Da habt Ihr alle sicherlich vollkommen Recht ..... es wäre ja auch schön, wenn es so wäre ....
Holt Euch doch mal eine Auskunft beim BVA, dann habt Ihr es schwarz auf weiß, als was Ihr behandelt werdet, oder Vollauskunft beim Meldeamt. Beim ESTA hat man keinen Eintrag dazu, bei der Vollasukunft nur Staatsangehörigkeit DEUTSCH. Und ich hatte ja hier zu beginn des Threads eine nette Unterrichtsstunde über deustsche Grammatik. Ist eine Adjektiv wirklich gleichbedeutend mit einen Substantiv? Deutsch bedeutet Deutscher? Fragt doch mal nach. ich habe es getan ... auch beim BVA angerufen, da ich dieses youtube Video gesehen habe. Und es wude mir auch bestätigt, dass z.B. jeder Staat bei Geburt eines Kindes die Abstammung überprüft. Nur nicht in der BRD. Die wussten es auch nichtw arum und weshalb.
Dann die nächste Kleinigkeit.... warum schriebt man dann nicht in den Perso DEUTSCHER? Warum steht nicht Familienname drinnen. Das stet doch so in deren personalausweisverordnung, dass die Angaben der Geburtsurkunde übernommen werden müssen. Dann lies mal das BGB art.151 (welcher wohlgemerkt in der ersten Fassung von 1900 genauso lautete):
§ 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht,
wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__151.htmlDann hatte früher die Behörde beim Ausweis unterschrieben, heute und in Weimar macht das der Antragende.
Auf meine Anfrage hin beim meldeamt, warum im Perso NAME und nicht FAMILIENNAME steht, wurde nur erwiedert, dass es RECHTENS sei, aber nicht warum. Auf erneuter Anfrage hin, dass in meiner Staastangehörigkeitsurkunde FAMILIENNAME steht und im Perso nur NAME, dass sie mir dies bitte erklären sollen, kam nur als Antwort, dass ich den Perso zurückgeben kann.
Dann schau mal ins Handelsrecht:
§ 17
(1) Die
Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er
seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__17.htmlDann steht noch was schönes in der Literatur zum Handelsrecht:
Der Name im Sinne des BGB 12 ist neben dem Namen
einer natürlichen Person (z.B. geburts- oder Familienname), auch der
Name eines Kaufmannes....
https://books.google.de/books?id=jO-jCwAAQBAJ&pg=PA39&lpg=PA39&dq=name+Handelsrecht&source=bl&ots=9mdcjoiXj1&sig=XTdx_dogJcOnvI5LUzwqUh6Qb6E&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwil6a_A_JLMAhXDbhQKHdNwCsIQ6AEIXDAJ#v=onepage&q=name%20Handelsrecht&f=falseFür mich sind das alles sehr viele Unstimmigkeiten. Und auf Klärung seitens der Behörden, bekommt man nur einen Einzeiler, dass alles rechtens sei.
Nur soviel dazu. Es sind halt verschiedene Meinungen da, die sollte man ncht unbedingt alle unter einen Hut kehren.
Auch das Grundlagenurteil von 1973 hatten wir ja anfangs....
Soweit steht ja geschrieben, dass die BRD identisch mit dem STAAT Deutsches Reich sei, aber nichts Rechtsnachfolger. Also wurde kein neuer Staat gegründet. Das erklärt ja auch, warum die BRD die Flaggen der Weimarer Republik hat. Wenn nun jemand meint, er müsse die Existenz des Staates Deutsches Reich beweisen, der hats anscheinend echt nicht geschnallt, dass die BRD die Weimarer Republik ist.
Artikel 3
(1) Die
Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.
http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.htmlJedoch steht da auch noch, dass das Deutsche Reich existiert, aber nicht handlungsfähig ist. Und wir wissen ja alle, es gibt das 1., das 2, und das 3. Deutsche Reich.
Und wenn die BRD identisch ist mit dem Staat Deutsches Reich, dann ist es auch handlungsfähig. Also muss das erste deutsche Reich ein anderes sein, wie der Staat Deutsches Reich, nämlich das erste, das Kaiserreich.
Und jetzt stand ja auch noch im Bayern Recht, dass es auch Deutsche nach RUSTAG gibt. Also wird seitens der BRD sehr wohl unterschieden:
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiet des Deutschen Reichs nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Art. 116 Abs. 1 GG)
Deutscher im Sinn des RuStAG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 – RuStAG1*1*).http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96448?hl=true Also unterscheidet das GG 116 Abs.1 zwei Typen des Deutschen, einmal mit der deutschen Staatsangehörigkeit und der andere, vorbehaltich anderer gesetzlichen Regelungen. Genauso wie das RUSTAG die mittelbare und die unmittelbare Reichsangehörigkeit hatte.
Warum steht denn im STAG noch das Ausfertigungsdatum vom 22.7.1913?
Also irgendwas muss da doch dran sein.... für mich einfach zuviele Unstimmigkeiten, und anstatt Erklärungen seitens der Behörde, nur weitere Fragen.
Und wieder ein Fundstück aus der Sprache des Rechts:
Vorschriftentexte müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich gefasst sein (§ 42 Absatz 5 Satz 1 GGO). Wer Rechtsvorschriften formuliert, muss also darum ringen, sie sprachlich so genau zu fassen, wie es nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist. Die Betroffenen sollen auf Grund der gesetzlichen Regelung in der Lage sein, den rechtlichen Rahmen ohne juristische Beratung zu erkennen und ihr Verhalten entsprechend auszurichten. http://hdr.bmj.de/page_b.1.htmlAber danke für die Zeit, wir werden es eh bald erleben dürfen, was an dem allen dran ist oder war..... es wäre nur nett, wenn man nicht alle unter den Mantel von Reichsdeppen betitelt, denn aus meiner Sicht gibt es da durchaus 2 oder 3 verschiedene Gruppierung. Und am Ende ist es doch Aufgabe der "Regierung" diese Unklarheiten zu beseitigen, das wird aber nicht gemacht.
Ich habe aus Euren Forum sehr viele Anregungen mitbekommen, die ich gut finde - aber es beleiben aus meinen Blickwinkel leider sehr viele Fragen offen. So ist es für mich eine Art Leben und Leben lassen .... Ihr habt aus Eurer Sicht durchaus Recht, aber ich habe nunmal einen anderen Blickwinkel zu den ganzen. Wir leben doch in einer Welt der Meinungsfreiheit, oder? Und den Titel reichsdeppen haben bestimmt einige zu Recht verdient, aber nicht alle sind Reichsdeppen, die sich mit den Themen auseinandersetzen.