Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 49862 mal)

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Offline Anmaron

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #225 am: 30. März 2018, 11:22:39 »
Zitat
Juristische Personen sind erschaffene Einzelpersonen nach eintreten des Bürgerlichen Todes (automatisch nach sieben Jahren) ...
Ich dachte der natürliche Mensch verstirbt mit der Geburt, spätestens mit Ausstellen der Geburtsurkunde.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
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Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 

Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #226 am: 30. März 2018, 14:11:22 »
Nein, das ist viel schwieriger.
Wenn man alles zu verbinden versucht, was zu diesem Thema schon Falsches auf meinem Schreibtisch lag.
Dann ist es etwa so:
Durch die Geburt und genau ab diesem Moment bist Du Mensch
und nicht auf hoher See verschollen, sofern Du
in einer Personenstandserklärung mit blutigen Fingerabdrücken unterzeichnet,
von mindestens sieben Zeugen bestätigt,
erklärt hast,
dass Du Deine Person, auf deren Rücken
einerseits der Staat alles erdenklich Böse ablädt und
Du als Mensch andererseits als deren Treuhänder die Verteidigung vor nicht existenten Gerichten
zum Schutz des Menschen mit Deinem Vornamen aus dem Hause Deines Familiennamens,
ersatzweise aus Deinem Geburtsort,
wahlweise auch aus dem Ort Deiner Kindheit,
der ansonsten mit der juristischen Person,
die Deinen Namen trägt,
absolut nichts zu tun hat,
genau aus diesem Grunde ablehnst.
Fußpilz ist das Geringste, was Du Jedem an den Hals wünscht, der Deiner Person zu Lasten Deines Menschen juristisch nachstellt.

Und Jeder,
der sowas immer wieder auf den Schreibtisch bekommt,
unerheblich davon, wie gewaltverachtend er sonst ist,
wünscht sich,
dass Ihr

irgendwannmal von irgendwem so geprügelt werdet,
dass Ihr
die Farbe der farblichen Hervorhebung (blaugrün) annehmt und
nie mehr blass werdet.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline vollstrecker

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #227 am: 30. März 2018, 16:14:53 »
Jupp!
 
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Offline GlaubeAnGerichtigkeit

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #228 am: 10. Februar 2019, 14:54:12 »
Hallo und sorry, dass ich dieses alte Thema nochmal hervorhole.

Ich finde dieses Malta-Vorgehen sehr interessant und überlege auch, ob ich Teile davon anwenden soll. Ich hatte auch lange Zeit großes Vertrauen in die (deutsche) Justitz, bin aber in mehreren Fällen in den letzten 15 Jahren erheblich enttäuscht worden. Insofern sehe ich es nicht mehr als verwerflich an, ähnliche Lücken, die auch von anderen genutzt und von der Justitz schulterzuckend hingenommen werden, auszunutzen.

Ein paar Beispiele was ich in den letzten Jahren erlebt habe:
- 3 nachweisliche Lügen in einem Gerichtsprozess, die mit "tut nichts zur Sache" einfach hingenommen und nicht weiter beachtet wurden
- Unberechtigte Forderung nach einer Kostenerstattung für eine Rechtsberatung in einem durch den Anwalt verfassten Mahnbescheid
- Ein gewerbsmässiges Vorgehen zur Bereicherung durch mit Vorsatz falsch ausgestellte Bescheide. Staatsanwalt sieht keinen Grund was zu unternehmen: "Die Betroffenen können ja widersprechen"
- Ein fälschlich ausgestellter Bescheid, die Erpressung der Zahlung mit der Androhung von Zwangsmassnahmen und der Kampf durch die Gerichte um das Geld (immernochnicht) zurückzubekommen
- Annahmen, die je nach Partei unterscheidlich ausgelegt werden

Zuersteinmal möchte ich bezüglich dem Malta-Vorgehen auf einen von den einseitigen Presseberichten, Behördenstellungnahmen und auch voreingenommenen Kommentaren geprägten Begriff eingehen: "unberechtigte Geldforderungen"
Nach meinem Rechtsverständnis - dem kann man hier gerne widersprechen - ist es Ziel des Verfahrens in Malta herauszufinden, ob die Geldforderungen berechtigt oder unberechtigt sind. Manche Forderungen mögen zwar abwegig, weit hergeholt oder was auch immer sein, aber die Entscheidung ob sie berechtiget sind oder nicht, trifft das Gericht. Und der Beklagte hat alle rechtlichen Möglichkeiten, das Gericht von seiner Seite der Darstellung zu überzeugen.
Selbiges gilt für den Gerichtsstandort: Auch da ist es eine Entscheidung des Gerichtes, ob es sich für zuständig hält und der Beklagte hat alle rechtilchen Möglichkeiten, das Gericht davon zu überzeugen, dass es nicht dafür zuständig ist.

Das ganze kann sogar zu der Konstellation führen, dass ein Gericht in Malta eine Forderung für rechtmässig hält, während deutsche Beamte oder gar ein deutsches Gericht diese für unberechtiget halten.

An dieser Stelle komme ich wieder auf meine Eingangs erwähnten Erfahrungen zurück: Wenn zur Bereicherung nachweislich verfälschte Bescheide für die Staatsanwaltschaft kein Grund zur Einleitung einer Ermittlung wegen Nötigung bzw Erpressung darstellen, warum sollte dann eine (zweifelhafte), aber auf wahren Angaben beruhende Forderung, den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen? Sind wie endgültig in der Gesinnungsjustitz angelangt?

Zum Schluß nun die Frage: Ich überlege - aus meiner Sicht - berechtigte Forderungen (natürlich nicht in Höhe von Millionen sondern in Höhe der tatsächlichen Forderungen mit 200 - 1000 Euro plus zusätzliche Kosten) über das Malta-Vorgehen einzuklagen. Hat jemand nähere Informationen aus der letzten Zeit, wie da die aktuelle Lage ist? Alles was ich dazu finde, sind (einseitige) Berichte aus dem Jahr 2016.


   
 

Offline Anmaron

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #229 am: 10. Februar 2019, 15:11:08 »
Wenn deine Forderungen berechtigt sind, gibt es keinen Grund, sie nicht über das deutsche Rechtssystem dem Bedachten zuzuleiten.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #230 am: 10. Februar 2019, 15:25:05 »
Ich hatte auch lange Zeit großes Vertrauen in die (deutsche) Justitz, bin aber in mehreren Fällen in den letzten 15 Jahren erheblich enttäuscht worden.

Auch ich mußte schon einiges für mich Unerfreuliches hinnehmen.
Das führt aber bei mir nicht dazu, die gesamte Justiz infrage zu stellen.

Insofern sehe ich es nicht mehr als verwerflich an, ähnliche Lücken, die auch von anderen genutzt und von der Justitz schulterzuckend hingenommen werden, auszunutzen.

Derartige Rachegedanken hege ich nicht.
Man kann damit ziemlich auf die Schnauze fallen.
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

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Offline Happy Hater

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #231 am: 10. Februar 2019, 15:26:49 »
Nach meinem Rechtsverständnis - dem kann man hier gerne widersprechen - ist es Ziel des Verfahrens in Malta herauszufinden, ob die Geldforderungen berechtigt oder unberechtigt sind.

Das ist falsch, bei der Malta-Masche geht es nicht darum, ein maltesisches Gericht dazu zu bringen, inhaltlich darüber zu entscheiden, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht, sondern es geht darum, den Versuch zu unternehmen, dass der in Deutschland oder sonstwo wohnhafte Beklagte nicht rechtzeitig der in Malta erhobenen "Mahnklage" widerspricht, sodass diese rechtskräftig und vollstreckbar wird.

Manche Forderungen mögen zwar abwegig, weit hergeholt oder was auch immer sein, aber die Entscheidung ob sie berechtiget sind oder nicht, trifft das Gericht. Und der Beklagte hat alle rechtlichen Möglichkeiten, das Gericht von seiner Seite der Darstellung zu überzeugen.
Selbiges gilt für den Gerichtsstandort: Auch da ist es eine Entscheidung des Gerichtes, ob es sich für zuständig hält und der Beklagte hat alle rechtilchen Möglichkeiten, das Gericht davon zu überzeugen, dass es nicht dafür zuständig ist.

Wie gesagt, siehe oben, darum geht es bei der Malta-Masche nicht. Wenn der Beklagte nämlich der Mahnklage rechtzeitig widerspricht, ist die Malte-Masche bereits gescheitert. Aber erst wenn der Mahnklage widersprochen wird, kommt es zum Hauptverfahren, in welchem die Parteien dann versuchen, dass Gericht von ihrer jeweiligen Sicht der Rechts- und Faktenlage zu überzeugen. In diesem Stadium des Verfahrens ist die Malta-Masche, wie gesagt, aber bereits gescheitert, weil diese darauf abzielt, gerade nicht ins Hauptverfahren zu kommen, weil dort dann die Forderung (in aller Regel) als unberechtigt abgewiesen wird.


An dieser Stelle komme ich wieder auf meine Eingangs erwähnten Erfahrungen zurück: Wenn zur Bereicherung nachweislich verfälschte Bescheide für die Staatsanwaltschaft kein Grund zur Einleitung einer Ermittlung wegen Nötigung bzw Erpressung darstellen, warum sollte dann eine (zweifelhafte), aber auf wahren Angaben beruhende Forderung, den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen? Sind wie endgültig in der Gesinnungsjustitz angelangt?

Wenn dem Kläger schon klar sein musste, dass die Forderung offensichtlich unberechtigt ist, so wie es ja auch im absolut überwiegenden Fall der "Malta-Masche" Fälle ist, dann kann das schon strafrechtlich relevant sein. Mit "Gesinnungsjustiz" hat das nicht das Geringste zu tun.

Zum Schluß nun die Frage: Ich überlege - aus meiner Sicht - berechtigte Forderungen (natürlich nicht in Höhe von Millionen sondern in Höhe der tatsächlichen Forderungen mit 200 - 1000 Euro plus zusätzliche Kosten) über das Malta-Vorgehen einzuklagen. Hat jemand nähere Informationen aus der letzten Zeit, wie da die aktuelle Lage ist? Alles was ich dazu finde, sind (einseitige) Berichte aus dem Jahr 2016.

Wenn du die Forderung wirklich für berechtigt hältst und auch bereit bist, im sehr wahrscheinlichen Falle deines Scheiterns die entstandenen Kosten zu tragen, versuche es doch! Ich wäre im Fall des Falles auf einen Erfahrungsbericht gespannt.

Ich würde allerdings entschieden davon abraten, wenn die Forderung bereits in Deutschland oder sonst wo in der Europäischen Union mit Urteil als nicht berechtigt festgestellt wurde.

Müll Mann

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #232 am: 10. Februar 2019, 15:54:06 »
Ein gewerbsmässiges Vorgehen zur Bereicherung durch mit Vorsatz falsch ausgestellte Bescheide. Staatsanwalt sieht keinen Grund was zu unternehmen: "Die Betroffenen können ja widersprechen"
Wer soll sich denn da bereichern? Und die Aussage der Staatsanwaltschaft ist richtig, gegen Gebührenbescheide gibt es Rechtsmittel.

Ein fälschlich ausgestellter Bescheid, die Erpressung der Zahlung mit der Androhung von Zwangsmassnahmen
Widersprüche und Klagen gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Wo ist das jetzt die Erpressung?

Unberechtigte Forderung nach einer Kostenerstattung für eine Rechtsberatung in einem durch den Anwalt verfassten Mahnbescheid
Wenn der Anwalt gearbeitet hat, dann hat er auch Anspruch auf eine Vergütung. Hättest halt vorher fragen sollen, was Dich der Spaß kostet.

Du scheinst mir reichlich wenig Kenntniss aber dafür viel Meinung über unser Rechtssystem zu haben. Viel Spaß mit der Malta-Masche, mit der Du  auch wieder auf die Nase fallen wirst. Hier bist Du jedenfalls falsch.
« Letzte Änderung: 10. Februar 2019, 16:06:33 von Müll Mann »
 

Offline Helvetia

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #233 am: 10. Februar 2019, 16:01:05 »
Also die einfache Variante der Malta-Masche funktioniert ja durchaus: Geladene Schusswaffe nehmen, auf eigenen Fuss zielen, abdrücken.
Mich wundert nur, warum so viele Deppen eine weitaus kompliziertere, arbeitsintensivere Variante wählen.

Ich würd's halt gar nicht machen.
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Offline Sandmännchen

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #234 am: 10. Februar 2019, 16:06:55 »
Funktioniert bei Göttinnen auch gar nicht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Offline Rabenaas

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #235 am: 10. Februar 2019, 16:08:42 »
@GlaubeAnGerichtigkeit [sic]: wie heißt es doch so schön?

Weil man Gerechtigkeit nicht fand, hat man das Recht erfunden.

Gilt natürlich auch für Gerichtigkeit.  ;D

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Evil Dude

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #236 am: 10. Februar 2019, 16:12:15 »
Hallo und sorry, dass ich dieses alte Thema nochmal hervorhole.

Ich finde dieses Malta-Vorgehen sehr interessant und überlege auch, ob ich Teile davon anwenden soll.

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Offline Pantotheus

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #237 am: 10. Februar 2019, 16:25:24 »
Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem es gelungen wäre, eine Forderung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person in Deutschland oder gegen eine deutsche Behörde mittels Malta-Masche durchzusetzen und tatsächlich einzutreiben.

Ich weise zudem darauf hin, dass es einen Grundsatz im Recht gibt, nämlich die örtliche Zuständigkeit. Wenn jemand aus Deutschland jemanden in Deutschland auf eine Forderung verklagen will, ist grundsätzlich Deutschland zuständig, kein dritter Staat. Je nach Forderung kommen eigentlich nur zwei Gerichtsstände in Betracht: jener des Beklagten (die Regel) oder der des Klägers (seltener). Schon allein der Versuch, einen Anspruch, den man in Deutschland auf dem gehörigen Rechtsweg durchsetzen könnte, im Ausland durchzusetzen, könnte ggf. als Missbrauch gewertet werden, evtl. wäre er sogar strafbar.


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Offline Goliath

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #238 am: 10. Februar 2019, 17:37:12 »
Wieso kommen plötzlich welche auf den Trichter das wäre hier ein Selbsthilfeforum?
Wir kontrollieren die Ungerechtigkeit doch oder?
 
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Offline Rabenaas

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #239 am: 10. Februar 2019, 17:40:14 »
Ganz recht. Und die Ungerichtigkeit ebenfalls.  ;D
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