Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 374212 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3285 am: 27. November 2020, 15:39:39 »
Ok, es ist Fasching, also die närrische Zeit, aber muß man gleich so übertreiben wie Brandner?

Was kommt dann zu Fastelovend? „Mantje, mantje, timpe te ...?“   :scratch:


Zitat
Und wir geben hier heute das Versprechen🤝 ab: Ein von dir als Bundeskanzler geführtes Kabinett wird es nie geben.

#HoGeSatzbau






So viel Humor schon um diese Zeit ...

 :facepalm:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3286 am: 27. November 2020, 17:50:48 »
PM des OVG Münster   ;D


Zitat
Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag
27. November 2020

Die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitags am kommenden Wochenende in Kalkar müssen auch bei Einhaltung des Mindestabstands eine Alltagsmaske tragen und sind von der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie gegen diese Pflicht verstoßen. Das Oberverwaltungsgericht hat heute durch Eilbeschluss einen Antrag der AfD sowie von zwei Parteimitgliedern abgelehnt, die ent­sprechenden Bestimmungen der Coronaschutzverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Nach der nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestab­stands unter anderem bei den danach zulässigen Veranstaltungen. Personen, die diese Verpflichtung nicht beachten, sind von den für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auszuschließen.

Zur Begründung hat der 13. Senat im Wesentlichen ausgeführt: Die angegriffenen Regelungen seien verhältnismäßig und verstießen nicht gegen den Gleichbehand­lungsgrundsatz. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske bei einer nach der Coronaschutzverordnung ausnahmsweise zulässigen Veranstaltung diene dem legi­timen Zweck, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus einzudämmen. Sie beru­he auf der Grundannahme, dass sich das Virus bei direkten persönlichen Kontakten im Wege einer Tröpfcheninfektion oder über Aerosole besonders leicht verbreite. Auf der Grundlage der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sei es jedenfalls möglich, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Eindämmung von CO­VID-19 fördere. Der Verordnungsgeber verletze seinen Einschätzungsspielraum grundsätzlich nicht dadurch, dass er bei mehreren vertretbaren Auffassungen einer den Vorzug gebe. Die unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands beste­hende Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske sei als ein Baustein zur Reduzierung des Infektionsrisikos auch erforderlich. Die einzelnen Schutzmaßnahmen ergänzten sich gegenseitig. So verhindere etwa allein die Einhaltung des Mindestabstands während des Aufenthalts am Sitzplatz nicht die Abgabe, Ansammlung und Weiterverbreitung virushaltiger Aerosole im geschlossenen Raum während der typischerweise nicht unerheblichen Dauer der Veranstaltungen. Die Regelung beeinträchtige trotz ihrer Pauschalität weder den Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise. Damit einhergehende Grundrechtsbeeinträchtigungen stünden jedenfalls nicht außer Verhältnis zu dem Zweck, einen Beitrag zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zu leisten. Die Durchführung der Veranstaltung - wie hier des Bundesparteitags - bleibe als solche unberührt und werde nicht unzumutbar erschwert. Bei Redebeiträgen mit Mindestabstand zu anderen Personen dürfe die Maske vorübergehend abgelegt werden, ebenso zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken. Außerdem könnten Versammlungsteilnehmer bei längerer Veranstaltungsdauer etwa in Pausen Orte aufsuchen, an denen keine Maskenpflicht bestehe.

Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege voraussichtlich ebenfalls nicht vor. Durch Erleichterungen für Ladenlokale oder Büroräume trage der Verord­nungsgeber dem Umstand Rechnung, dass ansonsten die betroffenen Personen die Alltagsmaske dem Grunde nach während ihrer gesamten Arbeitszeit tragen müssten. Demgegenüber müssten die Teilnehmer einer Veranstaltung eine Alltagsmaske ledig­lich für deren Dauer tragen.

Bei der Folgenabwägung müssten die von den Antragstellern dargelegten Ein­schränkungen hinter dem Gesundheitsschutz zurücktreten. Von dem Parteitag gehe, auch angesichts seiner Größe, ein be­sonderes Infektionsrisiko aus. Die Maskenpflicht belaste die Antragsteller demge­genüber vergleichsweise gering. Im Übrigen sei daran zu erinnern, dass der Verordnungsgeber zu Recht bereits von Schülern der weiterführenden Schulen den sachgemäßen Umgang mit der Maske erwarte und das tägliche Tragen während der Schulzeit als zumutbar erachte.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 13 B 1815/20.NE
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/98_201127/index.php


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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3287 am: 27. November 2020, 19:30:43 »
Der Brandner hat sein Versprechen doch schon beim Aussprechen gebrochen: Der/die BK ist Mitglied des Kabinett, damit wäre schonmal eine Person im Kabinett, bei der "Fachmann und intelligent" höchst fragwürdig ist.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3288 am: 27. November 2020, 19:37:01 »
Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag

Da werden dann wohl Ärzte an den Eingang gestellt, die jedem Delegierten ein Maskenattest ausstellen. Wäre aber zu lustig, wenn ein AfDler einen anderen AfDler wegen Nichttragens einer Maske rauswerfen lassen müsste. :happy1:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3289 am: 27. November 2020, 19:45:40 »
Zitat
Verschärfte Maßnahmen

AfD will Corona-Volksbegehren: "Das Fass läuft endgültig über"

Ebner-Steiner trommelt für ein Volksbegehren - Söder befürchtet in Regierungserklärung tausende Corona-Tote

27.11.2020
 

Während einer Debatte im Bayerischen Landtag anlässlich der Regierungserklärung von Markus Söder (CSU) zu den Corona-Maßnahmen hat sich die AfD für ein Volksbegehren ausgesprochen.

Söders neue Maßnahmen brächten "das Fass endgültig zum Überlaufen", sagte AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner. Sein bayerischer Sonderweg lasse "keine Gnade gelten", nicht einmal bei den Jüngsten – die Maskenpflicht an den Grundschulen sei "ein Verbrechen".
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/AfD-will-Corona-Volksbegehren-Das-Fass-laeuft-endgueltig-ueber-3851637.html


Die Superjuristen-Koniferen der afd können sich ja schonmal schlau machen, ob gegen ein Bundesgesetz bzw. eine Allgemeinverfügung ein Volksbegehren statthaft ist:  ;D

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/wahlen/vb_und_ve_gesetzl_voraussetzungen_und_verfahren_allg_informationen_30-07-2020.pdf


Nicht, daß hinterher eine böse Niederlage vor dem Systemgerichten erfolgt ...  ;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3290 am: 27. November 2020, 19:56:19 »
Da geht´s doch nur darum, sich als Anwalt der Armen und Geknechteten aufzuspielen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3291 am: 27. November 2020, 20:06:01 »
Nicht, daß hinterher eine böse
Die Superjuristen-Koniferen der afd können sich ja schonmal schlau machen, ob gegen ein Bundesgesetz bzw. eine Allgemeinverfügung ein Volksbegehren statthaft ist:  ;D

Da sind die Querlüfter schlauer als die AfD. Karl Hilz macht ein Volksbegehren zur Auflösung des Landtags (darüber haben auch schon Miri und Eva geplappert).

Spoiler

[close]

Aber wie so oft hat der Hilz nicht genau gelesen. Er macht kein Volksbegehren, er sammelt gerade Unterschriften für die Zulassung eines Volksbegehrens. Nach Zulassung muss innerhalb von 3 Monaten das Volksbegehren durchgefügrt werden. Dabei müssen sich 10 % der Wahlberechtigten bei ihrer Gemeinde eintragen lassen. Bei einem Volksbegehern auf Abberufung des Landtages müssen es abweichend davon 1 Mio. Eintragungen sein. Wenn auch das geschafft ist, dann befasst sich zunächst der Landtag mit dem Anliegen, kan sich also selbst auflösen. Wenn er das nicht tut, dann kommt es zum Volksentscheid.

Der Hilz behauptet, dass er mit 1 Mio Stimmen bereits den Landtag auflösen könne, das ist aber nicht richtig.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3292 am: 27. November 2020, 20:30:21 »
Kicher.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3293 am: 28. November 2020, 11:14:27 »
Dunkel sind deine Worte, o Steffer!

Aber ich entnehme ihnen, daß nicht nur im Schnellen Brüter getagt wird (und das ohne Frau Kepetry!), sondern daß auch behördlicherseits auf die Einhaltung der Auflagen geachtet wird.

Bei der afd freut man sich doch sicher über soviel staatliche Wachsamkeit?  ;D






„Block A“ läßt doch bestimmt schon das Höschen feucht werden?


;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3294 am: 28. November 2020, 11:27:20 »
Zitat
Das Ordnungsamt patroliert...

Das tut weh.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3295 am: 28. November 2020, 11:34:37 »
Das tut weh.


Leider weiß ich nicht, was er meint ...   :whistle:
Egal.


Die Nachschubsitutation ist wie Anno '43 in Italien: schwierig.
Die Älteren erinnern sich ...  ;)

Aber überwindbar!
Der Steffer hat doch sischer von Muddi ä stramme Budderbemme mitgenomm?  :)


Zitat
Liebe Leute,
da wir der Meinung sind das man auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten klar Flagge zeigen und seine Meinung vertreten sollte, haben wir uns entschlossen dieses Wochenende konsequent Bestellungen vom Kerni und umliegenden Hotels mit AFD zusammenhang abzulehnen.
Wie erwartet gefällt das den entsprechenden Leuten nicht so ganz... Leider scheint man uns aus den entsprechenden Kreisen nun mit sehr schlechten Bewerungen abzustrafen.... Seit wir heute die erste Bestellung mit entsprechendem Zusammenhang abgelehnt haben hagelt es schlechte Bewertungen auf allen Kanälen....
Es war uns bewusst das unsere entscheidung sicherlich negative Konsequenzen haben wird...aber trotzdem stehen wir das!!!!

Euer team der Pizzeria Rialto Kalkar

https://www.facebook.com/Rialtokalkar/posts/676276343032760


;)
Da hab ich mal ein Like dagelassen und einen netten Kommentar. Mehr kann ich im Mom nicht tun.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3296 am: 28. November 2020, 11:39:09 »
Mit Einkaufsnetz vor der Fresse den Rechtstaat vorführen und lächerlich machen. Das gefällt den Cov♥♥♥en. An solchen Deppen ("das Ordnungsamt patroliert") orientieren sich ignorante Cov♥♥♥en und tanzen dem Rest der Bevölkerung, der sich um die Einhaltung von Regeln zum Schutz vor Corona bemüht, auf der Nase herum.

Das ist völlig inakzeptabel.
«Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie ich auf diesem verdammten Planeten inmitten all des Bösen und der Ungerechtigkeit gelandet bin...»
 
(Ukrainischer Helfer, der Kriegstote sucht um sie zu bergen, damit ihre Familien sie bestatten können)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3297 am: 28. November 2020, 11:46:46 »
Das ist völlig inakzeptabel.


Was will man von solchen Honks erwarten?
Direkt verboten ist es ja nicht, aber ich sehe da gewisse historische Parallelen zu einer Partei, die ebenfalls mal den Rechtsstaat lächerlich gemacht hat. Erfolgreich.

Es kommt heute noch besser!

Konifere Brandner ist da auf etwas gekommen, bewegt sich zwar wohl außerhalb der Strafbarkeit, hat aber die Kotzgrenze schon überschritten.  :puke:

Weisband ist Jüdin? Wußte ich nämlich gar nicht, ist mir auch Banane, weil ich Menschen nicht danach beurteile, ob sie einer Religion, evtl. der „richtigen“ oder gar keiner angehören. Aber dem Herrn Brandner ist es wichtig!

Danke, Herr Brandner, für diese Offenbarung!

Ok, der offene Antisemitismus wundert mich jetzt nicht wirklich, aber trotzdem Danke!





Mal überlegen: warum wohl könnte man eine Jüdin als Rednerin bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Holocaust einladen? 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3298 am: 28. November 2020, 11:58:44 »
Phoenix überträgt ja live. Gerade wird der Antrag gestellt die Presse auszuschließen, weil die sowieso nur negatives berichtet und die AfD vorführen will. Vor allem über die Art und Weise wie die Masken getragen werden, wird schon wieder berichtet. Das geht ja mal gar nicht, meint der Antragssteller.
____________________

Noch zum vorigen Post, hier die gesamte Pressemitteilung von der AfD-Bundestag-Seite

Zitat
Brandner: Marina Weisband als Rednerin bei Gedenkstunde unzumutbar und klarer Tabubruch

Berlin, 27. November 2020. Mit Erstaunen und Entsetzen hat Stephan Brandner, Mitglied des Ältestenrates für die AfD-Fraktion im Bundestag, zur Kenntnis genommen, dass eine Grünen-Politikerin, die zudem Bundesgeschäftsführerin der Piratenpartei war und sich durch regelmäßige Beschimpfungen und Verleumdungen der AfD einen Namen gemacht hat, Marina Weisband, zu der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Januar 2021 als Rednerin eingeladen wurde.

Brandner dazu:

„Der Ältestenrat wurde durch das Präsidium des Bundestages, in dem die AfD-Fraktion durch rechtswidriges Verhalten der anderen Parteien nicht vertreten ist, in die Auswahl der Redner nicht einbezogen und überrumpelt. Es dürfte ein Novum sein, dass ein Redner dem Ältestenrat und dem Parlament in absolutistischer Weise oktroyiert wurde und so eine aktive Politikerin eine Gedenkstunde für plumpen Wahlkampf nutzen kann. Offenbar haben es die teilweise noch bürgerlichen Vertreter Schäuble, Friedrich und Kubicki verschlafen und sich von Linken und Grünen überrumpeln lassen. Weisband betätigt sich als Scharfmacherin gegen alles Bürgerliche, Vernünftige. So agitiert sie auch gegen die AfD. Für jeden politisch Klardenkenden ist Weisband als Rednerin eine Zumutung. Mit ihr wird dieser Gedenktag bedauerlicherweise parteipolitisch instrumentalisiert. Ich hoffe sehr und fordere, dass ihre Einladung noch rückgängig gemacht wird.“
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« Letzte Änderung: 28. November 2020, 12:02:58 von Gutemine »
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3299 am: 28. November 2020, 12:02:34 »
Gerade wird der Antrag gestellt die Presse auszuschließen


Das wird bei einer im Bundestag vertretenen Partei ganz sicher von den Gerichten auch durchgewunken werden ...

:rotfl:


Wie hieß noch gleich der kleine bayerische Ort, bei dem es für die afd Bayern mit der Süddeutschen auch schon nicht geklappt hat?   :think:
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