Beim ESTA hat man keinen Eintrag dazu, bei der Vollasukunft nur Staatsangehörigkeit DEUTSCH. Und ich hatte ja hier zu beginn des Threads eine nette Unterrichtsstunde über deustsche Grammatik. Ist eine Adjektiv wirklich gleichbedeutend mit einen Substantiv? Deutsch bedeutet Deutscher?
Der Vorschlag, einmal einen Deutschkurs zu belegen, wäre wirklich gut.
Ich versuche es hier nochmal so zu erklären, wie man es einem Grundschüler erklären würde:
Ein Deutscher ist deutscher Staatsbürger.
Er hat also die deutsche Staatsangehörigkeit.
Man kann auch sagen: Er ist deutscher Bürger.
Für Realschüler noch die Ergänzung: "Deutscher" ist nur die Substantivierung des Adjektivs "deutsch".
In den Ausweis oder Pass wird aber eben die Staatsangehörigkeit eingetragen. "STAATSANGEHÖRIGKEIT: DEUTSCH" ist also die Kurzfassung für "Der Inhaber dieses Ausweises besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit."
Dann die nächste Kleinigkeit.... warum schriebt man dann nicht in den Perso DEUTSCHER?
Wenn ich sage: "Peter ist Deutscher", dann hat das seine Richtigkeit. In einem Ausweis steht aber, welche
Staatsangehörigkeit jemand hat. "Deutscher" ist aber keine Staatsangehörigkeit, sondern eine Bezeichnung für eine Person. Ich muss also sagen "deutsche Staatsangehörigkeit", denn "Deutscher Staatsangehörigkeit" ist sprachlicher und logischer Unsinn.
Warum steht nicht Familienname drinnen. Das stet doch so in deren personalausweisverordnung, dass die Angaben der Geburtsurkunde übernommen werden müssen.
Ein Personalausweis oder Reisepass ist für den Gebrauch im Reiseverkehr bestimmt. Dafür gibt es unverbindliche Richtlinien der ICAO, des Luftfahrtverbandes. Diese Richtlinien müssen von keinem Staat eingehalten werden, die meisten Staaten halten sich aber daran, weil dies den Reiseverkehr erleichtert und Probleme vermeidet.
Und nun ist es einmal so, dass es je nach Staat ganz unterschiedliche Gebräuche gibt, was die Namensgebung betrifft. Island hat zum Beispiel bis heute keine Familiennamen, sondern die Leute hängen einfach an den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter den Zusatz -son bzw. dottir an. Das ergibt dann Namen wie Sigurd Gunnarsson oder Asdis Gunnarsdottir. Das sind keine Familiennamen, auch wenn sie für gleiche Zwecke gebraucht werden wie deutsche Familiennamen. In den USA haben die meisten Leute dreigliedrige Namen, z. B. Nelson Aldrich Rockefeller. Aldrich ist dabei der Familienname der Mutter (Abby Aldrich). Die Amerikaner nennen daher den "eigentlichen" Familiennamen, im Beispiel "Rockefeller" einfach "Last Name". In meiner Heimat ist "Vor- und Nachnahme" als Bezeichnung üblich.
Das Muster, das die ICAO für Ausweise und Pässe erstellt hat, muss aber nun diesen unterschiedlichen Namenssystem der verschiedenen Staaten irgendwie angepasst werden, sodass alle diese Systeme Platz finden. Koreanische Namen müssen daher ebenso Platz finden wie deutsche, us-amerikanische oder eben isländische. Und umgekehrt muss auch der Zöllner in Korea einen deutschen Ausweis verstehen können und sich bei "Name" etwas vorstellen können. Das ist wohl letztlich der Grund dafür, dass man sich eben für das neutrale "Name" entschieden hat. Ein Familienname, ein Nachname, ein "Last Name" usw. sind immerhin alles Namen.
Dann lies mal das BGB art.151 (welcher wohlgemerkt in der ersten Fassung von 1900 genauso lautete):
§ 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__151.html
Das BGB regelt das Recht, das zwischen Privatpersonen gilt. Ein "Antrag" auf Ausstellung eines Personalausweises ist aber kein Akt des Privatrechts, sondern des öffentlichen Rechts. Das BGB greift hier nicht. Der "Antrag", von dem es spricht, ist der Antrag auf Abschluss eines Vertrages.
Dann hatte früher die Behörde beim Ausweis unterschrieben, heute und in Weimar macht das der Antragende.
Heute wird der Ausweis auch von der Bundesdruckerei mit zig Sicherheitsmerkmalen hergestellt. Eine Fälschung ist daher weitgehend ausgeschlossen. Das war früher anders, damals hat man (auch in meiner Heimat) das Ausweispapier von Hand gestempelt und unterschrieben, u. U. sogar noch gesiegelt, um die Fälschung zu erschweren.
Die Unterschrift auf dem Ausweis dient ganz einfach als Identitätsmerkmal und Unterschriftenprobe.
Wenn man einen Reisescheck abholt, muss man diesen auch unterschreiben. Diese Unterschrift dient als Unterschriftenprobe, mit der beim Einlösen die zweite Unterschrift verglichen werden kann.
Wenn ich irgendwo irgendwas unterschreibe, kann ich meinen Ausweis mit der Unterschrift vorzeigen, und mein Gegenüber kann die beiden Unterschriften vergleichen.
So einfach sind manchmal die Dinge.
Dann schau mal ins Handelsrecht:
§ 17
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html
Dann steht noch was schönes in der Literatur zum Handelsrecht:
Der Name im Sinne des BGB 12 ist neben dem Namen einer natürlichen Person (z.B. geburts- oder Familienname), auch der Name eines Kaufmannes....
https://books.google.de/books?id=jO-jCwAAQBAJ&pg=PA39&lpg=PA39&dq=name+Handelsrecht&source=bl&ots=9mdcjoiXj1&sig=XTdx_dogJcOnvI5LUzwqUh6Qb6E&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil6a_A_JLMAhXDbhQKHdNwCsIQ6AEIXDAJ#v=onepage&q=name%20Handelsrecht&f=false
Als Privatperson braucht man keine "Firma", hat aber in gewissem Sinne auch eine "Firma", nämlich den Namen, unter dem man auftritt. Wenn z. B. Bernhard Schreiber als Bernd Schreiber auftritt, dann ist das quasi seine "Firma".
Ich habe auch einmal eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt und dabei die Firma "Pantotheus Sebastokrator. Spinnerte Dienstleistungen" verwendet (na ja, so ähnlich, muss man nicht wissen).
Also unterscheidet das GG 116 Abs.1 zwei Typen des Deutschen, einmal mit der deutschen Staatsangehörigkeit und der andere, vorbehaltich anderer gesetzlichen Regelungen. Genauso wie das RUSTAG die mittelbare und die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatte.
Es gibt keine zwei Typen Deutsche, es gibt nur Deutsche, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und es gibt Leute deutscher Herkunft, die in einem anderen Staat leben, aber den Anspruch darauf haben, jederzeit Deutsche zu werden. Der vielleicht bekannteste Fall ist Helene Fischer: Sie stammt ja aus Kasachstan, ist dort geboren und aufgewachsen und wurde als Volksdeutsche bei der Einreise nach Deutschland deutsche Staatsangehörige.
In meinem beruflichen Umfeld wimmelt es übrigens von solchen "Russlanddeutschen", wie sie ungenau genannt werden.
Warum steht denn im STAG noch das Ausfertigungsdatum vom 22.7.1913?
Weil es bei jedem Gesetz so ist, dass man das Datum der ursprünglichen Fassung beibehält, egal wie oft das Gesetz geändert wurde. Das ist auch beim Grundgesetz so, es datiert immer noch vom 23. Mai 1949, obwohl es seither verschiedene Änderungen gab.