Autor Thema: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition  (Gelesen 101143 mal)

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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #510 am: 3. Februar 2021, 19:06:43 »
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #511 am: 3. Februar 2021, 23:23:47 »
Schlafkühe.
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #512 am: 4. Februar 2021, 10:34:06 »
Das bringt mich auf eine Idee. Wenn man Cov♥♥♥en Glocken umbinden würde ...
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #513 am: 4. Februar 2021, 11:12:40 »
Müssen die dann "Pest, Pest!" rufen oder "unrein, unrein!"?
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #514 am: 4. Februar 2021, 12:56:25 »
Es wäre ja so einfach. Lautsprecherdurchsage:

Achtung, wer sich nicht sofort entfernt ist mit einer Covid19 Sprühimpfung inkl. wlan Chip einverstanden. Nach 3 Minuten mittels einen Gartenschlauch für Sprühregen sorgen.


Globaler Moderator Kommentar Bitte ab diesem Beitrag wieder Schluss mit OffTopic. --Tuska



« Letzte Änderung: 4. Februar 2021, 22:54:22 von Tuska »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #515 am: 7. Februar 2021, 15:21:20 »
Kundschaft darf wenigstens im Gemeidereat als solche bezeichnet werden, sagt der OGH:

Zitat
Dem vom Beklagten in einer Gemeinderatssitzung als „Querulanten“ bezeichneten Kläger steht aufgrund des engen Zusammenhangs dieser Äußerung mit einer hoheitlichen Tätigkeit des Gemeinderats kein Unterlassungsanspruch gegen das einzelne Gemeinderatsmitglied zu.

Das Erstgericht wies das vom Kläger erhobene Unterlassungsbegehren ab.

...

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kein-privatrechtlicher-anspruch-auf-unterlassung-einer-aussage-eines-gemeinderatsmitglieds-in-einer-gemeinderatssitzung/

 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #516 am: 7. Februar 2021, 15:54:55 »
[Ironie on]Weil morgen, ja morgen, sind alle diese Polizisten den Job los! Und wenn net morgen, dann übermorgen oder zumindest irgendwann sind alle diese Polizisten den Job los  :facepalm: :facepalm: :facepalm:[Ironie off] bei 05:55

EAV nicht ÖSB aber die Deppen werden wirklich immer mehr die glauben sich übern Gesetz zu stehen.

« Letzte Änderung: 7. Februar 2021, 16:11:33 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #517 am: 7. Februar 2021, 16:07:55 »
Und wenn einer derjenigen, die "Polizeigewalt" rufen, von jemand ausgeraubt wird, soll dann die Polizei nebendran stehen bleiben und sagen, dass sie Polizeigewalt ablehne und er daher wohl den Raub dulden müsse?  :scratch:
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #518 am: 7. Februar 2021, 16:17:21 »
Und wenn einer derjenigen, die "Polizeigewalt" rufen, von jemand ausgeraubt wird, soll dann die Polizei nebendran stehen bleiben und sagen, dass sie Polizeigewalt ablehne und er daher wohl den Raub dulden müsse?  :scratch:

Interessante Frage. Ich plädiere aber trotzdem nicht dafür, einen "Polizeigewalt" schreienden Deppen auszurauben. Weder zu deren Lösung gleich, noch später.

 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #519 am: 7. Februar 2021, 16:41:01 »
Interessante Frage. Ich plädiere aber trotzdem nicht dafür, einen "Polizeigewalt" schreienden Deppen auszurauben. Weder zu deren Lösung gleich, noch später.

Auch wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ausbeute sehr gering.
 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #520 am: 7. Februar 2021, 19:56:24 »
"Amtsausweis", "Ich bin ein Mensch" - da füllt sich ja schon in der ersten Minute des Videos ein kleines Reichsdeppen-Bullshitbingo.  ;D :facepalm:
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #521 am: 9. März 2021, 08:52:56 »
morgen 09:30 Uhr



 
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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #522 am: 10. März 2021, 22:05:38 »
Nix als Missverständnisse

Da ich sehr frühzeitig bei Gericht war, hatte ich einen sicheren Platz. Langsam trudelt die Lügenpresse ein. Da die Türe zum Gerichtssaal zu schmal für mein Cabrio ist, überlegt der Sicherheitsdienst mich rein zu tragen, aber dank Reha stehe ich auf und gehe mit der Bemerkung „der Saal wird schon nicht 1 km lang sein“ AUFRECHT in den Saal.

Als Martin Rutter das Gericht beritt zieht er sich noch ein weißes Hemd über sein KURZ MUSS WEG Shirt. Auch eine FFP2 Maske zieht er sich brav über.

Er gibt an, die Matura (=Abitur) bestanden zu haben aber kein abgeschlossenes Studium. Er sei selbstständig (anm. irgendwas mit Werbung) und verdiene 400 Euro im Monat. Vermögen oder Schulden habe er nicht.

Die Richterin führt aus, dass es um eine am 5.9.2020 bei einer Kundgebung zerrissen Regenbogenfahne und anschließende Postings in denen er Homosexuelle als Pädophile beschimpft hatte.

Der Anwalt (anm. es war nicht jener Anwalt, der bei den Covidi0ten-Demos Klienten keilt und schon mehrfach behauptete Martin zu vertreten) erklärt, dass Martin nicht schuldig ist da er ja nicht die Homosexuellen angreifen wollte, sondern es war aufgefallen, dass au jener Regenbogenfahne auch mehrere Herzen verschiedener Farben ineinander auf der Fahne waren. Das würde die vom FBI genannten Spiralherzen symbolisieren.

Martin gibt weiter an, dass ihm zwar bewusst war was die Regenbogenfahne bedeutet, aber er sah nur die Herzen. (anm. Moni hatte es ja auch immer mit den Herzchen.). Homosexualität sei gar kein Thema gewesen. Er hatte damals 8140 Freunde auf Facebook.

Der Anwalt übergab der Richterin einen USB-Stick mit einem Video wo die Szene zu sehen sei. Das Video zeigt eine Claudia und einen Herrn dessen Name nicht erwähnt wird die diese beschriebene Fahne zerreißen und gegen Kinderschänder hetzen.

Es sei untergegangen, dass es sich dabei um ein Symbol der gleichgeschlechtlichen Liebe handelt argumentiert Martin was die Richterin mit einem ungläubigen blick quittiert.

Martin erklärt auch, dass die Kundgebung damals von mehreren Gruppen genutzt wurde um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Bevor Martin seine Moderation begann war eine Deutsche Gruppe mit eben dieser Fahne auf der Bühne. Da dann viele gegen diese Symbolik gewesen waren wurde die Fahne auf der Bühne zerrissen.
 
Dann zeigte die Richterin ein weiteres Video wo Martin einer Jenny dringend davon abrät nochmal was mit den pädophilen Kinderschändern zu machen, weil das wären alles Verbrecher und Mörder.

Als die Richterin anmerkte, dass zwischen der Demo und diesem Facebook Posting mehr als ein Tag vergangen sind und fragte warum Martin da nicht mal ganz ohne Zeitdruck nachgedacht hätte was die Regenbogenfahne bedeute. Er hätte sich ja bei der Gay Szene entschuldigen können, wenn diese ja gar nicht gemeint war.

Martin entgegnete, dass er selbst einen Freund habe der Schwul ist. Er habe nicht bedacht, dass der Hintergrund der Pädophilenflagge ein Problem sein könnte.

Die Richterin entgegnete, dass sie sich auch im Internet schlau gemacht habe, und präsentierte mehrere Symbole die vom FBI der Pädophilen Szene als Erkennungszeichen dient. Darunter auch das Spiralherz.

Da tritt Martin so richtig ins Fettnäpfchen als er entgegenhielt, dass eigentlich alle mehrfärbigen Herzen als Abwandlung der Spiralherzen zu sehen sind.

Die Richterin greift nach ihrem Herzförmigen dreifärbigen Schlüssel Anhänger und fragt bin ich jetzt auch pädophil?

Die Staatsanwältin erwähnt noch, dass Martin eine diversionelle Erledigung mit Sozialstunden abgelehnt hat.

Der Anwalt merkt an, dass Martin unbescholten sei und erstmals wegen einer Straftat vor Gericht stand. Er habe nur die Symbole falsch gedeutet. Er hätte Pädophilie gemeint. 

Martin betont nochmals, dass es ihm leid tut wenn er eine Homosexuelle Person beleidigt haben sollte, das war sicher nicht seine Absicht.

Als wir uns zur Urteilsverkündung erheben war ich etwas zu vorschnell und ich setzte mich gleich wieder unfreiwillig hin. Das war keine missachtung des Gerichts.

Dann das Urteil: 200 Tagessätze á 4(!) Euro und
4 Monate auf Bewährung

Spiralherzen



Der fatale Irrtum


Für das Video hier klicken

Tante Edith sagt:

Bei der Heimreise durfte ich lernen, dass Der Virus fahrt nicht mit der Bahn - der Speisewagen ist normal in Betrieb - Kurz ruiniert nur die stationäre Gastronomie
« Letzte Änderung: 10. März 2021, 23:10:03 von Krawutzi Kaputzi »
 

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Re: Reaktion der Behörden/Gerichte - Österreich Edition
« Antwort #523 am: 11. März 2021, 09:44:16 »
Im Standard liest man heute darüber, aber längst nicht so schön wie von unserem verehrten Mithetzer @Krawutzi Kaputzi;)



Spoiler
KLAGENFURT
Anti-Corona-Aktivist Rutter wegen Verhetzung verurteilt
Der Ex-Landtagsabgeordnete Martin Rutter wurde nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt

11. März 2021, 07:38 50 Postings


Wien/Klagenfurt – Der frühere Kärntner Landtagsabgeordnete Martin Rutter (Grüne, Team Stronach, Team Kärnten, zuletzt BZÖ), der sich jetzt als Anti-Corona-Aktivist betätigt, ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt von Richterin Sabine Roßmann wegen Verhetzung schuldig gesprochen worden. Der 38-Jährige bestritt jegliche Schuld, seine Aussagen hätten sich ausschließlich gegen Pädophile gerichtet. Er wurde nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt.


Staatsanwältin Lisa Kuschinsky warf Rutter vor, auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Er war an einer Demonstration Anfang September in Wien beteiligt, bei der eine Regenbogenfahne zerrissen wurde. Danach gab es eine Serie von Postings, Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hatte daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die Ermittlungen aufnahm. Die Verantwortung Rutters sei für sie nicht nachvollziehbar, sagte Kuschinsky.

Rutter will Pädophilensymbol verbrannt haben
Sein Verteidiger betonte, sein Mandant sei nicht schuldig. Im Gegensatz zum Strafantrag habe er nicht die Absicht gehabt, Homosexuelle verächtlich zu machen. Es sei eine Regenbogenfahne geschwenkt worden, in der auch "Herzen in Herzen" abgebildet gewesen seien. Der Anwalt sagte, dies sei ein Zeichen, das Pädophile verwenden würden.

Dagegen sei sein Mandant aufgetreten, vor diesem Hintergrund müssten alle seine Aussagen und Postings gesehen werden. Die Richterin hielt Rutter vor, dass das angesprochene Pädophilensymbol völlig anders aussehe. Dieser meinte, er habe sich auf die Aussagen der anderen Demonstrationsteilnehmer verlassen. Dass es sich eigentlich um eine Regenbogenfahne handle, sei nicht thematisiert worden. Auf einem Video, das einen Tag später aufgenommen wurde, behauptete er weiterhin, es habe sich um das Pädophilensymbol gehandelt. In einem Posting habe er dann von einem "pädoähnlichen Symbol" gesprochen.

Für Richterin unglaubwürdig
Er habe seither auch mehrfach darauf hingewiesen, dass sich die Aktion nicht gegen Homosexuelle gerichtet habe. Von der Richterin danach gefragt, bezeichnete er seine Haltung zum Thema Homosexualität als "normal", die sexuelle Orientierung von Menschen sei ihm nicht wichtig, Vorbehalte gegenüber Homosexuellen habe er nicht.

In ihrer Urteilsbegründung meinte Roßmann, sie hätte dem Angeklagten seine Verantwortung glauben können, wenn es sich nur um die Veranstaltung selbst gehandelt hätte. Dass er danach jedoch weiterhin an seinen Aussagen festgehalten habe, mache ihn unglaubwürdig. Er habe lange genug Zeit gehabt, seine Aussagen zu korrigieren, das habe er aber nicht gemacht. Eine bedingte Haftstrafe sei ihrer Ansicht nach ausreichend, dazu kommen 200 Tagessätze zu je vier Euro an Geldstrafe. (APA, 11.3.2021)
[close]
https://www.derstandard.de/story/2000124949718/demo-organisator-gegen-coronamassnahmen-wegen-verhetzung-verurteilt
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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« Antwort #524 am: 11. März 2021, 10:04:50 »
Und noch ein Bericht der Lügenpresse


Martin Rutter wegen Verhetzung verurteilt

Spoiler
Am Landesgericht Klagenfurt trägt er brav Maske: Ex-Landtagsabgeordneter Martin Rutter, der derzeit vor allem bei Corona-Demos auffällt, gibt sich Mittwochnachmittag vor Richterin Sabine Roßmann ganz zahm.

„Es tut mir leid, sollten sich Menschen homosexueller Neigung verletzt fühlen - das war nie meine Absicht“, meint er ganz ruhig. Weswegen ist er überhaupt angeklagt? Rutter war Moderator einer Corona-Demo in Wien, bei der auch eine Regenbogenfahne zerrissen wurde. Tagelang ging es dann in den sozialen Medien hoch her, er verteidigte die Aktion. „Weil auf der Fahne Herzen waren, die Symbole für Kinderschänder sind.“

Rutter entschuldigt sich.

Richterin Roßmann ist skeptisch: Zwar existiert tatsächlich vom FBI eine Liste mit Zeichen der Pädophilen - die gezeigten Herzerln auf der Fahne sind da nicht dabei. Sie wedelt mit ihrem Schlüsselbund: Auch da Herzen. „Bin ich vielleicht auch pädophil?“, ist sie grantig. Rutter murmelt nur „Nein“ und entschuldigt sich wieder.

Verurteilt

Nutzt nichts mehr: Vier Monate bedingt und 800 Euro Geldbuße wegen Verhetzung. Sein Anwalt Leopold Kregcjk, der einen Freispruch gefordert hat, meldet Nichtigkeit und Strafberufung an; der Akt wandert damit nach Graz weiter. Nach dem Prozess wird Rutter vor dem Justizgebäude von einigen Fans mit Applaus empfangen. Die „Luchse“ von der Einsatzeinheit der Polizei beobachten alles mit Argusaugen, doch als es zu tröpfeln anfängt, zerstreuen sich die Anhänger sowieso wieder.
[close]



und noch so ein Bericht in der Per Klick zur LÜGENPRESSE mit einem Bild wo ich zu sehen bin
« Letzte Änderung: 11. März 2021, 11:37:45 von Krawutzi Kaputzi »
 
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