Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 49127 mal)

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Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #240 am: 10. Februar 2019, 18:47:23 »
Was du vorhast, ist nicht nur ein einfacher Schuss in den eigenen fuss, sondern von hinten durch die Brust ins Knie. Und das wegen ein paar hundert Euro.
Na dann, viel Spaß.
Und Gerechtigkeit ist nicht zwangsläufig erst dann erreicht, wenn man es auch selbst dafür hält. Häufig muss man mit einer Sache auch mal abschließen. Sonst wirft man dem schlechten Geld auch noch gutes nach.
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Offline Sandmännchen

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #241 am: 10. Februar 2019, 18:57:09 »
Wenn jemand aus Deutschland jemanden in Deutschland auf eine Forderung verklagen will, ist grundsätzlich Deutschland zuständig, kein dritter Staat.

Deswegen funktioniert die Masche mit dem In-den-eigenen-Fuß-schießen ja auch über Abtretung.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #242 am: 10. Februar 2019, 19:54:17 »
Du wirst es vermasseln!
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #243 am: 10. Februar 2019, 20:00:59 »
Wenn du unbedingt eine deutsche Haftanstalt von innen sehen möchtest ist dir Malta-Masche wärmstens zu empfehlen. Es geht aber auch schneller zum Beispiel in dem du den bösen Staatsanwalt einen beleidigenden Brief schreibst. Kleiner Tip: Die Schulden werden dadurch aber nicht weniger sondern eher mehr!
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #244 am: 10. Februar 2019, 20:54:57 »
Wenn du unbedingt eine deutsche Haftanstalt von innen sehen möchtest, ist dir die Malta-Masche wärmstens zu empfehlen.

Kaum. Es ist ja nicht mal die Fazekas deswegen eingefahren. Bei einer Nötigung (§ 240 StGB) beträgt der Strafrahmen bis zu drei Jahre oder Geldstrafe.
 

Offline hair mess

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #245 am: 10. Februar 2019, 21:04:07 »
Ooh ja, Geldstrafe macht das Leben sicher leichter.
Nach weiß lich.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #246 am: 10. Februar 2019, 21:58:26 »
Nachgetreten: Rechtsstaat bedeutet nicht, dass du bekommst, was du als Recht ansiehst, sondern dass sich alle Beteiligten an das selbe Recht zu halten haben. Wo das nicht geschieht, sind Gerichte zuständig. Wenn die nach Gesetzen urteilen, wird Recht gesprochen, was nicht immer Gerechtigkeit entspricht. Recht sind Allgemeinregeln, die oft Benachteiligte hinterlassen. Subjektiv gesehen haben doch alle immer recht, deswegen gehen auch die kleinsten Gartenzaunstreitereien auch bis vor alle möglichen Instanzen.

Prüfe, ob das, was dir widerfahren ist, nach dem Gesetz ist. Wenn ja, bist du wohl Benachteiligter, aber nicht unrecht behandelt. Wenn nein, sind die Rechtsmittel anwendbar, wobei die auch immer einen schweren Weg darstellen.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #247 am: 11. Februar 2019, 11:00:59 »
Wieso kommen plötzlich welche auf den Trichter das wäre hier ein Selbsthilfeforum?
(…)

Ich denke das liegt an der üblichen Lese- und Verständnisschwäche von Leuten wie @GlaubeAnGerichtigkeit, dessen Nick ich doch als sehr hochtrabend empfinde, was bei solchen Menschen durchaus üblich zu sein scheint und der wie es aussieht leider schon kaputt gespielt ist. Vermutlich ist ihm kurz nach den ersten Antworten klar geworden, dass er im falschen Forum ist.
Da er natürlich nicht sehr konfliktfähig oder selbstkritisch ist wird er den Tab geschlossen und nie wieder geöffnet haben.

Für alle Fälle, es wurde zwar schon mehrfach gesagt: Recht ist nicht Gerechtigkeit, denn Recht behandelt nach Möglichkeit jeden nach Möglichkeit gleich - möchte man gerecht sein, dann ist das nicht zwingend der richtige Weg.
Aber das ist auch gut so, denn Gerechtigkeit wird höchst unterschiedlich wahrgenommen das macht einem v.a. der Umgang und das Befassen mit extremen Gesinnungen (wie jene der Staatsverweigerer und der rechten Szene) klar und damit ist Gerechtigkeit v.a. einen subjektiv.
Dagegen ist Recht eine Norm oder auch ein Standard der so gut es geht objektiv ist, dass hier nicht Alles rund läuft ist klar. Von veralteten Gesetzen über parteiische Richter bis hin zur Korruption findet man hier Alles.

Aber auch dagegen sieht das Rechtsystem Mittel und Wege vor und ich behaupte, dass zumindest die letzten 2 Punkte in Deutschland eher die Ausnahme als das Normal sind.
Daher sollte man auch wenn man meint hier Opfer geworden zu sein den normalen Rechtsweg gehen und wenn das Nichts erbringt vielleicht mal selbstkritisch hinterfragen ob das Wahrgenommene auch der Realität entspricht.
Es hilft hier auch Leute zu fragen die der eigenen Ansicht eher skeptisch gegenüberstehen und das mit der Bereitschaft Ratschläge von dieser Seite sich auch ernsthaft zu Herzen zu nehmen  und wo möglich umzusetzen. Sei es nur um zu sehen was passiert.

Daher @GlaubeAnGerichtigkeit du bist, selbst wenn ich betonen will wir betreiben hier keine Rechtsberatung, gerne bereit sachlich mit dir darüber zu diskutieren was dir widerfahren ist. Bevorzug in einem eigenen Thread in einem passendem Forum wie dem "Stammtisch".
Im Allgemeinen möchte ich dir raten Allem was an "Rechtberatung" scheinbar kostenlos ist oder die universelle Lösung angibt zu sein extrem kritisch gegenüberzustehen. So vermeidet man es an Betrüger und Scharlatane zu geraten.
Alles was scheinbar kein Risiko und keine Nebenwirkungen zu haben scheint ist oft Betrug oder unbegründete Rechthaberei.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 11:08:50 von Schattendiplomat »
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #248 am: 11. Februar 2019, 11:23:36 »
@Schattendiplomat Ich darf wohl anfügen: Der Gleichheitsgrundsatz bedeutet - laut einer bekannten, von der Rechtsprechung mehrerer Staaten, darunter auch Deutschland, anerkannten Faustformel -, dass Gleiches gleich, Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit ungleich behandelt werden soll. Das Problem liegt dabei nicht so sehr auf dem, was gleich ist, sondern eher dabei, wie man die Unterschiede zwischen Ungleichem behandeln soll. Das fängt oft schon bei der Frage an, ab welchem Grad der Verschiedenheit zwei Fälle als ungleich gelten sollen.
« Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 11:25:12 von Pantotheus »
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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Offline Schattendiplomat

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #249 am: 11. Februar 2019, 12:31:00 »
Natürlich hast du recht @Pantotheus und vermutlich hätte ich mit einem Beispiel ausmalen sollen um was es mir geht. Ich ging hier stillschweigend davon aus, dass alle bewusst ist, dass es in Verwaltungsvorgängen wie auch in Gerichtsurteilen ein gewisser Spielraum existiert.

Aber der Punkt ist doch z.B. Diebstahl bleibt Diebstahl - egal ob ich aus der Not heraus stehle oder welchen Wert dieser Diebstahl am Ende hat. Wenn ich die Tat nachweislich begangen habe werde ich verurteilt.
Wie hoch diese Strafe nun ist, ob sie zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht ist mMn* eine andere Baustelle und an dieser Stelle besteht durchaus die Möglichkeit die Rahmenbedingungen innerhalb eines durch das Gesetz abgesteckten Rahmens zu beachten.
Aber verurteilt werde ich trotzdem.

Beim Beispiel des Diebstahl besteht zwar durchaus die Chance, dass wenn ich nur ein Blatt Papier gestohlen habe, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ist der Bestohlene aber mein Arbeitgeber kann dieser mich trotzdem rauswerfen ohne, dass ich die Chance habe etwas dagegen zu tun. Auch hierbei ist dann egal ob dieser mich gut oder schlecht bezahlt und wie man mich behandelt hat.
Wichtig ist in erster Linie die Tatsache des Diebstahls!
« Letzte Änderung: 11. Februar 2019, 12:35:43 von Schattendiplomat »
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Offline GlaubeAnGerichtigkeit

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #250 am: 12. Februar 2019, 01:01:41 »
Danke für die interessante Antwort.

Nach meinem Rechtsverständnis - dem kann man hier gerne widersprechen - ist es Ziel des Verfahrens in Malta herauszufinden, ob die Geldforderungen berechtigt oder unberechtigt sind.

Das ist falsch, bei der Malta-Masche geht es nicht darum, ein maltesisches Gericht dazu zu bringen, inhaltlich darüber zu entscheiden, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht, sondern es geht darum, den Versuch zu unternehmen, dass der in Deutschland oder sonstwo wohnhafte Beklagte nicht rechtzeitig der in Malta erhobenen "Mahnklage" widerspricht, sodass diese rechtskräftig und vollstreckbar wird.
Ich sehe da zB jedoch keinen Unterschied dazu, dass der Beklagte vor einem deutschen Gericht behauptet von Verpflichtungen nichts gewusst zu haben und dann wegen Fristüberschreitung auf Abweisung zu plädieren.

Manche Forderungen mögen zwar abwegig, weit hergeholt oder was auch immer sein, aber die Entscheidung ob sie berechtiget sind oder nicht, trifft das Gericht. Und der Beklagte hat alle rechtlichen Möglichkeiten, das Gericht von seiner Seite der Darstellung zu überzeugen.
Selbiges gilt für den Gerichtsstandort: Auch da ist es eine Entscheidung des Gerichtes, ob es sich für zuständig hält und der Beklagte hat alle rechtilchen Möglichkeiten, das Gericht davon zu überzeugen, dass es nicht dafür zuständig ist.

Wie gesagt, siehe oben, darum geht es bei der Malta-Masche nicht. Wenn der Beklagte nämlich der Mahnklage rechtzeitig widerspricht, ist die Malte-Masche bereits gescheitert. Aber erst wenn der Mahnklage widersprochen wird, kommt es zum Hauptverfahren, in welchem die Parteien dann versuchen, dass Gericht von ihrer jeweiligen Sicht der Rechts- und Faktenlage zu überzeugen. In diesem Stadium des Verfahrens ist die Malta-Masche, wie gesagt, aber bereits gescheitert, weil diese darauf abzielt, gerade nicht ins Hauptverfahren zu kommen, weil dort dann die Forderung (in aller Regel) als unberechtigt abgewiesen wird.
Ack.

An dieser Stelle komme ich wieder auf meine Eingangs erwähnten Erfahrungen zurück: Wenn zur Bereicherung nachweislich verfälschte Bescheide für die Staatsanwaltschaft kein Grund zur Einleitung einer Ermittlung wegen Nötigung bzw Erpressung darstellen, warum sollte dann eine (zweifelhafte), aber auf wahren Angaben beruhende Forderung, den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen? Sind wie endgültig in der Gesinnungsjustitz angelangt?

Wenn dem Kläger schon klar sein musste, dass die Forderung offensichtlich unberechtigt ist, so wie es ja auch im absolut überwiegenden Fall der "Malta-Masche" Fälle ist, dann kann das schon strafrechtlich relevant sein. Mit "Gesinnungsjustiz" hat das nicht das Geringste zu tun.
Entschuldigung, aber wenn das vorsätzliche Abändern eines auf elektronischen Wege übertragenen Datums auf einem Bescheid um mehr Gebühren einkassieren zu können nicht "offensichtlich unberechtigt" ist und bei der Staatsanwaltschaft nur ein Schulterzucken auslöst, dann ist das nunmal Gesinningsjustiz.

Zum Schluß nun die Frage: Ich überlege - aus meiner Sicht - berechtigte Forderungen (natürlich nicht in Höhe von Millionen sondern in Höhe der tatsächlichen Forderungen mit 200 - 1000 Euro plus zusätzliche Kosten) über das Malta-Vorgehen einzuklagen. Hat jemand nähere Informationen aus der letzten Zeit, wie da die aktuelle Lage ist? Alles was ich dazu finde, sind (einseitige) Berichte aus dem Jahr 2016.

Wenn du die Forderung wirklich für berechtigt hältst und auch bereit bist, im sehr wahrscheinlichen Falle deines Scheiterns die entstandenen Kosten zu tragen, versuche es doch! Ich wäre im Fall des Falles auf einen Erfahrungsbericht gespannt.

Ich würde allerdings entschieden davon abraten, wenn die Forderung bereits in Deutschland oder sonst wo in der Europäischen Union mit Urteil als nicht berechtigt festgestellt wurde.
Natürlich bin ich dazu bereit. Es geht in erster Linie nicht um Geld sondern um Gerechtigkeit.

Zitat von: Müll Mann
Wer soll sich denn da bereichern? Und die Aussage der Staatsanwaltschaft ist richtig, gegen Gebührenbescheide gibt es Rechtsmittel.
Derjenige, der den Bescheid ausstellt (Es gibt so eine tolle "staatsferne" Institution, die selbständig Bescheide für angeblich an sie geschuldete Beträge ausstellt und auch gleich auch eintreibt.)
Auch gegen Mahnbescheide aus Malta gibt es Rechtsmittel

Zitat von: Müll Mann
Widersprüche und Klagen gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Wo ist das jetzt die Erpressung?
Wenn es heißt, zahl oder dein Konto wird gesperrt oder du kommst in Haft, dann sehe ich das schon als Erpressung an. Insbesondere wenn der Bescheid falsch ist und kein ordentliches Gerichtsverfahren in dem ganzen Vorgang involviert ist.

Zitat von: Müll Mann
Wenn der Anwalt gearbeitet hat, dann hat er auch Anspruch auf eine Vergütung. Hättest halt vorher fragen sollen, was Dich der Spaß kostet.
Du solltest lernen genauer zu lesen. Es geht nicht um meinen Anwalt.

Zitat von: Anmaron
Wenn deine Forderungen berechtigt sind, gibt es keinen Grund, sie nicht über das deutsche Rechtssystem dem Bedachten zuzuleiten.
Ich halte eben die Gerichte in Malta für kompetenter und überlege deshalb meine Forderungen dort einzureichen. ;-)
« Letzte Änderung: 12. Februar 2019, 01:25:26 von GlaubeAnGerichtigkeit »
 

Online Anmaron

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #251 am: 12. Februar 2019, 06:41:34 »
Frei nach Kishon:

"Auf der ganzen Welt steht in Bussen: Bitte während der Fahrt nicht mit dem Fahrer sprechen. Nur in Israel nicht, da steht: Sprich nur, du wirst schon sehen!"


Dein Verhalten ist leider bekannt. Sich etwas vorzustellen als richtig und sich überall durchzufragen, bis man genügend Zustimmung findet und sich dann bestätigt fühlen. So war ich früher auch. Hat mir viel Ärger gemacht. Oder präziser gesagt: Durch diese Dummheit habe ich mir viel Ärger gemacht. Sei nicht dumm, lerne vorher!


Maltesische Gerichte sind für dein Vorhaben nicht zuständig, egal ob du sie für besser, kompetenter oder was auch immer hältst. Die Malta-Methode ist nur eine Sortiermaschine für Dumme. Es macht dem "Schuldner" ne Menge Arbeit und dem "Gläubiger" Ärger, inklusive genauerer Betrachtung der Umstände bis hin zur Prüfung auf Zuverlässigkeit und mehr. Dein Arbeitgeber könnte davon erfahren. Wenn er der Staat ist, wird er sicher davon erfahren und was dann geschehen kann, lasse ich ungemalt. Wenn deine Forderung berechtigt ist, wird ein deutsches Gericht diese anerkennen. Ist sie unberechtigt, wird auch ein maltesisches Gericht zu keinem anderen Schluss kommen, nur komplizierter. Bist du ein Querulant? Ein Nervnachbar, ein Zuleideleber? Nur zu, versuch dein Glück. Aber wenn es nicht nach deinem Willen geht oder du gehörig auf die Gusche fliegst, trag es danach wie ein Mann. Noch einmal aus dem Witz: "Mach nur, du wirst schon sehen!".

Hier ist Ende meinerseits.
« Letzte Änderung: 12. Februar 2019, 07:05:51 von Anmaron »
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Offline kairo

Re: Die Malta-Masche
« Antwort #252 am: 12. Februar 2019, 09:22:23 »
Natürlich bin ich dazu bereit. Es geht in erster Linie nicht um Geld sondern um Gerechtigkeit.

Du scheinst mir ein klassischer Querulant zu sein. Die berufen sich ja auch immer darauf, dass es ihnen einzig und allein um die Gerechtigkeit geht, jedenfalls um das, was sie dafür halten. Das kann unter Umständen auch rechtswidrig sein. Und für diese ihre private Gerechtigkeit kämpfen sie dann bis zum völligen wirtschaftlichen und sozialen Ruin.

Zitat von: Müll Mann
Widersprüche und Klagen gegen Gebührenbescheide haben keine aufschiebende Wirkung. Wo ist das jetzt die Erpressung?
Wenn es heißt, zahl oder dein Konto wird gesperrt oder du kommst in Haft, dann sehe ich das schon als Erpressung an. Insbesondere wenn der Bescheid falsch ist und kein ordentliches Gerichtsverfahren in dem ganzen Vorgang involviert ist.

Es mag dich überraschen, aber es gibt gewisse Unterschiede zwischen privatem und öffentlichem Recht. Wenn der Staat dir mit Bußgeld und Punkten droht, falls du eine rote Ampel missachtest, ist das keine Erpressung, sondern legitime Staatsgewalt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Außerdem sind gegen sachlich oder formal falsche Bescheide Rechtsmittel möglich, was bei einer tatsächlichen Erpressung eher selten der Fall ist.
 

Offline Neubuerger

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #253 am: 12. Februar 2019, 09:40:25 »
Außerdem sind gegen sachlich oder formal falsche Bescheide Rechtsmittel möglich, was bei einer tatsächlichen Erpressung eher selten der Fall ist.

"Nein lieber Schutzgelderpresser, ich zahle den Betrag nicht, weil der Kostenbescheid nicht rechtzeitig eingetroffen ist und keine Rechtsmittelbelehrung enthält."
Das klappt doch ganz bestimmt.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #254 am: 12. Februar 2019, 14:11:21 »
Entschuldigung, aber wenn das vorsätzliche Abändern eines auf elektronischen Wege übertragenen Datums auf einem Bescheid um mehr Gebühren einkassieren zu können nicht "offensichtlich unberechtigt" ist und bei der Staatsanwaltschaft nur ein Schulterzucken auslöst, dann ist das nunmal Gesinningsjustiz.

Beleg, dass das so passiert ist?

Und was hätte das mit Gesinnung zu tun? Erläutere das doch mal!
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