Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305483 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3270 am: 23. November 2020, 12:01:13 »
Leider werde ich wohl dumm bleiben müssen.
Meine spezielle Freundin Tina (wir treffen uns öfter mal auf FB) weiß immer so schöne und interessante Sachen.

Sie ist auch immer bereit, für die afd einzutreten.

Aber irgendetwas habe wohl wohl falsch gemacht, sie antwortet mir nämlich nicht mehr.
Liebt sie mich nicht mehr? Waren meine Fragen zu insekret?





???
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3271 am: 23. November 2020, 18:26:03 »
Also, schaumermal:


Zitat
Strafzahlung für Weidel-Spende: AfD will klagen

Wegen Alice Weidels Schweizer Spendenaffäre soll die AfD 396.000 Euro Strafe zahlen.

Das will die Partei nicht akzeptieren und klagt vor dem Verwaltungsgericht.

Ein ähnlicher Fall ging nicht gut aus für die Partei.
23.11.2020, 11:07 Uhr
Spoiler
Berlin. Die AfD will gegen die Strafzahlung wegen der Schweizer Spenden für die heutige Bundestagsfraktionsvorsitzende Alice Weidel vor Gericht ziehen. Das beschloss der Bundesvorstand nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Montag in einer Telefonkonferenz.

Laut Bundestag waren bei Weidels AfD-Kreisverband Bodensee von Juli bis September 2017 Einzelüberweisungen von insgesamt rund 132.000 Euro von Schweizer Konten eingegangen.

Es liege ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sei, teilte der Bundestag mit. Wie in solchen Fällen üblich soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser rechtswidrig erlangten Spende zahlen – rund 396.000 Euro.

Die AfD weigert sich zu zahlen – schließlich seien die Spenden, wenn auch mit Verspätung, zurückgezahlt worden. Die Bundestagsverwaltung argumentiert, dass das Geld zwischenzeitlich aber verwendet wurde und der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung zu groß sei.

Der Bundesvorstand beschloss jetzt mit acht Jastimmen bei drei Enthaltungen, beim Verwaltungsgericht Berlin zu klagen.

Vor einem Jahr war die Partei bereits wegen einer Strafzahlung im Zusammenhang mit Wahlkampfhilfe für Parteichef Jörg Meuthen in Höhe von knapp 270.000 Euro vor das Verwaltungsgericht gezogen. Nach einer Niederlage in erster Instanz entschied der Bundesvorstand, die Klage nicht weiterzuverfolgen.
[close]
https://www.rnd.de/politik/weidel-spendenaffare-afd-soll-396000-euro-strafe-zahlen-partei-will-klagen-PNYDT7EYC5AHFMIKPQFVXYJISY.html#Echobox=1606126192
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3272 am: 23. November 2020, 18:31:26 »
Es hätte mehr Nachrichtenwert wenn die Mainstreammedien nur noch dann berichten würden, wenn die AfD mal nicht klagen (und sich vor Gericht blamieren) will.
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3273 am: 23. November 2020, 19:03:00 »
Gestern und heute ist ja wieder Werbung bei FB.
Bevor ich wegen Irrelevanz wegklicke, stelle ich mir die Frage: Macht der jetzt auf Bücheronkel?

Schlechter Versuch, ganz schlechter Versuch ...!    :facepalm:



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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3274 am: 24. November 2020, 09:46:16 »
Des "Gauleiters Vogelschiß", aufgearbeitet von Kalkofe...



In den Kommentaren schlagen schon die ersten NeoNazis auf.  ;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3275 am: 24. November 2020, 11:34:39 »
Und wieder mal verloren ...:


Zitat
AFD-SPENDENSKANDAL
Gericht bestätigt CORRECTIV-Recherchen zur AfD-Spendenaffäre

Die AfD hat Strohleute zur Verschleierung ihrer Parteispenden eingesetzt. Diese und andere Aussagen einer Recherche von CORRECTIV wollte die AfD gerichtlich verbieten lassen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Partei nun vollumfänglich abgewiesen. Das Gericht bestätigt die Recherchen von CORRECTIV als „wahre Tatsachenbehauptungen“, die die AfD hinzunehmen habe.
Spoiler
von Marcus Bensmann , Justus von Daniels

24. November 2020

In der Spendenaffäre läuft es für die AfD gerade nicht rund. Die Bundestagsverwaltung verlangt, wie letzten Donnerstag bekannt wurde, weitere 570.000 Euro wegen Spenden an die Fraktionsvorsitzende Alice Weidel, für einen Kongress in Düsseldorf aus dem Jahre 2016 und die Verteilung einer AfD-nahen Werbezeitung im bayerischen Wahlkampf. Zuvor musste die AfD rund 400.000 Euro für illegale Spenden für den Wahlkampf von Parteichef Jörg Meuthen und den heutigen AfD-Europaabgeordneten Guido Reil zahlen.

Am 12. November wies das Landgericht Frankfurt am Main nun eine Klage der AfD gegen die Berichterstattung von CORRECTIV über die Spendenaffäre vollumfänglich ab.

Zum zweiten Mal wurde damit die journalistische Arbeit von CORRECTIV und Frontal21 vor Gericht bestätigt, die mit ihren Recherchen zu der Plakatspende einer Schweizer Werbefirma für Guido Reil und Jörg Meuthen 2017 die Spendenaffäre der AfD ins Rollen gebracht hatten.

Die besten Recherchen und Aktuelles von CORRECTIV
   
Hintergrund: Die Spendenaffäre

Die Recherche von 2017 deckte auf, dass beide AfD-Politiker in die Unterstützungsmaßnahmen der Schweizer Firma Goal AG eingebunden waren und die Parteihierarchie darüber informiert war. Die Recherchen von CORRECTIV und Frontal21 dienten sowohl der Bundestagsverwaltung als auch der Staatsanwaltschaft in NRW als Hauptquelle für ihre Ermittlungen und führten dazu, dass die Zuwendungen als illegale Parteispenden eingestuft wurden. Damit war es zum ersten Mal gelungen, die Schutzbehauptung der AfD, es habe sich bei den Werbemaßnahmen der Goal AG um eine Parallelaktion und nicht um eine Parteispende gehandelt, zu entkräften.

Aufgrund dieser Recherche schickte die AfD Spenderlisten an die Bundestagsverwaltung, die damit den Fall aufklären wollte. Mehrere Medien, zuerst der Spiegel und der Rechercheverbund von WDR und Süddeutsche Zeitung, sowie CORRECTIV wiesen nach, dass sich auf diesen Listen Strohleute fanden.

Die Bundestagsverwaltung stellte der AfD wegen der Annahme illegaler Spenden im Fall Meuthen und Reil einen Zahlungsbescheid über 400.000 Euro aus. Im Fall Meuthen klagte die AfD gegen die Strafzahlung und unterlag im Januar 2020 vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Die AfD akzeptierte beide Zahlungen.

Die Klage der AfD

Aber in einer Sache blieb die Partei hartnäckig. Die AfD wollte CORRECTIV über ihre Anwälte untersagen, wie wir über die Ergebnisse der Recherchen berichten. Sie griff vor allem einen Artikel an, in dem wir die Spendenaffäre zusammengefasst hatten:

Wir sollten in dem Text nicht mehr schreiben dürfen, dass die AfD auf Spenderlisten „Strohleute“ eingesetzt habe.

Wir sollten dort ebenfalls nicht mehr schreiben dürfen, dass die Bundestagsverwaltung im März 2019 gegen die AfD eine Strafzahlung über 400.000 Euro verhängte, weil die AfD die Kosten der Werbeaktionen in ihren Rechenschaftsberichten nicht auswies.

Wir sollten in dem Text nicht mehr schreiben dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Juni 2019 die Landeszentrale der AfD in NRW durchsucht habe und wir sollten nicht mehr schreiben, dürfen, dass die Bundestagsverwaltung die AfD zwang, die Spender der Plakataktionen offenzulegen.

Die AfD gab sich in ihrer Begründung der Klage ahnungslos. Von den Strohleuten, sollte es sie denn geben, habe die Partei nichts gewusst und auch nichts wissen können. Bei einer staatsanwaltlichen Hausdurchsuchung sah sich die AfD als Opfer. In den anderen Punkten hängte sie sich an weiteren Formulierungen auf, bei denen es um den Zahlungsbescheid als „Strafzahlung ging“ sowie darum, ob die Partei „gezwungen worden sei“, die Spender offenzulegen.

Die Richter folgten der Begründung der AfD nicht. In allen Punkten gaben sie CORRECTIV recht und stellten fest, dass es sich bei den Aussagen um wahre Tatsachenbehauptungen handele.

Gericht bestätigt CORRECTIV-Recherchen in allen Punkten

Das Gericht hebt zudem die wichtige Funktion der journalistischen Recherche bei der Parteienfinanzierung hervor. „Gerade bei politischen Parteien ist Transparenz für das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler von höchster Bedeutung“, heisst es in der Urteilsbegründung. Das Gericht bezieht sich auf „Normen“, die die Annahme von Spenden verbieten würden, bei denen die Herkunft der Gelder unklar bleibe. „Insoweit besteht .. ..an der Berichterstattung über politische Parteien … ein erhöhtes und berechtigtes Interesse“, so das Gericht in der Begründung des Urteils.

Aber auch bei den Details der Vorwürfe wird das Gericht deutlich, vor allem wie über die Verschleierung der Spenden berichtet werden darf: „Das Vorhandensein von Strohmännern auf den Spendenlisten in Verbindung mit der Rechtskraft der Entscheidung des VG (Verwaltungsgerichts) Berlin erscheint der Kammer auch ausreichend, um für eine Berichterstattung über den Verdacht, die Klägerin habe diese absichtlich aufgeführt, um Spenden zu verschleiern, ein berechtigtes Interesse anzunehmen.“ Es sei „eine – wahre – Tatsachenbehauptung mit wertenden Anteilen, die die Klägerin hinzunehmen hat.“

Auch der Begriff „Strafzahlung“ sei eine „wahre Tatsachenbehautpung”, denn „nach Sinn und Zweck handelt es sich hierbei jedoch um eine Sanktion, ausgelöst durch einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Der Begriff einer Strafzahlung wird vom Durchschnittsempfänger auch mit einer Sanktion für ein Fehlverhalten assoziiert.“

Der Bericht über die Hausdurchsuchung sei eine „wahre Tatsachenbehauptung“, denn diese habe „nachweislich“ stattgefunden, und die AfD „war jedenfalls aus Sicht des maßgeblichen Durchschnittslesers Nutznießerin der Wahlkampfspenden“.

Zudem darf weiterhin geschrieben werden, dass die AfD von der Bundestagsverwaltung gezwungen wurde, die Spender offenzulegen. Auch das sei eine „wahre Tatsachenbehauptung“: „Die Klägerin gibt damit zu erkennen, dass sie die Angaben nicht etwa nur aus Gründen der Transparenz und des Aufklärungswillens gegenüber der Bundestagsverwaltung mitteilt, sondern dass sie durchaus aufgrund der Sanktionsdrohung einem ‘inneren Zwang’ gefolgt ist“, schreiben die Richter.

Ob die AfD gegen das Urteil vorgeht, ist noch nicht bekannt.

Recherchen für die Gesellschaft
Journalismus kann der Startpunkt von Veränderungen sein. Informierte Bürgerinnen und Bürger debattieren konstruktiv und lösen auf demokratischem Weg konkrete Probleme. Ob Steuerbetrug, sexueller Missbrauch oder illegale Parteienfinanzierung – erst wenn Missstände ans Licht kommen, können sie beseitigt werden. Das erreichen wir mit unseren Recherchen: Wir enthüllen bisher verborgene Skandale und thematisieren bislang nicht wahrgenommene Realitäten.

CORRECTIV ist das erste spendenfinanzierte Recherchezentrum in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnetes Medium stehen wir für investigativen Journalismus. Wir lösen öffentliche Debatten aus, beteiligen Bürgerinnen und Bürger an unseren Recherchen und fördern Medienkompetenz mit unseren Bildungsprogrammen.

Sie lesen CORRECTIV ohne Werbung und beschränkende Paywall. Als Non-Profit-Organisation sind wir überzeugt, dass unabhängiger Journalismus nicht ausschließlich hinter Bezahlschranken zugänglich sein sollte. Stattdessen vertrauen wir auf die Unterstützung von Spenderinnen und Spendern, die unsere aufwendigen Recherchen ermöglichen. Leisten auch Sie einen Beitrag und unterstützen Sie unabhängigen Journalismus mit einer Spende!
[close]
https://correctiv.org/in-eigener-sache/2020/11/24/gericht-bestaetigt-correctiv-recherchen-zur-afd-spendenaffaere/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3276 am: 24. November 2020, 15:31:36 »
Anfragen der afd gehen ja traditionell eher nach hinten los.

Sie wollte es wissen. Jetzt weiß sie es:





🤷‍♂️
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3277 am: 25. November 2020, 17:51:08 »
Die medizinischen Koniferen der afd ...    :facepalm:



Zitat
AfD Studie Maskenpflicht
Faktencheck: Bayerns AfD-Fraktion interpretiert Masken-Studie falsch

Die bayerische AfD-Fraktion liest aus einer dänischen Studie heraus, Masken zu tragen sei gegen Corona nutzlos.

Sie verbreitet ihre Interpretation über Facebook.

Doch dass Masken nichts bringen, geht aus der Studie keineswegs hervor.
25.11.2020, 10:23 Uhr
Spoiler
München. Die bayerische AfD-Fraktion hat den Nutzen von Masken in der Corona-Pandemie bestritten und sich dabei auf eine Studie aus Dänemark bezogen. Die zitierten Forscher sehen das aber ganz anders.

Behauptung: „Bahnbrechende dänische Studie: Masken sind gegen Corona nutzlos“, heißt es am Montag in einem Facebook-Post der AfD-Fraktion.

Bewertung: Falsch.

Fakten: Die dänischen Forscher untersuchten lediglich, inwieweit Masken die Träger selbst schützen - und nicht, wie sich eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Kontaktpersonen auswirkt. Auf diesen wichtigen Unterschied macht die AfD-Fraktion nicht aufmerksam.

Für die am 18. November veröffentlichte Studie wurden im Frühjahr einige Tausend Probanden in Dänemark in etwa zwei gleich große Gruppen geteilt. Über vier Wochen sollten die einen, wenn sie das Haus verließen, eine chirurgische Maske tragen, die anderen keine.

Seinerzeit war es in dem EU-Land unüblich, Mund-Nasen-Bedeckungen unter freiem Himmel zu tragen - so, „dass die Studienteilnehmer überwiegend Menschen ohne Maske begegneten“, heißt es in dem Papier.

Bei dem Experiment infizierten sich mit dem Coronavirus 1,8 Prozent derjenigen, die die Maske trugen; 2,1 Prozent waren es in der Gruppe, die sie nicht aufsetzte. Die dänischen Forscher hatten eigentlich damit gerechnet, dass ein Mundschutz das Infektionsrisiko halbieren würde.

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25.11.2020, 10:23 Uhr


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München. Die bayerische AfD-Fraktion hat den Nutzen von Masken in der Corona-Pandemie bestritten und sich dabei auf eine Studie aus Dänemark bezogen. Die zitierten Forscher sehen das aber ganz anders.

Behauptung: „Bahnbrechende dänische Studie: Masken sind gegen Corona nutzlos“, heißt es am Montag in einem Facebook-Post der AfD-Fraktion.

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Fakten: Die dänischen Forscher untersuchten lediglich, inwieweit Masken die Träger selbst schützen - und nicht, wie sich eine Mund-Nasen-Bedeckung auf Kontaktpersonen auswirkt. Auf diesen wichtigen Unterschied macht die AfD-Fraktion nicht aufmerksam.

Für die am 18. November veröffentlichte Studie wurden im Frühjahr einige Tausend Probanden in Dänemark in etwa zwei gleich große Gruppen geteilt. Über vier Wochen sollten die einen, wenn sie das Haus verließen, eine chirurgische Maske tragen, die anderen keine.

Seinerzeit war es in dem EU-Land unüblich, Mund-Nasen-Bedeckungen unter freiem Himmel zu tragen - so, „dass die Studienteilnehmer überwiegend Menschen ohne Maske begegneten“, heißt es in dem Papier.

Bei dem Experiment infizierten sich mit dem Coronavirus 1,8 Prozent derjenigen, die die Maske trugen; 2,1 Prozent waren es in der Gruppe, die sie nicht aufsetzte. Die dänischen Forscher hatten eigentlich damit gerechnet, dass ein Mundschutz das Infektionsrisiko halbieren würde.


Das konnte nicht bestätigt werden. Vielmehr habe es keinen statistisch signifikanten Unterschied in der Infektionsrate zwischen beiden Gruppen gegeben.

In sozialen Medien erhielt die Studie daher massive Aufmerksamkeit. Häufig wurde sie als Beweis für die Nutzlosigkeit von Masken bei der Bekämpfung der Pandemie herangezogen. Doch solch einer Auslegung widersprechen sogar die Autoren: Die Ergebnisse könnten nicht dazu verwendet werden, „die weit verbreitete Verwendung von Masken (...) als wirksames Mittel zur Reduzierung von Sars-CoV-2-Infektionen in Frage zu stellen“, heißt es in ihrer Pressemitteilung - unter anderem weil die Wirkung auf Kontaktpersonen nicht untersucht wurde.

Die US-Gesundheitsbehörde CDC und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kommen in ihren Auswertungen zahlreicher wissenschaftlicher Studien über dieses Thema zu dem Schluss: Eine Maske schütze nicht nur andere vor Ansteckung, sondern womöglich sogar die Träger.

Mund-Nasen-Bedeckungen könnten künftige Lockdowns vermeiden, so die CDC - insbesondere in Kombination mit Abstand halten, Hygieneregeln und Belüftung. Auch die WHO fordert, neben dem Maskentragen weitere Maßnahmen gegen eine Virenübertragung zu ergreifen.

RND/dpa
[close]
https://www.rnd.de/politik/afd-in-bayern-fraktion-interpretiert-masken-studie-falsch-und-verbreitet-auf-facebook-masken-seien-gegen-corona-nutzlos-DEO4HFJFAWBQEC7URDBA4X47NE.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3278 am: 25. November 2020, 18:41:51 »
Hamburg wird also wohl nie eine "nazifreie Zone" werden. Zumindest derartige Plakate mag man da nicht wirklich... ::)
Spoiler
Direkt vor der AfD-Zentrale Plakat wirbt für „Hamburg wird nazifrei”

    25.11.20, 18:08 Uhr

Auf den ersten Blick sieht die Werbung aus, als hätte sie die Stadt Hamburg selbst aufhängen lassen: „Hamburg wird nazifrei“ steht auf dem Plakat, das an einer Bushaltestelle in direkter Nähe zur Hamburger AfD-Zentrale aufgehängt wurde.

Auf den zweiten Blick wird aber klar: Die deutliche Botschaft stammt nicht von offiziellen Stellen, die Stadt heißt schließlich „Hamburg“ und nicht „Hambuhrg“. Immer wieder war es in der Vergangenheit in der Stadt zu sogenannten „Adbusting-Aktionen“ gekommen.

„Es handelt sich hierbei um eine illegale Plakatierung. Insgesamt haben wir an zwei Standorten dieses Plakat gefunden“, so ein Sprecher der Werbetafel-Firma JCDecaux zur MOPO.

Wer steckt hinter der Plakat-Aktion in Hamburg?

Doch wer steckt hinter der Aktion, die propagiert, dass Hamburg die erste nazifreie Stadt in Deutschland werde inklusive Ausschluss der AfD aus der Hamburgischen Bürgerschaft?

Es ist „Bustie the Crew“, die bereits kritische Plakate zur Bundeswehr oder auch gegen den Schlagermove aufgehängt hatte. Die Motivation dieses Mal? „Wir machen uns Sorgen über die Aufhetzungen und Demokratie-Zersetzungen der AfD und ihren Verbündeten in Reichsbürger*innenkreisen, waffenentwendenden Netzwerken in der Bundeswehr und dem Umfeld in dem krude, antisemitische Verschwörungsideologien verbreitet werden. Es wird immer deutlicher, wie die AfD und rechte Ideolog*innen die Menschen mit falschen, menschenverachtenden Äußerungen aufhetzen, mit dem Ziel, unsere Gesellschaft zu spalten und die Demokratie zu zersetzen“, sagten sie der MOPO. Als Bürger sei es ihre Pflicht, gegen demokratiezersetzende Tendenzen anzugehen.

Die Plakate wurden mittlerweile wieder entfernt. (mp)
[close]
https://www.mopo.de/hamburg/direkt-vor-der-afd-zentrale-plakat-wirbt-fuer--hamburg-wird-nazifrei--37663088
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3279 am: 26. November 2020, 09:35:14 »
Immer diese Internet-Petzportale ...!   ;D


Zitat
Forderung nach persönlichen Konsequenzen

Gemeinderat Prien verurteilt Holocaust-Leugnung durch Sepp Schuster (AfD)

vor 31 Minuten aktualisiert: 26.11.202009:14

Der Marktgemeinderat hat sich einstimmig von der Holocaust-Leugnung durch sein Mitglied Sepp Schuster (AfD) distanziert. Grüne und SPD forderten Schuster zum Rücktritt auf. Der AfD-Vertreter, der wegen Corona-Quarantäne nicht an der Sitzung teilnahm, wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück.
Spoiler
Prien – „Ungeheuerlich“, widerlich“, desaströs und beschämend“: Der Marktgemeinderat hat sich geschlossen von der Holocaust-Leugnung in einem Facebook-Post durch AfD-Rat Sepp Schuster distanziert. In einem einstimmigen Beschluss forderten ihn alle 24 übrigen Mandatsträger zudem auf, „über seine Rolle im Gremium nachzudenken und persönlich die Konsequenzen zu ziehen“. Schuster hat die Vorwürfe am Tag nach der Sitzung über seinen Anwalt zurückgewiesen und der Leugnung des Holocaust widersprochen.

„AfD Watch“ informierte Gemeinderäte
Schuster hatte Anfang November einen Facebook-Post geteilt, in dem der Holocaust im Zweiten Weltkrieg geleugnet wird. Unter anderem hieß es auf der Internetseite, die Schuster geteilt hatte: „Die Zionisten hatten schon seit 1942 immer wieder in der Welt Propaganda gemacht, in deutschen Konzentrationslagern würden Juden ‚vergast‘. Nun war das aber alles eine große Lüge, denn die deutschen Konzentrationslager standen unter der Kontrolle des Roten Kreuzes und gleichzeitig unter der Kontrolle der Zionisten, die sich überall frei bewegen durften!“

Die Initiative AfD Watch Rosenheim, deren Mitglieder namentlich nicht bekannt sind, hatte Schusters Aktivitäten in einer Presseinformation am 6. November einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und diese auch an die meisten Priener Marktgemeinderäte verschickt.

Lesen Sie auch:

Priener AfD-Gemeinderat Sepp Schuster ein Volksverhetzer? (OVB-Plus Artikel)

Inzwischen ermittelt der Staatsschutz der Kripo Rosenheim wegen Volksverhetzung. Als Schuster von Grünen-Gemeinderat Leonhard Hinterholzer per Mail kontaktiert und zum Rücktritt aufgefordert wurde, veröffentlichte Schuster er ein Video auf Instagram, in dem er unter anderem sagte, es sei absurd, ihn als Antisemiten darzustellen. Er distanzierte sich allerdings nicht von der Internetseite, die er geteilt hatte. Das Video und alle anderen relevanten Posts sind inzwischen gelöscht.

Bürgermeister Friedrich nannte Schusters Facebook-Post in der Sitzung „ungeheuerlich“ und „widerlich“ und erinnerte an den Eid, die Gesetzte zu achten, den alle Marktgemeinderäte beim Amtsantritt leisten. „In unseren Reihen darf kein Platz sein für Antisemitismus, für die Leugnung des Holocausts, für Ausgrenzung jeder Art“, sagte das Gemeindeoberhaupt.

Fraktionssprecher verurteilen Schusters Vorgehen
Alle Sprecher der Fraktionen verurteilten in ihren Stellungnahmen Schusters Vorgehen. Annette Resch (CSU) merkte an: „Wir stören uns schon lange daran, dass er nicht zur Mitarbeit bereit ist, aber dann im Nachhinein im Netz Kritik übt“.

Dr. Simone Hoffmann-Kuhnt forderte für die Grünen offen Schusters Rücktritt vom kommunalpolitischen Mandat. Gerade die heutige Zeit brauche „echte Demokraten. Was wir nicht brauchen, sind Verharmlosung, Verleugnung und Lüge aus der untersten Kellerschublade“. Schuster sei „ungeeignet, die Interessen unserer Bürger zu vertreten“. Sein Verhalten nannte Hoffmann-Kuhnt „desaströs und beschämend“.

Peter Fischer (ÜWG), Johannes Seeliger (Bürger für Prien) und Michael Voggenauer für die Fraktion Freie Wähler/Freie Priener distanzierten sich ebenfalls ausdrücklich von Schusters Verhalten.

Gabriele Schelhas (SPD) erinnerte daran, dass Schuster im Kommunalwahlkampf explizit hervorgehoben habe, dass er kein Nazi sein. Kaum ein halbes Jahr später sehe man, dass es „vielleicht anders“ ist. Schuster selbst, der an der Diskussion als Betroffener nicht hätte teilnehmen dürfen, fehlte in der Sitzung. Er hatte sich wegen eines Corona-Kontakts in seinem Umfeld in häusliche Quarantäne begeben und sich beim Bürgermeister entschuldigt.

Anwalt: „Herr Schuster leugnet nicht den Holocaust“
Auf eine schriftliche Anfrage der Chiemgau-Zeitung reagierte sein Anwalt Werner Heim aus Aßling: „Wer Herrn Schuster kennt, weiß, dass er sich stets zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und keine völkische, volksverhetzende, rechtsradikale oder antisemitische Meinung vertrat oder vertritt. Herr Schuster kennt die verabscheuungswürdigen Fakten der deutschen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus und des Holocaust und ist sich der bis heute andauernden Verantwortung des deutschen Volkes diesbezüglich bewusst. Herr Schuster leugnet daher weder den Holocaust, noch teilt er inhaltlich Meinungen, die diesen leugnen oder relativieren. Jede diesbezügliche Anschuldigung anderer Marktgemeinderäte weist Herr Schuster daher strikt von sich.“

Und weiter: „Dass durch das Teilen eines Facebook-Artikels nun ein gänzlich anderer Eindruck von seiner politischen Haltung und Meinung entstanden ist, bedauert Herr Schuster außerordentlich und wird selbstverständlich an der klärenden Aufarbeitung dieses Vorgangs nach besten Kräften mitwirken.“

Schuster selbst will sich derzeit auf Anraten seines Anwalts und wegen einer gegen ihn erstatteten Strafanzeige nicht weiter äußern. Wer die Anzeige erstattet hat, ist unklar.

AfD-Kreisverband lädt Schuster vor
Andreas Winhart ist Kreisvorsitzender der AfD in Rosenheim und rückt von Sepp Schusters Facebook-Beitrag ab. „Der AfD-Kreisverband Rosenheim distanziert sich immer von Holocaustleugnung und anderem nationalsozialistischem Gedankengut.“ Diese Positionen sind laut Winhart mit den Grundsätzen der AfD als Rechtsstaatspartei, welche sich ohne Ausnahme zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, nicht vereinbar.

Der Kreisverband möchte sich gegenüber unserer Zeitung allerdings nicht zum Sachverhalt äußern. Der Kreisvorsitzende betont jedoch, dass Schuster zur kommenden Kreisvorstandssitzung vorgeladen sei, um den Sachverhalt zu beraten. Wann diese stattfindet, sei coronabedingt im Moment offen.

Charlotte Knobloch: „Grenzüberschreitung typisch für die AfD“
Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, bezeichnet Sepp Schusters Aktion als Grenzüberschreitung, die typisch für die AfD ist: „Der Fall des Sepp Schuster aus Prien, der erst Holocaustleugnung auf Facebook postete dann, nach Gegenwind, wieder löschte, ist das beste Beispiel für dieses Vorgehen, das die Öffentlichkeit auf lange Sicht abstumpfen lassen soll.“

Eine Schlüsselrolle nehme dabei die AfD ein. „Dem offenen Tabubruch folgt dabei stets eine pflichtschuldige und halbherzige Distanzierung“, so Knoblock. Insbesondere in Sozialen Medien sei ein immer offenerer und zunehmend enthemmter Judenhass zu erleben.
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https://www.chiemgau24.de/chiemgau/chiemsee/prien-am-chiemsee-ort46683/gemeinderat-prien-verurteilt-holocaust-leugnung-afd-ratsmitglied-sepp-schuster-90112325.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3280 am: 26. November 2020, 09:43:40 »
Auch ohne Kalbitz bleibt die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg stramm rechts.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/spuren-zu-spreelichtern-und-afd-verfassungsschutz-vermutet-verbotenes-neonazi-netzwerk-hinter-sarg-aufmarsch/26658952.html

Spoiler
Zitat
Spuren zu „Spreelichtern“ und AfD
Verfassungsschutz vermutet verbotenes Neonazi-Netzwerk hinter Sarg-Aufmarsch

Ein Anti-Corona-Protest in Cottbus beschäftigt die Sicherheitsbehörden. Spuren führen in den Landtag, zu den „Spreelichtern“ und „Zukunft Heimat“.

Barbara Domke fühlte sich an eine Zeit erinnert, als Männer in schwarzen Gewändern und mit Masken durch die Städte zogen und den Volkstod propagierten. Die Cottbuser Grünen-Politikerin twitterte: „Sind die Spreelichter zurück?“

Gemeint ist ein Neonazi-Netzwerk, auch bekannt als „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“, 2012 vom Innenministerium in Potsdam verboten wegen „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ und „aktiv-kämpferischen Vorgehens gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“.

Es war am Sonnabend, 14. November. Rund zwei Dutzend Personen in schwarzen Mänteln liefen durch die Innenstadt von Cottbus, Hochburg der rechten Szene im Land.

Die Polizei teilte später mit: „Kurz nach 14 Uhr durchquerte eine schwarz gekleidete Personengruppe die Spremberger Straße, die einen Sarg mit der Aufschrift ,Bringt die Toten raus‘ bei sich trug.“

Die Polizisten schrieben eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Es war angeblich ein Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Doch der Brandenburger Verfassungsschutz sieht auch Hinweise auf Verbindungen zu den „Spreelichtern“. Und noch mehr: Die Spuren führen bis in den Landtag – in die AfD-Fraktion. Es war auch mehr als ein Aufmarsch, sondern die Inszenierung für einen Film, mit Anleihen bei einem verbotenen Neonazi- Netzwerk.

Um die Corona-Maßnahmen geht es dabei aus Sicht des Verfassungsschutzes ohnehin nicht. „Das Ziel der Akteure ist, den demokratischen Rechtsstaat zu delegitimieren, die Entgrenzung des Rechtsextremismus voranzutreiben und die Verschmelzung der Cottbusser Mischszene weiter zu forcieren“, hieß es auf Tagesspiegel-Anfrage.

Klare Bezüge zu rechtsextremistischem Verein "Zukunft Heimat"

Zu sehen sind auf dem Video die schwarz gekleideten Personen, dazu der Sarg, zu hören ist dumpfes Marschieren. Ein verzerrte Stimme stellt die Corona- Schutzmaßnahmen als Ausdruck eines Überwachungsstaats dar, die Namen von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), von Charité-Virologe Christian Drosten und der Bundeskanzlerin fallen: „Erschießt die Maskenverweigerer, Merkel erhöre uns.“

Nach Angaben des Innenministeriums bestehen bei einigen Teilnehmern Bezüge zum Verein „Zukunft Heimat“, der in Südbrandenburg gegen Flüchtlinge demonstriert und seit Jahresbeginn vom Verfassungsschutz beobachtet und als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.

Der ehemalige Kopf der Spreelichter, Marcel F., zieht nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes im Hintergrund beim Verein die Strippen. Dessen Chef Christoph Berndt ist zugleich Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag.

Auch deshalb wird die Landespartei vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Auch ein Vertreter aus dem Bereich des Magazins „Compact“ war dabei, es ist ebenso ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Vertreter der örtlichen AfD wurden ebenso gesehen.

Zwar gab es auch in anderen Städten außerhalb Brandenburgs ähnliche Aktionen. Doch der Verfassungsschutz sieht im Cottbuser Fall eine Besonderheit: die Inszenierung und die Qualität der Videoproduktion.

Optische Inszenierung wie bei den Spreelichtern

Die „Art der Durchführung, optische Inszenierung, semiprofessionelle Beschaffenheit des Videos und mediale Begleitung“ seien Indizien für mögliche „Verbindungen zur verbotenen ,Widerstandsbewegung in Südbrandenburg‘“, erklärte ein Sprecher des Innenministerium dem Tagesspiegel.

Die Macher der Aktion könnten nicht nur „von der neonationalsozialistischen Propagandatätigkeit“ der „Spreelichter“ inspiriert worden sein, es seien überdies auch „personelle Überschneidungen“ möglich.

Einer der Ersten, die das Video verbreiteten, war der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Freiherr von Lützow. Er postete es bei Facebook. Nach dem bislang vorliegenden Bildmaterial war ein Mann an der Produktion des Videos beteiligt, der auch AfD-Fraktionschef Berndt bei der Corona-Demo in Berlin in der vergangenen Woche mit Kamera begleitet hat.

Es ist Paul M., einst trat er als Aktivist der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ in Erscheinung, der Verfassungsschutzbericht führt ihn als „Paul“ und „Bartender IB“ in der Liste rechtsextremistischer Liedermacher.

Er arbeitet offenbar wieder für die AfD-Fraktion im Landtag. Jedenfalls soll er dies nach Tagesspiegel-Informationen angegeben haben, um auf die Pressetribüne im Plenarsaal zu kommen. Zuvor hatte er sich dafür als Journalist anmeldet, doch wegen fehlender Nachweise wollte der Landtag das nicht mehr akzeptieren.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3281 am: 26. November 2020, 09:51:42 »
Den Fraktionsvorsitzenden der AfD im Landtag Christoph Bernd hat der brandenburgische Verfassungsschutzchef schon als "erwiesenen Rechtextremisten" bezeichnet.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3282 am: 26. November 2020, 10:04:25 »
Immer diese Internet-Petzportale ...!   ;D


Zitat
Forderung nach persönlichen Konsequenzen

Gemeinderat Prien verurteilt Holocaust-Leugnung durch Sepp Schuster (AfD)

vor 31 Minuten aktualisiert: 26.11.202009:14

Der Marktgemeinderat hat sich einstimmig von der Holocaust-Leugnung durch sein Mitglied Sepp Schuster (AfD) distanziert. Grüne und SPD forderten Schuster zum Rücktritt auf. Der AfD-Vertreter, der wegen Corona-Quarantäne nicht an der Sitzung teilnahm, wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück.
Spoiler
Prien – „Ungeheuerlich“, widerlich“, desaströs und beschämend“: Der Marktgemeinderat hat sich geschlossen von der Holocaust-Leugnung in einem Facebook-Post durch AfD-Rat Sepp Schuster distanziert. In einem einstimmigen Beschluss forderten ihn alle 24 übrigen Mandatsträger zudem auf, „über seine Rolle im Gremium nachzudenken und persönlich die Konsequenzen zu ziehen“. Schuster hat die Vorwürfe am Tag nach der Sitzung über seinen Anwalt zurückgewiesen und der Leugnung des Holocaust widersprochen.

„AfD Watch“ informierte Gemeinderäte
Schuster hatte Anfang November einen Facebook-Post geteilt, in dem der Holocaust im Zweiten Weltkrieg geleugnet wird. Unter anderem hieß es auf der Internetseite, die Schuster geteilt hatte: „Die Zionisten hatten schon seit 1942 immer wieder in der Welt Propaganda gemacht, in deutschen Konzentrationslagern würden Juden ‚vergast‘. Nun war das aber alles eine große Lüge, denn die deutschen Konzentrationslager standen unter der Kontrolle des Roten Kreuzes und gleichzeitig unter der Kontrolle der Zionisten, die sich überall frei bewegen durften!“

Die Initiative AfD Watch Rosenheim, deren Mitglieder namentlich nicht bekannt sind, hatte Schusters Aktivitäten in einer Presseinformation am 6. November einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht und diese auch an die meisten Priener Marktgemeinderäte verschickt.

Lesen Sie auch:

Priener AfD-Gemeinderat Sepp Schuster ein Volksverhetzer? (OVB-Plus Artikel)

Inzwischen ermittelt der Staatsschutz der Kripo Rosenheim wegen Volksverhetzung. Als Schuster von Grünen-Gemeinderat Leonhard Hinterholzer per Mail kontaktiert und zum Rücktritt aufgefordert wurde, veröffentlichte Schuster er ein Video auf Instagram, in dem er unter anderem sagte, es sei absurd, ihn als Antisemiten darzustellen. Er distanzierte sich allerdings nicht von der Internetseite, die er geteilt hatte. Das Video und alle anderen relevanten Posts sind inzwischen gelöscht.

Bürgermeister Friedrich nannte Schusters Facebook-Post in der Sitzung „ungeheuerlich“ und „widerlich“ und erinnerte an den Eid, die Gesetzte zu achten, den alle Marktgemeinderäte beim Amtsantritt leisten. „In unseren Reihen darf kein Platz sein für Antisemitismus, für die Leugnung des Holocausts, für Ausgrenzung jeder Art“, sagte das Gemeindeoberhaupt.

Fraktionssprecher verurteilen Schusters Vorgehen
Alle Sprecher der Fraktionen verurteilten in ihren Stellungnahmen Schusters Vorgehen. Annette Resch (CSU) merkte an: „Wir stören uns schon lange daran, dass er nicht zur Mitarbeit bereit ist, aber dann im Nachhinein im Netz Kritik übt“.

Dr. Simone Hoffmann-Kuhnt forderte für die Grünen offen Schusters Rücktritt vom kommunalpolitischen Mandat. Gerade die heutige Zeit brauche „echte Demokraten. Was wir nicht brauchen, sind Verharmlosung, Verleugnung und Lüge aus der untersten Kellerschublade“. Schuster sei „ungeeignet, die Interessen unserer Bürger zu vertreten“. Sein Verhalten nannte Hoffmann-Kuhnt „desaströs und beschämend“.

Peter Fischer (ÜWG), Johannes Seeliger (Bürger für Prien) und Michael Voggenauer für die Fraktion Freie Wähler/Freie Priener distanzierten sich ebenfalls ausdrücklich von Schusters Verhalten.

Gabriele Schelhas (SPD) erinnerte daran, dass Schuster im Kommunalwahlkampf explizit hervorgehoben habe, dass er kein Nazi sein. Kaum ein halbes Jahr später sehe man, dass es „vielleicht anders“ ist. Schuster selbst, der an der Diskussion als Betroffener nicht hätte teilnehmen dürfen, fehlte in der Sitzung. Er hatte sich wegen eines Corona-Kontakts in seinem Umfeld in häusliche Quarantäne begeben und sich beim Bürgermeister entschuldigt.

Anwalt: „Herr Schuster leugnet nicht den Holocaust“
Auf eine schriftliche Anfrage der Chiemgau-Zeitung reagierte sein Anwalt Werner Heim aus Aßling: „Wer Herrn Schuster kennt, weiß, dass er sich stets zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und keine völkische, volksverhetzende, rechtsradikale oder antisemitische Meinung vertrat oder vertritt. Herr Schuster kennt die verabscheuungswürdigen Fakten der deutschen Geschichte zur Zeit des Nationalsozialismus und des Holocaust und ist sich der bis heute andauernden Verantwortung des deutschen Volkes diesbezüglich bewusst. Herr Schuster leugnet daher weder den Holocaust, noch teilt er inhaltlich Meinungen, die diesen leugnen oder relativieren. Jede diesbezügliche Anschuldigung anderer Marktgemeinderäte weist Herr Schuster daher strikt von sich.“

Und weiter: „Dass durch das Teilen eines Facebook-Artikels nun ein gänzlich anderer Eindruck von seiner politischen Haltung und Meinung entstanden ist, bedauert Herr Schuster außerordentlich und wird selbstverständlich an der klärenden Aufarbeitung dieses Vorgangs nach besten Kräften mitwirken.“

Schuster selbst will sich derzeit auf Anraten seines Anwalts und wegen einer gegen ihn erstatteten Strafanzeige nicht weiter äußern. Wer die Anzeige erstattet hat, ist unklar.

AfD-Kreisverband lädt Schuster vor
Andreas Winhart ist Kreisvorsitzender der AfD in Rosenheim und rückt von Sepp Schusters Facebook-Beitrag ab. „Der AfD-Kreisverband Rosenheim distanziert sich immer von Holocaustleugnung und anderem nationalsozialistischem Gedankengut.“ Diese Positionen sind laut Winhart mit den Grundsätzen der AfD als Rechtsstaatspartei, welche sich ohne Ausnahme zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt, nicht vereinbar.

Der Kreisverband möchte sich gegenüber unserer Zeitung allerdings nicht zum Sachverhalt äußern. Der Kreisvorsitzende betont jedoch, dass Schuster zur kommenden Kreisvorstandssitzung vorgeladen sei, um den Sachverhalt zu beraten. Wann diese stattfindet, sei coronabedingt im Moment offen.

Charlotte Knobloch: „Grenzüberschreitung typisch für die AfD“
Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, bezeichnet Sepp Schusters Aktion als Grenzüberschreitung, die typisch für die AfD ist: „Der Fall des Sepp Schuster aus Prien, der erst Holocaustleugnung auf Facebook postete dann, nach Gegenwind, wieder löschte, ist das beste Beispiel für dieses Vorgehen, das die Öffentlichkeit auf lange Sicht abstumpfen lassen soll.“

Eine Schlüsselrolle nehme dabei die AfD ein. „Dem offenen Tabubruch folgt dabei stets eine pflichtschuldige und halbherzige Distanzierung“, so Knoblock. Insbesondere in Sozialen Medien sei ein immer offenerer und zunehmend enthemmter Judenhass zu erleben.
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https://www.chiemgau24.de/chiemgau/chiemsee/prien-am-chiemsee-ort46683/gemeinderat-prien-verurteilt-holocaust-leugnung-afd-ratsmitglied-sepp-schuster-90112325.html

Mich interessiert da ja immer wer/was diese Anwälte sind. Werner Heim ist wohl so etwas wie der "Haus- und Hof-Anwalt" der Afd, sitzt auch im Vorstand des DRK und ist Anwalt für eine Bank.
https://www.bereitschaften.brk-muenchen.de/uploads/media/vorstand2013_praesentation_gekuerzt_042013.pdf

Sein Bild bei der Anwaltsauskunft
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/werner-heim-wg2lq?pdf=18

Da wundert einen überhaupt nichts mehr.  ::)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3283 am: 26. November 2020, 17:23:47 »
Ach ja, die "aufrechten, gesetzestreuen Thoitschen" von der AfD. Da muss man als MdB natürlich "das Volk" dazu aufrufen, den "linksgrünjüdischrotversifften" Politikern (oder AfD-Kritikern) mal "ordentlich Druck" zu machen.

Da filmt man dann auch Mitarbeiter anderer Fraktionen und stellt dies online, oder verfasst "Musterbriefe" bzw. stiftet zu Massen-emails an. Aber halt....natürlich waren das irgendwelche Phantome oder so. Eventuell auch ein Mausrutscher... ::)

Spoiler
Johannes Huber
AfD-Bundestagsabgeordneter mobilisierte in verfassungsfeindlicher Telegram-Gruppe

In der Telegram-Gruppe von Attila Hildmann rief der AfD-Politiker Johannes Huber seit Juni wiederholt dazu auf, politische Gegner:innen zu kontaktieren, um diesen „Druck“ zu machen. Sicherheitsbehörden bezeichnen das Umfeld, in dem er mobilisierte, als verfassungsfeindlich. Im Bundestag droht Huber zudem Ärger, weil er Gespräche mit Mitarbeitern anderer Abgeordneter filmen ließ.
26.11.2020 um 10:29 Uhr - Daniel Laufer - in Demokratie - keine Ergänzungen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Johannes Huber war über Monate hinweg in der Telegram-Gruppe des Verschwörungsideologen Attila Hildmann aktiv, die Sicherheitsbehörden für verfassungsfeindlich halten. In diesem Umfeld rief er wiederholt dazu auf, politische Gegner:innen zu kontaktieren, um „Druck“ auszuüben, wie er schrieb. Das zeigen Recherchen von netzpolitik.org. Nun versucht offenbar jemand, Hubers Spuren dort zu verwischen. Der Ältestenrat befasst sich zudem mit einem zweiten Vorgang, in den der Politiker ebenfalls verwickelt ist: Es besteht der Verdacht, dass er Mitarbeiter anderer Fraktionen ohne deren Einverständnis filmen ließ.

„Liebe Mitstreiter“, lautet die Ansprache, als ein Nutzer Ende Oktober eine Datei mit dem Namen „Brandbrief an die Regierungsfraktionen.docx“ in Hildmanns Telegram-Gruppe „Freiheits-Chat“ postet. Die Datei enthält ein Musterschreiben, in dem die Aufhebung der „Epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gefordert wird. Behauptet wird unter anderem, das Coronavirus stelle keine Gefahr für das Gesundheitssystem dar, und das, obwohl Mediziner:innen am selben Tag vor Engpässen auf deutschen Intensivstationen warnen.

Der „Brandbrief“ ist ein Word-Dokument – damit jeder auch seine eigenen Ideen einarbeiten könne, so der Verfasser der Nachricht. Er hat eine Liste mit E-Mail-Adressen von Bundestagsabgeordneten verlinkt. „Haut rein“, schreibt er, „VG Johannes“.

Metadaten zufolge stammt diese Datei geradewegs aus dem Büro des Bundestagsabgeordneten Johannes Huber. Der Name seines persönlichen Referenten ist als Ersteller gelistet, ein Computerbenutzer mit der Kennung „Huber Johannes MdB-Intern“ soll das Word-Dokument bearbeitet haben. Auch das Telegram-Konto, von dem die Chatnachricht stammt, hat den Benutzernamen Johannes Huber, das Profilbild zeigt den Politiker.

Es ist technisch möglich, solche Angaben zu fälschen. Um sicherzugehen, dass es sich um den Bundestagsabgeordneten handelt, rufen wir das Telegram-Konto über die Telefon-Funktion der App an. Wir erkennen ihn gleich an der Stimme und der oberbayerischen Dialektfärbung. Er nimmt persönlich ab.

Aber Johannes Huber sagt: „Ich bin kein Mitglied dieser Gruppe.“

Auf Telegram hat jeder Nutzer einen Namen, den er beliebig oft ändern kann, zugleich aber auch eine Identifikationsnummer (ID), die einmal vergeben wird und dann immer gleich bleibt. Anhand dieser lässt sich in Chatprotokollen eindeutig nachvollziehen, welcher Nutzer welche Nachricht verfasst hat. Die ID des Telegram-Kontos, über das wir mit dem AfD-Politiker telefonieren, lautet 4660155666. Seit mehr als einem halben Jahr erscheinen immer wieder dieser ID zuordenbare Chatnachrichten in der Telegram-Gruppe von Hildmann.

Aber Johannes Huber sagt: „Das kann ich nicht bestätigen.“

Immerhin: Der AfD-Politiker streitet das auch nicht ab. Und er will sich lieber schriftlich zu dem Thema äußern. Am Mittwochabend erhalten wir von ihm eine E-Mail, abgeschickt von seiner Bundestagsadresse. Der Absender heißt „Huber Johannes MdB-Intern“, genau wie schon der Bearbeiter des Word-Dokuments mit dem „Brandbrief“. Auf Telegram hat er uns zu diesem Zeitpunkt bereits blockiert. Unsere sechs Fragen zu Attila Hildmann und dessen Telegram-Gruppe würdigt er mit einem Satz.

Aber Johannes Huber schreibt: „In dieser Telegram-Gruppe bin ich kein Mitglied.“

Eine Auswertung der Chatprotokolle ergibt, dass der Nutzer mit der ID 4660155666 in der Vergangenheit viermal Hildmanns Telegram-Gruppe beigetreten ist, sie also wohl mindestens dreimal bereits verlassen hatte und dann doch zurückkehrte. Möglich also, dass der Bundestagsabgeordnete kürzlich zum vierten Mal ausgetreten ist.
Die letzte Chatnachricht ist von Mitte November

Nach Recherchen von netzpolitik.org war Huber dort aber vergangene Woche noch aktiv, als er im Vorfeld der Abstimmung über das dritte Be­völ­ke­rungs­schutz­gesetz den Link zu einer Video-Botschaft auf seiner Facebook-Seite teilte. „Kurzer Zwischenbericht nach den heutigen Ausschüssen“, schrieb Huber dazu in Hildmanns Telegram-Gruppe.
Huber bislang letzte Nachricht

Andere Spuren, die er dort hinterlassen hat, wurden gelöscht – vielleicht durch einen Moderator oder durch Huber selbst. Die Nachricht mit dem „Brandbrief“ war bereits Stunden nach ihrem Erscheinen entfernt. Am Tag nach unserer Anfrage an den Bundestagsabgeordneten verschwindet auch eine Nachricht, die er am 8. November in die Telegram-Gruppe gepostet hat.

Damals bat er Hildmanns Gefolgschaft, „als höchst besorgter Bürger“ in den Büros von Bundestagsabgeordneten anzurufen. Die Gruppen-Mitglieder sollten diese auffordern, nicht für das dritte Bevölkerungsschutzgesetz zu stimmen – und zwar, wie Huber schrieb, in „freundlich-sachlichem Ton“.

Doch die Telegram-Gruppe von Attila Hildmann ist kein Ort, der für seinen freundlich-sachlichen Tonfall bekannt ist. Im Gegenteil.

Der Verfassungsschutz in Brandenburg, wo der Koch lebt, schreibt uns, Hildmann sei „als Rechtsextremist bekannt“. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilt mit, sie ermittle gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung, der Volksverhetzung und der Bedrohung.

Wer seine Telegram-Gruppe näher anschaut, bekommt leicht den Eindruck, dass der Gründer den Ton angibt. „Die Telegram-Gruppe ‚Freiheits-Chat‘ ist aufgrund der reichsbürgertypischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Inhalte, die dort verbreitet werden, als verfassungsfeindlich zu bewerten“, teilt uns ein Sprecher der Berliner Innenverwaltung unter Berufung auf den Berliner Verfassungsschutz mit. Das Bundesamt für Verfassungsschutz schreibt mit Bezug auf entsprechende Chats: „Grund zur Sorge besteht immer dann, wenn gewaltbefürwortende Einträge veröffentlicht werden.“

Es ist dieses Umfeld, in dem der AfD-Politiker Johannes Huber dazu aufgerufen hat, politische Gegner:innen zu kontaktieren – nicht nur andere Bundestagsabgeordnete, sondern in einer Nachricht aus dem Juni auch Bürgermeister:innen und Landrät:innen.

In einem anderen Beitrag versuchte sich Huber an einem Wortspiel und schlug vor, „Söder in den Lockdown“ zu befördern, dazu zeigte er Bayerns Ministerpräsident hinter Gitterstäben. Zweimal warb er in Hildmanns Telegramm-Gruppe für eine Petition auf der Website des Bundestags. Auf einer Grafik dazu prangte das Logo der AfD-Fraktion. Huber schrieb: „Bitte nochmal alle mobilisieren und mitzeichnen!“
Anrufe und Massenmails

Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, ist eine der Bundestagsabgeordneten, die zur Abstimmung um das dritte Bevölkerungsschutzgesetz Anrufe erhalten haben. Zum Teil hätten diese von Enttäuschung und Unsicherheit gezeugt, sagt sie netzpolitik.org. „Ich hatte aber auch viele Anrufer:innen, die von einem ‚Ermächtigungsgesetz‘ oder einem ‚Impfzwang‘ sprachen. Die waren absolut desinformiert.“

Ein Zusammenhang mit Hubers Telegram-Posts ist nicht belegbar. Verschwörungserzählungen um ein „Ermächtigungsgesetz“ oder einen „Impfzwang“ wurden aber auch in Hildmanns Telegram-Gruppe verbreitet.

Dass der AfD-Politiker Johannes Huber ausgerechnet dort nach Mitstreiter:innen gesucht hat, bezeichnet Haßelmann als ungeheuerlich. „Wenn es so sein sollte, kennt ein Bundestagsabgeordneter offenbar keine Grenze, was die Agitation Dritter für seine eigenen Ziele angeht.“

Mehr als 30.000 E-Mails sind Haßelmann zufolge bei der Grünen-Fraktion eingegangen. Abgeordnete von CDU/CSU, SPD und FDP bekundeten laut der Süddeutschen Zeitung ähnliches. Auch die Linken-Fraktion, die wie FDP und AfD gegen das Gesetz gestimmt hatte, erhielt nach eigenen Angaben vor der Abstimmung rund 250 bis 300 E-Mails pro Tag.

„Es ist auch absolut berechtigt, wenn Leute mit Abgeordneten Kontakt aufnehmen, um ihnen ihre Sicht der Dinge mitzuteilen, solange der Umgangston OK ist“, teilt der parlamentarische Geschäftsführer der Linken Jan Korte uns mit. Aber auch bei seiner Fraktion gingen offenbar fragwürdige E-Mails ein. „Massenmails ohne Anrede, Mails von Rechtsextremen oder im aktuellen Fall von Relativierer:innen, die von einem ‚Ermächtigungsgesetz‘ geschrieben haben, haben wir gelöscht, alle anderen beantwortet.“

Die AfD, Johannes Hubers eigene Fraktion, wollte sich auf Anfrage nicht näher zu den Aufrufen in Hildmanns Telegram-Gruppe äußern. „Die Fraktionsvorsitzenden sind derzeit im Gespräch mit dem Abgeordneten Huber, um die Geschehnisse vom vergangenen Mittwoch aufzuarbeiten und sich ein umfassendes Bild zu machen“, teilt ein Mitarbeiter des Fraktionsvorsitzenden Alexander Gauland mit.

Die Aussage bezieht sich auf einen Vorfall im Bundestag am Tag der Abstimmung. Neben Gästen der AfD, die Bundestagswirtschaftsminister Peter Altmaier und andere Abgeordnete bedrängt hatten, erregte auch eine Aktion von Johannes Huber Aufmerksamkeit. Wie bei den Nachrichten in Hildmanns Telegram-Gruppe war auch in diesem Fall offenbar versucht worden, Beweismaterial zu vernichten.
Ein Video verschwindet

Am Morgen vor der Abstimmung taucht Huber vor mehreren Büros im Bundestag auf – in Begleitung einer noch unbekannten zweiten Person, die ihn dabei filmt. Einen Zusammenschnitt davon wird er später auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen, das Video aber bald wieder aus dem Netz nehmen, wie zuerst die SPIEGEL-Journalistin Ann-Katrin Müller berichtet.

Müller hat das Video gesichert, die Aufnahmen liegen netzpolitik.org vor. Sie zeigen Huber vor den Räumen anderer Abgeordneter und Fraktionen. „Das ist eine Kiste von Bürgern“, sagt er und tut so, als wolle er einem Mitarbeiter des SPD-Politikers Karl Lauterbach einen Karton überreichen. Hubers eigener Darstellung nach handelt es sich dabei um rund 225.000 Unterschriften, die ein „Querdenken“-Ableger aus Dresden gesammelt hat.

Auf Anfrage gibt der AfD-Politiker an, eine fraktionsübergreifende Übergabe dieser Petition sei in der Obleuterunde des Petitionsausschusses diskutiert worden. Tatsächlich hält Huber eine entsprechende Position in jenem Ausschuss. Kartons mit Unterschriften vor die Büros einzelner Abgeordneter zu tragen und sich dabei filmen zu lassen, gehört traditionell eher nicht zu den damit verbundenen Aufgaben.

Per E-Mail erkundigen wir uns bei Huber, warum er das Video gelöscht hat. Er ignoriert unsere Frage, als hätte er sie überlesen.
Aufnahmen ohne Einverständnis

In seinem Facebook-Beitrag behauptete Huber, er habe versucht, Bundeskanzlerin Angela Merkel Unterschriften zu bringen. Deren Büro im Bundestag teilt mit, man habe davon nichts mitbekommen.

Die Aufnahmen dokumentieren aber mehrere Gespräche, die Huber mit Mitarbeitern von Abgeordneten führt. Ihre Gesichter sind nie zu sehen, sie sind aber zu hören. Wir haben mit dem Mitarbeiter von Karl Lauterbach gesprochen, mit dem Huber in dem Video redet. „Ich kann mich nicht erinnern, dass so etwas in all der Zeit schon einmal passiert ist“, sagt er. „Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass gefilmt wurde, und es wurde nicht um Erlaubnis gefragt, mich aufzunehmen.“ Dass Huber und sein Begleiter Aufnahmen anfertigten, habe er vermutet.

Im Video ist auch zu sehen, wie Huber vor den Büros der Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU/CSU auftaucht. Wieder spricht er mit Mitarbeitern der Abgeordneten, wieder ist der Blickwinkel der Kamera so gewählt, dass nicht klar ist, ob seine Gesprächspartner wissen, dass gefilmt wird.

Kann es sein, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Aufnahmen von Mitarbeitern anderer Fraktionen ohne deren Einverständnis angefertigt hat? Wir stellen ihm auch diese Frage schriftlich. Er lässt sie in seiner Antwort-E-Mail aus.
Ältestenrat befasst sich mit dem Fall Johannes Huber

Britta Haßelmann von den Grünen wirft Huber vor, seine Konfrontationsversuche vor laufender Kamera hätten darauf abgezielt, Abgeordnete kurz vor einer wichtigen Abstimmung einzuschüchtern. „Diesen Antiparlamentarismus und die Verächtlichmachung der demokratischen Institutionen praktiziert die AfD schon seit ihrem Einzug in den Bundestag. Was jetzt letzte Woche passiert ist, war aber ein absoluter Tabubruch.“

Angesprochen wurde der Vorgang schon am vergangenen Freitag im Plenum. „Der AfD-Abgeordnete Huber soll mehrfach versucht haben, ohne Erlaubnis in fremde Büros mit Kamera und anderen Personen zu gelangen“, sagte Michael Grosse-Brömer von der CDU am Rednerpult.

Huber saß dabei kopfschüttelnd auf seinem Platz. Über den Pfaffenhofener Kurier in seinem Wahlkreis ließ er seither ausrichten, er widerspreche Grosse-Brömers Darstellung und habe einen Anwalt eingeschaltet, um angebliche rechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Wie netzpolitik.org wollte er aber auch der Lokalzeitung nicht verraten, wer die zweite Person ist, die für ihn im Bundestag gefilmt hat. Der AfD-Politiker sprach demnach ominös von einem „schwebenden Verfahren“.

Vielleicht meint Huber damit den Ältestenrat, der sich nach Informationen von netzpolitik.org mit seinem Facebook-Video befasst hat. Als das Gremium vergangene Woche zusammenkam, waren jedoch kaum Details darüber bekannt. Erst im Laufe der Sitzung soll klargeworden sein, wer die Aufnahmen zu verantworten hatte. An diesem Donnerstag wird der Ältestenrat wohl erneut über den Fall sprechen.
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https://netzpolitik.org/2020/johannes-huber-afd-bundestagsabgeordneter-mobilisierte-in-verfassungsfeindlicher-telegram-gruppe-attila-hildmann/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3284 am: 26. November 2020, 19:54:45 »
Vorsicht, Herr Staatsanwalt!
Der Bernd könnte mal wichtig werden!  ;)



Zitat
Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragt Aufhebung von Höckes Immunität

Es geht um den Verdacht der Volksverhetzung und in einem anderen Fall um den Vorwurf der Verleumdung.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat die Aufhebung der Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschefs Björn Höcke beantragt.

Nun muss der Justizausschuss entscheiden.

26.11.2020, 17:56 Uhr
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Erfurt. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat die Aufhebung der Immunität des umstrittenen Thüringer AfD-Landespartei- und Fraktionschefs Björn Höcke beantragt. Grund seien zwei Strafanzeigen - eine davon wegen des Verdachts der Volksverhetzung, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag sagte.

Dabei soll es um einen Post von Höcke in den sozialen Netzwerken gehen, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll.

Dazu soll Höcke, so die Staatsanwaltschaft, ein Bild von Rackete gesendet haben, mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“. Aus Sicht der Behörde könnte Höcke damit eine bestimmte Menschengruppe - Flüchtlinge - pauschal als Kriminelle stigmatisieren. „Das werden wir prüfen und dafür muss die Immunität von Herrn Höcke aufgehoben werden“, sagte der Sprecher. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist unklar.

Vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft
Höcke gilt als Rechtsaußen in der AfD. Der Bundesverfassungsschutz hatte ihn im März als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft. Zu den Vorwürfen wollte sich der Politiker auf Nachfrage bei seiner Fraktion am Donnerstag nicht äußern. In Thüringen muss der Justizausschuss über die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten entscheiden. Nach dpa-Informationen ist der Antrag der Staatsanwaltschaft bereits im Landtag eingetroffen.

Im zweiten Fall geht es um den Vorwurf der Verleumdung. Höcke habe eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet, die Fremden dabei helfe, den Sozialstaat zu plündern. Die betroffene Frau habe anschließend Strafanzeige gestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mühlhausen.

Auch die Immunität von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) soll aufgehoben werden, weil er dem AfD-Landtagsabgeordneten Stefan Möller im Sommer den Mittelfinger zeigte und ihn als „widerlichen Drecksack“ bezeichnete. Ramelow wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern. In einem Brief an Landtagspräsidentin Birgit Keller bat er jedoch die Abgeordneten im Justizausschuss, seine Immunität aufzuheben, um die Ermittlungen zu ermöglichen.

RND/dpa
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Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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