Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305476 mal)

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Offline Gutemine

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3285 am: 27. November 2020, 09:29:49 »
Eine Wiederholung des NPD-Verbotsverfahrens darf es nicht geben. Die Frage ist: Ist der Verfassungsschutz überhaupt in der Lage rechtsextreme Strukturen wirklich zu erkennen und diese auch auszuspähen? Wenn er dazu in der Lage ist: Ist er auch Willens das zu tun. Besser als seinerzeit bei der NPD?  :scratch: :scratch:

Warum greift man nicht schon "eine Stufe darunter" durch? Verbietet z.B. die ganzen, zur AfD gehörenden rechtsextremen Vereine bzw. geht gegen diese vor? Warum interessieren sich die Finanzämter so wenig für die "Spenden" und Geldflüsse bei der AfD? Warum werden bestehende Gesetze (nicht nur zum Thema Volksverhetzung) nicht konsequenter oder auch mal "oberhalb der Mindeststrafe" angewandt?
Lippenbekenntnisse in diese Richtung gibt es viele. Passiert ist (und das nicht erst seit der AfD) seitdem weniger bis weniger als gar nichts. Deshalb sitzen zwischenzeitlich nicht nur "Reichsbürger", sondern Rechtsextreme und Rechtsterroristen im Bundestag bzw. arbeiten dort bei der AfD und gehen somit auch im Reichstag ein und aus.

Haldewang wird die Versäumnisse der letzten 70 Jahre so wenig "heilen" können, wie er es schon bei denen seines Vorgängers nicht wird "heilen" können.

Spoiler
Geheimdienst:Schwer zu fassen

Welche Folgen eine Observation der Partei durch den Verfassungsschutz haben könnte.

Von Ronen Steinke

Was bringt's? Wem nützt es, die AfD stärker vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen? Das ist eine Frage, die Verfassungsschutzbeamte sich eigentlich nicht stellen dürfen. Denn die Entscheidung, ob die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet, ob sie zu einem sogenannten Verdachtsfall hochgestuft oder sogar ein Verbotsverfahren gegen sie eingeleitet werden soll, darf allein nach Recht und Gesetz fallen, nicht nach Nützlichkeitserwägungen. Aktuell steht diese Entscheidung bevor. Seit Januar 2019 gilt die AfD als sogenannter Prüffall des Rechtsextremismus. Das ist die erste Verdachtsstufe. Mit der Entscheidung, wie es jetzt weitergehen soll, wird für Januar gerechnet. Und natürlich steht damit auch die Frage im Raum: Was bringt es? Oder schadet es womöglich, die derzeit größte Oppositionspartei im Bund mit diesen Methoden in die Zange zu nehmen? Zwei Hauptvarianten sind denkbar, beide haben Vor- und Nachteile.

Erste Variante: die Heraufstufung der AfD zum sogenannten Verdachtsfall. Das würde bedeuten, der Verfassungsschutz schaltet vom ersten Gang hoch in den zweiten. Das dürfte nach Lage der Dinge ein ziemlich wahrscheinliches Szenario sein. Als Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang im Januar 2019 erklärte, er wolle die Gesamt-AfD daraufhin "prüfen" lassen, ob rechtsextreme Tendenzen für sie bestimmend geworden seien, da übersetzte er dies sogleich: Die Partei sei "auf Bewährung". Eine solche Bewährungsphase darf nicht ewig dauern, die Rechtsprechung pocht aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf eine Entscheidung binnen zwei Jahren. Es hätte handfeste Folgen, wenn Haldenwang nun verkünden würde, die Bewährungsprobe sei nicht bestanden. Seine Agenten dürften die Partei mit den speziellen Instrumenten des Inlandsnachrichtendienstes ausforschen, mit heimlicher Überwachung, auch mit Insider-Informanten, sogenannten V-Leuten.

Ein Vorteil könnte sein, dass innerparteiliche Entwicklungen dem Staat nicht verborgen bleiben. Allerdings, so richtig heimlich agiert die AfD schon bisher nicht. Wer sich über innerparteiliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten wollte, der hatte es mit dieser teils chaotischen, vielerorts zerstrittenen Partei viel leichter als etwa bei einer diszipliniert-verschworenen Kaderorganisation. Andererseits gibt es einen klaren Nachteil, sollte Haldenwang die AfD schärfer ins Visier nehmen lassen. Sie wird sich als Märtyrerin stilisieren können. Auch wegen des Zeitpunkts: Januar 2021, das ist der Auftakt zu einem Wahljahr. Aus diesem Grund hatten die Verfassungsschützer sich eigentlich fest vorgenommen, eine Entscheidung noch in diesem Jahr zu treffen. Es sollte nicht der Eindruck entstehen oder verstärkt werden, dass die Regierung mit Hilfe des Verfassungsschutzes politische Konkurrenz in einem Wahljahr bekämpft.

Ein Verbotsverfahren wäre sehr riskant

Zweite Variante: Parteiverbotsverfahren. Den Gedanken hat kürzlich Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) in den Raum gestellt. Natürlich gäbe es die Möglichkeit. Das Verbotsverfahren gegen die NPD liegt noch nicht lange zurück; darin entwickelte das Bundesverfassungsgericht 2017 ein Argument, das lautet: Rassismus ist demokratiefeindlich. Genauer, auch Leute, die demokratische Institution nutzen und sogar mehr Volksentscheide einführen wollen, können trotzdem Demokratiefeinde sein, wenn sie einen Teil der Bevölkerung davon ausschließen wollen. Auf dieses Argument hat sich der Inlandsnachrichtendienst ausdrücklich berufen, als er die AfD 2019 zum Prüffall machte.

Aber das Beispiel NPD mahnt auch. Am Ende hat es bei der NPD nicht für ein Verbot in Karlsruhe gereicht. Das Gericht befand, die NPD sei zu schwach, um ernsthaft eine Gefahr darzustellen. Davon kann bei der AfD nicht die Rede sein. Aber beim derzeitigen Stand wäre ein potenziell Jahre dauerndes Verbotsverfahren gegen eine junge Partei, die sich an vielen Stellen noch sortiert, sehr riskant und wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt. Die AfD könnte triumphieren und behaupten, mit höchsten juristischen Weihen für unbedenklich erklärt worden zu sein.

Hängen bleiben könnte zudem der Eindruck einer kraftlosen Demokratie. Das Grundgesetz, so hat es das Bundesverfassungsgericht in seiner NPD-Entscheidung formuliert, setzt auf die demokratische Auseinandersetzung, es "vertraut auf die Kraft dieser Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien". Und das heißt: nicht in erster Linie auf Geheimdienst oder Verbot.
[close]
https://www.sueddeutsche.de/politik/geheimdienst-schwer-zu-fassen-1.5128978
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3286 am: 27. November 2020, 15:39:39 »
Ok, es ist Fasching, also die närrische Zeit, aber muß man gleich so übertreiben wie Brandner?

Was kommt dann zu Fastelovend? „Mantje, mantje, timpe te ...?“   :scratch:


Zitat
Und wir geben hier heute das Versprechen🤝 ab: Ein von dir als Bundeskanzler geführtes Kabinett wird es nie geben.

#HoGeSatzbau






So viel Humor schon um diese Zeit ...

 :facepalm:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3287 am: 27. November 2020, 17:50:48 »
PM des OVG Münster   ;D


Zitat
Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag
27. November 2020

Die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags am kommenden Wochenende in Kalkar müssen auch bei Einhaltung des Mindestabstands eine Alltagsmaske tragen und sind von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie gegen diese Pflicht verstoßen. Das Oberverwaltungsgericht hat heute durch Eilbeschluss einen Antrag der AfD sowie von zwei Parteimitgliedern abgelehnt, die ent­sprechenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestab­stands unter anderem bei den danach zulässigen Veranstaltungen. Personen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind von den für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen.

Zur Begründung hat der 13. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die angegriffenen Regelungen seien verhältnismäßig und verstießen nicht gegen den Gleichbehand­lungsgrundsatz. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske bei einer nach der Coronaschutzverordnung ausnahmsweise zulässigen Veranstaltung diene dem legi­timen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen. Sie beru­he auf der Grundannahme, dass sich das Virus bei direkten persönlichen Kontakten im Wege einer Tröpfcheninfektion oder über Aerosole besonders leicht verbreite. Auf der Grundlage der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sei es jedenfalls möglich, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Eindämmung von CO­VID-19 fördere. Der Verordnungsgeber verletze seinen Einschätzungsspielraum grundsätzlich nicht dadurch, dass er bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug gebe. Die unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands beste­hende Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske sei als ein Baustein zur Reduzierung des Infektionsrisikos auch erforderlich. Die einzelnen Schutzmaßnahmen ergänzten sich gegenseitig. So verhindere etwa allein die Einhaltung des Mindestabstands während des Aufenthalts am Sitzplatz nicht die Abgabe, Ansammlung und Weiterverbreitung virushaltiger Aerosole im geschlossenen Raum während der typischerweise nicht unerheblichen Dauer der Veranstaltungen. Die Regelung beeinträchtige trotz ihrer Pauschalität weder den Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise. Damit einhergehende Grundrechtsbeeinträchtigungen stünden jedenfalls nicht außer Verhältnis zu dem Zweck, einen Beitrag zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zu leisten. Die Durchführung der Veranstaltung - wie hier des Bundesparteitags - bleibe als solche unberührt und werde nicht unzumutbar erschwert. Bei Redebeiträgen mit Mindestabstand zu anderen Personen dürfe die Maske vorübergehend abgelegt werden, ebenso zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken. Außerdem könnten Versammlungsteilnehmer bei längerer Veranstaltungsdauer etwa in Pausen Orte aufsuchen, an denen keine Maskenpflicht bestehe.

Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege voraussichtlich ebenfalls nicht vor. Durch Erleichterungen für Ladenlokale oder Büroräume trage der Verord­nungsgeber dem Umstand Rechnung, dass ansonsten die betroffenen Personen die Alltagsmaske dem Grunde nach während ihrer gesamten Arbeitszeit tragen müssten. Demgegenüber müssten die Teilnehmer einer Veranstaltung eine Alltagsmaske ledig­lich für deren Dauer tragen.

Bei der Folgenabwägung müssten die von den Antragstellern dargelegten Ein­schränkungen hinter dem Gesundheitsschutz zurücktreten. Von dem Parteitag gehe, auch angesichts seiner Größe, ein be­sonderes Infektionsrisiko aus. Die Maskenpflicht belaste die Antragsteller demge­genüber vergleichsweise gering. Im Übrigen sei daran zu erinnern, dass der Verordnungsgeber zu Recht bereits von Schülern der weiterführenden Schulen den sachgemäßen Umgang mit der Maske erwarte und das tägliche Tragen während der Schulzeit als zumutbar erachte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 13 B 1815/20.NE
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/98_201127/index.php


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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3288 am: 27. November 2020, 19:30:43 »
Der Brandner hat sein Versprechen doch schon beim Aussprechen gebrochen: Der/die BK ist Mitglied des Kabinett, damit wäre schonmal eine Person im Kabinett, bei der "Fachmann und intelligent" höchst fragwürdig ist.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3289 am: 27. November 2020, 19:37:01 »
Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag

Da werden dann wohl Ärzte an den Eingang gestellt, die jedem Delegierten ein Maskenattest ausstellen. Wäre aber zu lustig, wenn ein AfDler einen anderen AfDler wegen Nichttragens einer Maske rauswerfen lassen müsste. :happy1:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3290 am: 27. November 2020, 19:45:40 »
Zitat
Verschärfte Maßnahmen

AfD will Corona-Volksbegehren: "Das Fass läuft endgültig über"

Ebner-Steiner trommelt für ein Volksbegehren - Söder befürchtet in Regierungserklärung tausende Corona-Tote

27.11.2020
 

Während einer Debatte im Bayerischen Landtag anlässlich der Regierungserklärung von Markus Söder (CSU) zu den Corona-Maßnahmen hat sich die AfD für ein Volksbegehren ausgesprochen.

Söders neue Maßnahmen brächten "das Fass endgültig zum Überlaufen", sagte AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. Sein bayerischer Sonderweg lasse "keine Gnade gelten", nicht einmal bei den Jüngsten – die Maskenpflicht an den Grundschulen sei "ein Verbrechen".
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/AfD-will-Corona-Volksbegehren-Das-Fass-laeuft-endgueltig-ueber-3851637.html


Die Superjuristen-Koniferen der afd können sich ja schonmal schlau machen, ob gegen ein Bundesgesetz bzw. eine Allgemeinverfügung ein Volksbegehren statthaft ist:  ;D

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/wahlen/vb_und_ve_gesetzl_voraussetzungen_und_verfahren_allg_informationen_30-07-2020.pdf


Nicht, daß hinterher eine böse Niederlage vor dem Systemgerichten erfolgt ...  ;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3291 am: 27. November 2020, 19:56:19 »
Da geht´s doch nur darum, sich als Anwalt der Armen und Geknechteten aufzuspielen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3292 am: 27. November 2020, 20:06:01 »
Nicht, daß hinterher eine böse
Die Superjuristen-Koniferen der afd können sich ja schonmal schlau machen, ob gegen ein Bundesgesetz bzw. eine Allgemeinverfügung ein Volksbegehren statthaft ist:  ;D

Da sind die Querlüfter schlauer als die AfD. Karl Hilz macht ein Volksbegehren zur Auflösung des Landtags (darüber haben auch schon Miri und Eva geplappert).

Spoiler

[close]

Aber wie so oft hat der Hilz nicht genau gelesen. Er macht kein Volksbegehren, er sammelt gerade Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens. Nach Zulassung muss innerhalb von 3 Monaten das Volksbegehren durchgefügrt werden. Dabei müssen sich 10 % der Wahlberechtigten bei ihrer Gemeinde eintragen lassen. Bei einem Volksbegehern auf Abberufung des Landtages müssen es abweichend davon 1 Mio. Eintragungen sein. Wenn auch das geschafft ist, dann befasst sich zunächst der Landtag mit dem Anliegen, kan sich also selbst auflösen. Wenn er das nicht tut, dann kommt es zum Volksentscheid.

Der Hilz behauptet, dass er mit 1 Mio Stimmen bereits den Landtag auflösen könne, das ist aber nicht richtig.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3293 am: 27. November 2020, 20:30:21 »
Kicher.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3294 am: 28. November 2020, 11:14:27 »
Dunkel sind deine Worte, o Steffer!

Aber ich entnehme ihnen, daß nicht nur im Schnellen Brüter getagt wird (und das ohne Frau Kepetry!), sondern daß auch behördlicherseits auf die Einhaltung der Auflagen geachtet wird.

Bei der afd freut man sich doch sicher über soviel staatliche Wachsamkeit?  ;D






„Block A“ läßt doch bestimmt schon das Höschen feucht werden?


;)
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Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3295 am: 28. November 2020, 11:27:20 »
Zitat
Das Ordnungsamt patroliert...

Das tut weh.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3296 am: 28. November 2020, 11:34:37 »
Das tut weh.


Leider weiß ich nicht, was er meint ...   :whistle:
Egal.


Die Nachschubsitutation ist wie Anno '43 in Italien: schwierig.
Die Älteren erinnern sich ...  ;)

Aber überwindbar!
Der Steffer hat doch sischer von Muddi ä stramme Budderbemme mitgenomm?  :)


Zitat
Liebe Leute,
da wir der Meinung sind das man auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten klar Flagge zeigen und seine Meinung vertreten sollte, haben wir uns entschlossen dieses Wochenende konsequent Bestellungen vom Kerni und umliegenden Hotels mit AFD zusammenhang abzulehnen.
Wie erwartet gefällt das den entsprechenden Leuten nicht so ganz... Leider scheint man uns aus den entsprechenden Kreisen nun mit sehr schlechten Bewerungen abzustrafen.... Seit wir heute die erste Bestellung mit entsprechendem Zusammenhang abgelehnt haben hagelt es schlechte Bewertungen auf allen Kanälen....
Es war uns bewusst das unsere entscheidung sicherlich negative Konsequenzen haben wird...aber trotzdem stehen wir das!!!!

Euer team der Pizzeria Rialto Kalkar

https://www.facebook.com/Rialtokalkar/posts/676276343032760


;)
Da hab ich mal ein Like dagelassen und einen netten Kommentar. Mehr kann ich im Mom nicht tun.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3297 am: 28. November 2020, 11:39:09 »
Mit Einkaufsnetz vor der Fresse den Rechtstaat vorführen und lächerlich machen. Das gefällt den Cov♥♥♥en. An solchen Deppen ("das Ordnungsamt patroliert") orientieren sich ignorante Cov♥♥♥en und tanzen dem Rest der Bevölkerung, der sich um die Einhaltung von Regeln zum Schutz vor Corona bemüht, auf der Nase herum.

Das ist völlig inakzeptabel.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
(Psychiaterin und Gerichtsgutachterin Heidi Kastner)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3298 am: 28. November 2020, 11:46:46 »
Das ist völlig inakzeptabel.


Was will man von solchen Honks erwarten?
Direkt verboten ist es ja nicht, aber ich sehe da gewisse historische Parallelen zu einer Partei, die ebenfalls mal den Rechtsstaat lächerlich gemacht hat. Erfolgreich.

Es kommt heute noch besser!

Konifere Brandner ist da auf etwas gekommen, bewegt sich zwar wohl außerhalb der Strafbarkeit, hat aber die Kotzgrenze schon überschritten.  :puke:

Weisband ist Jüdin? Wußte ich nämlich gar nicht, ist mir auch Banane, weil ich Menschen nicht danach beurteile, ob sie einer Religion, evtl. der „richtigen“ oder gar keiner angehören. Aber dem Herrn Brandner ist es wichtig!

Danke, Herr Brandner, für diese Offenbarung!

Ok, der offene Antisemitismus wundert mich jetzt nicht wirklich, aber trotzdem Danke!





Mal überlegen: warum wohl könnte man eine Jüdin als Rednerin bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Holocaust einladen? 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3299 am: 28. November 2020, 11:58:44 »
Phoenix überträgt ja live. Gerade wird der Antrag gestellt die Presse auszuschließen, weil die sowieso nur negatives berichtet und die AfD vorführen will. Vor allem über die Art und Weise wie die Masken getragen werden, wird schon wieder berichtet. Das geht ja mal gar nicht, meint der Antragssteller.
____________________

Noch zum vorigen Post, hier die gesamte Pressemitteilung von der AfD-Bundestag-Seite

Zitat
Brandner: Marina Weisband als Rednerin bei Gedenkstunde unzumutbar und klarer Tabubruch

Berlin, 27. November 2020. Mit Erstaunen und Entsetzen hat Stephan Brandner, Mitglied des Ältestenrates für die AfD-Fraktion im Bundestag, zur Kenntnis genommen, dass eine Grünen-Politikerin, die zudem Bundesgeschäftsführerin der Piratenpartei war und sich durch regelmäßige Beschimpfungen und Verleumdungen der AfD einen Namen gemacht hat, Marina Weisband, zu der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Januar 2021 als Rednerin eingeladen wurde.

Brandner dazu:

„Der Ältestenrat wurde durch das Präsidium des Bundestages, in dem die AfD-Fraktion durch rechtswidriges Verhalten der anderen Parteien nicht vertreten ist, in die Auswahl der Redner nicht einbezogen und überrumpelt. Es dürfte ein Novum sein, dass ein Redner dem Ältestenrat und dem Parlament in absolutistischer Weise oktroyiert wurde und so eine aktive Politikerin eine Gedenkstunde für plumpen Wahlkampf nutzen kann. Offenbar haben es die teilweise noch bürgerlichen Vertreter Schäuble, Friedrich und Kubicki verschlafen und sich von Linken und Grünen überrumpeln lassen. Weisband betätigt sich als Scharfmacherin gegen alles Bürgerliche, Vernünftige. So agitiert sie auch gegen die AfD. Für jeden politisch Klardenkenden ist Weisband als Rednerin eine Zumutung. Mit ihr wird dieser Gedenktag bedauerlicherweise parteipolitisch instrumentalisiert. Ich hoffe sehr und fordere, dass ihre Einladung noch rückgängig gemacht wird.“
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« Letzte Änderung: 28. November 2020, 12:02:58 von Gutemine »
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