Da findet einer deutliche Worte:
15:35 18.04.2018
Brandenburg Brandenburger Politik
Gedenkstätten-Chef: Keine Gespräche mit AfD
Günter Morsch (65), Direktor der KZ-Gedenkstätten, ist eine der wichtigsten Stimmen im Umgang mit der politischen Rechten. Kurz vor seinem Ruhestand macht der Historiker klar, was er von der AfD hält.
Der scheidende Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Günter Morsch, hält die AfD für gefährlich und mahnt eine scharfe Auseinandersetzung mit der Partei an. „Gespräche auf Länderebene mit der AfD darf es nicht geben. Diese Leute stellen ein neues Potenzial dar und dieses Potenzial ist gefährlich“, sagte Morsch anlässlich des 25-Jährigen Bestehens der Stiftung, deren Gründungsdirektor der Historiker ist. Ihr unterstehen unter anderem die KZ-Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück.
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„Kein Zurückweichen! Keine Taktik!“, mahnte der 65 Jahre alte Historiker aus Oranienburg (Oberhavel) in Richtung anderer Parteien. Und weiter: „Wir haben jetzt eine neue Qualität, zumal ein hoher Anteil der AfD-Leute im Parlament zumindest in ihrer Jugend aktive Neonazis gewesen sind.“ Man müsse sie ernst nehmen. „Wir haben lange Zeit gehofft, dass sie sich irgendwann auflösen wie NPD und DVU. Das wird hier nicht der Fall sein.“ Politiker müssten „Unterschiede benennen – auch auf die Gefahr hin, dass die AfD sich dann in einer Opferrolle sieht.“
Morsch, der Ende Mai altersbedingt in den Ruhestand geht, war zu Beginn der Legislaturperiode Initiator und Mitunterzeichner einer Initiative, die sich dagegen wehrte, dass die AfD den Vorsitz des Kulturausschusses des Bundestags übernimmt. Dazu kam es nicht. Er gilt als Gründer der bundesweit beispielgebenden Stiftungskonstruktion für ehemalige Stätten nationalsozialistischer Verbrechen. Selbst Bayern hat das Brandenburger Modell, das aus den 90er-Jahren stammt, mittlerweile übernommen.
„Dieses Szenario kennt man aus der Weimarer Republik“
Im Bundestag habe er die AfD in einer Weise erlebt, „die mich tief erschüttert“, äußerte Morsch. Die Verhöhnung von Opfern, die ausbleibende Respektbezeugung gegenüber einer greisen Holocaustüberlebenden etwa seien bislang in der Bundesrepublik einzigartig. „Als Historiker muss ich deutlich sagen: Dieses Szenario kennt man aus der Weimarer Republik. Mit genau den gleichen Methoden haben die Nationalsozialisten die Demokratie, die allerdings viel schwächer war als unsere, unterminiert und zerstört“, äußerte Morsch am Mittwoch vor Pressevertretern. „Ich habe nicht mehr damit gerechnet, dass sich im Deutschen Bundestag ein solcher Zirkus abspielen könnte.“
Zum Potsdamer AfD-Politiker und Fraktionschef im Bundestag, Alexander Gauland, bemerkte Morsch: „Wenn ich im Landtag war, ist Herr Gauland immer merkwürdigerweise ans Telefon gegangen und hat den Raum verlassen. Es hat mir nicht leid getan.“ In der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen habe es „vor kurzem eine Anmeldung einer AfD-Parlamentariergruppe gegeben“. Diesen Besuchswunsch habe man „selbstverständlich angenommen – aber die Probe aufs Exempel fand nicht statt: Kurz vor dem Besuch haben sie abgesagt.“
Am Donnerstag wird das 25-Jährige Stiftungsbestehen mit einem Festakt in der Potsdamer Staatskanzlei gefeiert. 700 000 Gäste im Jahr besuchen die ehemaligen Konzentrationslager, die Hinrichtungsstätte Brandenburg/Havel im dortigen Zuchthaus, die ebenfalls in der Stadt angesiedelte Gedenkstätte für Euthanasieopfer und weitere kleine Gedenkorte. Zu Beginn der 90er-Jahre lag die Besucherzahl noch bei etwa 170 000 im Jahr.
Ministerin: „Morsch hinterlässt große Fußstapfen“
Morsch, der auch Honorarprofessor an der Freien Universität in Berlin ist, genießt höchste Wertschätzung. Der Historiker sei „einer der wichtigsten Aufbauhelfer Brandenburgs“ und hinterlasse „große Fußstapfen“, sagte Kulturministerin Martina Münch (SPD). Der Zentralrat der Juden in Deutschland attestierte dem Gedenkstättendirektor „hervorragende wissenschaftliche Kompetenz“, Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma lobte Morschs „besondere Achtung und Sensibilität und einen tiefen Respekt“ gerade im Umgang mit älteren Menschen, die die Verbrechen der Nazi-Zeit noch erlebt hätten.
Von Ulrich Wangemann
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Gedenkstaetten-Chef-Keine-Gespraeche-mit-AfD______________________________________
Über die Schizophrenie der afd-Wähler:
NATIONALKONSERVATIVE UND CHRISTENTUM
Die AfD im Dauerstreit mit den Kirchen
AfD-Wähler sind mehrheitlich konfessionslos – sehen sich aber als Verteidiger des Christentums. Mit den Kirchen liegt die Partei im Dauerclinch.
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BerlinDie AfD versteht sich selbst als Verteidigerin von Christentum und Abendland. In einem Antrag, den ihre Fraktion an diesem Donnerstag im Bundestag präsentiert, fordert sie die Bundesregierung auf, Entwicklungshilfe für Staaten, in denen Christen diskriminiert und verfolgt werden, zu kürzen. Gleichzeitig sollten Einreiseverbote für die politische Eliten dieser Staaten verhängt oder Konten eingefroren werden.
Doch das Verhältnis zwischen den Rechtspopulisten und den Kirchen ist miserabel – mit Tendenz nach unten. Hauptstreitpunkt ist die Flüchtlingspolitik. Während die AfD vor allem von Begrenzung, Abschiebung und „kriminellen Flüchtlingen“ spricht, legen die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände den Schwerpunkt auf Hilfe und Nächstenliebe.
In Thüringen schickte eine Tafel der Diakonie kürzlich eine 100-Euro-Spende an Anton Friesen zurück. Der Bundestagsabgeordnete der AfD hatte zuvor auf seiner Internet-Seite über seine gute Tat informiert. Das Diakoniewerk Sonneberg begründete ihre Ablehnung damit, das Menschenbild des Wohlfahrtsverbandes der evangelischen Kirchen seit mit dem der AfD „nicht vereinbar“.
In Bayern lehnten zwei Tafeln laut Medienberichten 600 Fertigsuppen ab, die ein AfD-Politiker spenden wollte. Die Tafel-Organisatoren befürchteten demnach, der Lokalpolitiker könnte die Aktion parteipolitisch ausschlachten.
Im März schlossen sich die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Ilse Junkermann, und der katholische Bischof von Magdeburg, Gerhard Feige, einem zivilgesellschaftlichen Bündnis an, das sich „gegen ein Klima der Angst und Denunziation“ in Sachsen-Anhalt richtet. Es wurde gewarnt vor Angriffen auf „alle, die für eine vielfältige und weltoffene Gesellschaft stehen“ und von der AfD als politische Gegner ausgemacht würden.
Der AfD-Fraktionschef im Landtag von Sachsen-Anhalt, Oliver Kirchner warf Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche daraufhin vor, sie mischten sich zu sehr in politische Belange ein. Die Kirchen störten AfD-Demonstrationen durch Glockengeläut und redeten „als Hauptprofiteure der Asylkrise“ die AfD schlecht, klagte er. Sein Stellvertreter Tobias Rausch kündigte öffentlich seinen Austritt aus der evangelischen Kirche an.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Armin Hampel forderte seine christlichen Parteifreunde beim Bundesparteitag in Köln vor einem Jahr auf, aus der Kirche auszutreten. Er ärgerte sich damals über die Teilnahme von Kirchenvertretern an einer Protestaktion gegen den Parteitag – unter dem Motto „Unser Kreuz hat keine Haken“. Dieser Aufruf trug Hampel viel Kritik ein – auch aus der eigenen Partei.
Die Konfessionslosen stellen unter den AfD-Wählern heute schon mit 17 Prozent die größte Gruppe. Das erstaunt nicht, schließlich hat die Partei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR besonders viele Anhänger. Laut einer Befragung der Forschungsgruppe Wahlen waren unter den insgesamt 12,6 Prozent AfD-Wählern bei der Bundestagswahl im September 9 Prozent Katholiken und 11 Prozent evangelische Christen.
Besonders stark ist die AfD seit ihrer Gründung 2013 im religiös-konservativen Milieu der evangelischen Freikirchen verankert. Doch gerade hier herrscht seit der Abspaltung des liberal-konservativen Flügels um Parteigründer Bernd Lucke ein gewisses Unbehagen angesichts von rassistischen Äußerungen aus dem rechten Parteiflügel.
Auch Anette Schultner, ist Mitglied einer Freikirche. Als Vorsitzende der Bundesvereinigung Christen in der AfD nahm sie im Sommer 2017 an einem Streitgespräch auf dem Evangelischen Kirchentag in Berlin teil. Im Oktober trat sie, kurz nach dem Abgang von AfD-Chefin Frauke Petry, aus der Partei aus. Als Grund führte Schultner die „Radikalisierung“ der AfD an.
Joachim Kuhs (61) bedauert Schultners Austritt. Der Vater von zehn Kinder ist stellvertretender Vorsitzender der Christen in der AfD und seit Dezember Mitglied im Parteivorstand. Kuhs ist Gemeindeältester einer anglikanischen Gemeinde in Baden-Baden. Zur AfD fand er, weil er gegen Abtreibungen und frühen Sexualkundeunterricht ist. Seine Frau erklärt, Grundschulkinder würden in Baden-Württemberg mit Sexualpraktiken vertraut gemacht, von deren Existenz sie selbst bislang nichts gewusst habe.
Ihr Mann wirft den Kirchen vor, sie hätten in der Flüchtlingsfrage „einen moralischer Imperativ gesetzt“. An seinem Esstisch hätten zwar auch schon Asylbewerber aus dem Iran und aus Nigeria gesessen. Das Prinzip der christlichen Nächstenliebe als Pflicht gegenüber allen Menschen dieser Welt zu definieren, hält er aber für falsch. Er sagt: „Der Nächste ist nicht jeder.“
Liane Bednarz saß beim Kirchentag in Berlin mit Schultner auf dem Podium. Sie hat jetzt ein Buch veröffentlicht: „Die Angstprediger. Wie rechte Christen Gesellschaft und Kirchen unterwandern“. Kuhs sagt: „Das tut schon weh, wenn man so über uns redet.“
Ähnlich wie damals beim Evangelischen Kirchentag steht jetzt auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) in der Kritik, weil es einen AfD-Politiker eingeladen hat. Der kirchenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Volker Münz, soll beim Katholikentag in Münster im Mai mit Vertretern der anderen Bundestagsparteien diskutieren. Thema der Veranstaltung: „Nun sag', wie hast du's mit der Religion?“
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/nationalkonservative-und-christentum-die-afd-im-dauerstreit-mit-den-kirchen/21187370.html?social=tw-hb_hk-li-ne-or-______________________________________
Sorry, wenn ich heute drei Sachen reinpacken muß, aber diese Partei will sich um unsere Sicherheit kümmern?
Fall Franco A.
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Terrorverdächtiger arbeitet für AfD-Bundestagsabgeordneten
Verteidigungspolitiker Nolte beschäftigt einen mutmaßlichen Komplizen von Franco A.. Der Mann sollte auch im Bundestag arbeiten. Doch ihm wurde der Zutritt verweigert.
Von Kai Biermann, Astrid Geisler und Tilman Steffen
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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte beschäftigt einen Mitarbeiter, der im Verdacht steht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Er versuchte auch, den Mann in seinem Bundestagsbüro unterzubringen.
Nolte ist in der AfD-Fraktion für Verteidigungspolitik zuständig. Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen Offizier der Bundeswehr. Das ist zunächst nicht ungewöhnlich. Allerdings soll Oberleutnant Maximilian T. in Aktivitäten verwickelt gewesen sein, die eine Beschäftigung bei einem Bundestagsabgeordneten fragwürdig erscheinen lassen. Denn gegen T. ermittelt die Bundesanwaltschaft. Er wird verdächtigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Unter dieser Formulierung verfolgt die Bundesanwaltschaft Fälle, in denen es mutmaßlich um Terrorismus geht. Maximilian T. gilt den Ermittlern als Komplize von Franco A., jenem Bundeswehroffizier, der sich als syrischer Flüchtling ausgab und unter dieser Tarnung möglicherweise Anschläge verüben wollte.
Trotz dieser Ermittlungen arbeitet T. als persönlicher Referent für Nolte. Das belegt eine E-Mail, die ZEIT ONLINE vorliegt. Die Mail verschickte T. im Februar 2018, abgesendet wurde sie von einem der Bundestagsaccounts des Abgeordneten. Unterschrieben ist sie mit "kameradschaftlichen Grüßen" und dem Zusatz: "i.A. Maximilian T., Persönlicher Referent, Jan Nolte, MdB".
"Ich bin überzeugt, dass er unschuldig ist."
Nolte bestätigt, dass T. für ihn arbeitet, er beschäftige ihn sieben Stunde pro Woche. Nolte schreibt, T. habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Er kenne ihn als "differenzierten und besonnenen jungen Menschen". "Ich bin überzeugt davon, dass er unschuldig ist." Darüber hinaus habe er von Anfang klargestellt, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet wäre, sollte sich einer der Vorwürfe als wahr erweisen.
Die Bundestagsverwaltung geht mit der Unschuldsvermutung nicht ganz so weit. Nach Informationen von ZEIT ONLINE hatte Nolte für T. einen Hausausweis beantragt, damit dieser den Deutschen Bundestag betreten kann. Diesen Ausweis verweigerte ihm die Bundestagspolizei. Jeder Mitarbeiter, der in einem Bundestagsbüro angestellt wird, muss sich einer sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Dabei fragt die Bundestagspolizei in verschiedenen Datenbanken, wie dem Informationssystem der Polizei (Inpol), ab, ob es Hinweise darauf gibt, dass die Überprüften sicherheitsrelevante Straftaten begangen haben oder in Zukunft möglicherweise begehen werden.
Als die Beamten der Bundestagspolizei im November 2017 T.s Namen recherchierten, stießen sie auf eine Warnung: Es gebe Erkenntnisse über T. Die Bundestagspolizisten fragten bei den zuständigen Behörden nach und erfuhren, dass gegen T. ermittelt werde.
T. war im Frühsommer verhaftet worden, kurz nach Franco A. Er soll in Wien dabei gewesen sein, als A. dort eine Pistole auf dem Flughafen versteckte. Außerdem soll er A. gedeckt und gegenüber Vorgesetzten entschuldigt haben, wenn A. nicht bei seiner Einheit erschien, weil er sich bei anderen Behörden als Flüchtling ausgab. Und T. soll eine Liste geschrieben haben. "Politik und Medien" ist sie überschrieben, verzeichnet sind darauf Namen von Politikern und Organisationen. Unter anderem stehen Alt-Bundespräsident Joachim Gauck, der frühere Justiz- und heutige Außenminister Heiko Maas oder das Zentrum für Politische Schönheit auf dieser Liste. Sie könnte, so vermutet es die Bundesanwaltschaft, mögliche Anschlagsziele enthalten.
Mehrmals Thema im Terrorismusabwehrzentrum
T. selbst antwortete nicht auf Fragen zu diesen Vorwürfen. Seine Anwälte bestreiten aber, dass er in eine Anschlagsplanung verwickelt ist. Nolte bestätigte die Fakten, interpretiert sie jedoch anders als die Bundesanwaltschaft.
Von der Waffe habe T. nichts gewusst, schreibt Nolte. Franco A. habe T. in einer einzigen WhatsApp-Nachricht gebeten, A. "wegen einer Autopanne bei seinen Vorgesetzten zu entschuldigen". Das habe T. getan und werde, weil er einem Kollegen habe helfen wollen, nun der Beihilfe beschuldigt. Aus der handschriftlichen Liste mit Namen lasse sich kein "Hinweis auf einen strafrechtlich relevanten Verwendungszweck entnehmen", schreibt Nolte. "Nichts in seinen Aufzeichnungen deutet auf Anschlagspläne hin."
Die Sicherheitsbehörden beschäftigten sich lange mit Franco A. und mit seinem mutmaßlichen Komplizen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervorgeht, war der Fall Franco A. zwischen Februar 2016 und Februar 2018 sechsmal Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsterrorismus (GETZ-R).
Bundeswehr hat Nebenjob bei Abgeordnetem genehmigt
Gegen Franco A. wurde im Dezember 2017 Anklage erhoben. Maximilian T. war aber schon Anfang Juli 2017 wieder freigelassen worden. Die bisherigen Ermittlungen hätten keinen dringenden Verdacht ergeben, dass er sich an den geplanten Taten beteiligen wollte, entschied der Bundesgerichtshof. Die Richter sahen nicht genug Verdachtsmomente, um ihn weiter in Haft zu halten. Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts in Karlsruhe sagt ZEIT ONLINE jedoch, die Ermittlungen gegen T. dauerten noch immer an. Er sei zwar auf freiem Fuß, das Verfahren gegen ihn sei aber nicht beendet.
Hausausweise werden sehr selten verweigert
Es geschieht nicht oft, dass der Bundestag einem Mitarbeiter den Zutritt verweigert. Das Grundgesetz garantiert Abgeordneten, dass sie ihr Mandat frei ausüben können. Dazu gehört auch, dass sie beliebige Mitarbeiter anstellen können, die sie in der parlamentarischen Arbeit unterstützen sollen. Die Grenze, ab wann ein Mitarbeiter ein Sicherheitsrisiko für den Bundestag darstellt, wird eher weit gefasst. Jemandem den Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages zu versagen, sei nur die "Ultima Ratio", schreibt eine Bundestagssprecherin auf Anfrage.
Doch auch wenn T. keinen Hausausweis besitzt, könnte er den Bundestag durchaus betreten – als Besucher eines Abgeordneten. Im Zweifel käme er so sogar anonym hinein. "Soweit ein Besucher von einem Abgeordneten am Eingang abgeholt und begleitet wird, kann die Feststellung der Identität des Besuchers durch die Einlasskontrolle der Bundestagsverwaltung auf Wunsch des Abgeordneten unterbleiben", schreibt die Sprecherin weiter. Allerdings würden Abgeordnete darum gebeten, den Sicherheitsbedenken des Bundestages "Rechnung zu tragen". Mit anderen Worten: Wer als nicht zuverlässig eingestuft ist, soll bitte auch nicht als Gast mitgebracht werden.
In der Vergangenheit gab es nur wenige solcher Fälle. Der wohl bekannteste ist Christian Klar. In den siebziger Jahren hatte sich Klar der Terrorgruppe der Roten Armee Fraktion (RAF) angeschlossen. Später wurde er wegen mehrfachen Mordes zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wurde Klar von Dieter Dehm, einem Abgeordneten der Linkspartei, als Mitarbeiter angestellt. Dehm argumentierte damals, Klar habe seine Strafe vollständig verbüßt und es bestehe keine Wiederholungsgefahr. Trotzdem bekam Klar keinen Hausausweis für den Bundestag.
Der NPD-Funktionär Uwe Meenen klagte 2016 gegen ein solches Verbot. Der Bundestag schloss mit ihm einen Vergleich. Meenen war Mitarbeiter des EU-Parlamentariers und früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt. Da Meenen wegen Volksverhetzung eine Bewährungsstrafe verbüßte, wollte die Bundestagspolizei ihm keinen Hausausweis ausstellen. Letztlich bekam er beschränkten Zutritt. Er durfte nur die Bundestagsbüros der deutschen Europaabgeordneten und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus betreten, in dem sich die Parlamentsbibliothek befindet.
MAD beschäftigte sich auch mit Maximilian T.
Maximilian T. ist bislang nicht verurteilt, es gibt nur einen Verdacht. Der geht allerdings über die Ermittlungen im Zusammenhang mit Franco A. hinaus. Nach Informationen von ZEIT ONLINE war T. schon vorher mit flüchtlingsfeindlichen Ideen aufgefallen. Der Militärische Abschirmdienst der Bundeswehr (früher MAD, jetzt BAMAD) hatte 2015 gegen ihn ermittelt, weil T. einen Gesprächspartner in einem Studentenclub ermuntert haben soll, etwas gegen Flüchtlinge zu unternehmen. Darüber hatten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung zuerst berichtet. Weder T. noch Nolte antworteten auf Fragen zu diesem Vorwurf. Nolte schreibt lediglich: "Eine rechtsextreme Gesinnung, die man Maximilian T. wie selbstverständlich unterstellte, konnte niemals belegt werden. Trotz polizeilicher Auswertung aller WhatsApp-Chats."
Neben dem Bundestag ist der Fall auch für die Bundeswehr ein Thema. Obwohl die Bundestagspolizei ihn offenbar für eine Risikoperson hält, arbeitet T. weiter bei der Bundeswehr. Offiziell ist T. noch immer Soldat im Stab des Jägerbataillons 291, das zur Deutsch-Französischen Brigade gehört. Nach Aussage eines Heeressprechers ist er dort weiterhin im Dienst, zusätzlich zu seiner Arbeit für Nolte. Soldaten dürfen Nebenjobs nachgehen. Allerdings müssen sie zuvor vom Vorgesetzten genehmigt werden und dürfen nicht gegen die Richtlinien des Soldatengesetzes verstoßen. Die Tätigkeit für den Abgeordneten sei vom zuständigen Disziplinarvorgesetzten genehmigt worden, sagte der Heeressprecher, allerdings mit Auflagen: "Die Nebentätigkeit darf nicht während der Dienstzeit ausgeübt werden und ein Fünftel der jeweiligen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten."
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Korrektur: In einer ersten Version hatten wir die Kleine Anfrage versehentlich den Grünen zugeschrieben. Sie wurde aber von der Linkspartei gestellt.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-04/franco-a-afd-bundestag-jan-nolte/komplettansicht