171279/posts/c46Wi9WZZcZ

Ganz frisch, Oberwasser für die AFD Spacken 😈
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #444 am: 30. April 2018, 17:48:39 »
Oberwasser für die AFD Spacken

sehe ich da aber nicht.

Das sollte normal sein.

Das Interessante ist, daß die schwule Volksverräterin die Political Correctness "auf den Müllhaufen der Geschichte" werfen wollte.

Bloß mit sich selbst ist man schrecklich mimosenhaft.

Arppe kriegt seinen zweiten Termin, die afd ist dabei die Zahl der Verurteilen Straftäter anzuführen:


Zitat
FRÜHERER AFD-ABGEORDNETER ARPPE WEGEN VOLKSVERHETZUNG VOR GERICHT

https://www.tag24.de/nachrichten/rostock-ex-afd-abgeordneter-holger-arppe-landgericht-berufungsverfahren-vorwurf-volksverhetzung-552023
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #446 am: 4. Mai 2018, 19:22:07 »
*Muhahaa*    :rotfl:

Zitat

Student bietet „Aussiedlungsberatung“ neben AfD-Büro in Gera an

In Gera hat ein Student sein „Büro für Aussiedlungsberatung“ eröffnet. Direkt neben dem Wahlkreisbüro des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner.
04. Mai 2018 / 18:38 Uhr

Gera. In Deutschland sieht die Realität alles andere als rosig aus. Flüchtlingswellen, Identitätskrisen und schlechtes Wetter. Die Alternative könnte sein, das Land zu verlassen, für eine Heimat unter Palmen. Zum Beispiel Richtung Syrien, Eritrea oder Namibia. Wer sich unsicher ist, bekommt in Gera jetzt Hilfe – im Büro für Aussiedlungsberatung, in der Rudolf-Diener-Straße 21, neben dem Wahlkreisbüro des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner.
Spoiler
„Aufgrund des Wahlergebnisses ist davon auszugehen, dass viele Deutsche hierzulande sehr unzufrieden sind. Deshalb rechne ich mit großem Bedarf an einer kostenlosen Beratung zur Auswanderung“, erklärt Fabian Lehmann (29), Medienkunststudent aus Leipzig.
Er hat noch bis 9. Mai von 13 bis 18 Uhr sein Büro geöffnet – bevor er durch andere deutsche Städte ziehen möchte. Das Interesse ist durchaus da. Nicht nur, dass auch überregional in den Medien über Lehmanns provokante Kunstaktion berichtet wird, ab und an stecken tatsächlich auch neugierige Geraer ihren Kopf ins Büro.

Eine Integration in Namibia dürfte kein Problem sein. Dort gebe es sogar ein Oktoberfest und Karnevalsveranstaltungen, erklärt Lehmann. In Syrien und Eritrea wiederum böten sich lukrative Jobs im Wiederaufbaugewerbe, erklärt der Künstler.

„Die Begegnungen mit Interessenten sind eine schauspielerische Herausforderung“, sagt Lehmann über seine Rolle, die er perfekt spielt. Nicht alle erkennen die Satire sofort. Auch die Schaufensterwerbung suggeriert ein seriöses Büro. Der Student sammelt das Material aus seinen „Kundenkontakten“ – was daraus wird, entscheidet er noch.

heimatunterpalmen@ altentfernen.de oder www.facebook.com / heimatunterpalmen
Ulrike Kern / 04.05.18
[close]

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Student-bietet-Aussiedlungsberatung-neben-AfD-Buero-in-Gera-an-2085463014
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #447 am: 4. Mai 2018, 20:18:41 »
Zitat
Eine Integration in Namibia dürfte kein Problem sein. Dort gebe es sogar ein Oktoberfest und Karnevalsveranstaltungen
Aber kläffdackeln wenn Ausländer ihre Traditionen aus der Heimat nicht ablegen und sich nicht umgehend wie Deutsche benehmen. Achso, ja! Integration heißt ja, sich deutsch zu benehmen.

Zitat
lukrative Jobs im Wiederaufbaugewerbe, erklärt der Künstler.
Lukrativ für wen? Wie sieht die Sozialversich bin ja schon still. Geht nur!
« Letzte Änderung: 4. Mai 2018, 20:22:30 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #448 am: 4. Mai 2018, 20:54:24 »
Off-Topic:
Namibia ist in dem Zusammenhang sehr interessant. Da gibt es seit Jahren Streit um das deutsche "Kultur- und Kolonialerbe" zwischen den verschiedenen angestammten namibianischen Ethnien und den Deutsch-Namibianern. Ich muss zwar zugeben, dass ich eher auf der Seite der Deutsch-Namibianern stehe ohne die Ansicht der anderen Seite nicht auch zu verstehen, aber im Rahmen der Integrationsdebatte zeigt das gut, wie kulturell unanpassungsfähig und eigensinnig auch "Kulturdeutsche" sind. Die Hauptargumentation, wieso die Deutsch-Namibianern den ein "Anrecht" auf Namibia haben wird dann zumeist mit dem persönlichen wirtschaftlichen Erfolg gerechtfertigt.

https://www.youtube.com/watch?v=BcY6sR-I5wM
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #449 am: 9. Mai 2018, 09:27:53 »
Das war zu erwarten:

Zitat
AfD-Parteigericht: Höcke wird nicht ausgeschlossen
Das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen hat den Antrag des AfD-Bundesvorstands auf einen Parteiausschluss des Landessprechers Björn Höcke abgelehnt.
09. Mai 2018 / 08:41 Uhr
Spoiler
Erfurt. Die Entscheidung fiel wie erwartet: Das Landesschiedsgericht der Thüringer AfD hat den Antrag des AfD-Bundesvorstands auf Parteiausschluss des Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke abgelehnt und „als unbegründet zurückgewiesen“. Das teilte am Mittwochmorgen ein Sprecher der Landespartei mit. Das Schiedsgericht komme in der Urteilsschrift vom 7. Mai zum Ergebnis, „dass durch die öffentlichen Äußerungen von Höcke eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus nicht festzustellen“ sei. Man habe weder einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Satzung noch einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei festgestellt.

Höckes Co-Landeschef Stefan Möller bezeichnete die Entscheidung als richtig. „Den Ausführungen und Bewertungen des Schiedsgerichts kann sich der Landesvorstand der AfD Thüringen in jeder Hinsicht anschließen“, teilte er mit. Bereits im Februar 2017 habe der Landesvorstand auf die mangelnden Erfolgsaussichten des Ausschlussverfahrens gegen Höcke hingewiesen und die Entscheidung des damaligen Bundesvorstands scharf kritisiert. Der Antrag auf Parteiausschluss sei allein „machtpolitisch motiviert“ gewesen.

Der Bundesvorstand der AfD hatte sich im Februar 2017 unter dem Vorsitz von Frauke Petry in einer Mehrheitsentscheidung dafür ausgesprochen, Höcke wegen seiner umstrittenen Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 aus der Partei auszuschließen. Dort hatte er unter anderem das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Schande für Deutschland“ bezeichnet, von einer „dämlichen Erinnerungskultur“ gesprochen und eine „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“ verlangt. Damals stützte auch die heutige Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel die Einleitung der Verfahrens.

„Wir hoffen, dass der amtierende AfD-Bundesvorstand dieses Urteil als Schlussstrich akzeptiert und damit den nach Ende der ‚Petry-Ära‘ beschrittenen Weg eines kooperativen Miteinanders aller Strömungen unserer Partei weiter fortsetzt“, sagte Möller.

Martin Debes / 09.05.18
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http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/AfD-Parteigericht-Hoecke-wird-nicht-ausgeschlossen-1960308741
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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