Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 59877 mal)

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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #150 am: 16. April 2016, 13:28:43 »
Da habt Ihr alle sicherlich vollkommen Recht ..... es wäre ja auch schön, wenn es so wäre ....
Holt Euch doch mal eine Auskunft beim BVA, dann habt Ihr es schwarz auf weiß, als was Ihr behandelt werdet, oder Vollauskunft beim Meldeamt. Beim ESTA hat man keinen Eintrag dazu, bei der Vollasukunft nur Staatsangehörigkeit DEUTSCH. Und ich hatte ja hier zu beginn des Threads eine nette Unterrichtsstunde über deustsche Grammatik. Ist eine Adjektiv wirklich gleichbedeutend mit einen Substantiv? Deutsch bedeutet Deutscher? Fragt doch mal nach. ich habe es getan ... auch beim BVA angerufen, da ich dieses youtube Video gesehen habe. Und es wude mir auch bestätigt, dass z.B. jeder Staat bei Geburt eines Kindes die Abstammung überprüft. Nur nicht in der BRD. Die wussten es auch nichtw arum und weshalb.
Dann die nächste Kleinigkeit.... warum schriebt man dann nicht in den Perso DEUTSCHER? Warum steht nicht Familienname drinnen. Das stet doch so in deren personalausweisverordnung, dass die Angaben der Geburtsurkunde übernommen werden müssen. Dann lies mal das BGB art.151 (welcher wohlgemerkt in der ersten Fassung von 1900 genauso lautete):

§ 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__151.html

Dann hatte früher die Behörde beim Ausweis unterschrieben, heute und in Weimar macht das der Antragende.
Auf meine Anfrage hin beim meldeamt, warum im Perso NAME und nicht FAMILIENNAME steht, wurde nur erwiedert, dass es RECHTENS sei, aber nicht warum. Auf erneuter Anfrage hin, dass in meiner Staastangehörigkeitsurkunde FAMILIENNAME steht und im Perso nur NAME, dass sie mir dies bitte erklären sollen, kam nur als Antwort, dass ich den Perso zurückgeben kann.

Dann schau mal ins Handelsrecht:
§ 17
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.html

Dann steht noch was schönes in der Literatur zum Handelsrecht:
Der Name im Sinne des BGB 12 ist neben dem Namen einer natürlichen Person (z.B. geburts- oder Familienname), auch der Name eines Kaufmannes....
https://books.google.de/books?id=jO-jCwAAQBAJ&pg=PA39&lpg=PA39&dq=name+Handelsrecht&source=bl&ots=9mdcjoiXj1&sig=XTdx_dogJcOnvI5LUzwqUh6Qb6E&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil6a_A_JLMAhXDbhQKHdNwCsIQ6AEIXDAJ#v=onepage&q=name%20Handelsrecht&f=false


Für mich sind das alles sehr viele Unstimmigkeiten. Und auf Klärung seitens der Behörden, bekommt man nur einen Einzeiler, dass alles rechtens sei.

Nur soviel dazu. Es sind halt verschiedene Meinungen da, die sollte man ncht unbedingt alle unter einen Hut kehren.
Auch das Grundlagenurteil von 1973 hatten wir ja anfangs....

Soweit steht ja geschrieben, dass die BRD identisch mit dem STAAT Deutsches Reich sei, aber nichts Rechtsnachfolger. Also wurde kein neuer Staat gegründet. Das erklärt ja auch, warum die BRD die Flaggen der Weimarer Republik hat. Wenn nun jemand meint, er müsse die Existenz des Staates Deutsches Reich beweisen, der hats anscheinend echt nicht geschnallt, dass die BRD die Weimarer Republik ist.
Artikel 3
(1) Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.
http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html

Jedoch steht da auch noch, dass das Deutsche Reich existiert, aber nicht handlungsfähig ist. Und wir wissen ja alle, es gibt das 1., das 2, und das 3. Deutsche Reich.
Und wenn die BRD identisch ist mit dem Staat Deutsches Reich, dann ist es auch handlungsfähig. Also muss das erste deutsche Reich ein anderes sein, wie der Staat Deutsches Reich, nämlich das erste, das Kaiserreich.

Und jetzt stand ja auch noch im Bayern Recht, dass es auch Deutsche nach RUSTAG gibt. Also wird seitens der BRD sehr wohl unterschieden:

Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG) Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG1*1*).
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96448?hl=true

 Also unterscheidet das GG 116 Abs.1 zwei Typen des Deutschen, einmal mit der deutschen Staatsangehörigkeit und der andere, vorbehaltich anderer gesetzlichen Regelungen. Genauso wie das RUSTAG die mittelbare und die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatte.
Warum steht denn im STAG noch das Ausfertigungsdatum vom 22.7.1913?

Also irgendwas muss da doch dran sein.... für mich einfach zuviele Unstimmigkeiten, und anstatt Erklärungen seitens der Behörde, nur weitere Fragen.

Und wieder ein Fundstück aus der Sprache des Rechts:
Vorschriftentexte müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein (§ 42 Absatz 5 Satz 1 GGO). Wer Rechtsvorschriften formuliert, muss also darum ringen, sie sprachlich so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist. Die Betroffenen sollen auf Grund der gesetzlichen Regelung in der Lage sein, den rechtlichen Rahmen ohne juristische Beratung zu erkennen und ihr Verhalten entsprechend auszurichten.
http://hdr.bmj.de/page_b.1.html


Aber danke für die Zeit, wir werden es eh bald erleben dürfen, was an dem allen dran ist oder war..... es wäre nur nett, wenn man nicht alle unter den Mantel von Reichsdeppen betitelt, denn aus meiner Sicht gibt es da durchaus 2 oder 3 verschiedene Gruppierung. Und am Ende ist es doch Aufgabe der "Regierung" diese Unklarheiten zu beseitigen, das wird aber nicht gemacht.

Ich habe aus Euren Forum sehr viele Anregungen mitbekommen, die ich gut finde - aber es beleiben aus meinen Blickwinkel leider sehr viele Fragen offen. So ist es für mich eine Art Leben und Leben lassen .... Ihr habt aus Eurer Sicht durchaus Recht, aber ich habe nunmal einen anderen Blickwinkel zu den ganzen. Wir leben doch in einer Welt der Meinungsfreiheit, oder? Und den Titel reichsdeppen haben bestimmt einige zu Recht verdient, aber nicht alle sind Reichsdeppen, die sich mit den Themen auseinandersetzen.


« Letzte Änderung: 16. April 2016, 13:40:49 von panmaster »
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #151 am: 16. April 2016, 13:33:48 »
Oh Gott deine Ahnungslosigkeit und fehlende Bildung wird langsam wirklich anstrengend.

 Verstehst du eigentlich selbst, was du da zusammenschwurbelst? Was hat das handelsrecht jetzt damit zu tun?

PS:

Zitat
Für mich sind das alles sehr viele Unstimmigkeiten

Bei allem Respekt, das liegt daran, dass du offensichtlich schlichtweg zu **** dafür bist.
« Letzte Änderung: 16. April 2016, 17:43:53 von NDR »
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #152 am: 16. April 2016, 13:45:51 »
Also in meinem Ausweis steht auch mein Familienname. :cyclops:
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Offline panmaster

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #153 am: 16. April 2016, 13:50:55 »
Oh Gott deine Ahnungslosigkeit und fehlende Bildung wird langsam wirklich anstrengend.

 Verstehst du eigentlich selbst, was du da zusammenschwurbelst? Was hat das handelsrecht jetzt damit zu tun?

PS:

Zitat
Für mich sind das alles sehr viele Unstimmigkeiten

Bei allem Respekt, das liegt daran, dass du offensichtlich schlichtweg zu blöd dafür bist.

Tja , dann bin ich halt zu blöd dafür. Und wenn das hendelsrecht den begriff NAMEN hat, der auch im Perso drinnen steht, dann muss das doch was bedeuten. Aber klar, nur blöde Leute sehen einen unterscheid zwischen NAME und FAMILIENNAME. Für gscheite leute ist es dasselbe.

Lassen wirs einfach. Anstatt Erklärung von Behörden kommt es sei rechtens, anstatt Erklärungen kommt von Euch nur, dass man zu blöd ist. Was solls bringen. Ihr seid die schlauen und ich bin halt nur Blöd..... wie soll sowas weiterführen. Anscheinend wisst Ihr es auch ned besser, und glaubt einfach weiterhin an das was man Euch erzählt.

Staatsangehörigkeit DEUTSCH= deutsche Staatsangehörigkeit
NAME= Familienname
etc. etc.

Ich brauch nochmals eine Nachhilfe in Deutschunterricht ...
 

Offline desperado

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #154 am: 16. April 2016, 13:55:13 »
Ich schmeiße einfach mal ganz naiv und unbedarft eine Frage in die Runde:

Wir haben in DE eine Menge Juristen, darunter viele hochintelligente Köpfe. Und es liegt in der Natur der Juristerei, das dort fast ebensoviele Meinungen und Ansichten vertreten sind. Nur hat bis heute kein ernstzunehmender Jurist genug Unstimmigkeiten gefunden, um entsprechende Klagen zu führen.

Ich schrieb es bereits in einem anderen Kommentar, das es kein Beweis für die Richtigkeit einer Meinung ist, wenn sie von der Mehrheit vertreten wird. Dennoch ist es schon merkwürdig, das es in der Mehrheit Laien mit Abschluss an der altehrwürdigen Universität zu YT sind die diese unstimmigkeiten entdecken und vertreten. Und das mit Begründungen und Interpretationen, bei denen sogar ein juristisch völlig ungebildeter Mensch wie ich nur eines macht: Popcorn und Bier rausholen und die Realsatire genießen.

Der Einwurf der RD, etc ist ja häufig, das alle Juristen vom System gekauft bzw zur Systemtreue gepresst sind. Das dem so nicht ist kann man allerdings an vielen Prozessen gegen alle möglichen Institutionen des Staates sehen.

Wenn also soviele Unstimmigkeiten im StaG stecken und sie sogar dir auffallen, warum ist noch keiner der vielen und zweifellos kompetenten Juristen in DE auf die gleichen Unstimmigkeiten gestoßen und hat entsprechende Prozesse angestrengt? Allein unter der 6stelligen Anzahl an Rechtsanwälten müsste sich doch mehr als einer finden, der eine rationale und logische Argumentation verfassen könnte. Oder ist es vielleicht doch so, das die Bäume des StaG einfach nur Bäume sind?
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Offline Samuel Mumm

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #155 am: 16. April 2016, 14:21:16 »
Die Behörden handeln wahrscheinlich einfach nach dem Grundsatz: don't feed the troll. Warum sich auf eine sinnlose Diskussion einlassen? Das Problem bei Psychosen bzw. Wahnvorstellungen ist ja, dass man sich dieser regelmäßig nicht bewusst ist.
Deshalb das einfache "Es ist alles rechtens." Ich habe auch von einer Verwaltungsbeamtin erfahren, dass ein "RuStAG-FBM" einen BPA beantragt hat und sich dann bei Abholung darüber echauffiert, dass da ja PERSONALausweis steht......auch dort wurde keine Diskussion geführt, sondern nur die Frage gestellt, ob er den Ausweis jetzt will, oder nicht.
 

Offline Tuska

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #156 am: 16. April 2016, 14:22:36 »
Off-Topic:
BPA?
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Offline Noldor

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #157 am: 16. April 2016, 14:27:30 »
Off-Topic:
BPA?

Bundespersonalausweis?

Auf meinem Ausweis steht "Idenditätskarte". Gehöre ich jetzt zu  diesen Deppen?
 

Offline Anti Reisdepp

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #158 am: 16. April 2016, 14:28:08 »

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name


Daraus zu schließen, dass überall wo "Name" steht sich eine Firma hinter verbirgt ist einfach nur  :facepalm:
Ein Auto der Polizei ist blau-weiß. Dein Rückschluss -> alles was blau-weiß ist, muss ein Auto sein! Also ist die Fahne von Bayern ein Auto?
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #159 am: 16. April 2016, 14:41:32 »
Wenn also soviele Unstimmigkeiten im StaG stecken und sie sogar dir auffallen, warum ist noch keiner der vielen und zweifellos kompetenten Juristen in DE auf die gleichen Unstimmigkeiten gestoßen und hat entsprechende Prozesse angestrengt? Allein unter der 6stelligen Anzahl an Rechtsanwälten müsste sich doch mehr als einer finden, der eine rationale und logische Argumentation verfassen könnte. Oder ist es vielleicht doch so, das die Bäume des StaG einfach nur Bäume sind?

Das mag wohl daran liegen, dass die Juristen der BRD unterstehen. Richter legen einen Amsteid ab zur BRD. Und wenn ich das mal so betiteln kann, dass ich aus den Grundlagenvertrag erschließen kann, dass die BRD identisch mit dem STAAT Deutsches Reich ist, dann sind die Juristen an die BRD gebunden.

... Manche Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung, Gesetzestexten oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers (z. B. ein Eid, um die Verfassung eines Staates zu wahren, oder die Loyalität gegenüber einem König) ....
https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid

also wie kann man dann dagegen sein, auch wenn hier wirklich viele Unstimmigkeiten wären? geht doch ned. Und diejeningen, die es tun, die bekommen dann von oben einen Vortrag....

Das ändert doch nichts an dem ganzen Sachverhalt .....

Situation in Deutschland
Auch in Deutschland hatte es im Krieg ein Ermächtigungsgesetz gegeben. Ähnlich übertrug die Nationalversammlung 1919/1920 bzw. dann der Reichstag der Regierung teilweise das Recht, gesetzesvertretende Verordnungen zu erlassen. Solche Ermächtigungen waren zeitlich und thematisch begrenzt. An sich sah die Verfassung eine Ermächtigung nicht vor, doch die damaligen Verfassungsexperten :hielten das Vorgehen für zulässig Ermächtigungsgesetze wurden mit derselben Mehrheit (zwei Drittel) angenommen, die auch für eine Verfassungsänderung nötig gewesen wäre.

Am 21. März 1933 ließ Reichskanzler Adolf Hitler sich vom Reichstag ein Ermächtigungsgesetz geben, das sich stark von den Vorgängern unterschied. Nun sollte die Regierung auch verfassungswidrige Gesetze erlassen können, dazu ohne Unterschrift des Reichspräsidenten. Begrenzt war es auf vier Jahre bzw. bis zur Ablösung der aktuellen Regierung. Dieses Ermächtigungsgesetz konnte sich allenfalls auf eine Verfassungspraxis der Republik berufen, nicht aber auf einen entsprechenden Passus in der Verfassung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegswirtschaftliches_Erm%C3%A4chtigungsgesetz


Und eben dieses Ermächtigungsgesetz vom 5.2.1934 auf das heute das STAG angewendet wird, ist lediglich eine Verordnung und basiert auf dem Gesetz RUSTAG vom 22.7.1913. Den Menschen wurde damals die Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen entzogen und durch die unmittelbare Reichangehörigkeit ersetzt. Wobei man wieder beim GG 116. Abs.2 wäre.

Auch dazu gibt es Literatur und stützt sich nicht auf eine Meinung.

.... Diese Ordnung manifestierte lediglich den bereits geltenden Zustand und hatte deshalb nur noch deklatorischen Wert.

https://books.google.de/books?id=ZPHuSD3Z5v0C&pg=PA46&lpg=PA46&dq=geschichte+der+Bundes+und+Landesangeh%C3%B6rigkeit+II+Teil+Siete+46&source=bl&ots=aGtQ9G1Sim&sig=EIRmvKVAqwVCrZRYWZc2h91KYvA&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwju3an6lJPMAhWCvxoKHZK7C0sQ6AEIJjAA#v=onepage&q=geschichte%20der%20Bundes%20und%20Landesangeh%C3%B6rigkeit%20II%20Teil%20Siete%2046&f=false


Und es ist und bleibt nur eine Verordnung....
und das wird eigentlich auch nett von der BRD erklärt:
http://www.bmg.bund.de/service/gesetze-und-verordnungen/unterschied-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-rechtsverordnungen.html


Ich habe von Euch nicht einen Nachweis bekommen, warum Eure Meinung, dass Ihr Deutsche seid, so ist. Durch Abstammung erworben, ja, aber im Perso steht nicht Deustscher oder Deutsche Staatsangehörigkeit, nein es steht DEUSTCH. Wo steht denn das geschrieben, dass Ihr dann dennoch Deutsche seid?
 

Offline Gutemine

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #160 am: 16. April 2016, 14:41:53 »
Jetzt fragen wir doch mal das -nach Adelung- älteste deutsche Wörterbuch, was unter "Name" zu verstehen ist:
Zitat
name, namen, m. nomen (appellativum, proprium).
I. Form und verwandtschaft.
1) das durch alle germanischen dialekte verbreitet wort hat nur im goth. und altn. sein ursprüngliches neutrales geschlecht bewahrt, sonst ist es zum mascul. (mndl. im dat. sing. auch femin., s. gramm. 1, 693. 3, 486 anm.) geworden. goth. namô (stamm naman), altn. nafn (aus namn, schwed. namn, dän. navn), alts. namo, ags. nama, engl. name, altfries. noma, nama, nema (neufries. namme), mnd. name, nd. name, nam, naam. — ahd. namo, name (namme Tatian 88, 13), mhd. name, nam (alem. auch namme), nhd. name und (wie balken, garten, graben u. s. w.) namen, früher auch mit dehnungs-h nahme, nahmen: name voc. 1482 x 2b, nam, namen Dasypodius k 6d, schweiz. namm, nammen Maaler 302bc, nahm, nahme, nahmen Stieler 1325, name, namen Frisch 2, 7b (»es wird besser ohne h geschrieben damit es nicht mit nahmen, accipiebant, vermengt werde«), nahme Aler, Steinbach, Adelung, name Campe, namen Heyse; kärnt. tirol. mit verdumpfung des a zu u: nume Lexer 196. Schöpf 458. Hintner 178. Weinh. bair. gr. § 28.
2) zur declination. goth. namô n., plur. namna (verkürzt aus namôna), ahd. namo m., im gen. und dat. sing. auch mit umlaut nemin (aus namin Murb. hymnen 7, 9, 3) Isidor. 29, 5. 7, 5. 15. mhd. und md. entstehen durch verschweigung des auslautenden n oder en scheinbar starke formen name, nam (s. Weinh. mhd. gr. § 441), die auch nhd. noch zu beobachten sind: mit name österreich. weisth. 6, 226, 38 (v. j. 1494); dat. und acc. nam Aventin. 4, 90, 12. 194, 28. 211, 13. 22. H. Sachs 1, 98, 27. 2, 20, 17. 7, 18, 27. Fischart gl. schiff 104. Ayrer 52, 35. 92, 16 u. s. w. Geszner 3, 126, den name Lavater nachgel. schriften 3, 8, name (accus.) für name Göthe 43, 405. aus dem nom. sing. namen hat sich (wie bei balken, garten u. s. w.) ein starker genetiv namens (verkürzt nams Aventin. 4, 233, 22) gebildet, der schon im 16. jahrh. anfängt die richtige genetivform namen (Aventin. 4, 205, 24. Schwarzenberg 151a. Lohenstein Armin. 2, 364a) zu verdrängen. plur. namen, bei Aventin. fast regelmäszig umgelautet nämen (verkürzt näm), wie noch in bairisch-österreichischer mundart s. Schm. 1, 1738 Fromm. Lexer 196. Schöpf 458; die näme Albrecht Leipziger mundart 174a.
3) gramm. 2, 30 und gesch. der deutschen spr. 153 wird name von nëmen (nehmen) abgeleitet: »name ist das was man nimmt, zur gabe empfängt«. dieser ansicht stimmt auch W. Wackernagel bei im altd. handw. 209a (»zu nëmen wie griech. ὄνομα zu νέμειν«) und Leo im ags. glossar 138 (»acceptum, sumptum«). vom sprachvergleichenden standpunkt aus ist diese (schon von Steinbach 2, 105 gemutmaszte) ableitung unhaltbar, denn name läszt sich nicht trennen vom lat. nômen, gnômen, (in co-gnômen), das auf ein arisches gnâ-man zurückführt, dessen g schon im sanskr. (nâman für jñâman) geschwunden war, von der wurzel gnâ, sanskr. jñâ, griech. γνω (γι-γνώ-σκω, ἔ-γνω-ν), lat. gnô (co-gnô-sco, co-gnô-vi, i-gnô-ro), ahd. chnâ (chnâ-an kennen, s. th. 5, 1720), so dasz name ursprünglich das (unterscheidende) kennzeichen, merkmal bedeutet. da der zusammenhang mit der wurzel schon früh nicht mehr gefühlt worden sein mag, so trat entstellung des anlautes und auch kürzung des wurzelvocals ein, der sich im germanischen zu a, im griech. zu o (ὄνομα, wahrscheinlich aus ὀ-γνο-μα; die wurzel γνω erscheint auch in γνό-ντ-ες mit kurzem vocal, s. Curtius grundzüge nr. 446), im altslavischen zu i (i-m, plur. imene) erleichtert hat. Bopp glossar 193b. Pott 1, 33. Curtius3 299. Fick2 66. 112. 782. Meyer goth. spr. 199. Miklosich 256b.
II. Bedeutung und gebrauch.
Unter name versteht man im allgemeinen das einem lebenden wesen oder einem dinge zur unterscheidung von andern zukommende wort: nomen, nam, die benamsung eines jeden dings. Roth diction. (1571) L 2b; name oder beschreibung eines menschen oder eines puchs oder tzeichen des lobs oder der eren, titulus. voc. 1482 x 2b; nammen und tittel setzen, nominare, inscribere. Maaler 302d; dahero Plato und Pythagoras der meinung gewest wären: dasz die höchste weiszheit von anfang an allen dingen einen mit ihrer innerlichen eigenschafft übereinstimmenden nahmen gegeben hätte. Lohenstein Armin. 2, 259a; ein nahme (varr. name, namen) .. ist blosz ein bedürfnisz der unterscheidung, wer allein ist hat keinen nahmen nöthig, denn es ist keiner da, mit dem er verwechselt werden könnte. Schiller 9, 110; der name thut nichts zur sache; alles beim rechten namen nennen. Wander sprichw. 3, 871. 876;

ihr, die ihr jedes ding bei seinem namen nennt.
Canitz 206.

[Bd. 13, Sp. 323]

Im einzelnen.
A. in appellativer verwendung als gemein- oder gattungsname.
1) vom menschen im allgemeinen: und (gott) schuff sie ein menlin und frewlin .. und hies iren namen mensch. 1 Mos. 5, 2; die Griechen hatten für den menschen einen edleren namen. Herder briefe z. beförd. d. humanit. 2, 6; alle namen des menschen sagen in ihr (in der sage vom ursprunge des menschen) von nichtigkeit, von verfall. vom geist d. ebr. poesie 1, 192;

was menschen namen trägt, das lebe
für wahrheit, tugend nur.
Lavater nachgel. schriften 3, 190.

2) von personen, zur unterscheidung.
a) des geschlechtes, der verwandtschaft: mhd.

b) der beschäftigung, des berufes, standes oder ranges (titel): das (schranne und schranner) sein die alten rechten teutschen näm, damit man die schuel, schüeler und studenten gehaissen hat, wan schuel und schüeler sein nit teutsch sunder kriechisch näm. Aventin. 4, 92, 28; der name konkubine, der name hausfrau. Möser 8, 211;

herrschaft, titel und namen.
H. Sachs 5, 16, 32 K.;
ward diesem neuen monarchen .. ein neuer titel und namen geschöpfet. Stumpf 311b; mit namen heist man uns soldaten. Simplic. 1, 104 K.; weil mir der nahm jäger sehr beliebte. 1, 351, 8; wenn es die besten soldaten sind, welche der general aussucht, so kann ich ihren namen (nämlich beste soldaten) hier nicht nutzen; ist es aber gesindel, an dem nicht viel gelegen, so glaube ich wird ihre benennung (nämlich gesindel) auf .. vortrefflich passen. Lessing 8, 48; nur zu viel arbeiten müssen, kann ihn (den künstler) um den namen künstler bringen. 2, 116; poet, dichter, der diesen namen .. verdient. 7, 142. 143; ein mahler, bildhauer, redner oder dichter der des nahmens werth war. Wieland 19, 70; niemand verdiente, nach seiner meinung, den namen eines gelehrten, der nicht zum wenigsten einen auctorem classicum edirt hatte. Rabener (1771) 1, 155; und dennoch maszte er sich den namen eines theologen nicht an. Herder Sophron 106; vorzüglich musz ein biograph die gestalt seines helden ihm gleichsam vom antlitz zu reiszen wissen, wenn er dieses namens werth sein soll. nachlese histor. schriften 14.

c) der religiösen, socialen oder politischen stellung: er macht dem namen eines christen unehre;

und tragen dennoch christen namen.
H. Sachs 3, 102, 35 K.;
da der gebrauch des kelchs das einzige erhebliche unterscheidungszeichen dieser sekte ausmachte, so bezeichnete man sie mit dem namen der utraquisten .. und sie gefielen sich in diesem namen. Schiller 8, 33; es giebt eine art von sterblichen, deren schon von den alten hier und da unter dem nahmen kosmopoliten erwähnung gethan wird. Wieland 19, 217.

[Bd. 13, Sp. 324]


d) des innern wesens, des charakters, der handlungsweise und gesinnung: er hat, verdient den namen freund, den namen eines freundes, eines lügners, wucherers, narren u. s. w.;


e) zärtliche oder spöttische benennung, schmeichelname oder spottname, schimpfname: wie dieser herr ... mich mit allen bösen worten und namen beladen. Philander (1644) 666;


3) vom thier-, pflanzen- und mineralreich: und der mensch gab einem iglichen vieh, und vogel unter dem himel, und thier auf dem felde, seinen namen. 1 Mos. 2, 20;

4) von der natur und der erde, von naturerscheinungen und andern dingen: der name der natur. Herder ideen 1, xvi; das gelobte land hat nicht vom lobe, sondern von angelobung, von gelübde den namen. vom geist der ebr. poesie 1, 281;

5) von abstractionen: dasz es eine alte krankheit sei, und sei von der zeit her mit einem neuen namen genennet worden. Schuppius 165; (sie sagen) in allen sprachen habe die religion von furcht den namen. Herder vom geist der ebr. poesie 1, 51; man will ihr (der naturpoesie) sogar den namen dichtkunst nicht gönnen. 106; so lassen sie uns ja namen (humanität) und sache ehren. briefe zu beförd. d. humanität 2, 8; der name menschenrechte kann ohne menschenpflichten nicht genannt werden. 3; der zustand des zweifels spricht sich in seinem namen aus. Adrastea 107; die liebe? frevlerinn! du entheiligest namen, die nur der tugend geweiht sind. Lessing 2, 15 (m. S. Sampson 1, 9); nur den stärkeren regungen .. gibt er den namen des mitleids. 7, 342; geheiligte nahmen der liebe und freundschaft. Wieland suppl. 3, 131; (gewalten) die sich .. mit dem frommen namen der mütterlichen vorsorge begnügten. Möser 7, 158;

6) grammatisch wie das lat. nomen: die namen aller wörter (hauptwort, beiwort u. s. w.) wurden angegeben. Gotthelf schulm. (1859) 1, 140.
7) mathematisch: nahme der verhältnisz, denominator rationis. Zedler 7, 571; nahme der verhältnisz wird der quotient genennet, der heraus kommt, wenn man das vördere glied dividieret. demnach ist der nahme der verhältnisz von 3 zu 2. mathemat. lex. 1, 924; name für nenner ist zu abstrahieren aus ungleichnamige brüche gleichnamig machen, auf gleichen nenner bringen.

B. als eigenname, unterscheidende bezeichnung für ein einzelwesen im gegensatze zu anderen derselben gattung.
1) als persönlicher vor-, zu- oder beiname: wir wollen, daʒ all unsers gotshauss leute jeder mit eigem name und zunamen .. aufgemerkt werde. österreich. weisth. 6, 226, 38 (v. j. 1494); wie ich in den aignen teutschen nämen find. Aventin. 4, 31, 29; die näm der künig und fürsten. 234, 15; eigene, angehörige, alt hergebrachte und gebreuchliche namen. Kirchhof wendunm. (1602) 4, 131;

[Bd. 13, Sp. 326]


Im einzelnen ist hervorzuheben:
a) dem neugeborenen wird (bei der wasserweihe, bei der taufe) ein name geschöpft, gegeben, gesetzt, beigelegt. vgl. Grimm rechtsalt. 455. Weinhold d. deutschen frauen 1, 96. altnord. leben 262 f. K. Maurer wasserweihe 5 ff.: ahd.

c) einen namen bekommen, erhalten, erlangen, erben, sich beilegen, borgen, tragen, annehmen: weil man seinen namen nicht eher erhält, als bis man geboren wird. J. G. Jacobi (1819) 7, 193;


e) einen namen führen.
β) einen namen führen oder im munde führen, nennen, gebrauchen: ich wil .. iren namen nicht in meinem munde füren. ps. 16, 4. vom namen gottes s. unten 5, b.
f) um den, nach dem namen fragen, forschen; den namen hören, vernehmen, erfahren, wissen, kennen u. ä.: darauf fragte er mich um meinen nahmen. Simplic. 1, 464, 18;

h) den namen sagen, aussprechen, rufen, nennen u. dgl. oder mit, beim (bei) namen nennen, rufen; den namen verschweigen, verbergen: ahd.

i) den namen schreiben, unterschreiben, aufzeichnen, unterzeichnen, einzeichnen u. dgl. (den namen aufmerken s. unter B, 1): freut euch, dasz eure namen im himmel geschrieben sind. Luc. 10, 20; portrait, worunter ich gern ihren namen

[Bd. 13, Sp. 329]


k) den namen ändern, verändern, verläugnen u. ä.: seinen nahmen änderen, transnominare se. Aler 1445b; er hiesze Petrus, hat aber seinen nahmen in Petruscus verändert. ebend.; veränderung der nahmen, indem sie aus dem Romulus einen Quirin .. gemacht. Lohenstein Armin. 1, 347a; sollt der vater sich kränken, dasz der sohn seinen namen verändert, wenn er so ein geschwinderes glück macht? Lenz 3, 212; sie hat ihren namen verändert (sich verheiratet). Wander sprichw. 3, 877; frau, die meinen nahmen verläugnet (nach meinem tode wieder heiratet). Hippel über die ehe 191. vgl. H. Sachs 5, 16, 34:

so bald ir kummet inn die eh,
so nennet man euch nach uns mannen.

2) volks-, landes- und ortsname: der Baiern näm. Aventin. 4, 198, 10; Ruegen, Schweden .. pehalten noch ir alte land und näm. 130, 15; die Galen, die unter dem namen der Gallier und Celten ein bekannteres und berühmteres volk sind, als die Vasken waren, hatten am ende mit ihnen einerlei schicksal. Herder ideen 4, 8; die Kymren sind ihrem namen nach bergbewohner. 13; ihre (der Deutschen) einheimischen verbindungen und namen bleiben dunkel. Möser 5, 125; die namen der völker. 132; aigne näm länder und leut. Aventin. 4, 208, 25; auch die land nit vast ungleich aneinander, nämen haben. 144, 19; von im (künig Boiger) pehelt noch das .. land Peham den nam. 44, 17; beschreibung Germanien, wie vils näm gehabt hab. 53, 18; dieser land gegent und stet (behalten) von disen herren und frauen ire näm noch. 223, 30; der name Germanien war zu dieser zeit noch nicht üblich. Möser 5, 128; kein staat oder land gleiches namens. 5, 3; legt sich für ein stadt mit namen Jabes. Aventin. 4, 202, 6; von im .. die stat Baierbing .. den nam behelt. 143, 9; von im kompt Sigling dem dorf .. der nam. 200, 15; und ewig sei der name dieser stadt, der name Leipzigs, Sachsens zierde und fremder länder bewunderung. Gellert (1867) 5, 77; wie wohl ihnen (den Abderiten) dieser name (Athen) nie anders

[Bd. 13, Sp. 330]


e) im namen gottes, in gottes namen, s. C, 6.
C. besondere zusammenstellung verdient die verwendung des appellativen oder eigenen namens in mehr uneigentlichem und übertragenem sinne.

1) mit genetiv, adj. oder possessivem pron. wird name umschreibend gebraucht für das den namen führende individuum oder die gesamtheit der gleichnamigen individuen.
a) zu A, 1, menschen (menschlicher) name, mensch, menschen, personen: und wurden ertödtet in der erdbebung sieben tausent namen der menschen. offenb. 11, 13; mönche, eine abart des menschlichen namens. Schiller 7, 68.
b) zu A, 2, mhd. mannes, wîbes (wîplîcher) name, eine person männlichen oder weiblichen geschlechts, das männliche oder weibliche geschlecht; vrouwen, juncvrouwen name, frau, jungfrau oder der stand der frauen, jungfrauen; herren name, herr, küneges (küneclîcher), rîters (rîterlîcher) name u. dgl., könig, königswürde, königstitel, ritter, ritterstand. mhd. wb. 21, 306a. Lexer 2, 31; nhd. manns (vgl. th. 6, 1582) und weibs nam, männer und weiber. städtechron. 1, 374, 5 (vom j. 1427); weibs nahme, weibsbild. Frisch 2, 7b;

2) die person als träger eines eigenen namens, im weiteren sinne das gleichnamige geschlecht, die nachkommenschaft: du hast auch wenig namen (personen) zu Sarden, die nicht ire kleider besuddelt haben. offenb. 3, 4; es war aber die schare der namen zu hauffe bei hundert und zwenzig. ap. gesch. 1, 15;

3) besonders der träger eines vielgenannten, berühmten, bekannten oder unbekannten, dunkeln namens: er hat zu wenig mitarbeiter (für die zeitschrift) und es fehlt hauptsächlich an namen. H. Voss an Solger 1803 (archiv für litteraturgesch. 11, 98); mit einem entsprechenden adjectiv: ein berühmter, unbekannter, fremder nahme. Steinbach 2, 105; sein name hat guten, keinen guten klang. Wander sprichw. 3, 877;


4) daher auch der an einen namen sich knüpfende gute ruf, ruhm, nachruhm oder das gegentheil: er hat keinen nahmen, fama ejus in obscuro est. Aler 1446a;


[Bd. 13, Sp. 333]


5) gottes name wird ebenfalls für gott und dessen ruhm, majestät und herrlichkeit gebraucht: der name des gottes Jacob schütze dich. ps. 20, 2; und fieng an zu predigen von des herrn namen (von gott). 1 Mos. 4, 26; das du fürchtest diesen herrlichen und schrecklichen namen, den herrn deinen gott. 5 Mos. 28, 58;


7) name im gegensatze zur person, zu wesen, inhalt und that: der blosze name oder schall, das leere wort, das inhaltsleere oder nicht gekannte:


das kind bei seinem namen genannt (aufgeführt unter den 'redensarten, welche der schriftsteller vermeidet, sie jedoch dem leser beliebig einzuschalten überläszt'). 45, 145.
b) den namen haben, führen.
α) sprichwörtlich: liebe kinder haben viele namen. Simrock 297; hätte jedes kind seinen rechten namen, so hieszest du nicht Peter Götz. 296; nur heraus mit der sprache; das kind musz doch einen namen haben (es musz sich doch sagen, aussprechen lassen). Lessing 1, 467.
β) ich habe, führe den namen, es heiszt von mir (mit genetiv oder nachsatz): ich weis deine werk, denn du hast den namen, das du lebest und bist tod. offenb. 3, 1;

D. name genetivisch oder mit präpositionen, mehr in adverbialer verwendung oder eine präposition umschreibend. vgl. DWB kraft II, 15 th. 5, 1943.
1) genetivisch namens.
a) wie des namens, mit namen: diser, namens Pfeil, sprach gut französisch. Göthe 24, 189; ein fremder nahmens Danischmend. Wieland 8, 438.
b) wie im namen, im auftrage von, in vertretung, anstatt, für: fürsten, welche namens der Sachsen herzogen Henrich von Baiern für ihren kaiser erkennen. Möser 6, 19; welche (güter) sein unglücklicher vater verwirkt, und graf Adolf .. namens der kölnischen kirche in besitz genommen hatte. 7, 150.
2) auf jemandes namen etwas geben, borgen u. dgl., als ob es für ihn wäre, so dasz er haftbar ist oder als schuldner erscheint: er wird sich das verlangte buch auf deinen namen geben lassen. Platen nachlasz 1, 185; wenn ein junger durchbringer seine verwandten .. mit borgen auf ihren namen so in die enge treibt, dasz sie sich beim vater darüber beschweren müssen. Lenz 3, 197.
3) bei namen, mhd. binamen, benamen, in der that, ausdrücklich, namentlich: bei namen wollen und meinen wir. monum. Zoller. 3, 14. 243 (14. jh.); heilige schrift, die eine lere, warnung und figur ist allen menschen und bei namen den fürsten und verwesern der lande. Waissel chron. (1599) 152; statt einer bekräftigenden interjection: si sprach, daʒ tn ich pei namen. gesta Romanorum, Münchener hs. nr. 54 bl. 59b (14. bis 15. jh.); nein, bei namen, ich musz es sagen, wie es gangen ist. Keisersberg post. 129.
4) im namen wie mit namen, ausdrücklich, wirklich: dann sie sein im namen uff Dunkelspuhel laut ihrer manung auszogen. Baumann quellen 2, 295.
5) in jemandes namen, mit nennung seines namens sich auf ihn berufend, in seinem auftrage, ihn vertretend, an seiner statt, für ihn.
a) bei appellativen, im namen des gesetzes, der freiheit, tugend, wahrheit u. s. w.: so erkläre ich ihnen denn, im namen der ewigen wahrheit, dasz. Gotter 3, 62; im namen der vernunft einen vertrag machen. Herder ideen 2, 241; ein einziger segen, der von einem friedensbothen im namen der ewigen güte auf uns gelegt wird. Lessing 2, 9 (m. S. Sampson 1, 7); meine schwester spricht im namen der unschuld. Schiller 3, 324; im nahmen der regierung! .. ich verhafte euch. 4, 218;

auch ist, in dem namen der heiligen
freiheit, jüngst kein mord geschehen.
Klopstock 2, 197.

b) von personen, in meinem, deinem, seinem namen: mhd.

6) im namen gottes (oder Christi), in gottes namen.
a) auf gottes veranlassung und befehl, an gottes statt, für gott, um gottes (oder Christi) willen: ahd.

[Bd. 13, Sp. 337]

9) in dem namen, unter dem scheine oder vorwande, vorgeblich: ich will ihm die frag wol auflösen, in dem namen, als habt ir mirs befohlen. E. Alberus 2, 85, 2. vgl. 11 u. 12, b.
10) mit namen, um es genau anzugeben, namentlich, ausdrücklich, besonders, nämlich, nominatim, seorsum Maaler 302cd. Aler 1445b, scilicet Schm. 1, 1740 Fromm.; so sal er den scheffeln sagen mit namen die sache. städtechron. 9, 954, 12 (vom j. 1322); und habe auch mit namen in den aid genomen, daʒ. 4, 159, 6 (v. j. 1363); mit namen daʒ halbe gelt und nit mê. 973, 1 (v. j. 1383); wir wellent ouch mit namen die stat ... lassen bliben ungehindert bi der pfaffeheit. 973, 30 (v. j. 1395); und vil red ward mit namen, man maint. 4, 104, 21 (v. j. 1396);


11) nach dem namen, dem namen nach, s. B, 7.
12) unter jemandes namen.
a) den namen eines andern führend, vorschützend: denn es werden viele kommen unter meinem namen, und sagen, ich bin Christus. Matth. 24, 5; Arato wird unter dem namen des Artaxias gekrönt. Lohenstein Armin. 1, 189; ihre weiber, die unter dem namen Amila und Beccare dazu kommen. Lessing 4, 396; der zweite vortheil, den sie aus ihrer verkleidung unter dem namen Hortense führt. 397; lieb ist mir, dasz das lotto-comtoir unter M. namen geht. 12, 328; es verdrieszt mich aber doch, dasz ihre stücke nicht unter einem andern namen herum wandern. Lenz 3, 212; unter welchem nahmen du dich mir darstellst, unter jedem nahmen, unter jeder verkleidung bist du — du selbst! Wieland 28, 52; unter seinem eigenen namen etwas thun, schreiben u. s. w., es selbst mit nennung seines namens thun, schreiben.
b) unterm nahmen, specie Aler 1445b; unter dem nahmen des friedens liegt der krieg verborgen. Steinbach 2, 106; vielleicht wollte er seine entlassung lieber unter dem namen eines geschenkes als eines befehles von dem könig empfangen. Schiller 7, 132.
 
ehrvolle männer fruchtender wissenschaft,
auf hohem schulsiz, den akadémia
ihr namtet.
Voss ged. 3, 202.
http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GN02485#XGN02485

(Die sehr langen Beispiele habe ich mal rausgelöscht, die kannst Du ja selbst nachsehen. Das ist aber alte Literatur, dürftest Du sowieso nicht kennen und/oder verstehen.  >:D )

..und zu "Familienname":
Zitat
familienname, n. nomen gentilicium, geschlechtsname, der geerbt, nicht ertheilt wird. es gibt auch familienvornamen, die im geschlecht immer vorkommen.
http://woerterbuchnetz.de/DWB/?sigle=DWB&mode=Vernetzung&lemid=GF00754#XGF00754

Merkst Du was? Wohl kaum, so denk- und merkbefreit wie Du Dich hier darstellst, Michael H.  >:D
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #161 am: 16. April 2016, 14:46:02 »
@panmaster darf ich mal Fragen, was du beruflich machst?
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #162 am: 16. April 2016, 14:46:32 »

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name


Daraus zu schließen, dass überall wo "Name" steht sich eine Firma hinter verbirgt ist einfach nur  :facepalm:
Ein Auto der Polizei ist blau-weiß. Dein Rückschluss -> alles was blau-weiß ist, muss ein Auto sein! Also ist die Fahne von Bayern ein Auto?

Was hat jetzt eine Farbe mit einem Gesetz zu tun? Sorry, da fehlt mi der Weitblick zu....

Aber lassen wirs einfach, ich denke, wir haben sinnvolleres zu tun. Ihr verweigert alles an Gesetzen und Verordnungen der BRD, und was zählt ist Eure Meinung. Ihr seid Deutsche, weil Ihr hier geboren seid. Ist auch eine Sicht.
 

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #163 am: 16. April 2016, 14:48:35 »
Zitat
Durch Abstammung erworben, ja, aber im Perso steht nicht Deustscher oder Deutsche Staatsangehörigkeit, nein es steht DEUSTCH. Wo steht denn das geschrieben, dass Ihr dann dennoch Deutsche seid?

Auf meinem Führerschein steht A, B und BE - trotzdem habe ich eine Fahrerlaubnis. Wobei... lassen wir das Thema Führerschein lieber.
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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #164 am: 16. April 2016, 14:49:14 »

Die Firma eines Kaufmanns ist der Name


Daraus zu schließen, dass überall wo "Name" steht sich eine Firma hinter verbirgt ist einfach nur  :facepalm:
Ein Auto der Polizei ist blau-weiß. Dein Rückschluss -> alles was blau-weiß ist, muss ein Auto sein! Also ist die Fahne von Bayern ein Auto?



Was hat jetzt eine Farbe mit einem Gesetz zu tun? Sorry, da fehlt mi der Weitblick zu....

Aber lassen wirs einfach, ich denke, wir haben sinnvolleres zu tun. Ihr verweigert alles an Gesetzen und Verordnungen der BRD, und was zählt ist Eure Meinung. Ihr seid Deutsche, weil Ihr hier geboren seid. Ist auch eine Sicht.
Ich dachte, die Sprache der Bilder verstehst du besser, habe mich wohl geirrt, sorry!

In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.