Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305675 mal)

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Offline DesasterMaster

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #165 am: 3. Januar 2018, 21:12:43 »
Öh, der Richter ist eigentlich nicht doof und im persönlichen Umgang angenehm.

Den ersten Teil glaub ich sogar......
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #166 am: 3. Januar 2018, 21:28:35 »
Du kannst ruhig beide Teile glauben. Dieser Tweet entspricht nicht seinem Duktus. Seine politische Einstellung gefällt mir auch nicht, aber der Tweet war definitiv nicht von ihm.
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #167 am: 3. Januar 2018, 22:51:10 »
 

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #168 am: 3. Januar 2018, 23:26:44 »
*Popcorn verteil*
Mögen die Spiele beginnen
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #169 am: 7. Januar 2018, 00:48:05 »
Zoff zwischen Weidel und Berg (Ex-Fraktionsgeschäftsführer)
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-krach-mit-alice-weidel-afd-politiker-schmeisst-im-bundestag-hin/20818566.html

Und: Im Gegensatz zu Rüdi sollen die AfDler im BT tatsächlich für mehrere Zehntausender Kuchen und Schnittchen bestellt und auch irgendwie verwertet haben. http://www.tagesspiegel.de/politik/neuer-bundestag-der-ton-wird-rauer/20702834.html
 

Offline BlueOcean

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #170 am: 8. Januar 2018, 03:55:46 »
Sogar in der Blamage bleiben sie provinziell: Schnittchen-Gate, die Nussecken-Affäre, Akte Marmorkuchen ungelöst. Wie klingt denn das? Wachtmeister Dimpflmoser - übernehmen sie.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #171 am: 8. Januar 2018, 12:30:45 »
Nazi-Maier wird ein bißchen abgemahnt, das war's auch schon.

Mehr als ein "Dududu!" darf man einem Teutschen nicht zumuten, sonst erschrickt er ...

Zitat
AfD mahnt Jens Maier ab
Der Bundesvorstand der AfD entscheidet einstimmig, den Dresdner Bundestagsabgeordneten Jens Maier abzumahnen. Sein Mitarbeiter hatte Noah Becker auf Twitter rassistisch beleidigt. Ein Parteiausschlussverfahren wurde nicht angestrebt, wie die Partei dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mitteilte.

Berlin. Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland (AfD) mahnt den Dresdner Bundestagsabgeordneten Jens Maier ab. Das beschlossen die Vorstandsmitglieder am Montag einstimmig in einer Telefonkonferenz. Ein Parteiausschlussverfahren ist damit vom Tisch. Das habe auch kein Vorstandsmitglied angestrebt, sagten Teilnehmer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Auf Maiers Profil auf dem Kurznachrichtendienst Twitter war der Berliner Musiker Noah Becker vergangenen Woche rassistisch beleidigt worden. Maier gab an, ein Mitarbeiter habe die Nachricht verfasst; er habe diesen daraufhin abgemahnt. In den nächsten Tagen wird sich auch die Fraktion mit dem Vorfall befassen.

Wie in der letzten Woche bekannt wurde, ging die Familie Becker per Anwalt gegen Maier vor. Zudem ging eine Anzeige wegen Volksverhetzung bei der Dresdner Staatsanwaltschaft ein.

Von RND/Jan Sternberg

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Politik/AfD-mahnt-Jens-Maier-ab
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #173 am: 9. Januar 2018, 08:07:29 »
Ist zwar nicht BT, aber ich versuch's trotzdem mal.

Die ordentlichen Geichte sind jedenfalls nicht so milde wie Parteischiedsgerichte, es blieb, glaube ich, bei 90 Tagessätzen:

Zitat
Betrugsprozess um Landtagsmitte

lLandgericht bestätigt Geldstrafe gegen AfD-Abgeordnete
Im Betrugsprozess gegen die AfD-Landtagsabgeordnete Wiebke Muhsal ist es auch in der Berufungsverhandlung bei der Verurteilung geblieben. Das Landgericht Erfurt bestätigte am Montag die Geldstrafe von 8.000 Euro. Außerdem muss Muhsal zu Unrecht erhaltene 6.000 Euro des Landtags zurückzahlen.

Demnach hat die Politikerin aus Jena den Landtag mit Hilfe eines gefälschten Arbeitsvertrages um zwei Monatsgehälter betrogen. Sie habe den Vertrag für eine Wahlkreismitarbeiterin um zwei Monate vordatiert und das Geld unter anderem für die Einrichtung ihres Wahlkreisbüros in Jena verwendet. Die ehemalige Wahlkreismitarbeiterin hatte die Ermittlungen mit einer Anzeige ausgelöst. Muhsal hatte zunächst einen Strafbefehl über 6.000 Euro erhalten, gegen den sie Einspruch einlegte, so dass es im März 2017 zu einer öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Gegen das Urteil Ende April war sie in Berufung gegangen. Gegen die jetzige Entscheidung kann sie Revision einlegen.

https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/erfurt/prozess-muhsal-betrug-100.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #174 am: 9. Januar 2018, 08:35:38 »
Finde ich klasse. Wir brauchen jeden Bernd bei der AfD, um so schneller zerlegt die sich.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #175 am: 9. Januar 2018, 09:11:58 »
Das stimmt natürlich!

Der gestrigen forsa-Umfrage nach hat die afd zwei Prozentpunkte verloren, dies sei wohl auf die Twitterei der Störchin zurückzuführen (Bobbeles Sohn wollen dann doch wohl viele in Schutz nehmen).

Zu Nazi Maier gibt es ein interessantes Interview in der LTO. Offensichtlich gäbe es tatsächlich die Möglichkeit, ihn aus dem sächsischen Staatsdienst zu entfernen (rein theoretisch natürlich, zu solch einem Landtagsbeschluß wird es nie kommen, denn in Sachsen gibt es ja keine Nazis!).

Alleine die Tatsache, daß sich Brigitte Kreuder-Sonnen, selbst Vorsitzende Richterin am LG Lübeck und Sprecherin des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung (NRV), überhaupt öffentlich über einen Kollegen äußert, finde ich dabei schon bemerkenswert:

Zitat
Der Fall Jens Maier
"Der Rechts­staat muss sich nicht alles gefallen lassen"

Interview von Maximilian Amos

08.01.2018
Spoiler
Der Richter und AfD-Abgeordnete Jens Maier fällt wiederholt durch fragwürdige politische Äußerungen auf. Stellt sich die Frage: Wie weit darf ein Organ des Rechtsstaates gehen? Ein Gespräch mit der NRV-Vorsitzenden Brigitte Kreuder-Sonnen.

Vom Twitter-Account des AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier wurde am Dienstag vergangener Woche ein Beitrag abgesetzt, der bundesweit für Aufsehen sorgte. Darin nannte er Noah Becker, den Sohn von Ex-Tennisspieler Boris Becker, einen "kleinen Halbneger". Neben einiger Empörung im Netz und in der übrigen Politik wurden daraufhin auch mehr oder minder unverhohlene Rücktrittsforderungen aus seiner eigenen Partei laut.

Maier, der indes beteuert, ein Mitarbeiter habe den Tweet verfasst, ist aber nicht nur Politiker, sondern auch Richter. Bis zu seinem Einzug ins Parlament war er am Landgericht (LG) Dresden für Zivilsachen zuständig, für die Dauer seiner Abgeordnetentätigkeit ruht sein Amt. Schon zu dieser Zeit fiel er durch umstrittene öffentliche Äußerungen über "Mischvölker" und einen deutschen "Schuldkult" auf und sagte über die NPD, diese sei "die einzige Partei [...], die immer geschlossen zu Deutschland gestanden hat". In der Folge wurde er von seiner Aufgabe als Mitglied der Kammer für Presse- und Ehrschutzsachen entbunden, in der er unter anderem in einem Verfahren zugunsten der NPD entschieden hatte.

Angesichts seiner damaligen Aussagen war gegen ihn auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, welches mit einem Verweis endete. Begründung:Doch darf ein Mann, der sich wiederholt öffentlich in dieser Weise äußert, weiterhin gewichtige Stimme des deutschen Rechtsstaates sein? Gibt es Grenzen, die auch die besonders geschützten Richter nicht überschreiten dürfen, ohne ernstere Konsequenzen fürchten zu müssen? Wir haben uns darüber mit Brigitte Kreuder-Sonnen unterhalten, selbst Vorsitzende Richterin am LG Lübeck und Sprecherin des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung (NRV).

LTO: Frau Kreuder-Sonnen, wenn Sie die Äußerungen des AfD-Abgeordneten Maier lesen: Passt dies in ihren Augen mit den Erwartungen zusammen, die eine Gesellschaft an ihre Richter haben darf?

Kreuder-Sonnen: Wenn man diese Äußerung der Richterpersönlichkeit Maier zuordnet, dann kann ich für mich nur sagen: Eine solche Äußerung ist inakzeptabel dümmlich, allein dazu angelegt, zu provozieren. Derartiges Verhalten entspricht nicht meinem Richterbild und sicher auch nicht dem der in der NRV organisierten Kolleginnen und Kollegen. Und ich bin sicher: Das gilt auch für den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung. Dass Maier – wie jetzt zu hören ist -  seine Mitarbeiter für den Inhalt des Tweets verantwortlich macht, ist meines Erachtens schlicht unwürdig.

LTO: Das Bundesverfassungsgericht hat sich selbst erst kürzlich einen Verhaltenskodex auferlegt, der aber nur eine freiwillige Selbstverpflichtung bedeutet. Welche Pflichten haben Richter denn überhaupt?

Kreuder-Sonnen: Die Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sind angesichts der Funktion des Gerichts als Verfassungsorgan entwickelt worden – sie verlangen insbesondere ein Verhalten, das keinen Zweifel an ihrer Neutralität aufkommen lässt.

Grundsätzlich dürfen sich alle Richterinnen und Richter politisch betätigen und ihre Meinung frei äußern. Innerhalb und außerhalb unseres Amtes müssen wir uns aber auch bei politischer Betätigung so verhalten, dass das Vertrauen in unsere Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Das Maß der Zurückhaltung wird je nach Thematik und Stellung eines Richters oder einer Richterin unterschiedlich zu bewerten sein.
BVerfG betont politische Neutralitätspflicht von Richtern

LTO: Muss zwischen Abgeordnetenmandat und dem - wenn auch ruhenden - Richteramt unterschieden werden, wenn eine Aussage beispielsweise Rückschlüsse auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung zulassen könnte?

Kreuder-Sonnen: Die Frage ist doch: Zeigt ein Abgeordneter, der das Richteramt bekleidet hat, eine verfassungsfeindliche Gesinnung, die ihm bei seiner Rückkehr in das Richteramt vorgehalten werden muss und kann? Das muss dann geprüft werden.

Die Abgeordneten und Funktionsträger der AfD bewegen sich meines Erachtens mit ihren Äußerungen sehr oft – wahrscheinlich ganz bewusst - in einer Grauzone, in der sie wohl immer gerade noch von der Meinungsfreiheit gedeckt sein könnten. Dass es da aber auch für einen Richter Grenzen gibt, hat das Disziplinarverfahren gegen Herrn Maier gezeigt. Das ist zu begrüßen.

LTO: Vor dem Hintergrund des Falles von Jens Maier: Wie weit darf ein Richter in öffentlichen Äußerungen gehen?

Kreuder-Sonnen:  Diese Frage wird man nur im Einzelfall beantworten können. Das zeigt die insoweit nach wie vor maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 1988. Dort sah man den Richter "als Amtswalter, der in seiner Person Unabhängigkeit, Neutralität und Distanz voraussetzt".

Das Vertrauen der Bevölkerung in die Überzeugungskraft richterlicher Entscheidungen setze zudem voraus, dass sich die äußere und innere Unabhängigkeit des Richters und seine Neutralität in der Distanz, die auch in aktuellen politischen Auseinandersetzungen spürbar bleiben müsse, zeige, so die Karlsruher Richter damals. Seien Meinungsäußerungen von Richtern zu politischen Fragen geeignet, dieses Vertrauen zu erschüttern, so widersprächen sie dem Richterbild des Grundgesetzes.

LTO:  Die richterliche Unabhängigkeit bedeutet nach Art. 97 Grundgesetz nicht nur Pflicht, sondern auch besonderen Schutz, speziell vor Entlassungen. Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, gegen einen Richter vorzugehen?

Kreuder-Sonnen: Zum einen gibt es die sogenannte Richteranklage, die zum Beispiel in der Verfassung des Freistaates Sachsen in Art. 80 geregelt ist. Wenn ein Richter im Amt oder außerhalb des Amtes gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder des Freistaates verstößt, so kann auf Antrag des Landtages das Bundesverfassungsgericht anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Fall eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.

Daneben gibt es die Möglichkeit des förmlichen Disziplinarverfahrens, welches auch mit einer Entlassung aus dem Amt enden kann, wenn schwerwiegende Verstöße festgestellt werden.
Entlassung von Maier wohl (noch) nicht möglich

LTO: Halten Sie das im Fall Maier, vorbehaltlich einer strafrechtlichen Würdigung seiner vermeintlich jüngsten Äußerung, für denkbar?

Kreuder-Sonnen: Wenn der Abgeordnete Maier in sein Richteramt zurückkehren sollte, halte ich eine Entlassung aus dem Amt vor dem Hintergrund der jetzigen Erkenntnisse (noch) nicht für möglich.

LTO: Und wenn ein Einfluss auf die richterliche Tätigkeit zu befürchten wäre? Immerhin ist Maier infolge seiner früheren Äußerungen schon einmal eine Zuständigkeit entzogen worden.

Kreuder-Sonnen: Ich möchte diese Frage zum Anlass nehmen, noch einmal deutlich darauf hinzuweisen, dass politische, vielleicht auch deutliche Meinungsäußerungen von Richterinnen und Richtern nicht zwingend das Mäßigungsgebot verletzen. Umsicht und Augenmaß sind dringend geboten. Denn im Gegensatz zu fremdenfeindlichen Äußerungen kann beispielsweise die politische Äußerung eines Richters zu einer notwendigen Änderung ausländerrechtlicher Normen ja nicht dazu führen, dass der Richter disziplinarische Konsequenzen befürchten müsste. 
"Richter müssen Gewähr leisten, dass ihre Haltung der Werteordnung der Verfassung entspricht"

LTO: Der Rechtsstaat muss also im Zweifel auch einen ausländerfeindlich gesinnten Richter ertragen?

Kreuder-Sonnen: Nein, das kann man so nicht sagen. Wenn sich die ausländerfeindliche Gesinnung eines Richters so auswirkt, dass Zweifel daran aufkommen, dass seine Haltung insgesamt noch mit der Werteordnung unser Verfassung in Einklang gebracht werden kann, dann muss die Gesellschaft das keinesfalls akzeptieren. Diejenigen, die diesen Rechtsstaat zu verteidigen haben, nämlich die Parlamentarier, müssten dann auch gegebenenfalls eine Richteranklage vorbereiten. Der Rechtsstaat muss sich nicht alles gefallen lassen.

LTO: Und könnten Äußerungen wie die von Maier nicht auch die Erfolgschancen von Befangenheitsanträgen in Fällen vergrößern, in denen eine Person mit Migrationshintergrund beteiligt ist?

Kreuder-Sonnen: Das kommt nun wirklich auf den Einzelfall an.

LTO: Befürchten Sie, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz durch Fälle wie die des Abgeordneten Maier Schaden nimmt?

Kreuder-Sonnen: Nein, diese Gefahr sehe ich derzeit nicht. Die Verfahrensordnungen sehen Regelungen vor, die eine unabhängige Entscheidung über Befangenheitsanträge ermöglichen. Richterinnen und Richter arbeiten – wie bereits ausgeführt – aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit nicht im rechtsfreien Raum und können sich deshalb auch nicht "alles erlauben".

Die Neue Richtervereinigung ist ein bundesweiter Interessenverband von Richter*innen und Staatsanwält*innen und zählt rund 550 Mitglieder. Sie setzt sich unter anderem für Gleichberechtigung von Minderheiten und Transparenz in der Justiz ein und äußert sich regelmäßig auch zum politischen Tagesgeschehen.
[close]

https://www.lto.de/recht/justiz/j/richter-jens-maier-politische-aeusserung-noah-becker-rechtsstaat-grenze-interview-nrv/
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #177 am: 9. Januar 2018, 13:13:29 »
@SchlafSchaf

Da wirkt die AfD wirklich. Zum einen in den Kommentaren bei den diversen Artikel auf FB von der LVZ, zum anderen natürlich in den Gruppen. Da wird der Zündler nämlich gefeiert, immerhin war das Haus ja mit Sinti und Roma "verseucht", die verdienen ja nichts anderes.

Der Brandstifter -bei dem die Polizei ja keinen rechtsextremen/rassistischen Hintergrund sieht- hatte die Probleme mit dem Vermieter eben weil er dauernd Terz gemacht hat wegen der "Ausländer". Ein Skandal, dass da ein Deutscher ausziehen muss und nicht die "Untermenschen". *würg*
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #178 am: 10. Januar 2018, 18:59:03 »
Nazi-Maier kriegt das, was er braucht:


Zitat
Noah Becker
:
Einstweilige Verfügung gegen AfD-Politiker Jens Maier
Der Bundestagsabgeordnete darf seine rassistische Äußerung über Noah Becker nicht wiederholen, hat das Landgericht Berlin entschieden. Der Rechtsstreit geht noch weiter.

Spoiler
Wegen eines rassistischen Tweets über Noah Becker hat das Berliner Landgericht gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eine einstweilige Verfügung erlassen. Danach darf Maier seine Äußerung über den Sohn des  Tennisspielers Boris Becker nicht wiederholen. Das teilte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser mit. Zuerst hatte der Branchendienst Meedia über die Verfügung berichtet.


Maier kann noch Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegen. Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung. "Solange ein Gericht nicht etwas anderes entscheidet, bleibt die Verfügung wirksam", sagte Moser. Sollte der Jurist Maier sich aber dazu entscheiden, Widerspruch bei der Pressekammer einlegen. Geht er gegen die Entscheidung des Landgerichts vor, geht der Fall in eine Hauptverhandlung.
Über den Twitter-Account des sächsischen Abgeordneten war Anfang Januar der Satz veröffentlicht worden: "Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären." Der Tweet wurde später gelöscht. Maier teilte damals mit, nicht er selbst, sondern ein Mitarbeiter habe die Zeilen verfasst. Diesem habe er eine Abmahnung erteilt. Bei Becker wolle er sich entschuldigen.

Maier hat sich noch nicht entschuldigt

Anwalt Moser sagte dazu: "Bisher hat sich Maier überhaupt nicht bei uns gemeldet – weder entschuldigt noch eine Unterlassungserklärung abgegeben."


Neben dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Becker am Mittwoch vergangener Woche "wegen aller hier in Betracht kommender Delikte" Strafanzeige erstattet sowie Strafantrag gestellt.
Bislang prüft die Berliner Staatsanwaltschaft, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, teilte der Sprecher der Behörde am Dienstag mit. Der Kommentar des sächsischen Abgeordneten hatte sich auf ein Interview bezogen, in dem Becker erklärt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine "weiße Stadt", er selbst sei wegen seiner braunen Hautfarbe attackiert worden.
[close]

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-01/noah-becker-tweet-jens-maier-afd-einstweilige-verfuegung?utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int&utm_medium=sm&wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf
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« Antwort #179 am: 13. Januar 2018, 12:07:46 »
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