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Das alles lässt sich als Ausdruck großer Überparteilichkeit lesen: Dietrich Murswiek, nach eigener Aussage von 1972 bis 2015 CDU-Mitglied, stellt seine fachliche Expertise der Linkspartei ebenso zur Verfügung wie dem rechten Flügel der AfD. Von der Süddeutschen Zeitung zu seiner Beziehung zur AfD befragt, hatte Murswiek vor Kurzem gesagt: Er sei kein Mitglied dieser Partei und "stehe ihr auch nicht sonderlich nahe".
Seine Aktivitäten der vergangenen Jahre und bislang unbekannte Informationen, die ZEIT ONLINE vorliegen, lassen jedoch vermuten, dass er der AfD doch etwas näher steht als "nicht sonderlich".
Murswiek hat zuletzt mehrere Gutachten für die Partei verfasst. Im Herbst 2015 lieferte er eine Expertise für die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. Deren Abgeordnete waren nicht in die Härtefallkommission des Landesparlaments gewählt worden. Murswiek unterstützte die Fraktion anschließend auch bei ihrer Klage dagegen vor Gericht.
Tipps für besorgte Beamte und Staatsdiener
Im vergangenen Monat wurde bekannt, dass er für die AfD-Bundestagsfraktion ein Gutachten verfasst hatte, in dem er analysiert, unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsschutz eine Partei wie die AfD beobachten darf. Daraus leitete er Ratschläge für deren öffentliches Auftreten ab und empfahl, bestimmte Äußerungen bei öffentlichen Auftritten besser zu unterlassen.
Ein weiteres Gutachten, das Murswiek der AfD gerade erst lieferte, bewertet, welche Folgen eine solche Beobachtung durch den Verfassungsschutz für deren Mitglieder hätte – und wie sich beispielsweise für Staatsdiener und Soldaten das Risiko verringern ließe, aufgrund der Mitarbeit in der AfD berufliche Nachteile zu erleiden.
Auch mehrere Auftritte zeigen, dass Murswiek keine Bedenken hat, sich im rechten politischen Spektrum zu bewegen: Im Frühjahr 2017 hielt er eine Rede bei einem Extremismuskongress der AfD in Berlin. Drei Jahre zuvor hatte er sich zum Altherrenstammtisch der ultrakonservativen Burschenschaft Saxo-Silesia in Freiburg einladen lassen. Bei Bier und belegten Brötchen referierte er damals über die Eurokrise. Die Burschenschaft dankte auf Facebook anschließend dem Professor Murswiek und dem Alten Herren und AfD-Hardliner Dubravko Mandic.
War all das Ausdruck seiner unerschrockenen Überparteilichkeit? Oder war auch politische Sympathie im Spiel? ZEIT ONLINE liegen Belege vor, die zeigen, dass der Professor der AfD auch persönlich helfen wollte. Demnach überwies Murswiek der Partei zweimal jeweils 1.000 Euro als Parteispende: im April 2013 und im Dezember 2015.
"Gründe, der AfD eine Spende zu geben, hätte ich gehabt"
Beim ersten Mal führte noch Bernd Lucke die damals junge Partei. Es war die Zeit, in der die AfD vor allem als Kritikerin der EU in Erscheinung trat und in der sie Geld sammelte, um bei der Bundestagswahl antreten zu können. Da sie keinen Anspruch auf staatliche Finanzierung hatte, musste sie ihren Wahlkampf mit Spenden bestreiten. Spenden wie jener von Murswiek.
Im Dezember 2015 brauchte die AfD wieder Geld und Murswiek half abermals. Zu dieser Zeit führten bereits Frauke Petry und Jörg Meuthen die Partei. Die AfD hatte finanzielle Probleme, da der Bundestag beschlossen hatte, die Parteienfinanzierung zu ändern. Der Spendenaufruf soll ihr daraufhin drei Millionen eingebracht haben, 1.000 Euro kamen von Murswiek.
Danach von ZEIT ONLINE befragt, nimmt der Jurist zu den Spenden selbst keine Stellung. Er schreibt lediglich per Mail, wer für einen Zweck spende, den er für sinnvoll halte, müsse der Organisation, an die er spende, nicht nahestehen. Außerdem argumentiert er: "Gründe, der AfD in den Jahren 2013 und 2015 eine Spende zu geben, hätte ich gehabt." Denn vor Gründung der AfD habe es keine Partei gegeben, die wählen konnte, wer die "angeblich alternativlose 'Euro-Rettungspolitik' ablehnte". "Und es gab 2015 nach der Entscheidung Merkels, Hunderttausende unkontrolliert einreisen zu lassen, außer der AfD keine Partei, die man wählen konnte, um seinen Protest gegen diese Politik auszudrücken."
Einen früheren Weggefährten von Murswiek aus der Freiburger Studentenschaft, der heute selbst in der Politik tätig ist und daher nicht namentlich genannt werden möchte, wundern die Aktivitäten des Professors. Er fürchtet, dass sich dort "ein Kreis schließen" könnte, wie er sagt.
AfD sei ein "Segen für die Demokratie"
Denn als junger Mann hatte der Jurist eine kurze Zeit mit rechtsradikalen Gruppen sympathisiert. Als Murswiek 1990 an den juristischen Lehrstuhl in Freiburg berufen werden sollte, protestierten deswegen viele Studenten gegen seine Berufung. Denn Murswiek war rund 20 Jahre zuvor als Student für zwei Semester Mitglied der NPD-Hochschulorganisation Nationaldemokratischer Hochschulbund in Heidelberg gewesen und hatte sich 1969 im Bundestagswahlkampf für die Partei engagiert. Beides räumte er angesichts seiner Berufung in einer Stellungnahme auch ein. Außerdem hatte er 1969 als Beisitzer dem Bundesvorstand der Deutschen Jugend des Ostens angehört und zerriss 1970 aus Protest gegen Willy Brandts deutsch-deutsche Entspannungspolitik bei einem innerdeutschen Gipfeltreffen in Kassel eine DDR-Fahne, was ihm Jahrzehnte später eine Würdigung durch Willy Brandt als "fanatisierter Jugendlicher" eintrug. Noch 1987 hatte er einen Artikel in der rechtskonservativen Zeitschrift Criticón publiziert.
Murswiek distanzierte sich von seinen "politischen Jugendsünden". "Ich bin nicht mehr der Mensch, der ich vor 20 Jahren war", zitierte ihn damals die Frankfurter Rundschau. Sein Engagement für die NPD sei ein "schlimmer Fehler" gewesen.
Er habe seine Distanzierung so überzeugend vorgetragen, sagt ein juristischer Weggefährte von damals, dass die Proteste anschließend sehr schnell verstummt seien. "Er war ein freier Denker, einer, der sich nicht für das Konventionelle interessierte. Er war jemand, der auf eine faszinierende und irgendwie anarchische Weise konservativ war", sagt der Jurist, der in den Neunzigerjahren bei Murswiek arbeitete. Rechtsextreme Positionen habe er bei ihm nicht wahrgenommen.
"Illusion", die NPD ändern zu können
In der Stellungnahme anlässlich seiner Berufung 1990 hatte Murswiek laut Frankfurter Rundschau sein Engagement für die NPD mit der "Illusion" erklärt, dass es möglich sei, "aus der NPD eine wirklich demokratische und freiheitliche Partei zu machen".
Es scheint, als habe er nun einen neuen Versuch gestartet, eine sich radikalisierende Partei auf den demokratischen Weg zurückführen zu wollen. Denn in seinen jüngsten juristischen Gutachten müht er sich, der AfD zu zeigen, wie sie innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bleiben und eine Stigmatisierung als verfassungsfeindlich vermeiden kann.
So warnt er die AfD-Mitglieder in seinem Gutachten vor der Gefahr, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden, vor "Beschimpfungen von Politikern gegnerischer Parteien, von Regierungsmitgliedern oder auch von Journalisten". Pauschale Negativurteile über "Altparteien", über die "politische Klasse" oder über die Medien ("Lügenpresse") sollten vermieden werden. Bestimmte "extremistische Reizwörter" wie "Umvolkung", "Überfremdung", "Volkstod" oder "Umerziehung" sollten die AfD-Leute besser gar nicht verwenden, wenn sie einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz entgehen wollten.
Praktischerweise bietet Murswiek der AfD selbst eine Alternative, wenn es um solche extremistischen Reizwörter geht. Denn der Staatsrechtler findet seit längerer Zeit, dass die "Einwanderungspolitik der Bundeskanzlerin mit dem Grundgesetz unvereinbar ist", wie er beispielsweise in seinem Aufsatz Staatsvolk, Demokratie und Einwanderung im Nationalstaat des Grundgesetzes geschrieben hat, den er im Jahrbuch des öffentlichen Rechts veröffentlichte.
"Einwanderungspolitische Umformung des Volkes"
Seine These in Kurzform: Die Bundesrepublik sei ein "Nationalstaat des deutschen Volkes", das deutsche Volk sei kein Volk, "das sich aus Menschen beliebiger Kulturen und Sprachen zusammensetzt", es sei durch deutsche Kultur und Sprache geprägt. Seine Schlussfolgerung: "Die Bundesregierung hat kein Recht, die Identität des deutschen Volkes einwanderungspolitisch umzustrukturieren." An anderer Stelle seines Aufsatzes wird er noch konkreter und nennt es eine "einwanderungspolitisch gewollte oder in Kauf genommene Umformung des Volkes".
Einwanderungspolitische Umstrukturierung beziehungsweise Umformung also statt Umvolkung und Überfremdung? Das sind andere Ausdrücke, aber sie meinen das gleiche Konzept. Zwar warnt er die AfD einerseits davor, bestimmte Begriffe einzusetzen. Andererseits aber hat er offensichtlich ideologisch kein Problem mit der dahinter liegenden Idee.
Auf die Frage, ob seine Begriffe nicht lediglich ein anderer Ausdruck für die Wörter der AfD seien, antwortete er nur indirekt: "Die Begriffe 'Überfremdung' und 'Umvolkung' sind von Rechtsextremisten oft in einem verfassungsfeindlichen Kontext verwendet worden. Wer diese Begriffe verwendet, muss damit rechnen, dass ihm missverständlich solche Konnotationen auch dann zugeschrieben werden, wenn er sie mit diesen Begriffen überhaupt nicht verbindet. Deshalb habe ich empfohlen, solche Begriffe nicht zu verwenden." Doch das Ziel, die Einwanderung zu begrenzen, um den Charakter Deutschlands als durch Sprache und Kultur geprägten Nationalstaat des deutschen Volkes zu erhalten, sei "selbstverständlich legitim und verfassungsmäßig". "Das habe ich in meinen Aufsätzen im Einzelnen dargelegt und ausführlich begründet."
In seinem jüngsten Gutachten rät er Beamten und Soldaten auch "dringend", sich "für eine verfassungsmäßige Ausrichtung der Partei" einzusetzen. Vorbeugend sollten sie ihre "entsprechenden Bemühungen (Anträge, Redebeiträge, Eingaben an den Vorstand usw.)" möglichst dokumentieren. Das sei wichtig für den Nachweis gegenüber dem Dienstherren oder Gerichten. "Funktionsträger sollten auch bei öffentlichen Auftritten deutlich für einen verfassungsmäßigen Kurs und gegen verfassungsfeindliche Tendenzen Stellung nehmen", lautet Murswieks Empfehlung.
Auch für sich selbst nimmt er in Anspruch, "dass er nie den Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen habe", wie er laut Frankfurter Rundschau in seiner Stellungnahme im Rahmen seiner Berufung in Freiburg geäußert hatte.
"Einheit des Volkes" meinte die Wiedervereinigung
Gleichzeitig aber liefert er der AfD juristische Argumente, mit denen diese ihre zersetzenden Thesen vertreten kann. In seinem Aufsatz Staatsvolk, Demokratie und Einwanderung im Nationalstaat des Grundgesetzes leitet Murswiek aus dem Grundgesetz ab, dass Bundeskanzlerin Merkel nie so viele Flüchtlinge hätte nach Deutschland einreisen lassen dürfen. Immerhin habe in der ursprünglichen Präambel des Grundgesetzes gestanden, dieses sei vom deutschen Volk beschlossen worden, "von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren".
Dieser Teil der Präambel – der sich auf die Teilung des Landes nach dem Zweiten Weltkrieg bezog – wurde mit der Wiedervereinigung gestrichen. Murswiek nutzt ihn trotzdem und untermauert damit Hauptforderungen der AfD – ihre Positionierung gegen Einwanderung und gegen Merkel – mit juristischen Argumenten. Er versucht, sie staatsrechtlich zu legitimieren, indem er sie aus dem Grundgesetz ableitet.
Gleichwohl bekräftigt Murswiek in seiner Stellungnahme für ZEIT ONLINE, man müsse der AfD "nicht sonderlich nahestehen", um "ihre Existenz in dem Sinne zu begrüßen, dass durch sie großen Teilen der Wählerschaft erst ermöglicht wird, sich auf den genannten Gebieten gegen die von allen anderen Parteien mitgetragene Regierungspolitik zu entscheiden". Denn alle übrigen Parteien hätten die Politik der Regierung beim Euro-Rettungspakt und beim Thema Flüchtlinge unterstützt. Mit der AfD aber hätten die Wähler die Möglichkeit erhalten, "ihr Nein zur Regierungspolitik auszudrücken und so auf eine Änderung dieser Politik hinzuwirken".
Dass es die AfD gibt, findet er daher einen "Segen für die Demokratie".