Hallo und sorry, dass ich dieses alte Thema nochmal hervorhole.
Ich finde dieses Malta-Vorgehen sehr interessant und überlege auch, ob ich Teile davon anwenden soll. Ich hatte auch lange Zeit großes Vertrauen in die (deutsche) Justitz, bin aber in mehreren Fällen in den letzten 15 Jahren erheblich enttäuscht worden. Insofern sehe ich es nicht mehr als verwerflich an, ähnliche Lücken, die auch von anderen genutzt und von der Justitz schulterzuckend hingenommen werden, auszunutzen.
Ein paar Beispiele was ich in den letzten Jahren erlebt habe:
- 3 nachweisliche Lügen in einem Gerichtsprozess, die mit "tut nichts zur Sache" einfach hingenommen und nicht weiter beachtet wurden
- Unberechtigte Forderung nach einer Kostenerstattung für eine Rechtsberatung in einem durch den Anwalt verfassten Mahnbescheid
- Ein gewerbsmässiges Vorgehen zur Bereicherung durch mit Vorsatz falsch ausgestellte Bescheide. Staatsanwalt sieht keinen Grund was zu unternehmen: "Die Betroffenen können ja widersprechen"
- Ein fälschlich ausgestellter Bescheid, die Erpressung der Zahlung mit der Androhung von Zwangsmassnahmen und der Kampf durch die Gerichte um das Geld (immernochnicht) zurückzubekommen
- Annahmen, die je nach Partei unterscheidlich ausgelegt werden
Zuersteinmal möchte ich bezüglich dem Malta-Vorgehen auf einen von den einseitigen Presseberichten, Behördenstellungnahmen und auch voreingenommenen Kommentaren geprägten Begriff eingehen: "unberechtigte Geldforderungen"
Nach meinem Rechtsverständnis - dem kann man hier gerne widersprechen - ist es Ziel des Verfahrens in Malta herauszufinden, ob die Geldforderungen berechtigt oder unberechtigt sind. Manche Forderungen mögen zwar abwegig, weit hergeholt oder was auch immer sein, aber die Entscheidung ob sie berechtiget sind oder nicht, trifft das Gericht. Und der Beklagte hat alle rechtlichen Möglichkeiten, das Gericht von seiner Seite der Darstellung zu überzeugen.
Selbiges gilt für den Gerichtsstandort: Auch da ist es eine Entscheidung des Gerichtes, ob es sich für zuständig hält und der Beklagte hat alle rechtilchen Möglichkeiten, das Gericht davon zu überzeugen, dass es nicht dafür zuständig ist.
Das ganze kann sogar zu der Konstellation führen, dass ein Gericht in Malta eine Forderung für rechtmässig hält, während deutsche Beamte oder gar ein deutsches Gericht diese für unberechtiget halten.
An dieser Stelle komme ich wieder auf meine Eingangs erwähnten Erfahrungen zurück: Wenn zur Bereicherung nachweislich verfälschte Bescheide für die Staatsanwaltschaft kein Grund zur Einleitung einer Ermittlung wegen Nötigung bzw Erpressung darstellen, warum sollte dann eine (zweifelhafte), aber auf wahren Angaben beruhende Forderung, den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen? Sind wie endgültig in der Gesinnungsjustitz angelangt?
Zum Schluß nun die Frage: Ich überlege - aus meiner Sicht - berechtigte Forderungen (natürlich nicht in Höhe von Millionen sondern in Höhe der tatsächlichen Forderungen mit 200 - 1000 Euro plus zusätzliche Kosten) über das Malta-Vorgehen einzuklagen. Hat jemand nähere Informationen aus der letzten Zeit, wie da die aktuelle Lage ist? Alles was ich dazu finde, sind (einseitige) Berichte aus dem Jahr 2016.