Entschuldigung, aber wenn das vorsätzliche Abändern eines auf elektronischen Wege übertragenen Datums auf einem Bescheid um mehr Gebühren einkassieren zu können nicht "offensichtlich unberechtigt" ist und bei der Staatsanwaltschaft nur ein Schulterzucken auslöst, dann ist das nunmal Gesinningsjustiz.
Beleg, dass das so passiert ist?
Das Meldedatum in der Meldebestätigung vs das Datum auf dem Bescheid. Natürlich ist es nicht so passiert sondern die Ziffern haben Nachts im Computer Ringelpietz gespielt und sind dann versehentlich an die falsche Stelle gestolpert. Und zwar in drei Fällen.
Und was hätte das mit Gesinnung zu tun? Erläutere das doch mal!
Wenn ich vorsätzlich ein Rechnung/einen Bescheid über eine Gebühr für einen Zeitraum, in dem sie mir nicht zusteht, verschicke, dann ist das versuchter Betrug. Wenn das der Herr Wilhelm macht, dann ist das Ok. DAS ist Gesinnungsjustiz.
Widersprüche und Klagen gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Wo ist das jetzt die Erpressung?
Wenn es heißt, zahl oder dein Konto wird gesperrt oder du kommst in Haft, dann sehe ich das schon als Erpressung an. Insbesondere wenn der Bescheid falsch ist und kein ordentliches Gerichtsverfahren in dem ganzen Vorgang involviert ist.
Es mag dich überraschen, aber es gibt gewisse Unterschiede zwischen privatem und öffentlichem Recht. Wenn der Staat dir mit Bußgeld und Punkten droht, falls du eine rote Ampel missachtest, ist das keine Erpressung, sondern legitime Staatsgewalt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Außerdem sind gegen sachlich oder formal falsche Bescheide Rechtsmittel möglich, was bei einer tatsächlichen Erpressung eher selten der Fall ist.
Nur war es eben nicht der Staat, sondern ein "staatsferner" Verein.
Wenn ich dir eine fingierte Rechnung schicke, dann sind dagegen auch Rechtsmittel möglich. Trotzdem ist es versuchter Betrug.
Außerdem sind gegen sachlich oder formal falsche Bescheide Rechtsmittel möglich, was bei einer tatsächlichen Erpressung eher selten der Fall ist.
"Nein lieber Schutzgelderpresser, ich zahle den Betrag nicht, weil der Kostenbescheid nicht rechtzeitig eingetroffen ist und keine Rechtsmittelbelehrung enthält."
Das klappt doch ganz bestimmt.
"Lieber Erpresster, sebstverständlich hast du den Betrag sofort zu zahlen, sonst wird dein Konto gesperrt oder du kommst in den Knast. In der Zwischenzeit - also den nächsten 2 Jahre -prüfen wir mal ob du recht haben könntest. Und wenn du tatsächlich recht hast, ja dann bekommst du dein Geld natrülich nicht zurück. Dann darfst du Klagen. Vor dem Verwaltungsgericht bei meinem guten Freund Kersten."
Ich habe in Deutschland noch keine Sekunde lang freiwillig Rundfunk konsumiert, zahle aber trotzdem den Rundfunkbeitrag.
Mein Beileid.
Ich sehe schon, hier sind hauptsächlich lauter obrigkeitshörige ... Damit ist für mich hier EOT.