Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 101127 mal)

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Offline Helvetia

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #675 am: 28. Januar 2023, 19:21:28 »
Heute habe ich mir mal den neuesten österreichischen Verfassungsschutzbericht angeschaut, der sich auf das Jahr 2021 bezieht. Diese Berichte gibt es hier und alle paar Jubeljahre widmet sich ein Abschnitt unter dem Titel "Staatsfeindliche Verbindungen" unserer südöstlichen Kundschaft.

So auch im 2021er Bericht:

Spoiler
Zitat
3.1.2 Staatsfeindliche Verbindungen

3.1.2.1 Überblick


Staatsfeindliche Verbindungen sind Gruppierungen, die die Existenz der Republik
Österreich und deren Institutionen nicht anerkennen und folglich das hoheitsrechtliche
Handeln des Staates ablehnen. Zwei unterschiedliche Weltanschauungen bilden die
Grundlage ihres Tuns: Eine Strömung vertritt die Reichsbürgerideologie, die den Bestand
des Deutschen Reiches auf Grundlage der Weimarer Verfassung weiterhin als gegeben
ansieht und den völkerrechtlich legitimierten Bestand der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland abstreitet. Die andere Strömung lehnt ein Justizsystem des positiven Rechts ab, das unmittelbar durch Naturrecht beziehungsweise Common Law abgelöst werden sollte.

Common Law ist ein vor allem im angelsächsischen Raum vorherrschendes
Rechtssystem, das sich nicht nur auf Gesetze, sondern vorrangig auf vergangene
Urteile, das heißt auf Präzedenzfälle, stützt.

Gemein ist ihnen die Ansicht, dass der Staat Österreich über keine Hoheitsrechte
verfügt und ein Privatunternehmen ist, ebenso die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des öffentlich-rechtlichen Sektors. Anerkannt werden ausschließlich die von ihnen
propagierten Rechtssysteme beziehungsweise die von ihnen errichteten virtuellen
und tatsächlichen Parallelstrukturen im Justiz- und Sicherheitsbereich. Ausfluss
daraus ist ein breiter, radikaler und oftmals militanter Widerstand gegen das Handeln
österreichischer Staatsorgane. Ihre unterstützenden Personen sind davon überzeugt,
dass „das System“ zeitnah zusammenbricht und dann ihr Konzept von der gesamten
Bevölkerung angenommen wird.

3.1.2.2 Aktuelle Lage

Ab dem Jahr 2017 wurde durch zahlreiche polizeiliche sowie justizielle Maßnahmen gegen
die Führungspersönlichkeiten und Mitglieder der größten staatsfeindlichen Verbindungen
wie dem „Staatenbund Österreich“, dem „International Common Law Court of Justice
(ICCJV)“ und dem „Global Common Law Court of Justice (GCCL/GCLC)“ auf rechtlichem
Weg vorgegangen. So konnten in den Folgejahren (nach 2019) mehrere Aktivistinnen und
Aktivisten von österreichischen Gerichten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden.
Mittlerweile wurden mehrere hundert Personen wegen staatsfeindlicher Agitationen
von österreichischen Gerichten verurteilt beziehungsweise befinden sich in einem
Strafverfahren. Die Großzahl der Anzeigen gegen Staatsverweigerinnen und
Staatsverweigerer betrafen die Delikte §§ 105, 107, 246 StGB (Nötigung, Gefährliche
Drohung, Staatsfeindliche Verbindungen) und Anstiftungen zu Amtsdelikten.
Bei den vorher genannten größeren staatsfeindlichen Verbindungen wie dem „Staatenbund
Österreich“ und dem ICCJV kamen noch Betrugsdelikte hinzu, da die betroffenen
Personen eigene Dokumente wie Personal- und Diplomatenausweise, KFZ-Kennzeichen
und behördliche Dokumente wie Grundbucheinträge, Gewerbescheine etc. kreierten,
diese zum Verkauf anboten und die Geschädigten im Glauben ließen, diese im
Rechtsverkehr verwenden zu können.
Nach den ersten Verurteilungen, die auch medial begleitet wurden, konnte von den
Verfassungsschutzbehörden ab dem Jahr 2019 ein stetiger Rückgang der Agitationen
der Staatsverweigererszene beobachtet werden. Allerdings ist seit der zweiten Hälfte des Jahres 2021 wieder ein leichter Anstieg in der Szene bemerkbar. Der
sogenannte „Papierterrorismus“ – das Verfassen von zig-seitigen Einsprüchen und
Protestnoten inklusive pseudojuristischer Abhandlungen an österreichische Behörden,
um Verwaltungsverfahren zu erschweren und in die Länge zu ziehen – von Anhängerinnen
und Anhängern diverser Gruppierungen und Einzelaktivistinnen und Einzelaktivisten
nahm wieder zu.
Der Anstieg der Agitationen ab Beginn des Jahres 2021 ist mit Sicherheit auch auf die
COVID-19-Pandemie zurückzuführen. Im Zuge der mehrmonatigen großen Proteste im
ganzen Bundesgebiet gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie und der Impfplicht konnten von den Verfassungsschutzbehörden
zahlreiche Argumentationslinien der staatsfeindlichen Verbindungen beobachtet
werden. Hierzu zählen Verschwörungserzählungen im Bezug zur COVID-19-Pandemie
und zur Impfung sowie jene Verschwörungserzählungen, die von der in den letzten
Jahren an Popularität gewinnenden QAnon-Bewegung – die ebenfalls in Österreich
von der Staatsverweigererszene propagiert wird – verbreitet werden. Weiters konnte
festgestellt werden, dass zahlreiche prominente Corona-Maßnahmen-Gegner zuvor in
der Staatsverweigererszene aktiv waren.

3.1.2.3 Fälle 2021

Im Berichtsjahr 2021 wurden zahlreiche Anhänger der Staatsfeindlichen Verbindungen
angeklagt beziehungsweise verurteilt. Vor allem Mitglieder der beschriebenen
Gruppierungen wie dem Staatenbund Österreich, dem ICCJV und dem GCLC wurden
zu teilweise unbedingten Haftstrafen verurteilt. Unter den Verurteilten befanden sich
auch Führungspersönlichkeiten (insbesondere jener des ICCJV und des GCLC) der
genannten Gruppierungen.

Weiters wurde der Gründer des GCLC, der deutsche Staatsbürger Carl Peter H. am
23. September 2021 aufgrund eines internationalen Haftbefehles bei einer Anti-Corona-
Kundgebung in Liechtenstein von den dortigen Behörden festgenommen. Zwischenzeitlich
erfolgte die Auslieferung nach Österreich und H. kam in Untersuchungshaft. Dieses
sowie zahlreiche weitere Gerichtsverfahren gegen Mitglieder und Aktivisten der
Staatsverweigererszene werden auch im Jahr 2022 noch stattfinden.

3.1.2.4 Trends und Entwicklungstendenzen

Die mehrjährigen Haftstrafen und das damit verbundene Fehlen von Führungspersonen
schwächte die Szene. Nach dem erneuten Aufkommen der Staatsfeindlichen Verbindungen
zu Beginn des Jahres 2021 und dem damit verbundenen neuen „Papierterrorismus“
wird die Szene auch künftig nach neuen Wegen suchen, um dem ihrer Ansicht nach
„Privatunternehmen“ Österreich zu schaden. Jedoch ist nicht von einer zunehmenden
Gewalttätigkeit auszugehen, sondern vielmehr von neuen Formen der versuchten
Behinderung des Verwaltungsapparats. Mit dem erwarteten Abflauen der Corona-Pandemie ist ein Bedeutungsverlust der bisherigen Verschwörungserzählungen zu
erwarten. Dennoch hat sich ein Kern gebildet, der die bereits gesetzten Narrative
umdeuten oder in einem neuen Mantel präsentieren kann.
[close]

Und siehe da, Pöter erhält eine separate Erwähnung:
Zitat
Weiters wurde der Gründer des GCLC, der deutsche Staatsbürger Carl Peter H. am
23. September 2021 aufgrund eines internationalen Haftbefehles bei einer Anti-Corona-
Kundgebung in Liechtenstein von den dortigen Behörden festgenommen. Zwischenzeitlich
erfolgte die Auslieferung nach Österreich und H. kam in Untersuchungshaft.

Vergessen wurde nur der Satz "Aber heuer ham'wer iahm wieder freig'lossn."

Der Text überzeugt ansonsten nicht so recht, wird doch der Begriff "Staatsfeindliche Verbindung" recht holzschnittartig in "zwei" Strömungen unterteilt, die Abkürzung GCLC/GCCL unrichtig aufgelöst bzw. mit dem ICCJV durcheinandergebracht und ausserdem "Common Law" im Sinne des im angelsächsischen Raum gebräuchlichen Fallrechts erklärt, während für die Deppen "Common Law", soweit es überhaupt einen gemeinsamen Nenner bei der Interpretation dieses Begriffs gibt, einfach das Bauchgefühlsrecht lebend erklärter Menschen ist.
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #676 am: 31. Januar 2023, 16:04:11 »
Ach was, da gibt es einen Präzedenzfall von vor ungefähr 2000 Jahren, da wurde entschieden, dass die Obrigkeit aufrührerische Leute, die die Bevölkerung nerven, einfach ans Kreuz nageln kann.

Mir ist ja ein Rätsel,  warum irgendwelche Aufrührer unbedingt altes Recht anwenden wollen. Das ist selten vorteilhaft, außer für die Diktatur.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #677 am: 3. Februar 2023, 11:21:53 »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #678 am: 8. März 2023, 14:39:37 »
Eine Arzthelferin und ihr Partner witterten mit der (nicht)Impfung das große Geschäft!
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #680 am: 25. April 2023, 00:20:59 »
Ja sapperlot, wo kommen wir denn hin wenn aufrechte Coronaleugnerinnen plötzlich Strafen bezahlen müssen? Die erste Sitzung von 13 Tagen war wohl den unmenschlichen Gesetzen geschuldet.
Zitat
Wenn keine Freiheitsstrafe angedroht und nicht anderes bestimmt ist, darf die Ersatzfreiheitsstrafe zwei Wochen nicht übersteigen.

Zitat
Ist die Geldstrafe uneinbringlich, ist die festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe in Vollzug zu setzen
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/verwaltungsstrafrecht/Seite.1020300.html

Zitat
Gibts hier gar keine Gerechtigkeit mehr?
Sechszehn (!) Tage hat Alexandra bereits im Polizeigewahrsam abgesessen, um eine verhängte 5000 Euro-Strafe zu sühnen. Nun soll die 54jährige Mutter und Wirtin erneut für 18 Tage in den Knast, um weitere sechs alte Strafen von 1700 Euro, die ihr vor wenigen Tagen zugestellt wurden, abzusitzen.
https://auf1.info/verzweifelte-linzer-wut-wirtin-ich-bin-eine-politisch-verfolgte/

Ich persönlich glaube nicht dass eine 5000€ Strafe in 14 Tagen abgesessen werden kann, vor allem wenn dann noch 1700,. so im Vorbeigang dazu kommenn. Könnte noch spannend werden. :happy1:



Offline Fleckis Hauspersonal

Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #681 am: 25. April 2023, 07:39:21 »

Zitat
Gibts hier gar keine Gerechtigkeit mehr?
Sechszehn (!) Tage hat Alexandra bereits im Polizeigewahrsam abgesessen, um eine verhängte 5000 Euro-Strafe zu sühnen. Nun soll die 54jährige Mutter und Wirtin erneut für 18 Tage in den Knast, um weitere sechs alte Strafen von 1700 Euro, die ihr vor wenigen Tagen zugestellt wurden, abzusitzen.
https://auf1.info/verzweifelte-linzer-wut-wirtin-ich-bin-eine-politisch-verfolgte/

Ich persönlich glaube nicht dass eine 5000€ Strafe in 14 Tagen abgesessen werden kann, vor allem wenn dann noch 1700,. so im Vorbeigang dazu kommenn. Könnte noch spannend werden. :happy1:

Die gute Mutter  :puke: und Wirtin wurde nach 16 Tagen Haft von erwachten Spendenvieh freigekauft. Will man fas jetzt wiederholen?


 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #682 am: 13. Mai 2023, 08:21:41 »
Reichsdepp wird von der Gendarmerie Polizei kontrolliert und verlangt 50 €.

Vermutlich ein Anfänger.  ???


https://www.facebook.com/reel/1253211722067837
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #683 am: 13. Mai 2023, 11:34:41 »
«Die Dummheit hat aufgehört, sich zu schämen»
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #684 am: 13. Mai 2023, 11:38:28 »
Reichsdepp wird von der Gendarmerie Polizei kontrolliert und verlangt 50 €.

Vermutlich ein Anfänger.  ???

Muss wohl. Standesgemäß hätte er drölfzig Unzen Silber verlangen müssen.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #685 am: 28. Juni 2023, 14:08:48 »
Ein teures Kerzerl für den Fööhrer! :clap:
Zitat
Wiederbetätigung
Höchstgericht bestätigt Urteil wegen Kerzen vor Hitler-Geburtshaus

Zwei einschlägig vorbestrafte Neonazis fassten je drei Jahre Haft aus. Eine Beschwerde gegen das Urteil wies der Oberste Gerichtshof zurück

"Bitte, Herr Rat, ich hab das Kerzerl ja nur ganz flüchtig aufgestellt"   :rofl:
Zitat
Vor dem Höchstgericht wandte der Jüngere der beiden nun ein, dass er die Kerze "ohne jegliches Skandieren einer einschlägigen Parole" aufgestellt habe. Daraus ließe sich noch nicht ableiten, dass er Hitler glorifiziere bzw. gutheiße. Er habe das Grablicht nur "flüchtig abgestellt" und sei daher zu Unrecht verurteilt worden.
https://www.derstandard.at/story/3000000176287/hoechstgericht-bestaetigt-urteil-wegen-kerzen-vor-hitler-geburtshaus
Spoiler
Zitat
Wiederbetätigung
Höchstgericht bestätigt Urteil wegen Kerzen vor Hitler-Geburtshaus

Zwei einschlägig vorbestrafte Neonazis fassten je drei Jahre Haft aus. Eine Beschwerde gegen das Urteil wies der Oberste Gerichtshof zurück

26. Juni 2023, 12:10

,
Eine Grabkerze steht auf einer Straße.
Er habe die Kerze nur "flüchtig abgestellt", behauptete ein damals 24-Jähriger. Die Geschworenen sahen das anders.
IMAGO/Udo Gottschalk

Zwei einschlägig vorbestrafte Neonazis stellten vergangenes Jahr am Geburtstag von Adolf Hitler Grabkerzen bei dessen Geburtshaus im oberösterreichischen Braunau auf. Das Landesgericht Ried im Innkreis verurteilte sie daraufhin wegen Wiederbetätigung zu je drei Jahren Haft. Nach einer Beschwerde einer der beiden Männer hat der Oberste Gerichtshof dieses Urteil nun in letzter Instanz bestätigt (OGH 23.5.2023, 14 Os 41/23w).
Grablicht "flüchtig abgestellt"

Die Männer, ein damals 24-jähriger Vorarlberger und ein 69-jähriger Bayer, hätten die Kerzen öffentlich "zur Glorifizierung der Person Adolf Hitlers" und zum "Gutheißen seiner Lebensaufgabe" platziert, entschieden die Geschworenen am Landesgericht.

Vor dem Höchstgericht wandte der Jüngere der beiden nun ein, dass er die Kerze "ohne jegliches Skandieren einer einschlägigen Parole" aufgestellt habe. Daraus ließe sich noch nicht ableiten, dass er Hitler glorifiziere bzw. gutheiße. Er habe das Grablicht nur "flüchtig abgestellt" und sei daher zu Unrecht verurteilt worden.
Geschworene entscheiden

Der OGH hat die Beschwerde des Mannes nun zurückgewiesen. Die Entscheidung, welche Bedeutung ein bestimmtes Verhalten habe und ob es als "nationalsozialistisch" gewertet werden könne, obliege allein den Geschworenen, heißt es in der Entscheidung. Die Feststellungen der Geschworenen können aber grundsätzlich nicht angefochten werden, die Beschwerde sei daher unzulässig.

Auch das Argument, dass der Mann die Kerze nur "flüchtig abgestellt" und nicht angezündet habe, ließ der OGH nicht gelten, zumal diese Behauptung den Ergebnissen des Gerichtsverfahrens widerspreche. Das Höchstgericht bestätigte das Urteil dem Grunde nach, theoretisch könnte das Oberlandesgericht noch die Strafhöhe herabsetzen. (japf, 26.6.2023)
[close]

Unter anderem ein kleiner Auszug diverser Vorstrafen der beiden Recken:
Zitat
Hier beeindruckte das Gericht auch die schnelle Rückfallgeschwindigkeit. Die Aktion in Braunau fand kein Jahr nach Meidls Entlassung aus der Haft statt.
https://www.endstation-rechts.de/news/kerzen-aktion-hitlers-geburtshaus-drei-jahre-haft-fuer-neonazis
Spoiler
Zitat
Braunau am Inn
Kerzen-Aktion an Hitlers Geburtshaus: Drei Jahre Haft für Neonazis

Weil sie am Geburtsort Adolf Hitlers den „Führergeburtstag“ feiern wollten, sollen zwei Neonazis längere Zeit ins Gefängnis. Die Geschworenen sahen es als gegeben an, dass die beiden den Diktator ehren und dessen Taten gutheißen wollten. Der Richter brachte die windigen Verteidigungsstrategien schnell zum Einsturz.
Dienstag, 07. Februar 2023
Thomas Witzgall
Für ihre Hitler-Verehrung wurden Peter Meidl und ein weiterer Neonazi zu einer Haftstrafe verurteilt.

„In Österreich sind die Strafen härter als in Deutschland“, mit diesen Worten wollte der jüngere der beiden Angeklagten, Marco H., geboren 1998, seinen deutlich älteren Gesinnungsgenossen Peter Meidl, noch warnen. Gemeint war damit der Umstand, dass auf „Wiederbetätigung“ (in Deutschland ähnlich dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Anmerkung der Redaktion) eine Mindeststrafe von einem Jahr steht, in schwerwiegenden Fällen können bis zu 20 Jahre verhängt werden, während in Deutschland der Strafrahmen mit Geldstrafe beginnt. 

Die beiden einschlägig vorbestraften Neonazis hatten sich am 20. April 2022, dem Geburtstag Adolf Hitlers, in dessen Geburtsstadt Braunau am Inn verabredet und in einem Supermarkt zwei Grabkerzen und Feuerzeuge gekauft. Beide hatten dafür eine längere Anreise in Kauf genommen, der 69-jährige Meidl aus dem Raum Rosenheim und Marco H. aus Vorarlberg.
Versuchte Relativierung

Was dann genau geplant war, darüber gingen die Schilderungen der beiden Rechtsextremen am Landesgericht Ried auseinander. Marco Hs. Verteidigungsstrategie bestand darin, er habe nur als willfähriger Gehilfe der treibenden Kraft Meidls gehandelt. Der wiederum spielte den Ball zurück, er hätte die Kerzen ja lieber hinter dem Geburtshaus Hitlers abgestellt, wo sie niemand sehen würde. Es sei H.s Idee gewesen, sie vorne an der Straßenseite zu platzieren, wo die beiden dann zwei Zivilbeamten aufgefallen waren. Im Raum stand auch, dass Meidl seinen jüngeren Gesinnungsgenossen dabei filmen bzw. fotografieren sollte, was der allerdings bestritt. Zu einer Konfrontation der Aussagen mit denen der Polizeibeamten kam es allerdings nicht.

Beide bemühten sich zudem darum, das Gericht und die Geschworenen zu überzeugen, dass nie geplant gewesen sei, die Kerzen auch anzuzünden. Sie konnten dabei nicht erklären, warum sie sich extra Feuerzeuge besorgt hatten. Der stetig nachfragende Vorsitzende Richter brach die Verteidigungsstrategie dann vollends, als er fragte, ob es denn für die Glorifizierung der Person Hitlers einen Unterschied mache, ob die Kerzen hinter oder vor dem Haus abgestellt seien und ob die Frage des Entzündens noch von Belang sei. Meidl versuchte hier noch, mit dem bekannten Klischee zu spielen, sie hätten am Haus weder Parolen geschwungen noch Spingerstiefel getragen oder schwarz-weiß-rote Fahnen geschwenkt, worauf die Staatsanwältin trocken entgegnete, für den Straftatbestand sei es nicht nötig, „sich als Skinhead zu verkleiden“.   
Einschlägige Vorstrafen

Die Entscheidung, ob schuldig oder nicht oblag in dem Prozess allerdings den acht Geschworenen. Die stimmten nach einer Beratungszeit hier einstimmig bei beiden für schuldig. Da das Gericht kaum mildernde Umstände erkennen konnte, gab es auf die Mindeststrafe von einem Jahr noch jeweils weitere 24 Monate zusätzlich. Beide waren einschlägig vorbestraft und hatten schon Haftstrafen hinter sich. Marco H. hatte um das Jahr 2015 eine Reihe von Schildern und Gebäuden, darunter auch jüdische und muslimische Einrichtungen, mit Hakenkreuzen, Szenecodes sowie NS-Parolen beschmiert, darunter auch „Wir brauchen keine Judenschweine“, „Juda verrecke“, „Asylflut stoppen“ und „Deutschland erwache“. Auf seiner Facebook-Seite hatte er den 70. Todestag Hitlers bedauert, dessen Werk aber in die Ewigkeit bestehen bleiben würde. Hinzu kamen zwei Waffendelikte. Die Strafe hierfür war zwar abgegolten, fand aber Eingang in die Bewertung.

Meidl hatte 2012 mit einer rassistischen Beleidigung begonnen und es seitdem auf fünf Verurteilungen gebracht, meist wegen Volksverhetzung und der Verwendung von verbotenen Kennzeichen. Das führte bei ihm relativ zügig zu einer Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, die aber dann widerrufen wurde. 30 Monate verbrachte der Neonazi in der JVA Bernau, einen Antrag auf vorzeitige Entlassung wollte er nicht stellen. Hier beeindruckte das Gericht auch die schnelle Rückfallgeschwindigkeit. Die Aktion in Braunau fand kein Jahr nach Meidls Entlassung aus der Haft statt.
Adolf Hitler als „historische Persönlichkeit“

Mitunter kam es in der Verhandlung auch zu skurrilen Situationen. So versuchte der Rosenheimer gegenüber dem Gericht, eine Spur von Reue und Einsicht zu zeigen. Er würde nicht mehr auf den Obersalzberg fahren, das sei ein Fehler gewesen. Meidl hatte sich hier vor Porträts Hitlers ablichten lassen und die Fotos dann mit glorifizierenden Kommentaren gepostet, etwa, dass es heute wieder „einen wie ihn“ in Deutschland bräuchte.

Warum er sich dann mit Marco H. an Hitlers 133. Geburtstag in Braunau verabredet hatte, konnte er nicht erklären. Die Einlassungen gingen beim Gericht zumindest als Beitrag zur Wahrheitsfindung durch. Bei H. wollten die Richter erst recht keinen Gesinnungswandel erkennen. Er bezeichnete sich selbst als „deutsch-national“ und „heimatliebend“, aber weniger radikal als zur Zeit seiner früheren Vorstrafen. Als ihn der Richter fragte, wie er zu Adolf Hitler stehe, war das für ihn eine „historische Persönlichkeit“, die er „neutral“ bewertete.
Umtriebiger Aktivist

Keine Angaben machen wollte er zur Judenvernichtung und ob Hitler für diese verantwortlich sei. Er hatte in der Vergangenheit in Deutschland auch an Versammlungen des neonazistischen Dritten Weg teilgenommen, etwa an der jährlichen Mahnwache für Reinhold Elstner, einem Holocaustleugner, der sich auf den Stufen der Münchner Feldherrnhalle selbst angezündet hatte. Zusammen mit seiner ebenfalls politisch aktiven Mutter lief er in Wunsiedel beim „Heldengedenken“ mit. Sie verfolgte als einzige Begleitung der Angeklagten die Verhandlung im Saal. Nach der Urteilsverkündung warf sie dem Gericht lauthals politische Beeinflussung vor. Sie war sich sicher, vor 30 Jahren hätten man die beiden Angeklagten ohne Strafe nach Hause geschickt.

Meidl ist seit 2015 eine Konstante bei extrem rechten und verschwörungsideologischen Demonstrationen in  Bayern, angefangen von Pegida über die NPD bis hin zu Corona-Demos, gelegentlich auch als Redner. Eine Zeit lang filmte er für den Reichsbürger-Kanal ThomMaxx-TV. Obwohl beide oft bei Kundgebungen zugegen waren, haben sie kaum Relevanz für die extrem rechte Szene. Ihr Haftstrafe verursacht hier keine Lücke, wie es bei anderen Aktivisten der Fall wäre.

Begründet wurde das Strafmaß auch mit präventiven Gründen. Einerseits sollte die Strafe eine abschreckende Wirkung auf die beiden Angeklagten haben, zum anderen sollen Gleichgesinnte von ähnlichen Taten abgeschreckt werden. Laut Urteil ist vorgesehen, die drei Jahre komplett zu vollstrecken, wobei für H. nach einer gewissen Haftzeit auch eine Fußfessel in Betracht käme, bei Meidl käme dann ebenfalls eine Bewährung in Betracht. Beide nahmen nach Beratung mit ihren Anwälten das Urteil nicht sofort an und wollen die vorgesehene Bedenkzeit nutzen. Auch die Staatsanwältin behielt sich Rechtsmittel vor.
[close]
Zitat
Bei H. wollten die Richter erst recht keinen Gesinnungswandel erkennen...Zusammen mit seiner ebenfalls politisch aktiven Mutter lief er in Wunsiedel beim „Heldengedenken“ mit. Sie verfolgte als einzige Begleitung der Angeklagten die Verhandlung im Saal. Nach der Urteilsverkündung warf sie dem Gericht lauthals politische Beeinflussung vor. Sie war sich sicher, vor 30 Jahren hätten man die beiden Angeklagten ohne Strafe nach Hause geschickt.
Hier seine Mami "Sandrea-Österrina" aka Susanne Andrea Helfenbein:
https://sandreapatriotin.wordpress.com/
Zitat
Mein Sohn ist kein Krimineller und ich bin auch keine schlechte verwirrte Mutter!
Denn ich bin eine und stolze Patriotin und ich stehe auch dazu. Daran ist nichts falsch.
  :doh:

Offline SchlafSchaf

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #686 am: 29. Juni 2023, 15:15:39 »
Das reicht um ein paar Züge auszustatten

Zitat
Chronik
Großer Waffenfund bei Rechtsextremen

Bei insgesamt 13 Hausdurchsuchungen in Ober- und Niederösterreich in den frühen Morgenstunden des 26. Juni haben Sicherheitsbehörden Hunderte Schusswaffen im Wert von rund 1,5 Millionen Euro sichergestellt. Bereits seit 2021 laufen die Ermittlungen gegen die „Rechts-Rocker“.
Online seit heute, 9.23 Uhr
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Sichergestellt wurden die Waffen bei einem Ableger des internationalen Motorradclubs „Bandidos“, wie der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, bei einer Pressekonferenz am Donnerstag bekanntgab.
Maschinenpistolen und 10.000 Schuss Munition

Bei den Hausdurchsuchungen am Montag wurden etwa 35 Langwaffen, rund 25 Maschinenpistolen, rund 100 Pistolen, über tausend Waffenteile, rund 400 Signalwaffen und mehr als 10.000 Schuss Munition sowie Granatwerfer und Rauch- und Nebelwurfkörper sichergestellt.

https://ooe.orf.at/stories/3213761/
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #687 am: 29. Juni 2023, 15:39:16 »
Hier ist auch noch ein wenig:

Zitat
Österreich: Riesiges Waffenlager bei rechten Rockern sichergestellt
29. Juni 2023 11:40 Uhr von dpa

Die Polizei hat einen riesigen Bestand an Waffen bei rechtsextremen Rockern ausgehoben. Die Beamten fanden Maschinengewehre, Pistolen, Munition und Nazi-Andenken.

Die Polizei in Österreich hat ein großes Waffenarsenal bei Rockern sichergestellt, die der rechtsextremen Szene zugerechnet werden.

Razzia bei rechten Rockern in zwei österreichischen Bundesländern: Massenweise Schusswaffen und Munition sichergestellt
In Oberösterreich und Niederösterreich seien mehr als 70 Langwaffen gefunden worden, darunter mehrere Maschinengewehre und Maschinenpistolen, sagte der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, am Donnerstag in Wien. Außerdem entdeckten die Ermittler nach eigenen Angaben rund 100 Faustfeuerwaffen, etwa 10.000 Schuss unterschiedlichen Kalibers sowie 1.000 Waffenteile, die zur Herstellung von 500 Waffen geeignet gewesen wären. Auch etwa 550 Stück NS-Devotionalien seien sichergestellt worden. Zehn Verdächtige seien unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz festgenommen worden.

Rockergruppe Bandidos und rechtsextreme Strukturen?
Die Ermittlungen hätten begonnen, nachdem die Fahnder von Expansionsplänen der Rockergruppe "Bandidos" nach Österreich erfahren hätten. Hier gebe es Überschneidungen mit rechtsextremen Strukturen, sagte Ruf weiter. Die Aktion sei auch ein Schlag gegen die "Militarisierung der rechtsextremen Szene".
https://www.all-in.de/ueberregionales/welt/oesterreich-massives-waffenlager-bei-rechten-rockern-sichergestellt_arid-299112#Echobox=1688037943

https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/6302632/Rocker-festgenommen_Riesiges-Waffenarsenal-bei-Rechtsrockern-in


Hobby-Bastler sind sie auch ...
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #688 am: 26. Juli 2023, 09:10:35 »
Was, bitte, wollen die Preußen nach Anno '66 noch in Österreich?   :scratch:

Zitat
„BUNDESSTAAT PREUSSEN
Wollten Ämter lahmlegen: Razzia gegen Reichsbürger

Kärnten
26.07.2023 08:20

Bereits seit einiger Zeit hatten Mitglieder der staatsfeindlichen Verbindung „Bundesstaat Preußen“ gezielt versucht, die öffentliche Verwaltung in Österreich lahmzulegen - am Mittwoch schlug die Exekutive zurück. In einer koordinierten Schwerpunktaktion führte der Verfassungsschutz acht Hausdurchsuchungen durch, 36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung wurden vorgenommen. Österreichweit wird in diesem Zusammenhang gegen 41 Personen ermittelt.

Bereits seit einiger Zeit hatten Mitglieder der staatsfeindlichen Verbindung „Bundesstaat Preußen“ gezielt versucht, die öffentliche Verwaltung in Österreich lahmzulegen - am Mittwoch schlug die Exekutive zurück. In einer koordinierten Schwerpunktaktion führte der Verfassungsschutz acht Hausdurchsuchungen durch, 36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung wurden vorgenommen. Österreichweit wird in diesem Zusammenhang gegen 41 Personen ermittelt.

Die Angehörigen der Gruppierung sprechen darin den staatlichen Organen sowie dem geltenden Recht jegliche Legitimation ab. Angehörige der Verbindung werden zudem verdächtigt, in mehreren Fällen Straftaten wie Hochverrat und weitere Delikte gegen den Staat sowie Drohungen und Nötigungen begangen zu haben.

Internationale Vernetzung
Die Reichsbürger sind international vernetzt und verfolgen das krude Ziel, die öffentliche Verwaltung durch grundlose Eingaben in ihrer Funktionalität zu stören und Verfahren zu verschleppen. Aktuell sind auch vermehrt Aktivitäten wie das Hissen von Fahnen oder die Nutzung von Fahrzeugen mit dem Adler des „Bundesstaates Preußen“ als „Hoheitssymbol“ zu beobachten. Es gebe zudem Hinweise auf eine Verbindung zur Reichsbürgerszene in Deutschland, so die Ermittler.

Ablehnung der Existenz Österreichs
Staatsfeindliche Verbindungen - wie der „Bundesstaat Preußen“ - sind Gruppierungen, die die Existenz der Republik Österreich, deren Institutionen sowie das System des Rechtsstaats nicht anerkennen. Das hoheitsrechtliche Handeln des Staates wird abgelehnt und zudem wird versucht, die in der Verfassung festgelegte Staatsform, eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern.
Spoiler
Besonders im Zuge der Covid-19-Pandemie hat sich in Österreich eine neuartige demokratieablehnende Szene aus den heterogenen Protestgruppierungen der „Corona-Maßnahmen-Gegner“ und einigen Akteuren aus dem Milieu der staatsfeindlichen Verbindungen entwickelt.

36 Anordnungen zur sofortigen Vernehmung
Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und in Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden wurden am Mittwoch in den Morgenstunden gleichzeitig in sechs Kärntner Haushalten Durchsuchungen unter der Leitung des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Kärnten umgesetzt.

Bei der koordinierten Aktion wurden mehrere Polizeistreifen aus den Bezirken, Kräfte des Einsatzkommandos Cobra und der Einsatzeinheit Kärnten, die Schnellen Reaktionskräfte und Diensthundeführer der Einsatzabteilung der Landespolizeidirektion Kärnten wie auch Staatsschutzsensoren, Teams zur Spurensicherung und IT-Ermittlerinnen und -Ermittler eingesetzt.

Zwei weitere Hausdurchsuchungen sowie mehr als 30 Vorführungen zur sofortigen Vernehmung erfolgten zur selben Zeit in den Bundesländern Wien, Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich. Die Ergebnisse der Durchsuchungen werden aktuell gesichtet und ausgewertet, weitere Erkenntnisse sollen dann mitgeteilt werden.
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https://www.krone.at/3069638


Da wird sich die Moni über Gesellschaft von den Piefkes freuen ...?  :biggrin:
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #689 am: 26. Juli 2023, 09:12:49 »
Die Österreicher sind wirklich zackig. Da könnten sich einige unserer Kollegen in der BRD-Gmbh mal eine flache Erde von abschneiden.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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