der Begriff Seerecht umfasst eine breite Palette von Gesetzen und Anwendungsfällen.
Seit der Antike mussten auf dem Wasser u.a. Verhaltensregeln, Haftungsprobleme, Gerichtsbarkeit und Einflussbereiche definiert werden.
Erste Regelung und Vereinbarung findet man bei den Phönikern. Im Seerecht von Rhodos (800 bis 900 vor Chr.) wird das Haverierecht erwähnt, dass in Teilen bis heute gültig ist. Ab 300 v. Chr. wurde in der hellenistischen –römischen Epoche die Freiheit der Meere zu einem Rechtsprinzip. Die Piraterie wurde verboten, der Seehandel musste geregelt werden und die Einflussbereiche der Staaten musste auf dem Wasser definiert werden. Während man auf dem Land eine Grenze durch Flüsse, Grenzlinien oder Mauern festlegen konnte war dies auf dem Wasser etwas schwieriger und immer wieder um schritten. Eine Lösung war die Definition der 3-Meilen-Zone (= Reichweite der Kanonen) durch Bynkershoek um 1703. Heute hat man diese Grenze erweitert durch die Hoheitszone der Küstenmeere und der Anschlusszone (12 sm), die Wirtschaftszone (200 sm), den Festlandsockel und die Hohe See.
Immer wieder wurde versucht durch nationales Recht durch internationale Regeln verbindlich für die Seefahrt zu erweitern. Ab 1500 hatte unter anderem das Seerecht von Visby für die Hanse eine wichtige Bedeutung.
Heute wird auf hoher See in der KVR (Kollisionsverhütungsregeln) der Schiffsverkehr geregelt. Der Unterschied einer Bergung zu einer Hilfeleistung ist zwar seit 1910 geregelt, aber bis heute ein spannendes Feld für Juristen und Betroffene. Dazu gekommen sind Abkommen gegen die Verschmutzung der Meere, Abkommen für die Gewinnung von Bodenschätzung und Nutzung der Ressourcen (Fischfang, Energiegewinnung. Selbst der alte Seemannsbrauch, blinde Passagiere über Bord zu werfen ist seit einigen Jahren juristisch geregelt.
Ob unsere Kundschaft weiß wovon sie spricht, wenn sie das Wort Seerecht in den Mund nimmt?