Autor Thema: Die Malta-Masche  (Gelesen 49929 mal)

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Die Malta-Masche
« am: 28. April 2016, 15:31:04 »
Kann mir nochmal einer erklären wie die Malta Masche funktioniert? Und warum man sich davor wirklich in Acht nehmen sollte?
Und ich mache NEUE EIGENE Regeln. Und da ist mir alles alte ♥♥♥GAL, denn es gilt für mich nicht. ICH bin ein göttliches Wesen, handle NUR im Naturrecht und ich passe MIR die WELT an so wie es mir gefällt und es mein göttlicher Auftrag ist. - Peter Fitzek, König von Deutschland, geistig gesund?
 

Offline vollstrecker

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #1 am: 28. April 2016, 15:39:09 »
Kurz Version:
Reichsbürger melder erfundene Forderung beim UCC an
Eintragung erfolgt ohne Prüfung
Forderung wird an maltesische Inkassofirma von Fazekas abgetreten
Inkasso klagt in Malta
Angebl. Schuldner muss binnen 15 - 30 Tagen in Malta vor Gericht erscheinen
Versäumnisurteil
Vollstreckung in BRD wg. EU-Recht

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Offline Gutemine

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #2 am: 28. April 2016, 15:44:27 »
Kann mir nochmal einer erklären wie die Malta Masche funktioniert? Und warum man sich davor wirklich in Acht nehmen sollte?

Hier noch mal der Pressebericht:
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/die-malta-masche--reichsbuerger--versuchen-justizangestellte-in-magdeburg-einzuschuechtern-23097684

Der Freiher von Pinkelbein hat das ganz gut beschrieben (Screen)
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Offline dieda

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #3 am: 28. April 2016, 15:56:33 »
Ergänzend zu @Gutemine noch der Hinweis auf: http://blog.krr-faq.net/?p=1487

Das Spiel nennt sich bei den OPPTlern auch "aktives Handelsrecht" und wird gerade mal wieder vom Ex Freitaler und Ex- DPHWler Thomas- Uwe Wetzig beworben. (dabei dachte ich noch gedacht, die haben in den letzten Monaten in Zwickau gründlich genug aufgeräumt):

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=dlattach;topic=1221.0;attach=8999;image

Soweit mir bekannt ist, wollen die das jetzt auch auf andere private Schulden gegenüber ihren Mitmenschen übertragen.
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Offline Ferkel

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #4 am: 28. April 2016, 15:59:17 »
Wenn dann aber hier der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht, fällt nicht spätestens da der Groschen, dass es sich um eine Forderung basierend auf einer Lüge handelt?
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Offline dieda

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #5 am: 28. April 2016, 16:06:04 »
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/die-malta-masche--reichsbuerger--versuchen-justizangestellte-in-magdeburg-einzuschuechtern-23097684

Zitat
Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern auf Antrag unbürokratisch löschen.

Mich interessiert vielmehr brennend, wo ich überprüfen kann, ob derartige "Forderungen" bereits gegen mich/ meine Familie eingetragen worden sind.
Bei meiner privaten Knallfroschbrigade und deren "Rechnungen" an uns nämlich eine wirklich ernstzunehmende Gefahr.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #6 am: 28. April 2016, 16:17:14 »
Da gibt es eine Seite in den USA wo diesen ganzen Klagen veröffentlicht werden. Ich suche mal, ob ich die finde. Das ist die, bei der man diese "Klagen" auch online einreichen kann.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #7 am: 28. April 2016, 16:17:28 »
Wenn dann aber hier der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht, fällt nicht spätestens da der Groschen, dass es sich um eine Forderung basierend auf einer Lüge handelt?
Dann ist es zu spät. Mit Urteil in Malta ist das Ding vollstreckbar. Ähnlich wie der Mahnbescheid in D.
http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/die-malta-masche--reichsbuerger--versuchen-justizangestellte-in-magdeburg-einzuschuechtern-23097684

Zitat
Das Phänomen beschäftige inzwischen auch das Bundesministerium der Justiz, das Auswärtigen Amt und die Botschaften in den USA und auf Malta. In beiden Staaten hätten sich die Behörden kooperativ gezeigt: So habe Malta eine Rechtsanwältin benannt, die sich um die Abwehr der Forderungen kümmern soll; das UCC-Register in den USA will die Einträge von Reichsbürgern auf Antrag unbürokratisch löschen.

Mich interessiert vielmehr brennend, wo ich überprüfen kann, ob derartige "Forderungen" bereits gegen mich/ meine Familie eingetragen worden sind.
Bei meiner privaten Knallfroschbrigade und deren "Rechnungen" an uns nämlich eine wirklich ernstzunehmende Gefahr.
Der Eintrag im UCC ist noch folgenlos. Das müsste mW einsehbar sein. Zu Hause hab ich Kontaktdaten...

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Offline Gutemine

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #8 am: 28. April 2016, 16:26:41 »
@dieda

Wenn ich es richtig sehe -ich habe mich jetzt nicht wirklich eingelesen- musst/solltest Du wissen, welchen Bundestaat die Herrschaften ausgewählt haben. In meinen Augen kommen nur zwei in Frage: Washington oder District of Columbia (die ♥♥♥en wissen ja nicht, das es zwischen Washington und Washington DC gewisse Unterschiede gibt  ;D).

Hier mal Infos.
https://www.iaca.org/secured-transactions/forms/

Auf die schnelle habe ich nur die Seite von Tennesee gefunden
https://tnbear.tn.gov/UCC/ecommerce/default.aspx
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Offline dieda

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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #9 am: 28. April 2016, 16:43:13 »
Dankeschön und ein bissel die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Überprüfungen habe ich zum Beispiel auch mit den Eintragungen hier gegengeprüft und habe weder für uns noch für anderen benannten Personen irgendwas gefunden, vielleicht mache ich ja auch was falsch.
Ist aber schon irre, was diese Selbstjustiz- und Guerillakameraden ganz nach Wild-West-Manier abziehen. Auch gegen den Richter vom Meißner AG "laufen" angeblich irgendwelche "Millionenforderungen"...
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #10 am: 28. April 2016, 17:07:50 »
Dankeschön und ein bissel die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Überprüfungen habe ich zum Beispiel auch mit den Eintragungen hier gegengeprüft und habe weder für uns noch für anderen benannten Personen irgendwas gefunden, vielleicht mache ich ja auch was falsch.
Ist aber schon irre, was diese Selbstjustiz- und Guerillakameraden ganz nach Wild-West-Manier abziehen. Auch gegen den Richter vom Meißner AG "laufen" angeblich irgendwelche "Millionenforderungen"...
@dieda Fordern kann man immer, aber ob die Forderungen auch bezahlt werden, steht auf einem anderen Blatt.
Ich weiß auch nicht, wo die Leute was eingetragen haben. Zum Teil scheint es sich sogar um private "Schuldenregister" zu handeln, also um solche, die man nicht zu fürchten braucht.
Im Allgemeinen sind solche Versuche zwar lästig, aber nicht schlimm, da nicht erfolgreich.
Wenn es um die USA geht, muss man wohl letztlich, um sicher zu gehen, alle 50 Bundesstaaten plus die selbstständigen Territorien abgrasen. Ob das den Aufwand lohnt, kann ich nicht sagen. Es kommt sicher darauf an, wie man die individuelle Gefahr, mit solchen Forderungen und angeblichen Eintragungen in den USA konfrontiert zu werden, einschätzt.

(Das Geschäft mit fiktiven Forderungen und deren Inkasso ist ja nicht neu, das gab's schon immer. Leider scheint es immer noch in vielen Fällen so zu sein, dass Leute lieber zahlen, als sich zu wehren. Sonst gäbe es das Geschäft längst nicht mehr.)
« Letzte Änderung: 28. April 2016, 17:13:59 von Pantotheus »
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #11 am: 28. April 2016, 17:31:46 »
@Pantotheus
Das "Geschäft" mit dem unberechtigten Inkasso "funktioniert" m.E. ja nicht nur wegen den erfolgreichen Einschüchterungsprakten der Betrüger gegenüber den wenigen Zahlern, sondern auch deswegen, weil leider auch nicht mit der nötigen Härte des Rechtsstaates bereits in den Anfängen und wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrug vorgegangen wird.

Sicher zahlen die meisten nicht und bleiben cool, aber zeigen das eben auch nicht an, weil ja bekannt ist, dass diese Anzeigen regelmäßig in der Rundablage P landen, es ist ja nichts passiert. So werden viele Versuche gleichen Stils erst gar nicht bekannt, und wenn dann aus der Gruppe der Betrogenen wiederum der überwiegende Teil aus Scham oder Angst keine Anzeige erstattet, bleibt am Ende die effektiv justiziable "Schadensumme" mal wieder unter dem Schwellenwert. Genau damit rechnen diese Betrüger ja.
« Letzte Änderung: 28. April 2016, 17:39:10 von dieda »
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #12 am: 28. April 2016, 18:00:47 »
@dieda Völlig einverstanden. Ich habe u. a. ein knappes Dutzend Strafanzeigen gegen einen einschlägig bekannten Kabelnetzbetreiber eingereicht, der z. B. auch mal Rechnungen an Hauseigentümer schickt, deren Häuser gar nicht an sein Netz angeschlossen sind. Das ist allgemein bekannt, in den Medien wird immer wieder darüber berichtet.
Nur die Herren von der Staatsanwaltschaft sehen nie einen ausreichenden Verdacht, können die verantwortliche Person nicht finden oder tun solche Versuche als irrtümlichen Eintrag in einer Datenbank ab. Dass das ganze Vorgehen System hat, scheinen sie nicht zu merken. Da versagt leider der Rechtsstaat wirklich.
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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #13 am: 3. Mai 2016, 13:48:52 »
In letzter Zeit sind bei diversen Gerichten in verschiedenen Bundesländern „Zustellungsersuchen aus Malta im Zusammenhang mit Abtretungserklärungen von Personen aus den Gruppierungen der sog. Selbstverwalter (z.B. der sog. „Reichsbürger“) eingetroffen“. Die Reichsbürger lassen dabei Ihre Forderungen zunächst im US-amerikanischen UCC-Register eintragen.  Die Anmeldung in diesem Handelsregister ist online mögliche und läuft vollautomatisch, die Plausibilitätsprüfung übernehmen Computer. Nach der Anmeldung können Forderungen gegenüber angeblichen Schuldnern - also Justizbediensteten - geltend gemacht werden. Und dies ohne den in Deutschland üblichen Rechtsweg, bei dem die Schuld und der tatsächlich entstandene Schaden nachgewiesen werden müssen. Diese Forderungen gegen Beschäftigte der Justiz werden dann an eine maltesische Firma namens „Pegasus International Incasso Limited“ abgetreten. Inhaber der Inkasso-Firma sind Reichsbürger. Die Höhe der Phantasieforderungen beläuft sich auf teilweise „mehrere Millionen US-Dollar“.
„Pegasus International Incasso Limited“ strengt dann in Malta ein dem vereinfachten Mahnverfahren vergleichbares Verfahren an, mit dem ein Versäumnisurteil erwirkt werden kann. Ein solcher Antrag wird dem Antragsgegner zugestellt, der nach Zustellung innerhalb von frühestens 15 und spätestens 30 Tagen vor Gericht in Malta zu erscheinen hat. Macht er dies nicht oder erscheint, ohne die angebliche Forderung korrekt zu bestreiten, ergeht unverzüglich ein stattgebendes Urteil, das unter Umständen in Deutschland vollstreckbar ist.
Zwar fehlt es nach der Auffassung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Auswärtigen Amtes an einer Rechtsgrundlage für die internationale Zuständigkeit maltesischer Gerichte, dennoch halten es die beiden Behörden nicht für ratsam, im konkreten Fall abzuwarten, ob die maltesischen Gerichte die Anwendbarkeit ihrer internationalen Zuständigkeit tatsächlich verneinen.
Betroffene werden aufgefordert, sich umgehend an ihre Vorgesetzten zu wenden, um Maßnahmen zur Abwehr des angeblichen Anspruchs zu besprechen.
 Mir liegt inzwischen ein Schreiben des Landes Sachsen-Anhalt zum Umgang mit diesen Forderungen vor. Darin heißt es:
„Die deutsche Botschaft in Valletta wurde gebeten, die maltesischen Behörden auf die Problematik aufmerksam zu machen. […] Weiterhin konnte durch Einsichtnahme in den Handelsregisterauszug der fraglichen Pegasus International Incasso Ltd. eine weitere Gesellschaft der „Selbstverwalter“ Mathias Ralf Gaudig alias Matthias Ralf Theil und Birgit Hilbig alias Birgit Elfriede Fazekas mit dem Namen „Horus Holding Ltd.“ ausfindig gemacht werden.
Die maltesische Generalstaatsanwaltschaft empfahl den betroffenen deutschen Beschäftigten der Landes- und Bundesverwaltungen sowie den betroffenen Richtern und Gerichtsvollziehern, in Deutschland Anzeige gegen die Ersteller der fingierten Forderungen zu erstatten und damit entsprechende Strafverfahren gegen die Betreiber der Forderungen und somit auch gegen die Betreiber der in Malta angesiedelten Inkassounternehmen in Gang zu setzen. Auf dieser Grundlage könnte mittels strafrechtlichen Rechtshilfeersuchens die Generalstaatsanwaltschaft die Rechtsaktivitäten dieser Firmen in Malta für einen zunächst auf 135 Tage festgesetzten Zeitraum aussetzen. Sollten die handlungsbefugten Personen dieser beiden Unternehmen nicht auf Malta wohnhaft sein und nicht aktiv Widerspruch gegen eine solche Verfügung einlegen, könne die Verfügung bis auf Einlegung eines solchen Widerspruchs weiterverfristet werden.
Allerdings wäre dieses Verfahren nur auf die jeweiligen einzelnen, in den Verfahren beklagten Firmen anwendbar. Es besteht also die realistische Möglichkeit, dass die „Selbstverwalter“ einfach neue Firmen gründen.
Die deutsche Botschaft in Valletta bot an, mit einer maltesischen Anwältin, mit der die Botschaft seit mehreren Jahren zusammenarbeitet, eine Art Rahmenvertrag auszuhandeln, sofern dies von mehreren betroffenen Behörden gewünscht wird. Darin könnte ein von der Höhe der Forderung unabhängiger Kostensatz vereinbart werden, der ausschließlich für diese speziellen Fälle gilt und nur im Bedarfsfall Anwendung findet. Die Anwältin wies aber bereits jetzt darauf hin, dass im Rahmen des „special summary procedure“ bei Eingabe eines Widerspruchs (hier durch die jeweilige deutsche Behörde) Gerichtsgebühren fällig werden, die ausgehend vom Streitwert berechnet werden! Konkrete Einzelheiten (u. a. Berechnungsschlüssel) werden derzeit durch die Botschaft in Erfahrung gebracht.
Das Generalkonsulat in San Francisco hatte die Leitung des betroffenen UCC-Register (Seattle, State Washington), kontaktiert. Von dort wurde umgehend Verständnis signalisiert und unbürokratische Hilfe zugesichert. Auf Antrag öffentlicher deutscher Stellen würden entsprechende Eintragungen problemlos gelöscht. Da die Eintragungsanträge jedoch online gestellt und lediglich von Computerprogrammen abgewickelt würden, sei es nicht möglich, bereits bei Eingang inhaltlich zu prüfen.
Betroffene deutsche öffentliche Stellen könnten formlose Löschungsanträge an folgenden Kontakt stellen, auch per E-Mail:

[auf PN-Anfrage bei mir]

Die Anträge können unmittelbar von deutschen Behörden an das Department of Licensing gerichtet werden, eine Weiterleitung über die Botschaft in Washington bzw. das Generalkonsulat San Francisco sei nicht notwendig. Wichtig sei bei der Beantragung die Übermittlung der File Number, Datum und Namen der betroffenen Personen – hier sollten nach Eindruck des Generalkonsulats Angaben sowohl zum Antragsteller (Secured Party) wie auch zum Belasteten (Debtor) gemacht werden. Es wurde angeregt, auch entsprechende Unterlagen, aus denen File Number wie auch Search Number hervorgehen, zu übermitteln.“
Die gleiche Vorgehensweise empfiehlt auch das Hessische Ministerium der Justiz. Daneben gibt es Zwei Erlasse des HMdJ vom 30.03.15 und August 2015 bzgl. des Rechtshilfeverkehrs in Zivilsachen mit Malta. Darin ist geregelt, dass Zustellungs- und Vollstreckungsersuchen in diesen Verfahren vor Ausführung dem HMdJ zur Prüfung vorzulegen sind. Hintergrund ist u.a., dass nach Auffassung des Bundesjustizministeriums und des Auswärtigen Amtes die entsprechenden EU-Verordnungen zum Rechtshilfeverkehr nicht anzuwenden sind.
Weiter empfiehlt das HMdJ, allen Betroffenen Anzeige zu erstatten und weist darauf hin, dass in solchen Fällen die Bediensteten Rechtsschutz des Landes Hessen zu gewähren sein wird.


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Re: Die Malta-Masche
« Antwort #14 am: 3. Mai 2016, 15:14:17 »
steht das schon in unserem wiki?
Angst und Unmöglichkeit sind aus meinem Wortschatz gestrichen