Heute habe ich mir mal den neuesten österreichischen Verfassungsschutzbericht angeschaut, der sich auf das Jahr 2021 bezieht. Diese Berichte gibt es
hier und alle paar Jubeljahre widmet sich ein Abschnitt unter dem Titel
"Staatsfeindliche Verbindungen" unserer südöstlichen Kundschaft.
So auch im 2021er Bericht:
Spoiler
3.1.2 Staatsfeindliche Verbindungen
3.1.2.1 Überblick
Staatsfeindliche Verbindungen sind Gruppierungen, die die Existenz der Republik
Österreich und deren Institutionen nicht anerkennen und folglich das hoheitsrechtliche
Handeln des Staates ablehnen. Zwei unterschiedliche Weltanschauungen bilden die
Grundlage ihres Tuns: Eine Strömung vertritt die Reichsbürgerideologie, die den Bestand
des Deutschen Reiches auf Grundlage der Weimarer Verfassung weiterhin als gegeben
ansieht und den völkerrechtlich legitimierten Bestand der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland abstreitet. Die andere Strömung lehnt ein Justizsystem des positiven Rechts ab, das unmittelbar durch Naturrecht beziehungsweise Common Law abgelöst werden sollte.
Common Law ist ein vor allem im angelsächsischen Raum vorherrschendes
Rechtssystem, das sich nicht nur auf Gesetze, sondern vorrangig auf vergangene
Urteile, das heißt auf Präzedenzfälle, stützt.
Gemein ist ihnen die Ansicht, dass der Staat Österreich über keine Hoheitsrechte
verfügt und ein Privatunternehmen ist, ebenso die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des öffentlich-rechtlichen Sektors. Anerkannt werden ausschließlich die von ihnen
propagierten Rechtssysteme beziehungsweise die von ihnen errichteten virtuellen
und tatsächlichen Parallelstrukturen im Justiz- und Sicherheitsbereich. Ausfluss
daraus ist ein breiter, radikaler und oftmals militanter Widerstand gegen das Handeln
österreichischer Staatsorgane. Ihre unterstützenden Personen sind davon überzeugt,
dass „das System“ zeitnah zusammenbricht und dann ihr Konzept von der gesamten
Bevölkerung angenommen wird.
3.1.2.2 Aktuelle Lage
Ab dem Jahr 2017 wurde durch zahlreiche polizeiliche sowie justizielle Maßnahmen gegen
die Führungspersönlichkeiten und Mitglieder der größten staatsfeindlichen Verbindungen
wie dem „Staatenbund Österreich“, dem „International Common Law Court of Justice
(ICCJV)“ und dem „Global Common Law Court of Justice (GCCL/GCLC)“ auf rechtlichem
Weg vorgegangen. So konnten in den Folgejahren (nach 2019) mehrere Aktivistinnen und
Aktivisten von österreichischen Gerichten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.
Mittlerweile wurden mehrere hundert Personen wegen staatsfeindlicher Agitationen
von österreichischen Gerichten verurteilt beziehungsweise befinden sich in einem
Strafverfahren. Die Großzahl der Anzeigen gegen Staatsverweigerinnen und
Staatsverweigerer betrafen die Delikte §§ 105, 107, 246 StGB (Nötigung, Gefährliche
Drohung, Staatsfeindliche Verbindungen) und Anstiftungen zu Amtsdelikten.
Bei den vorher genannten größeren staatsfeindlichen Verbindungen wie dem „Staatenbund
Österreich“ und dem ICCJV kamen noch Betrugsdelikte hinzu, da die betroffenen
Personen eigene Dokumente wie Personal- und Diplomatenausweise, KFZ-Kennzeichen
und behördliche Dokumente wie Grundbucheinträge, Gewerbescheine etc. kreierten,
diese zum Verkauf anboten und die Geschädigten im Glauben ließen, diese im
Rechtsverkehr verwenden zu können.
Nach den ersten Verurteilungen, die auch medial begleitet wurden, konnte von den
Verfassungsschutzbehörden ab dem Jahr 2019 ein stetiger Rückgang der Agitationen
der Staatsverweigererszene beobachtet werden. Allerdings ist seit der zweiten Hälfte des Jahres 2021 wieder ein leichter Anstieg in der Szene bemerkbar. Der
sogenannte „Papierterrorismus“ – das Verfassen von zig-seitigen Einsprüchen und
Protestnoten inklusive pseudojuristischer Abhandlungen an österreichische Behörden,
um Verwaltungsverfahren zu erschweren und in die Länge zu ziehen – von Anhängerinnen
und Anhängern diverser Gruppierungen und Einzelaktivistinnen und Einzelaktivisten
nahm wieder zu.
Der Anstieg der Agitationen ab Beginn des Jahres 2021 ist mit Sicherheit auch auf die
COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Im Zuge der mehrmonatigen großen Proteste im
ganzen Bundesgebiet gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie und der Impfplicht konnten von den Verfassungsschutzbehörden
zahlreiche Argumentationslinien der staatsfeindlichen Verbindungen beobachtet
werden. Hierzu zählen Verschwörungserzählungen im Bezug zur COVID-19-Pandemie
und zur Impfung sowie jene Verschwörungserzählungen, die von der in den letzten
Jahren an Popularität gewinnenden QAnon-Bewegung – die ebenfalls in Österreich
von der Staatsverweigererszene propagiert wird – verbreitet werden. Weiters konnte
festgestellt werden, dass zahlreiche prominente Corona-Maßnahmen-Gegner zuvor in
der Staatsverweigererszene aktiv waren.
3.1.2.3 Fälle 2021
Im Berichtsjahr 2021 wurden zahlreiche Anhänger der Staatsfeindlichen Verbindungen
angeklagt beziehungsweise verurteilt. Vor allem Mitglieder der beschriebenen
Gruppierungen wie dem Staatenbund Österreich, dem ICCJV und dem GCLC wurden
zu teilweise unbedingten Haftstrafen verurteilt. Unter den Verurteilten befanden sich
auch Führungspersönlichkeiten (insbesondere jener des ICCJV und des GCLC) der
genannten Gruppierungen.
Weiters wurde der Gründer des GCLC, der deutsche Staatsbürger Carl Peter H. am
23. September 2021 aufgrund eines internationalen Haftbefehles bei einer Anti-Corona-
Kundgebung in Liechtenstein von den dortigen Behörden festgenommen. Zwischenzeitlich
erfolgte die Auslieferung nach Österreich und H. kam in Untersuchungshaft. Dieses
sowie zahlreiche weitere Gerichtsverfahren gegen Mitglieder und Aktivisten der
Staatsverweigererszene werden auch im Jahr 2022 noch stattfinden.
3.1.2.4 Trends und Entwicklungstendenzen
Die mehrjährigen Haftstrafen und das damit verbundene Fehlen von Führungspersonen
schwächte die Szene. Nach dem erneuten Aufkommen der Staatsfeindlichen Verbindungen
zu Beginn des Jahres 2021 und dem damit verbundenen neuen „Papierterrorismus“
wird die Szene auch künftig nach neuen Wegen suchen, um dem ihrer Ansicht nach
„Privatunternehmen“ Österreich zu schaden. Jedoch ist nicht von einer zunehmenden
Gewalttätigkeit auszugehen, sondern vielmehr von neuen Formen der versuchten
Behinderung des Verwaltungsapparats. Mit dem erwarteten Abflauen der Corona-Pandemie ist ein Bedeutungsverlust der bisherigen Verschwörungserzählungen zu
erwarten. Dennoch hat sich ein Kern gebildet, der die bereits gesetzten Narrative
umdeuten oder in einem neuen Mantel präsentieren kann.
Und siehe da, Pöter erhält eine separate Erwähnung:
Weiters wurde der Gründer des GCLC, der deutsche Staatsbürger Carl Peter H. am
23. September 2021 aufgrund eines internationalen Haftbefehles bei einer Anti-Corona-
Kundgebung in Liechtenstein von den dortigen Behörden festgenommen. Zwischenzeitlich
erfolgte die Auslieferung nach Österreich und H. kam in Untersuchungshaft.
Vergessen wurde nur der Satz "Aber heuer ham'wer iahm wieder freig'lossn."
Der Text überzeugt ansonsten nicht so recht, wird doch der Begriff "Staatsfeindliche Verbindung" recht holzschnittartig in "zwei" Strömungen unterteilt, die Abkürzung GCLC/GCCL unrichtig aufgelöst bzw. mit dem ICCJV durcheinandergebracht und ausserdem "Common Law" im Sinne des im angelsächsischen Raum gebräuchlichen Fallrechts erklärt, während für die Deppen "Common Law", soweit es überhaupt einen gemeinsamen Nenner bei der Interpretation dieses Begriffs gibt, einfach das Bauchgefühlsrecht lebend erklärter Menschen ist.