Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305762 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1350 am: 8. März 2019, 11:26:54 »
Pressemitteilung des Verfassungsschutzes von heute:


Zitat
BfV: Konzentration auf die Beobachtung der Verdachtsfälle „Der Flügel“ und „Junge Alternative“
Pressemitteilung vom 8. März 2019

Kein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des VG Köln vom 26.02.2019
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 15. Januar 2019 das von der Öffentlichkeit schon länger erwartete Prüfergebnis zu den bedeutsamen Teilorganisationen der AfD „Der Flügel“ und „Junge Alternative“ bekanntgegeben. Auf der Basis einer umfangreichen Materialsammlung und eines detaillierten Gutachtens hat das BfV festgestellt, dass bei den beiden Teilorganisationen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen. Beide werden als Verdachtsfall eingestuft.

In Abgrenzung zur Einstufung der genannten Teilorganisationen hat das BfV auch weitere Aussagen mit AfD-Bezug getroffen, deren öffentliche Bekanntgabe Gegenstand der Entscheidung des VG Köln war. Das BfV wird gegen diese Entscheidung keinen Rechtsbehelf einlegen.

Die gerichtliche Klärung bestimmter Rechtsfragen zur Reichweite der Öffentlichkeitsarbeit des BfV soll nicht weiter vom eigentlichen Thema ablenken.

Der Präsident des BfV Thomas Haldenwang erklärt hierzu:

„Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ‚Der Flügel‘ und ‚Junge Alternative‘ zu beobachten. Dabei werden die weitere Entwicklung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials, der programmatischen und inhaltlichen Ausrichtung, der Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen sowie die öffentlichen Äußerungen insbesondere der führenden Protagonisten eine wichtige Rolle spielen.

Wir werden die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten.“

V. i. S. d. P.
Angela Pley, Pressesprecherin

Weiterführender Link:
https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm-20190308-konzentration-auf-die-beobachtung-der-verdachtsfaelle-der-fluegel-und-junge-alternative?fbclid=IwAR3YF036QnH9xRg0eB4NZ91LrrrnsriAqjQYBSoNgGSuOaLTLVbfzvXpfA0
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1351 am: 8. März 2019, 20:05:07 »
Fühlt sich die afd vom Frauentag bedroht? 


Zitat
Die AfD regt sich darüber auf, dass Berlin den Weltfrauentag zum Feiertag erklärt hat. Der sächsische Bundestagsabgeordnete Siegbert Droese schlug stattdessen den 13. August oder 17. Juni vor. "Berlins dunkelroter Senat beschenkt sich pünktlich zum 30. Jahrestag des Mauerfalls mit einem DDR-Feiertag und befindet sich damit international in der fragwürdigen Gesellschaft von Kuba, Nordkorea und Vietnam."

Am 13. August 1961 wurde die Berliner Mauer gebaut. Der Aufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR war von der Sowjetarmee gewaltsam niedergeschlagen worden. Auf Nachfrage erklärte Droese, der 13. August 1961 sei aus seiner Sicht kein Anlass, um zu feiern, aber ein historisch wichtiger Tag für Berlin.
https://www.t-online.de/nachrichten/id_85376458/afd-politiker-13-august-statt-frauentag-als-feiertag.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1352 am: 13. März 2019, 11:57:35 »
Kohle hat man ja inzwischen:


Zitat
Parteispendenaffäre
AfD legt eine Million Euro für Strafzahlungen zurück

Die AfD will juristisch gegen Strafzahlungen für womöglich illegale Parteispenden vorgehen. Sollte sie damit scheitern, hat die Partei bereits einen hohen Geldbetrag zurückgelegt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-partei-legt-eine-million-euro-fuer-strafzahlungen-aus-spendenaffaere-zurueck-a-1257522.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1353 am: 14. März 2019, 18:36:08 »
Die afd zieht Gerichtsverfahren an wie Schei.ße die Fliegen ...    :whistle:

Wieder mal hat ein Gericht entschieden, was man die afd so nennen darf ...

Riesenerfolg für die afd! Einer von 5 Anträgen ging durch! Das sind ... äh ... 20% ...    :rotfl:


Zitat
14. März 2019

Hinrich Lührssen darf AfD als "antidemokratisch" bezeichnen
AfD war wegen Äußerungen Lührssens in Interview vor Gericht gezogen
Partei bekam nur in einem Punkt recht
AfD zog vier von fünf Anträgen zurück

Die Bremer AfD und ihr ehemaliges Vorstandsmitglied Hinrich Lührssen haben ihren Streit vor dem Bremer Landgericht beigelegt. Hintergrund waren Äußerungen Lührssens in einem Fernsehinterview mit buten un binnen. Die AfD wollte unter anderem erreichen, dass Lührssen bestimmte Behauptungen über die AfD nicht mehr öffentlich verbreiten darf.

Das Gericht gab der AfD nur in einem Punkt recht: Lührssen darf demnach nicht mehr sagen, dass es in der Bremer AfD bei 120 Mitgliedern 32 Parteiordnungsverfahren gebe. Das sei eine falsche Tatsachenbehauptung, so das Gericht. Alle anderen von der AfD kritisierten Äußerungen stufte es aber als zulässige Meinungsäußerungen ein. Lührssen hatte die AfD unter anderem als "antidemokratisch" bezeichnet und von "üblen Tricks" bei der Kandidatenaufstellung gesprochen. Das darf er auch weiterhin. Die AfD zog vier ihrer fünf Anträge heute zurück.
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/afd-luehrssen-gericht-streit-100.html



Ein weiteres Verfahren ist wohl in statu nascendi:

Zitat
Titel-Dopplung
Verlag erwägt Klage gegen Alice Weidels Buch
Zwei Bücher, derselbe Titel: Mit wenigen Wochen Abstand veröffentlichen der Journalist Alexander Kissler und die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel ihre Bücher "Widerworte". Nun werden rechtliche Schritte geprüft.

Der eine beschäftigt sich mit den "Phrasen Angela Merkels", die andere arbeitet sich an "Denkverboten" und "Moralisten" ab. Sowohl der Kulturredakteur des konservativen Politmagazins "Cicero" Alexander Kissler als auch die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel haben ein Buch geschrieben.

Beide tragen denselben Titel, "Widerworte" - und das könnte womöglich zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Wie der Gütersloher Verlag von Alexander Kissler auf Anfrage des SPIEGEL bestätigt, prüft derzeit der Justiziar des Hauses, ob man rechtliche Schritte einleiten könne. Der Buchtitel ist geschützt, er darf so nicht übernommen werden. Dies betrifft allerdings nicht das einzelne Wort "Widerworte", sondern den gesamten Titel, einschließlich Untertitel.
Spoiler
Auch optisch ähneln sich die Bücher

Vom Plassen Verlag, der Weidels Buch publiziert, heißt es, man habe den Fall bereits gründlich geprüft und habe nichts zu befürchten, weil beide Titel verschiedene Untertitel haben. Das Buch der AfD-Politikerin heißt: "Widerworte: Gedanken über Deutschland". Das des Cicero-Redakteurs "Widerworte: Warum mit Phrasen Schluss sein muss".

Das Kissler-Buch erschien am 24. Februar, Weidels Thesenstück soll ab dem 18. März in den Geschäften zu kaufen sein. Beide haben etwa zeitgleich ihren Titel geschützt und dies veröffentlicht.

Auch optisch ähneln sich die Cover der beiden Bücher. Die Worte "Wider" und "Worte" sind über zwei Zeilen geschrieben und auf beiden Büchern ist das Wort "Wider" fettgedruckt.

tin
[close]
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/alice-weidel-verlag-erwaegt-wegen-widerworte-buch-rechtliche-schritte-a-1257780.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1354 am: 15. März 2019, 09:07:03 »
Tja, mit dem Urheberrecht hat man es bei der AfD eben nicht so....

Wahrscheinlich dürfte die AfD da aber nicht mal der richtige "Gegner" sein. Das kommt nämlich aus der AfD-Stürmerpresse-Ecke bzw. könnte man da sogar mal bei hartgeld oder "deutschelobby" und ähnliche rechtsradikale "Wahrheitsmedien" (mit engem Kontakt zur Reichsbürgerszene) kommen.

Spoiler
AfD handelt sich Ärger wegen Karikatur ein
Regensburg
erstellt am 14.03.2019 um 21:12 Uhr
aktualisiert am 14.03.2019 um 21:15 Uhr
Regensburg (DK) Die beiden Karikaturisten Achim Greser und Heribert Lenz haben den AfD-Kreisverband Regensburg-Stadt verklagt. Es geht um eine Karikatur, die von AfD-Protagonisten offenbar unrechtmäßig verwendet und verfälscht wurde.

Sie ist durchaus witzig, wenngleich mit ernstem Hintergrund: "Neulich auf einem Markt im Senegal", steht unter der Karikatur der Aschaffenburger Zeichner Greser & Lenz. Zu sehen ist ein deutscher Tourist, der von zwei Polizisten festgehalten wird. "Er hat Bananen geklaut, wir müssen ihn abschieben", sagt der eine Polizist zum anderen. "Geht nicht, er kommt aus Sachsen, das ist kein sicheres Herkunftsland", antwortet der andere. Die Karikaturisten spielen auf die Entwicklung im Freistaat Sachsen an, gemeint sind Rechtsextreme, die ein deutsches Bundesland in Atem halten. Die Karikatur erschien 2016 in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Der Kreisverband der AfD in Regensburg indes scheint zu glauben, dass Deutschland ein unsicheres Land geworden ist. Die Karikatur wurde auf seiner Facebook-Seite gepostet - doch mit verändertem Text. Zur Frage nach der Abschiebung des Touristen heißt die Anwort hier nämlich: "Geht nicht, er kommt aus Deutschland, das ist kein sicheres Herkunftsland mehr."

Jetzt hat der Kreisverband der AfD Post von Medienrechtsanwältin Simone Gille bekommen. "Das ist ein inakzeptabler massiver Urheberrechtsverstoß, der auch nicht mehr von der Zitierfreiheit gedeckt ist", so die Anwältin. Man werde Schadensersatzansprüche durchsetzen. Auch die beiden Künstler haben sich geäußert. "Das ist überhaupt nicht witzig. Wir wollen uns nicht mit denen gemein machen und von denen instrumentalisiert werden als Scherzbolde für ihre Sache", so Greser. Und Lenz fügt an: "Besonders dreist ist, dass der Witz sinnentstellend manipuliert worden ist."

Der AfD-Kreisverband hat das strittige Posting gestern entfernt. "Es ist nicht mehr auf unserer Facebook-Seite", sagt Christian Paulwitz, AfD-Chef im Bezirk Oberpfalz. "Da ist ein Fehler passiert", so der AfD-Funktionär kleinlaut. Er gehe aber davon aus, dass die Karikatur nicht von einem Mitglied seines Kreisverbands verfälscht wurde. "Es sieht so aus, als habe jemand die bereits veränderte Karikatur einfach aus dem Internet genommen und gepostet", so Paulwitz.
Christian Eckl
[close]
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1355 am: 15. März 2019, 10:02:00 »
Die Absahner-Partei:


Zitat
WAHLKAMPFHILFEN AUS SCHWEIZ :
Meuthen erhielt Wahlkampfhilfe im Wert von rund 90.000 Euro
AKTUALISIERT AM 12.03.2019-10:25

In der AfD-Parteispendenaffäre drohen der Partei nach Aussage ihres Vorsitzenden Jörg Meuthen Strafzahlungen von rund 400.000 Euro. Meuthen nennt erstmals die Größenordnung der Wahlkampfhilfe aus der Schweiz.


Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen hat eingestanden, bei seiner Kandidatur für den Landtag von Baden-Württemberg im Jahr 2016 Wahlkampfhilfen aus der Schweiz im Wert von knapp 90.000 Euro erhalten zu haben. „Es hat Anfang 2016 während meiner Kandidatur Unterstützungsleistungen seitens der Schweizer Werbeagentur Goal AG gegeben“, sagte Meuthen der „Welt“. „Der Gegenwert beläuft sich auf insgesamt 89.800 Euro.“ Die einzelnen Leistungen bezifferte Meuthen wie folgt: „Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5000 Euro.“

Bereits im Januar hatten deutsche Medien über die finanziellen Hilfen aus der Schweiz für Meuthen berichtet. Meuthen betonte, dass er „weder von der Goal AG noch von deren Geschäftsführer Alexander Segert jemals Geld erhalten“ und der Firma auch keinen Auftrag erteilt oder mit ihr einen Vertrag über jene Werbemaßnahmen geschlossen habe. „Ich habe im Februar 2016 lediglich eine Freistellungserklärung für die Goal AG unterzeichnet, wonach die Firma mein Foto und Daten für werbende Zwecke verwenden dürfe.“ Auf dieser Basis habe die Firma diverse Flyer sowie Plakate produziert und Zeitungsannoncen für ihn als AfD-Landtagskandidaten in seinen beiden Wahlkreisen Bretten und Backnang geschaltet.

Finanziert wurde diese Wahlkampfunterstützung nach Meuthens Angaben nicht durch die Goal AG oder Segert, sondern durch Spenden mehrerer Personen. Es handele sich dabei „durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern“. Wie Meuthen im „Welt“-Interview weiter sagte, habe die Bundestagsverwaltung der AfD wegen jener Wahlkampfhilfen Strafzahlungen angekündigt. Diese beträfen zum einen Meuthen selbst, zu andern AfD-Bundesvorstandsmitglied Guido Reil, der 2017 im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf eine ähnliche Unterstützung von der Goal AG erhalten hatte.

Baumann: „Anfängerfehler“
Zur Höhe der angekündigten Strafzahlungen in beiden Fällen sagte Meuthen: „Die Bundestagsverwaltung hat uns mitgeteilt, dass es im Fall von Guido Reil illegale Zuwendungen im Gegenwert von 44.500 Euro gegeben hätte. Das sehen wir nicht so, aber die Bundestagsverwaltung meint, dass sich daraus im Fall Reil eine Strafzahlung in dreifacher Höhe ergäbe, also 133.500 Euro. Bei mir rechnet die Bundestagsverwaltung laut einer Mitteilung aus der vergangenen Woche 89.800 Euro mal drei, also 269.400 Euro. Zusammen wären es dann 402.900 Euro.“

Spoiler
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, begründete den fehlerhaften Umgang seiner Partei mit den Spenden derweil mit „Unkenntnis in der Anfangszeit“. Baumann sagte am Dienstag, solche Fehler ließen sich beim Aufbau der Institutionen einer neuen Partei kaum vermeiden.

Im Fall der Spende an den Kreisverband Bodensee von Fraktionschefin Alice Weidel hätten Schatzmeister der Partei auf verschiedenen Ebenen miteinander diskutiert. „Und irgendwann ist dann gesagt worden, „Lieber Gott, das ist doch ein bisschen undurchsichtig, wir kriegen nicht raus, wo kommt das eigentlich her, lass uns das zurück verbuchen.““
[close]
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/meuthen-erhielt-wahlkampfhilfe-im-wert-von-90-000-euro-16084497.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1356 am: 15. März 2019, 12:20:02 »
Oops ...


Zitat
Deutsches Ermittlungsverfahren gegen AfD-Mitglieder: Voraussetzungen für Schweizer Rechtshilfe erfüllt
15.03.2019 - Medienmitteilung

Zurück zu Medienmitteilungen

Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat beim Kanton Zürich um Rechtshilfe im Verfahren gegen die deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und weitere Personen ersucht. Der Kanton Zürich hat die Ersuchen geprüft und genehmigt, da der in den Ersuchen geschilderte Sachverhalt auch Tatbestände nach Schweizer Recht erfüllt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird nun Zeugen einvernehmen sowie Schriftstücke sicherstellen und anschliessend prüfen, ob die Beweismittel an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden können.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz führt seit November 2018 ein Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis wegen Verstosses gegen das Parteiengesetz und weiterer Delikte. Im Zuge dieses Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Konstanz am 27. Dezember 2018 und am 1. Februar 2019 Rechtshilfeersuchen an die Zürcher Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Ersuchen beinhalten die Herausgabe von Schriftstücken sowie die Einvernahme von Zeugen im Zusammenhang mit Spenden im Namen einer Zürcher Firma für den Wahlkampf von Alice Weidel.

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat die Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Konstanz einer vertieften rechtlichen Beurteilung unterzogen und ist zum Schluss gekommen, dass der in den Rechtshilfeersuchen geschilderte Sachverhalt die Tatbestände der Urkundenfälschung und Begünstigung nach Schweizer Recht erfüllt. Damit hat die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich die doppelte Strafbarkeit und die Rechtshilfefähigkeit der Ersuchen bejaht.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz Zeugen einvernehmen sowie schriftliche Unterlagen sicherstellen. Anschliessend wird das Rechtshilfeverfahren mit dem Entscheid darüber abgeschlossen, ob die Ergebnisse der Vollzugshandlungen an die Staatsanwaltschaft Konstanz herausgegeben werden dürfen. Diese muss dann ihrerseits entscheiden, ob und inwiefern die Ergebnisse für das Verfahren gegen die Deutsche AfD-Politikerin Alice Weidel und gegen weitere Mitglieder des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis von Relevanz sind. Auch nach der Gewährung von Rechtshilfe verbleibt die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit weiterhin bei der Staatsanwaltschaft Konstanz. Über den Inhalt diese Medienmitteilung hinaus kann die Zürcher Staatsanwaltschaft deshalb keine weiteren Fragen beantworten.

Ansprechperson für Medien:
Erich Wenzinger, Leiter Kommunikation Staatsanwaltschaft Kanton Zürich, Tel. 043 258 22 21
https://staatsanwaltschaften.zh.ch/internet/justiz_inneres/staatsanwaltschaften/de/aktuell/medienmitteilungen/2019/20190315.html
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1357 am: 16. März 2019, 16:37:42 »
Ein "Kandidat zum Anfassen"! Zu geil, ich komm grad aus dem Lachen nicht heraus!     :rotfl:
Gibt's den Ringelpiez dazu?    :rofl:



Zitat
Europawahl
AfD-Politiker geht bei Tinder auf Wählersuche – und kassiert viel Häme
Üblicherweise suchen Leute bei Tinder nach neuen Bekanntschaften. Doch ein AfD-Politiker nutzt die Datingplattform nun, um Werbung für seine Kandidatur bei der Europawahl zu machen. Dafür bekommt er im Netz viel Häme ab.

71 Tage sind es noch bis zur Europawahl. Und so langsam beginnt der Wahlkampf – zumindest für die Alternative für Deutschland. Die hat sich etwas ganz Besonderes ausgedacht, bei der Jagd nach Stimmen. Genauer gesagt: AfD-Politiker Jonas Dünzel hat sich etwas Besonderes ausgedacht. Der 25-Jährige sucht nämlich auf der Dating-Plattform Tinder nach Wählern.

Dafür hat er nun ein kurzes Video gedreht. Darin sitzt der Dresdener Politiker auf einem Bett vor verdunkelten Fenstern und zwei Kerzen – und wirbt für sich: "Hey Mädels, mein Name ist Jonas Dünzel aus Dresden und ich kandidiere für das Europäische Parlament. […] Deswegen bin ich jetzt auch auf Tinder angemeldet. Ich bin dein AfD-Kandiddat 'zum Anfassen'. Swipe einfach nach rechts und lass uns über die Zukunft Europas reden."
Spoiler
Viel Häme für AfD-Politiker statt Likes
Wer nach rechts wischt, kann mit dem Dresdener chatten und hat sogar die Möglichkeit, ein Treffen zu vereinbaren. Wirklich erfolgreich scheint Dünzel damit allerdings nicht zu sein – zumindest wenn man nach den Kommentaren unter dem Video bei Facebook geht.

Im sozialen Netzwerk kassiert der Politiker vor allem viel Häme. "Einfach süß, die Kerzen! Die hellsten Lichter in diesem Video...", stichelt ein Nutzer. Ein anderer kommentiert hämisch: "'Alle elf Minuten blockt mich ein AfD-Kandidat auf Tinder', heißt es dann in Zukunft also?!"

Ist das Tinder-Profil überhaupt erlaubt?
Doch trotz aller Gehässigkeiten scheint sich eine alte Werbeweisheit zu bestätigen. Schlechte Werbung ist auch Werbung. Das Video wurde inzwischen fast 100.000 Mal aufgerufen. Mehrere Medien haben bereits über Jonas Dünzel berichtet. Eine bessere Publicity im Wahlkampf kann es eigentlich nicht geben.

Dennoch ist fraglich, ob sein Tinder-Profil überhaupt bestehen bleibt. Die Datingplattform verbietet den Einsatz solcher Werbeaktionen eigentlich: "Wenn der Zweck Ihres Profils jedoch ist, Ihre Veranstaltungen oder geschäftlichen Tätigkeiten, gemeinnützigen oder politischen Kampagnen oder Wettbewerbe zu bewerben oder Befragungen durchzuführen, können wir Ihr Benutzerkonto löschen", heißt es in der Richtlinien von Tinder.
[close]
https://www.stern.de/neon/wilde-welt/politik/afd-politiker-geht-bei-tinder-auf-waehlersuche---und-kassiert-viel-haeme-8623708.html

Achtung: Mit Video!   ;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1358 am: 16. März 2019, 17:01:00 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1359 am: 16. März 2019, 17:07:47 »
im Prinzip

Ja, ok, im Prinzip schon.

Aber Du mußt auch bedenken, daß ich mit Neueinstellen des SchämmdrälXVI bei meinen Piloten und Anwerfen der Windräder beschäftigt war, da kriegt man nicht alles gleich mit.

Und ein bißchen Spaß muß sein ...  ;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1360 am: 16. März 2019, 20:44:53 »
[…] und Anwerfen der Windräder beschäftigt war, da kriegt man nicht alles gleich mit.

Windräder anwerfen? Gibt es nicht seit ein paar Monaten die KI, die das automatisch macht?

if (flaute == true)
  then WindradAn() // wir brauchen sturm!
else
  WindradAn() // egal, merkt eh keiner, und mehr sturm ist auch nie verkehrt!

Aber vielleicht habe ich nur mal wieder ein Meeting verpasst. Sorry …
« Letzte Änderung: 16. März 2019, 21:30:34 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1361 am: 16. März 2019, 20:49:23 »
Then else Schleife vergessen.
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1362 am: 17. März 2019, 12:22:56 »
Offenbar genügt da jemand die Kohle, die er als BT-Abgeordneter einschiebt, immer noch nicht.
Fürchtet er etwa, in DE nicht genügend Stimmen zu bekommen?


Zitat
AfD-Abgeordneter kandidiert bei Europawahl in Lettland
Von dts Nachrichtenagentur -  17. März 2019

Berlin/Riga (dts) – Der AfD-Bundestagsabgeordnete Waldemar Herdt will in Lettland auf der Liste der Centra Partija für das Europaparlament kandidieren. „Das ist eine kleine, christlich-konservative Partei, die mich um Hilfe gebeten hat. Wenn Christen einen Christen um Hilfe bitten, sagt man nicht nein“, sagte er der „Bild am Sonntag“.

„Rechtlich ist das völlig problemlos.“ Herdt hat nach eigenen Angaben in Lettland einen Zweitwohnsitz. Die Parteiführung sei von seiner Kandidatur informiert gewesen, in der Fraktion habe er den Schritt hingegen nicht offen kommuniziert. „Ich habe das nicht an die große Glocke gehängt, weil ich mich nicht aufspielen wollte. Wer davon wissen musste, hat davon gewusst.“ Dass er den Sitz bekommen könnte, hält Herdt aber für so gut wie ausgeschlossen. Bei der Europawahl 2014 wurde die Centra Partija zu den sonstigen Parteien gezählt
https://www.hasepost.de/afd-abgeordneter-kandidiert-bei-europawahl-in-lettland-119329/
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1363 am: 17. März 2019, 14:59:00 »
Schätze mal, da macht sich jemand strafbar!

Man veröffentlicht eine Liste von angeblichen afd-Gegnern:


Zitat
Unterstützer von Aktionen gegen die AfD
6 Tagen ago redaktion 820 Views  0 Kommentare AfD, Aktionen, Links, Unterstützer
Diese Personen teilen die Ansicht, dass die AfD eine NAZI-Partei ist, dass die AfD eine rassistische Partei sei, dass die AfD eine unsoziale Partei sei und dass die AfD rückständig sei.

Diese Personen wollen die demokratische und rechtsstaatliche Partei “AfD” blockieren und verhindern, dass diese nach Art. 5 Grundgesetz ihr Recht auf freie Meinungsäußerung für ihre Mitglieder frei in der Öffentlichkeit auf Straßen und in Parlamenten wahr nehmen können, also verfassungsmäßige Grundrechte.

Wer demokratische Strukturen in Deutschland blockiert und verhindern möchte handelt verfassungsfeindlich!

Diese Personen sind daher ein Fall für den Verfassungsschutz!
https://deutschland-report.de/2019/03/12/unterstuetzer-von-aktionen-gegen-die-afd/?fbclid=IwAR1IuXk-A1cI5G1sd7MMV2qsYHCMI8pWgK-ptVwLTAQBTF01VlEwq_kSZMA


Dann folgen Name und Wohnort.

Ich werde auf jeden Fall eine Anzeige loslassen bzw. den einen oder anderen anzuschreiben versuchen.
Möglich, daß die Personen auf der Liste das noch gar nicht wissen und zivile Ansprüche durchsetzen wollen.

Könnte sogar sein, daß es andere mir gleichtun, es soll da so Agenten geben ... hab ich gehört ... :whistle:
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Offline A.R.Schkrampe

Re: AfD im Bundestag
« Antwort #1364 am: 17. März 2019, 17:35:49 »
[…] und Anwerfen der Windräder beschäftigt war, da kriegt man nicht alles gleich mit.
Windräder anwerfen? Gibt es nicht seit ein paar Monaten die KI, die das automatisch macht?

if (flaute == true)
  then WindradAn() // wir brauchen sturm!
else
  WindradAn() // egal, merkt eh keiner, und mehr sturm ist auch nie verkehrt!

Aber vielleicht habe ich nur mal wieder ein Meeting verpasst. Sorry …

Warum kommt mir bei diesem Dialog



in den Sinn?
 
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