Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305526 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3465 am: 21. Dezember 2020, 15:13:36 »
Der Text von Correctiv geht wohl noch ein wenig über das bereits bekannte hinaus:


Zitat
AFD-SPENDENSKANDAL
AfD-Spendenaffäre: Ex-AfD-Funktionär packt über Spenden aus der Schweiz aus

Marcus Pretzell war Chef der AfD in NRW, bevor er mit seiner Frau Frauke Petry, der damaligen Parteichefin, die AfD im Streit verließ. Nun spricht er erstmals über seine Kontakte zur Schweizer Goal AG. Die PR-Firma steht im Zentrum der AfD-Spendenaffäre, für die die Partei rund 900.000 Euro Strafe zahlen soll. Eine gemeinsame Recherche von CORRECTIV und Frontal21.
Spoiler
von Marcus Bensmann , Justus von Daniels , Gabriela Keller , Ulrich Stoll

01. Dezember 2020
Pressekonferenz zum Kongress
Der damalige NRW-Chef der AfD, Marcus Pretzell, auf der Pressekonferenz kurz vor dem umstrittenen Kongress „Europäische Visionen“. Foto: Marius Becker/dpa
Auf dem Parteitag der AfD im nordrhein-westfälischen Kalkar am vergangenen Wochenende trat der schwelende Machtkampf in der Partei offen zutage. Parteichef Jörg Meuthen griff vor allem die Rechtsextremen und Coronaleugner an: „Wer also gerne Politik-Kasperle spielen will, kann und sollte das woanders tun, aber bitte nicht in der AfD.“

Seine Gegner schossen zurück. Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Pohl prophezeite: „Herr Dr. Meuthen, Ihre Zeit in der AfD ist vorbei.“ Auch der Abgeordnete im Bundestag, Stefan Brandner, attackierte den Parteichef. „Dieser Weg ist falsch, du spaltest die Partei.“

Neben den Machtkämpfen beschäftigen die Partei auch die teuren Konsequenzen aus der Spendenaffäre, in die mehrere Spitzenpolitiker der AfD involviert sind. Nun äußert sich erstmals ein ehemaliger Spitzenfunktionär, der Ex-AfD Politiker Marcus Pretzell, gegenüber CORRECTIV und Frontal21 über die Anbahnung der dubiosen Parteispenden, bei der eine Agentur aus der Schweiz eine Schlüsselrolle spielt. Die beteiligten AfD-Politiker streiten bisher ab, enge Absprachen mit der Agentur über anonyme Spenden getroffen zu haben.

Die besten Recherchen und Aktuelles von CORRECTIV
Alexander Segert, Inhaber der Schweizer Werbeagentur Goal AG, unterstützte AfD-Politiker wie Jörg Meuthen und den Europaabgeordneten Guido Reil mit Wahlanzeigen und Plakaten. Das hatten Frontal21 und CORRECTIV 2017 aufgedeckt und damit die Spendenaffäre ins Rollen gebracht. Die Geldgeber blieben im Dunkeln. Auch an Alice Weidel floss Geld aus der Schweiz, das ihr Kreisverband später wieder zurücküberwies. Recherchen von WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung zur Herkunft der Spende an Weidel konnten zeigen, dass Spuren in das Umfeld des Milliardärs Henning Conle führen.

Jetzt beschreibt der Ex-Chef der AfD in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, dass er Geld von der Schweizer Agentur organisiert habe und spricht ausführlich über den Spenden-Kontakt: „Seit Mai 2015 hatte ich Kontakt zu einer Werbeagentur in der Schweiz. Und diese Werbeagentur aus der Schweiz, die mir zum damaligen Zeitpunkt nichts sagte, war die Goal AG“, sagt Pretzell im Interview mit CORRECTIV und Frontal21.

Meuthen: „Keine Zusammenarbeit bekannt“
Bisher bewertete die Bundestagsverwaltung die direkten Unterstützungen in allen bekannt gewordenen Fällen als illegale Parteispenden und verhängte insgesamt Strafzahlungen in Höhe von rund 900.000 Euro. Erst kurz vor dem Parteitag erließ die Bundestagsverwaltung die Bußgeldbescheide für verschiedene Spendenzahlungen an Weidel und Pretzell.

Bei dem Bußgeld, das im Zusammenhang mit der Spende verhängt wurde, die an die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel ging, muss Meuthen nicht lange überlegen, wie die AfD reagieren solle. „Klagen“, sagt er gegenüber Frontal21. „Wir haben darüber im Bundesvorstand abgestimmt, wir haben eine ganz klare Mehrheit für Klage gehabt und so werden wir’s halten.“

Das hat der Bundesvorstand auch bei der Strafzahlung gegen die Spenden an Meuthen so gehalten, allerdings im Januar 2020 vor dem Verwaltungsgericht Berlin verloren. Gegen das Urteil ist die Partei nicht vorgegangen.

Die Partei hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Begründung verteidigt, dass sie nichts von der Unterstützung aus der Schweiz gewusst habe. „Mir ist keine Zusammenarbeit mit denen in irgendeiner Form bekannt und bin mir der Sache, wenn wir uns das genau anschauen, auch sicher“, sagte etwa Parteichef Meuthen noch 2018 gegenüber dem NDR.

Doch nun wird offenbar, dass die Kontakte zur Goal AG und deren Inhaber, Alexander Segert, länger und intensiver waren, als es die AfD wahrhaben will. Marcus Pretzell war damals Landeschef der AfD in Nordrhein-Westfalen. Seine Frau Frauke Petry war zu der Zeit AfD-Vorsitzende. Pretzell und Petry waren jahrelang das mächtigste Paar in der AfD, bis beide die Partei nach der Bundestagswahl 2017 im Streit verließen.

Dienstleister für „spezielles Geschäft“
Bei einem ersten Treffen im Mai 2015 habe Segert dem AfD-Politiker Pretzell sogar ein persönliches Konzept überreicht, sagt Pretzell im Gespräch mit CORRECTIV und Frontal21. Der Titel des Konzeptes: „Für erfolgreiche und nachhaltige Wahlen”. Ein Angebot an die AfD in Nordrhein-Westfalen. Zu dieser Zeit führte noch der Parteigründer Bernd Lucke die Partei, erst im Sommer 2015 wurde er von Frauke Petry aus dem Amt gedrängt.  Segert hat die Anfrage von CORRECTIV und Frontal21 zu diesem Sachverhalt nicht beantwortet.

Die Treffen mit Segert seien weitergegangen. „Herr Segert hat sich mir damals vorgestellt und im Prinzip erboten als ein Dienstleister, der dieses doch sehr spezielle Geschäft für eine Partei in dem politischen Spektrum, in dem wir unterwegs waren, der dieses Geschäft versteht. (…) Ich habe mich deshalb auch mit Herrn Segert immer mal wieder in Straßburg getroffen“, sagt Pretzell. Pretzell war 2014 für die AfD ins Europäische Parlament eingezogen.

Der Kontakt sollte den AfD-Politiker ein Jahr später aus einer Bredouille retten. Segert half Pretzell mit Geld aus, das nun Gegenstand einer der beiden Strafzahlungen ist, die gegen die AfD verhängt wurden. Ob es sich um eine Parteispende handelt, ist unter Experten umstritten, weil es einige Unklarheiten in diesem Fall gibt.

Ein Kongress, den niemand bezahlen will
Der Europaparlamentarier Pretzell wollte die rechten Parteien in Europa stärker vernetzen und plante für den Februar 2016 unter dem Banner der EKR-Fraktion, der er angehörte, eine Veranstaltung in Düsseldorf. Hauptredner sollte der damals schon umstrittene Chef der FPÖ, Heinz-Christian Strache, sein. Der damalige Mitarbeiter von Pretzell und Co-Vorsitzende der AfD-Jugendorganisation JA, Sven Tritschler, übernahm die Organisation des Treffens.

Über Anwälte, die die AfD auch in anderen Fällen vertreten, ließ Tritschler ausrichten, dass er als Mitarbeiter des Abgeordneten Pretzell den Auftrag erhalten habe, „kurzfristig eine gemeinsame Veranstaltung der EKR-Fraktion und der österreichischen FPÖ“ zu organisieren. Tritschler habe keinen* Anlass gehabt, an dem „Fraktionsbezug oder an der Finanzierung durch die Fraktion zu zweifeln“.

Kurz vor dem Kongress kommt es zu einer merkwürdigen Wende, die Auslöser für eine umstrittene Spende sein sollte. Offiziell bucht die rechtskonservative EKR-Fraktion des Europäischen Parlamentes einen Saal der Messe Düsseldorf, zahlt zur Hälfte einen Vorschuss in Höhe von 4.050 Euro, die andere Hälfte überweist Pretzell, wie Kontoauszüge zeigen, die CORRECTIV und Frontal21 vorliegen. Die Fraktion beantragt einem Dokument zufolge, das CORRECTIV vorliegt, zudem die für eine Veranstaltung des Europäischen Parlaments vorgesehenen Mehrwertsteuererlasse.

Auf der Einladung zu der Veranstaltung in der Messe Düsseldorf ist noch das Logo der EKR-Gruppe prominent platziert, etwas abgesetzt daneben auch das AfD-Logo. Als Gäste sind neben Marcus Pretzell auch Frauke Petry sowie Heinz-Christian Strache von der FPÖ aus Österreich angekündigt.

Doch kurz vor dem Kongress zieht sich die EKR-Fraktion als Veranstalter zurück und will auch im Rückblick nichts mit dem Treffen zu tun haben. „Die EKR-Fraktion war niemals Organisator der Veranstaltung, hat nie Partner kontaktiert, oder die Veranstaltung politisch unterstützt“, schreibt der Sprecher der Fraktion CORRECTIV und Frontal21.

Zu Beginn des Kongresses sagte Sven Tritschler, der Mitarbeiter Pretzells und damals JA-Funktionär: „Sie sehen, die Veranstaltung läuft nicht mehr unter dem EKR-Banner“, und begrüßt die Teilnehmer auch im Namen „der gesamten Jungen Alternative, die heute auch ein Großteil der Organisation gestemmt hat“. Tritschler lässt über die Anwälte nun erklären, dass die Junge Alternative nicht als „Veranstalter, Organisator oder gar als Financier beteiligt“. Die Mitglieder der JA seien auf Bitte von Tritschler „als freiwillige Helfer im Rahmen der Gästebetreuung“ aufgetreten.

Während des Treffens sind nur die Banner der FPÖ und der AfD zu sehen. Im Publikum saß auch Martin Renner, damals neben Pretzell Co-Vorsitzender der AfD in NRW. Heute ist Renner im Bundestag. Gegenüber CORRECTIV und Frontal21 sagt Renner, die AfD in NRW hätte diese EKR-Veranstaltung auf der Homepage der AfD-NRW beworben, „aber wir waren in gar keiner Beziehung involviert in diese Veranstaltung“. Der Spiegel berichtete damals, dass es auch im Bundesvorstand ein Votum gegen die Veranstaltung gegeben habe.

Kurz nach der Veranstaltung stellte sich ein Problem: Wer trägt nun die Kosten?

Abzüglich des Vorschusses stellte die Messe Düsseldorf der EKR-Fraktion eine Rechnung über 28.037,60 Euro. Die Rechnung liegt CORRECTIV und Frontal 21 vor. Die Fraktion machte Pretzell deutlich, dass sie die Rechnung nicht bezahlen wolle. „Ich wollte keinen politischen Streit mit der Fraktion haben“, sagt Pretzell heute, er habe nach Auswegen gesucht. Wie dieser Ausweg aussah, veröffentlichte der Spiegel 2017 in einer ausführlichen Recherche zu diesem Fall. Die Schweizer Goal AG hatte die Rechnung an die Messe Düsseldorf überwiesen. Pretzell musste fürchten, dass sich die Fraktion das Geld von ihm holen wolle. Den Vorschuss von 4.050 Euro zog sie Anfang März 2017 von dessen Diäten ab, wie Lohnabrechnungen zeigen, die CORRECTIV und Frontal21 vorliegen.

„Habe ein valides Problem“
Pretzell erzählt nun, wie diese Zahlung zustande gekommen ist. Er habe Segert kontaktiert: „Ich habe ihm gesagt. Ich habe hier ein valides Problem gerade. In einer Auseinandersetzung, die zur Zeit politisch Gift ist. Und dann hat er sich erboten, das, wenn man so will, zu sponsern.“ Danach ließ Frauke Petry bei einem Wirtschaftsprüfer nachfragen, ob eine solche Zahlung womöglich eine Parteispende sein könnte.

Die Antwort des Wirtschaftsprüfers liegt CORRECTIV vor. Der Wirtschaftsprüfer nannte zwei Bedingungen, damit eine Veranstaltung einer Partei, in diesem Fall der AfD zuzurechnen sei. „1. Es muss die Zustimmung der Partei zu der Übernahme von Veranstaltungen oder Maßnahmen vorliegen. 2. Es muss sichergestellt sein, dass die Partei auf die Durchführung der Veranstaltung ein Mindestmaß an Einflussmöglichkeit hat.“ Pretzell sah beides nicht erfüllt und bedankte sich bei Segert für die Hilfe.

Auch der damalige Mitarbeiter von Pretzell, Sven Tritschler, bestätigt über seine Anwälte diese Sichtweise. Er habe von der Zahlung der Goal AG nichts gewusst, auch habe die AfD nichts damit zu tun, „diese war nach Auffassung unseres Mandanten weder im Vorfeld noch im Nachgang in irgendeiner Art und Weise mit dieser Veranstaltung befasst“.

Die AfD erwähnte die Zahlung im Rechenschaftsbericht 2016. Der Schatzmeister der AfD schreibt, dass es unsicher sei, ob dies eine Parteiveranstaltung sei, aber für die Partei seien die Kosten keine Einnahmen.

Im November hat die Bundestagsverwaltung nun die Veranstaltung als eine Parteiveranstaltung bewertet, somit gelten die Kosten dafür als illegale Spende. Der Strafbescheid an die AfD erging in Höhe von 108.000 Euro.

Ulrich Müller von Lobbycontrol sieht das ähnlich. Die Veranstaltung in der Messe Düsseldorf sei „aus unserer Sicht eine AfD-Veranstaltung“, sagt Müller, die Veranstaltung wurde von Segert bezahlt, und er habe nicht offengelegt, von wem das Geld komme. Damit sei es eine „illegale Parteispende“.

Meuthen geht von Auslandsspende aus
Ausgerechnet bei dieser AfD-Spende gibt es aber Zweifel. Martin Morlok, Parteienrechtler aus Düsseldorf, sagt, dass die Veranstaltung wie eine AfD-Veranstaltung ausgesehen habe, allerdings „hatte der Landesvorstand aber im Vorfeld dieser Veranstaltung gesagt, es sei nicht unsere Veranstaltung“. Der Parteienrechtler sagt, eine Partei müsse auf der einen Seite vor eigenmächtig agierenden Parteimitgliedern „geschützt werden“, auf der anderen Seite müsse vermieden werden, dass die Partei nur vorgebe, es sei nicht ihre Veranstaltung, um eine Parteispende zu verdecken. Für Morlok ist das ein „spannender Fall“.

Bisher war die AfD sehr klagefreudig. Aber hier tritt sie überraschend leise auf. Während die AfD wegen des Kostenbescheides gegen die Spende an Alice Weidel klagen will, hat sie sich im Falle der Veranstaltung in Düsseldorf noch nicht entschieden. Mehrfache Anfragen dazu ließ sie unbeantwortet. Allerdings scheint für den Parteichef Meuthen die Sache schon klar. „Dann hat es offensichtlich eine Unterstützung gegeben, die aus der Ecke kam, die dann eben nicht geht, also eine Auslandsspende“, sagte er gegenüber CORRECTIV und Frontal21.

Die AfD hat noch bis kommenden Montag Zeit, gegen den Bescheid Klage einzureichen. Wenn sie das nicht tut, wird ihr das Geld abgezogen.

Pretzell ahnt, was die Zurückhaltung bedeuten könnte. Er habe zu befürchten, dass sich die AfD das Geld von ihm zurückholen könnte: „Zum einen lenkt es davon ab, dass Herr Meuthen und Frau Weidel in Größenordnungen Spenden illegal angenommen haben und zum anderen ist es dem einen oder anderen vielleicht auch ganz recht, Druck auszuüben auf jemanden, der der Partei nicht mehr angehört.“

Ulrich Müller von Lobbycontrol, sagt dazu: „Wenn man jetzt versucht, von Herrn Pretzell das Geld zurückzuholen, dann müsste man auch versuchen, es von Herrn Meuthen zurückzuholen.“

Fakt ist: Die AfD wird die Spendenaffäre nicht los.

 

* Korrektur 01.12.20, 20:55 Uhr: In einer frühren Version hieß es „Tritschler habe  Anlass gehabt, an dem „Fraktionsbezug oder an der Finanzierung durch die Fraktion zu zweifeln“. Richtig muss es heißen: „Tritschler habe keinen Anlass gehabt, an dem „Fraktionsbezug oder an der Finanzierung durch die Fraktion zu zweifeln.“ Wir bitten den unbeabsichtigten Fehler zu entschuldigen.

Die Recherche ist eine Kooperation von CORRECTIV mit Frontal21. Der TV-Beitrag läuft am 01.12.20 ab 21 Uhr im ZDF.
[close]
https://correctiv.org/aktuelles/afd-spendenskandal/2020/12/01/ex-afd-funktionaer-aeussert-sich-ueber-spenden-aus-der-schweiz/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3466 am: 22. Dezember 2020, 08:58:58 »
Dr. Rainer Kraft, Diplom-Chemiker von der afd, weiß Bescheid:   ;)



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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3467 am: 22. Dezember 2020, 18:38:51 »
Haseloff wäre vorzuhalten, daß er den Vertrag trotz größter Unwahrscheinlichkeit, den Beschluß in seinem Hühnerhof durchzusetzen, unterschrieben hat. Also im Grunde etwas versprach, was er vielleicht halten will, aber nicht kann.


Das BVerfG will jedenfalls den ÖRR nicht willfahren:


Zitat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2756/20 -

- 1 BvR 2775/20 -

- 1 BvR 2777/20 -

IM NAMEN DES VOLKES
In den Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerden
I.des Z…,
vertreten durch den Intendanten Dr. B…,
- Bevollmächtigter:

… -
gegen

das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

und    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 1 BvR 2756/20 -,

II.des D…,
vertreten durch den Intendanten R…,
- Bevollmächtigter:

… -
gegen

den Beschluss des Landtags Sachsen-Anhalt vom 8. Dezember 2020, dem Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag), der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. bis 17. Juni 2020 unterzeichnet wurde, nicht zuzustimmen

und      Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- 1 BvR 2775/20 -

III.

1.des B…,
vertreten durch den Intendanten W…,
2.des R…,
vertreten durch die Intendantin S…,
3.des R…,
vertreten durch die Intendantin Dr. G…,
4.des H…,
vertreten durch den Intendanten K…,
5.des M…,
vertreten durch die Intendantin Professor Dr. W…,
6.des N…,
vertreten durch den Intendanten K…,
7.des S…,
vertreten durch den Intendanten Professor K…,
8.des S…,
vertreten durch den Intendanten Professor Dr. G…,
9.des W…,
vertreten durch den Intendanten B…,
- Bevollmächtigter:

… -
gegen

die am 8. Dezember 2020 durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt für die Landesregierung vorgenommene Rücknahme des Entwurfs des Gesetzes zum Ersten Medienrechtsänderungsstaatsvertrag und auf Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dieses Staatsvertrags durch das Land Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

u n d  Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

- 1 BvR 2777/20

h i e r:    Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat -

unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Präsident Harbarth,

Paulus,

Baer,

Britz,

Ott,

Christ,

Radtke,

Härtel

am 22. Dezember 2020 beschlossen:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.

Spoiler
G r ü n d e :
I.
1

Die Beschwerdeführer rügen mit ihren Verfassungsbeschwerden unter Verweis auf die Senatsrechtsprechung zur Rundfunkfinanzierung (BVerfGE 90, 60; 119, 181) eine Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Mit dem Unterlassen der Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (1. MÄStV) und in dessen Folge der unterlassenen Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt weiche der Landtag von Sachsen-Anhalt aus verfassungsrechtlich unzulässigen programmlichen und medienpolitischen Gründen von den durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüften und korrigierten Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten ab. Damit werde der Grundsatz der Programmneutralität und Programmakzessorietät der Finanzierungsentscheidung verletzt. Nachprüfbare Gründe für die Abweichung von den Feststellungen der KEF habe der Landtag Sachsen-Anhalt weder erörtert noch seien sie sonst ersichtlich. Art. 1 des 1. MÄStV sei einstweilen in Geltung zu setzen. Die Verfallsklausel des Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV müsse vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden, um dem Land Sachsen-Anhalt auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 35 BVerfGG ein Inkraftsetzen des geänderten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags auch nach Ablauf des Jahres 2020 zu ermöglichen.

2

Zu dem Antrag der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 2756/20 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben Stellung genommen: die Bundesregierung; in einer gemeinsamen Stellungnahme die Regierungen der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein; die Regierungen Bremens und des Saarlands. Die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt hält den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, jedenfalls aber für unbegründet.

II.
3

Die Verfassungsbeschwerden sind weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet (vgl. zu diesen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung BVerfGE 134, 138 <140 Rn. 6>; stRspr). Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich.

4

Die Beschwerdeführer haben jedoch nicht in der den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise dargelegt, dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens schwere Nachteile im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen. Auf eine Folgenabwägung kommt es daher nicht an.

5

1. Die Beschwerdeführer legen nicht näher dar, dass eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags irreversibel zu schweren Nachteilen führte.

6

a) Der Senat hat früher ausgeführt, dass sich eine möglicherweise durch das Fehlen hinreichender Mittel ausgelöste Verschlechterung des Programmangebots angesichts der Zeitgebundenheit der Wirkungen des Rundfunks nicht schlicht durch eine entsprechende finanzielle Mehrausstattung in späteren Zeiträumen kompensieren lasse (vgl. BVerfGE 119, 181 <241>). Ist in vergangenen Zeiträumen ein verschlechtertes Angebot ausgestrahlt worden, kann dies durch spätere Mehrausstattung tatsächlich nicht mehr ausgeglichen werden. Daraus geht die Irrevisibilität der Folgen eines verspäteten Inkrafttretens des geänderten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags jedoch nicht ohne Weiteres hervor. Dies hätten die Beschwerdeführer vielmehr näher aufzeigen müssen. Denn wenn das Programmangebot tatsächlich erbracht wird, ist nach den genannten Grundsätzen eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen durchaus nicht ausgeschlossen. Sofern die Beschwerdeführer also geltend machen wollen, eine verfassungswidrige Verzögerung des Inkrafttretens der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags löse eine Verschlechterung des Programmangebots aus und verletzte irreparabel ihre Rundfunkfreiheit, hätten sie substantiiert darlegen müssen, bei Nichtinkrafttreten ab dem 1. Januar 2021 mangels Beitragserhöhung zu dem von der KEF geprüften Programmangebot nicht in der Lage zu sein, obwohl im Fall des Obsiegens im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen in Betracht kommt. Zwar ist ohne Weiteres plausibel, dass die Beschwerdeführer trotz der Aussicht auf spätere finanzielle Mehrausstattung nicht auf unbegrenzte Zeit in der Lage wären, das Programmangebot gewissermaßen in eigener „Vorleistung“ zu realisieren. Nicht ohne Weiteres plausibel ist hingegen, dass dies – mit Blick auf entsprechende spätere Mehrausstattung – nicht für eine gewisse Zeit möglich sein sollte. Insofern hätte es genauerer Angaben bedurft. Der Hinweis der Beschwerdeführer auf eine Deckungslücke bis Ende des Jahres 2024 oder aber jedenfalls bis Ende des Jahres 2022 reicht schon deshalb nicht aus, weil nicht nachvollzogen werden kann, warum im Falle eines Abwartens der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Finanzbedarf bis Ende des Jahres 2022 oder sogar bis Ende des Jahres 2024 ungedeckt bleiben sollte.

7

b) Im Übrigen wäre den Anstalten nach der bereits genannten Senatsentscheidung jedenfalls ein Ausgleich zu gewähren, falls ihnen auf der Grundlage einer verfassungswidrigen Festsetzung des Beitrags Mittel – etwa für nötige Investitionen – entgangen sein sollten, deren Bezug nach ihren früheren Bedarfsanmeldungen und den Feststellungen der KEF erforderlich war, um die Erfüllung des Rundfunkauftrags sicherzustellen (vgl. BVerfGE 119, 181 <242>). Auch insofern hätten die Beschwerdeführer darlegen müssen, warum ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung gleichwohl irreversible Nachteile eintreten sollten. Hierzu tragen die Beschwerdeführer ebenfalls nicht substantiiert vor.

8

2. Die Beschwerdeführer tragen auch hinsichtlich der Verfallsklausel in Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV, deren einstweilige Außerkraftsetzung sie beantragen, die in § 32 BVerfGG vorausgesetzte Dringlichkeit nicht substantiiert vor. Sie begründen nicht näher, inwiefern die Verfallsklausel nach dem 31. Dezember 2020 einer Realisierung der angestrebten Beitragserhöhung rechtlich oder tatsächlich im Wege stehen sollte. Sie legen auch nicht dar, weshalb es für den Fall, dass eine einstweilige Außerkraftsetzung der Verfallsklausel in Art. 2 Abs. 2 des 1. MÄStV in dem vorliegenden Eilverfahren unterbleibt, nicht möglich sein sollte, dem Rechtsschutzbegehren der Beschwerdeführer in der Hauptsache zu entsprechen. Insbesondere erläutern sie nicht weiter, warum die Verfallsklausel – wie sie behaupten – vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden müsste, um dem Land Sachsen-Anhalt – etwa auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 35 BVerfGG – ein Inkraftsetzen der Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags auch nach Ablauf des Jahres 2020 zu ermöglichen.

Harbarth   Paulus   Baer
Britz   Ott   Christ
Radtke   Härtel
[close]
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/12/rs20201222_1bvr275620.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3468 am: 22. Dezember 2020, 18:41:33 »
Off-Topic:
Schade, ich habe ernsthaft gehofft, dass der Senat noch eine Missbrauchsgebühr obendrauf legt. :(
« Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 18:45:04 von Tuska »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3469 am: 22. Dezember 2020, 23:37:11 »
Wenn man denkt: Blöder geht es nicht mehr, kommt ein AfD nahes Blättchen daher

https://twitter.com/Der_Postillon/status/1341309093928202240?s=20
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3470 am: 23. Dezember 2020, 00:05:38 »
Wenn man das jemandem erzählt, kann der eigentlich gar nicht glauben, dass die so dämlich sind. Man muss ihm wirklich die Beispiele zeigen.
Die Richter-Skala der Dummheit ist bei der AfD jedenfalls nach oben offen.
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3471 am: 23. Dezember 2020, 06:35:32 »
Abkassieren ist in Ordnung, aber nur, wenn man zur afd gehört!



Zitat
GELD FÜRS NICHTSTUN KASSIERT
Ehemaliger AfD-Stadtvertreter legt nach Kritik Mandat nieder

Obwohl ein Stadtvertreter über längere Zeit an keiner Sitzung teilnahm, bekam er weiterhin seine Aufwandspauschale. Nun machte die AfD-Fraktion bei ihrem ehemaligen Mitglied noch einmal Druck.

Tobias Holtz

Ein gewählter Stadtvertreter, der Geld aus der Stadtkasse bekommt, obwohl er dafür rein gar nichts tut? Was ziemlich abgebrüht klingt, schien für Maximilian Hoffmann das Normalste von der Welt zu sein. Seit seinem Ausschluss aus der AfD-Fraktion im Juni hatte er sich bei keiner Sitzung mehr blicken lassen, aber trotzdem jeden Monat eine Aufwandspauschale von 100 Euro kassiert.
Spoiler
Dieses Problem veranlasste Thomas Witkowski (CDU) bei der jüngsten Stadtvertretersitzung, eine Änderung der Hauptsatzung zu fordern. Wer zweimal hintereinander fehlt, ohne einen wichtigen Grund nachweisen zu können, soll demnach keinen Sockelbetrag mehr erhalten. „Wir werden hierzu in Kürze einen entsprechenden Antrag stellen, damit künftig kein Stadtvertreter mehr etwas kriegt, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt“, machte der Fraktionsvorsitzende deutlich.

AfD-Fraktion droht mit Klage
Nachdem der Nordkurier darüber berichtet hatte, machten auch viele Leser am Telefon oder per E-Mail ihrem Ärger Luft. Es müsse doch möglich sein, rechtliche Schritte gegen diesen Mann einzuleiten, wenn er sich weiterhin so ignorant verhalte, hieß es einvernehmlich. Ein Grund mehr für die AfD-Fraktionsvorsitzende Norina Thiel, bei ihrem ehemaligen Mitglied erneut Druck zu machen.

„Du bist damals als AfD-Kandidat in die Stadtvertretung eingezogen und sitzt jetzt auf diesem Mandat, obwohl es Dir nicht mehr zusteht und Du es nicht mehr ausübst. Wir sind nun nicht mehr gewillt, das hinzunehmen und fordern Dich daher auf, dein über die AfD erreichtes Stadtvertretermandat niederzulegen“, heißt es in ihrem Brief an Maximilian Hoffmann, der dem Nordkurier vorliegt.

Sollte er dem nicht nachkommen, müsse die Fraktion sich in dieser Angelegenheit an die zuständige Kommunalaufsicht wenden, die dann ein Verfahren aufgrund Paragraf 23, Absatz 3 der Kommunalverfassung M-V einleiten wird.

Keine Entschuldigung, keine Rückzahlung
Daraufhin muss wohl auch Herr Hoffmann eingesehen haben, dass er so nicht ewig weitermachen kann. In einer E-Mail an Stadtpräsidentin Christiane Sack legte er mit sofortiger Wirkung sein Mandat in der Demminer Stadtvertretung nieder. Eine Entschuldigung wäre in diesem Zusammenhang sicher angebracht gewesen. Doch danach sucht man in der kurzen Stellungnahme vergeblich. Somit steht wohl auch fest, dass die Stadt die bereits überwiesenen 700 Euro nicht wieder bekommt.

Nachträglich einfordern kann die Verwaltung das Geld nicht. Denn in der Entschädigungsverordnung des Landes gibt es keine Regelung, die vorsieht, dass ein Stadtvertreter, der seine Aufgaben nicht erfüllt, den Sockelbetrag zurückzahlen muss. Daher hoffen nicht wenige, dass die Stadtvertretung möglichst schon in ihrer erster Sitzung des neuen Jahres im Januar dem Änderungsantrag der Hauptsatzung zustimmt.
[close]
https://www.nordkurier.de/demmin/ehemaliger-afd-stadtvertreter-legt-nach-kritik-mandat-nieder-2241826612.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3472 am: 23. Dezember 2020, 09:30:17 »
Für die Partei der Wahrheit ist das sicherlich kein Problem?  ;)


Zitat
Agenturen und Haltung:
Warum Earnesto nicht für die AfD arbeiten will

Die AfD hatte bei Earnesto in Düsseldorf angefragt, ob die Agentur für die Partei arbeiten wolle. Die Social-Media-Agentur reagierte prompt und machte ihr Antwortschreiben öffentlich. Das schlug Wellen.

Text: Markus Weber

23. Dezember 2020


Foto: Earnesto

Die Düsseldorfer Agentur machte in ihrem Schreiben klar, dass sie es ablehne, für die AfD zu arbeiten. Zur Begründung heißt es, Earnesto stehe für eine diverse und freie Weltanschauung: "Wir lieben und leben fremde Kulturen, weil sie unser eigenes Dasein bereichern. Wir sind überzeugt von Wissenschaft und überlassen unsere Wahrheitsfindung nicht der Emotion." Das "ewig gestrige Festhalten" an vermeintlichen Wahrheiten der Vergangenheit lehne man ab.

"Sie merken, wir passen nicht zusammen", fährt die Agentur in ihrem Schreiben fort und kündigt gleichzeitig eine 1000-Euro-Spende an die gemeinnützige Organisation "Über den Tellerrand" an, die sich für grenzüberschreitende Begegnungen einsetzt.

Die Reaktion von Earnesto auf die AfD-Anfrage hat in den Social-Media-Kanälen hohe Wellen geschlagen. Allein auf LinkedIn erreichte der Beitrag organisch beinahe 800.000 Kontakte, kam auf mehr als 18.000 Likes und 1200 Kommentare.

"In unserem Posting wird die AfD nicht denunziert", kommentierte Agenturchef Johst Klems den Post ein paar Tage später. "Wir haben unsere Realität beschrieben, die nicht zu dem Bild passt, welches die AfD in unseren Köpfen in der Vergangenheit erzeugt hat. Nicht mehr, nicht weniger." Seine innere Stimme für Geld zu belügen, käme für ihn nicht infrage. "Ich bin Unternehmer und kein Politiker. Und dennoch hat jeder Mensch eine Verantwortung für die Gesellschaft, in der er lebt."
https://www.wuv.de/agenturen/warum_earnesto_nicht_fuer_die_afd_arbeiten_will

https://www.linkedin.com/posts/earnesto_dassagenwirzur-afd-activity-6743128690273611776-mgJY/

#dankemerkel
#parteiderwahrheit
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3473 am: 23. Dezember 2020, 15:32:08 »
Dr. rer. nat Kai Dolgner (Chemiker), SPD, erklärt im Schleswig-Holsteinischen Landtag der afd am 30. November die Exponentialfunktion:





und kurz darauf die PCR-Tests:





;D

(darauf aufmerksam geworden durch einen Beitrag der HoGeSatzbau)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3474 am: 23. Dezember 2020, 18:35:07 »
Die afd setzt die Demkratie durch!  *hüstel*



Zitat
23.12.2020 08:36 5.385
AUFREGUNG NACH KULTURAUSSCHUSS-SITZUNG: ALLE GEGEN AFD UND FREIE WÄHLER!
Von Guido Glaner

Dresden - Zoff am Jahresende im Stadtrat. In Einigkeit wollten CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke am Montag im Kulturausschuss die Kommunale Kulturförderung beschließen. Doch machten AfD und Freie Wähler das zunichte.

Mithilfe der Sperrminorität verhinderten beide Parteien den Beschluss, um ihn in den Stadtrat zu heben. Ein ordnungsgemäßes Verfahren, doch stößt es bei den anderen auf Kritik wegen Zeitverzugs.

Da der Kulturausschuss "erst am 28. Januar wieder tagt, müssen nun sämtliche Vereine und Initiativen bis weit in das neue Jahr hinein warten, bis sie Klarheit über ihre städtische Förderung haben", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Sprecher/innen besagter Fraktionen.

"Wollen die AfD-VertreterInnen und Frau Dagen die Vereine am langen Arm verhungern lassen?", schimpft Christiane Filius-Jehne, kulturpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen, auf Facebook: "Ihr Verhalten missachtet die Bedürfnisse der freien Kulturszene aufs Verwerflichste."

Die Angesprochene, Susanne Dagen (Freie Wähler), reagierte prompt. "Der Block der Einheitsfront aus CDU/FDP/Grüne/SPD/Linke wollte heute im Kulturausschuss eine kurz vorher ausgekungelte Liste mit umfangreichen Änderungen bei der Förderung von Kulturprojekten durchwinken", so Dagen.

"Jetzt werden die Fördertöpfe öffentlich im Rat und nicht hinter verschlossenen Türen im Ausschuss besprochen. So geht Demokratie!"
https://www.tag24.de/dresden/politik-wirtschaft/aufregung-nach-kulturausschuss-sitzung-alle-gegen-afd-und-freie-waehler-1771667
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3475 am: 24. Dezember 2020, 06:55:00 »
Zitat
AfD: Streit über Toleranz gegenüber Querdenkern

In der AfD gibt es auch weiterhin eine Debatte darüber, wie offen die Partei für Protestbewegungen, wie die sogenannten Querdenker, sein soll. Sie sei eine konservativ-freiheitliche Bürgerpartei, sagte der Parteivorsitzende Jörg Meuthen der Deutschen Presse-Agentur. Sie vertrete im Parlament die Existenzsorgen vieler Menschen, ohne aber als parlamentarischer Arm der sehr heterogenen Querdenker-Bewegung oder ähnlicher Bewegungen zu fungieren. Auch deshalb sei die Bezeichnung als Bewegungspartei irreführend. Diesen Begriff hatte kürzlich der Parteiehrenvorsitzende Alexander Gauland verwendet und gefordert, die AfD solle auch Kontakt zu bestimmten Protestgruppen pflegen.

21.12.2020, 15:22 Uhr
https://www.swr.de/swraktuell/afd-streit-toleranz-100.html



Oder kurz: „Wir wollen auch weiterhin jeden Protestler aufnehmen, Hauptsache er ist gegen irgendwas!“   ::)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3476 am: 24. Dezember 2020, 07:45:29 »

Die Partei der Bewegung.

So sah sich schon ein mal eine Partei.
Und es rührte sich so einiges, was nachher keiner wollte und keiner war.
Manche behaupten heut sogar, das gab es Alles gar nicht.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3477 am: 24. Dezember 2020, 10:35:57 »
Wenn sie noch für einen Cent Verstand hätten, dann würden sie das als Aktion im Sinne des Gauleiters (Der AfD geht es nur gut, wenn es Deutschland richtig schlecht geht...) postulieren. So haben sie einfach zum Jahresende noch einen richtig netten Bock geschoßen. Mehr Flüchtlinge in Gevelsberg mit den Stimmen der AfD.  ;)

Spoiler
Flüchtlinge

Max Kölsch und Stefan Scherer
23.12.2020, 19:00

Gevelsberg  Gevelsberg erklärt sich bereit, bei Bedarf mehr Flüchtlinge aufzunehmen. Ein Sitzungsprotokoll zeigt: Auch die AfD stimmte dafür.

Diese Abstimmung im Gevelsberger Stadtrat ist im AfD-Kreisverband heftig eingeschlagen. Die beiden AfD-Ratsherren Falk Arndt und Andreas Vollmer-Weiß hatten die Hände für einen Antrag der Grünen gehoben. Sind diese schon nicht der natürliche Tanzpartner auf dem politischen Parkett, sorgte der Inhalt des Antrags für noch viel größeren Ärger: Mit den Stimmen der AfD-Fraktion votierte der Rat der Stadt Gevelsberg einstimmig dafür, dass die Stadt sich dazu bereit erklärt, im Bedarfsfall sogar noch mehr Flüchtlinge aufzunehmen, als ihr eigentlich zugewiesen werden.

Fraktionschef Arndt leugnete, dass es überhaupt eine Abstimmung gegeben habe, drohte der Redaktion dieser Zeitung mit rechtlichen Schritten. Vorstandsmitglieder auf Kreisebene warfen der Redaktion öffentlich Falschmeldungen und Manipulation sowie Unwissenheit und fehlerhafte Berichterstattung vor. Doch die Tonaufnahmen der betreffenden Sitzung des Stadtrats beweisen: Die AfD hat für die Bereitschaft, weitere Flüchtlinge in Gevelsberg aufzunehmen, gestimmt.
Mehr Flüchtlinge für Gevelsberg als zugewiesen

Diese Zeitung hatte am Dienstag berichtet, dass die anwesenden Mandatsträger aller im Rat der Stadt Gevelsberg vertretenen Parteien für den oben genannten Antrag der Grünen gestimmt hatten – auch die der AfD. In ihrem Antrag setzen sich die Grünen dafür ein, dass die Stadt Gevelsberg ein Bündnis unterstützt, dessen Mitglieder sich bereit erklären, aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich zu den nach dem Königsteiner Schlüssel verteilten Geflüchteten aufzunehmen.

Auch solle die Stadt selbst ihre Bereitschaft zur zusätzlichen Aufnahme erklären. Darüber hinaus sollte die Verwaltung den Auftrag erhalten, zu prüfen, wie sie im „Städtebündnis sicherer Häfen“ mitwirken kann und zur nächsten Ratssitzung eine entsprechende Empfehlung machen.

Letzteres wurde dem Antrag noch während der Sitzung hinzugefügt. Zuvor gab es eine kurze Diskussion darüber, welches Bündnis die Stadt Gevelsberg nun künftig unterstützen soll – das Bündnis „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ oder das „Städtebündnis sicherer Häfen“. An dieser Diskussion beteiligten sich die AfD-Vertreter nicht.
Abstimmung über Antrag mitsamt Änderung

Danach ließ Bürgermeister Claus Jacobi, der gleichzeitig Vorsitzender des Rates ist, und die Sitzung dementsprechend leitete, über den Antrag mitsamt seiner Änderung abstimmen. Auch Falk Arndt und Andreas Vollmer-Weiß von der AfD-Fraktion hoben ihre Hände – zum großen Erstaunen der meisten weiteren Politiker.

Die Berichterstattung über dieses auch von den Rechtspopulisten getragene Votum sorgte in deren Reihen allerdings für massive Unruhe. Fraktionschef Falk Arndt meldete sich per E-Mail: „Der Antrag der Partei der Grünen vom 11.03.2020 / 063-2020 wurde in der letzten Sitzung des Rates 17.12.2020 der Stadt Gevelsberg kurz diskutiert, eine Beschlussfassung zu dem Thema Freiwillige Aufnahmen von Flüchtlingen hat es bis zum heutigen Tag nicht gegeben. In Ihrem Artikeln wird erwähnt, dass u. a. die AfD Fraktion Gevelsberg dem Beschluss (der nicht erfolgte) zugestimmt haben soll. Ich erwarte von Ihnen eine öffentliche Gegendarstellung und Berichtigung zu Ihrem Artikel. Ansonsten behalten wir uns vor rechtliche Schritte einzuleiten. Desweiteren bin ich gerne bereit mit Ihnen einen guten Kontakt aufzubauen um in Zukunft derartige Aktionen zu vermeiden.“
Fraktionschef Arndt spricht von Gegenwind

Falk Arndt, gleichzeitig stellvertretender Kreissprecher der AfD hatte aus den eigenen Reihen laut eigener Aussage zuvor heftigsten Gegenwind bekommen – ist doch schon das Ablehnen der vom Bund zugewiesenen Flüchtlinge Kern der Partei. Diese machte unmittelbar nach Erscheinen des Artikels auch im Internet gegen die Redaktion mobil.

Jean Valton, Beisitzer im Kreisvorstand, sprach von einer Falschmeldung. Vor entsetzten AfD-Anhängern versuchten die Funktionäre mit angeblicher fehlerhafter Berichterstattung dieser Zeitung wieder aus der Schusslinie zu gelangen.

Die Redaktion hielt daraufhin Rücksprache mit den Vorsitzenden zweier anderer Gevelsberger Ratsfraktionen, die die Fakten der Berichterstattung bestätigten. Auch Bürgermeister Claus Jacobi, bestätigte, dass diese Zeitung alle Fakten korrekt dargestellt habe. Er habe den Stadtrat exakt über diesen Antrag inklusive der Änderungen abstimmen lassen. Zur Sicherheit forderte die Redaktion die protokollierten Tonaufnahmen der betreffenden Passage dieser Sitzung an. Hier im exakten Wortlaut.
Sitzungsprotokoll belegt die Abstimmung

Bürgermeister: „Gut, wenn mit dieser Maßgabe, die ich gerade ausgeführt habe, der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen angenommen werden soll, dann bitte ich um die Handzeichen.

Dankeschön.

Gibt´s Gegenstimmen?

Gibt`s Enthaltungen?

Dann ist das einstimmig und ohne Enthaltungen so angenommen, wir kommen dann in der nächsten Ratssitzung mit einer entsprechenden Vorschlagsempfehlung, damit wir eine entsprechende Empfehlung auch dem Rat vorstellen.“
Auffassung, es geht um eine Vertagung

Die Maßnahme, die Claus Jacobi darin anspricht, ist im Sitzungsprotokoll wie folgt wörtlich festgehalten: „Mein Vorschlag an dieser Stelle (…) wäre jetzt der, dass man vielleicht über diesen Antrag heute mit der Maßgabe beschließt, dass die Verwaltung zu nächsten Ratssitzungen entsprechende Informationen einholt und auch eine entsprechende Empfehlung macht, wie man in Gevelsberg praktikabel und effizient im Sinne des humanitären Handelns mit der Geschichte umgehen kann, dass man also die Informationen einholt, welche entsprechenden organisatorischen, mitgliedschaftsrechtlichen Verlinkungen sind einzugehen, wenn man hier Mitglied werden möchte, wie kann das aussehen und welches Ergebnis hat das dann für Gevelsberg?“

Falk Arndt sagte im Gespräch mit dieser Redaktion: „Ich habe auch Rücksprache gehalten mit Ratsmitgliedern. Diese teilen meine Auffassung, dass es um eine Vertagung ging. Natürlich würden wir einem solchen Antrag nicht zustimmen.“

Weil es an dieser Stelle aber nicht um Auffassungen geht, sondern um ganz klar geregelte Formalitäten, steht fest: Die AfD hat ohne jede Diskussion zugestimmt, dass die Stadt Gevelsberg bei Bedarf freiwillig weitere Flüchtlinge nach Gevelsberg holen möchte.
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https://www.wp.de/staedte/ennepetal-gevelsberg-schwelm/protokoll-belegt-afd-stimmt-fuer-fluechtlinge-in-gevelsberg-id231213476.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3478 am: 24. Dezember 2020, 10:48:00 »
Typisch für die Dämlacks: Zum falschen Zeitpunkt das Händchen heben und dann mit juristischen Schritten drohen ...



:rotfl:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #3479 am: 1. Januar 2021, 12:41:56 »
https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizeieinsatz-in-cottbus-brandenburger-afd-politiker-bei-illegaler-corona-party-erwischt/26755902.html

Spoiler
Zitat
Polizeieinsatz in Cottbus
Brandenburger AfD-Politiker bei illegaler Corona-Party erwischt

An einer Feier in der Wohnung einer AfD-Kommunalpolitikerin soll auch ein AfD-Landtagsabgeordneter teilgenommen haben. Ein Gast soll zudem einen Polizisten gewürgt haben.
Von Benjamin Lassiwe

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Freiherr von Lützow soll laut einem Bericht der in Cottbus erscheinenden „Lausitzer Rundschau“ an einer illegalen Corona-Party in der Lausitz teilgenommen haben.

Wie die Polizei mitteilte, seien Beamte in der Nacht zu Sonntag in Cottbus gegen 1.30 Uhr über ruhestörenden Lärm und das Zünden von Feuerwerk aus einer Wohnung an der Stadtpromenade informiert worden. Vor Ort trafen die Beamten neun Personen zwischen 18 und 46 Jahren an.

Die 33 Jahre alte Wohnungsinhaberin verhielt sich den Polizei-Angaben zufolge gegenüber den Polizeibeamten aggressiv und lehnte die Identitätsfeststellung ab. Dabei handelt es sich um die AfD-Stadtverordnete Monique Buder. Sie ist bekannt dafür, dass sie an „Querdenker“-Demonstrationen teilgenommen und selbst mehrere Anti-Corona-Demos abgehalten hat. Zudem trat sie bei Veranstaltungen des Vereins „Zukunft Heimat“ auf, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird.

Ein 35-jähriger Anwesender – bei dem es sich nicht um von Lützow handelte – soll einen der Beamten angegriffen, sich auf ihn gekniet und ihn gewürgt haben. Erst der Einsatz von Pfefferspray habe den Angreifer abgehalten. Er und Monique Buder wurden daraufhin in Gewahrsam genommen – die Stadtverordnete mit einem Alkoholwert von 1,58 Promille, der Angreifer mit 1,77 Promille, zur Beweissicherung wurden Blutproben genommen. Es wurden Anzeigen wegen Widerstands, des tätlichen Angriffs auf die Polizei und Verstößen gegen die Corona-Eindämmungsverordnung geschrieben.

Von Lützow wollte gegenüber der „Lausitzer Rundschau“ den Vorgang nicht kommentieren. Dafür allerdings meldete sich am Dienstag die Potsdamer Landespolitik zu Wort.

Landespolitiker melden sich zu Wort

„Die Maßnahmen ablehnen und sich den Maßnahmen widersetzen sind zwei verschiedene Paar Schuhe“, sagte der SPD-Generalsekretär Erik Stohn. Man könne in Deutschland durchaus anderer Meinung sein und dies auch vorbringen. „Man kann aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen und dann noch die Polizei angreifen und würgen, wenn diese das Recht durchsetzen will.“ Die AfD arbeite „gesundheitsgefährdend und staatszersetzend“, so der SPD-Politiker.

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Landtag, der Templiner Linken-Abgeordnete Andreas Büttner, forderte von Lützow unterdessen zum Rückzug aus dem Gremium auf: „Die Tatsache, dass man an einer unzulässigen Feier teilnimmt, ist an sich schon ein eklatantes Versagen politischer Kompetenz“, sagte Büttner. Wenn aus dieser Feier heraus jedoch auch noch ein Polizeibeamter angegriffen und gewürgt werde, sei jede Linie überschritten.

„Dieser Landtagsabgeordneter, zudem noch Mitglied im Innenausschuss, ist dringend aufgefordert, Stellung zu beziehen und sich gegenüber der Öffentlichkeit zu erklären“, sagte Büttner. „Auch sollte sich der Abgeordnete selber die Frage stellen, ob sein Verbleib im Innenausschuss noch vermittelbar ist.“ Die Linke habe den Vorgang deswegen auf die Tagesordnung des nächsten Innenausschusses setzen lassen.

„Gerade von einem Abgeordneten kann man erwarten, dass er in der Krise den Polizisten und Krankenschwestern hilft, und ihnen nicht durch unvernünftiges Verhalten in den Rücken fällt“, sagte auch der CDU-Fraktionschef Jan Redmann. „Wenn die AfD sich weiter von so jemandem im Innenausschuss vertreten lässt, dokumentiert sie, dass sie mit Recht und Gesetz nicht viel am Hut hat.“
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Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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