Autor Thema: Die Fantasiewelten des Markus H.  (Gelesen 59873 mal)

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Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #195 am: 16. Juni 2016, 21:34:27 »
...
Ich bin mir sicher, dass Markus H. noch nie einen Althochdeutschen geschweige denn einen griechischen Text in dorischem Dialekt gelesen hat.

Dafür hat er aber schon mal im SSL-Forum gelesen:

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?action=profile;area=showposts;u=914

Das ist auch ein Hort der Bildung und der Hochkultur.
 
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Offline Richard Sharpe

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #196 am: 17. Juni 2016, 11:36:11 »
Zitat
Wie sagte schon Napoleon:„Geschichte ist die Lüge auf die man sich geeinigt hat.“
Das Zitat stammt übrigens von Voltaire. Na ja , immerhin war der auch Franzose.
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #197 am: 22. Juni 2016, 19:27:53 »
Kann es sein, daß dieser Fliewatüüt-Land-, Boden- und Grundrechte-Quark eine neue Deppensau ist, die durch Webdorf gejagt wird?

Nach dem PIFfelclown fängt Marküselchen jetzt auch damit an:


http://www.agmiw.org/?p=2904


Zitat
Allgemein
Land- und Bodenrechte? v1.2.
21. Juni 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

aktualisiert am 22.06.2016

Die im Jahr 1945 vorgefundenen „Personen“ des Dritten Reichs (1933 – 1945) hier: „deutsche Staatsangehörige“ sind nach der Debellatio über das Dritte Reich versklavt worden.
Dieses Vorgehen ist, wenn ein System einen Waffenstillstand bricht, völkerrechtlich gesehen durchaus legitim. Die daraufhin auferlegte BRD-Zwangsinternierung gilt für alle „Personen“, die NaZi-Krieger sind und/oder werden (wollen).

Operation Wunderland – die Dokumentationsreihe:
https://www.youtube.com/playlist?list=PLkFMnv2uhEXCcTTBLRiS4bOoZQ6H_K_l2

Gemäß dem von der Verwaltung geführten EStA-Register (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) des Bundesverwaltungsamts in Köln – gerne auch als das „ESTA – „Amerikanische Personenregister/Reiseregister“ bezeichnet – existieren sehr wenig nachgewiesene Deutsche, welche durch ihre lückenlose Abstammung (hier: Ahnennachweise vor 1914) einen legitimen Rechtsanspruch auf den Deutschen Boden haben bzw. darauf ableiten können.

Seit dem Jahr 1918 gelten die Deutschen als – auf Hoher See – verschollen und melden sich nicht zurück. Dieser Umstand wird einem auch in der Schule nicht beigebracht.
Stattdessen widersprechen diese Menschen ihrer richtigen Einbürgerung IN einem der 26 (25+1) Bundesstaaten des „Deutschen Reich“ (1871- 1914) und werden freiwillig DEUTSCH nach GG Artikel 116 Abs. (1), also NaZis.
Hier: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes anstelle von „anderweitiger gesetzlicher Regelungen„, dem RuStAG v. 1913.

Das man(n)/frau „DEUTSCH“ ist, kann jeder selbst auf seinem Bundespersonalausweis nachlesen.
Undank der Herren Schröder/Fischer hat man Allen in 1999/2000 die „deutsche Staatsangehörigkeit“ über Nacht übergestülpt.

Zum Thema Land- und Bodenrechte gibt es viele Meinungen.

Die Erde wurde uns Menschen gegeben zur treuen Pflicht diese entsprechend den Naturgesetzen- dies auch für künftige Generationen- zu hegen und pflegen.

Der Kulturkampf seitens Otto von Bismarcks und der kaiserlichen Familie, welche die bisherige Knechtschaft der Menschen durch den Vatikan im Zeitraum von 1848 bis 1914 unterbrach, war die einzige Zeit, in der Menschen echte Eigentumsrechte besaßen.

Besitz vs Eigentum
http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/Besitz-vs-Eigentum.jpg

Nach dem Ersten Weltkrieg (WK I.) und dem darauf folgenden Putsch in die Weimarer Republik hinein, wurde über den Boden des 2. Deutschen Reichs der erste Flickenteppich  gelegt.
Danach kam Adolf Hitlers 3.tes Reich und der zweite bunteTeppich wurde darüber gelegt.
Ab 1949 kam der dritte Teppich in Form der „BRD“ dazu.
In 1990 wurde uns mit dem „Vereinten Wirtschaftsgebiet“ der vierte Teppich oben drauf gepackt.
Und mittlerweile ab 2016 mit der Piraten-/Totenkopfflagge der fünfte Fetzen Stoff.

Aus Unrecht kann niemals Recht werden!

Über den ausgelösten Verwaltungsakt mit dem Feststellungsantrag F beim Bundesverwaltungsamt – sofern korrekt mit den Ahnennachweisen vor 1914 eingereicht – wird man eingebürgert und steht fest auf deutschem Boden .

Um eben wieder Staatlichkeit herzustellen und den Wertindex von 1914 zu beleben, sind alle Deutsche durch Abstammung zur Herstellung Ihrer Heimat willkommen.

Die Gemeinden im BRD Wirtschaftsgebiet verfügen nicht über die Bodenrechte und entsprechen daher nicht dem Gemeinwohl für den Menschen, sondern nur für die der Konzerne und sonstigen wirtschaftlichen Interessenverbänden.

Im Bezug auf die  Bodenrechte werden oft zwei Themenkreise vermischt:

A) Zum einen die Handelsverträge – gesehen im globalen Kontext.

Das 2- Deutsche Reich (1871 – 1914) – jedoch nicht die jeweiligen Bundesstaaten – war im Handelsrecht verankert. Ebenso ist auch die HKLO reines Handelsrecht.

Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges
vom 18. Oktober 1907 (RGBl. 1910 S. 107)
Haager Landkriegsordnung

Art. 1 [Beachtung der Haager Landkriegsordnung].

Die Vertragsmächte werden ihren Landheeren Verhaltungsmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Abkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkriegs entsprechen.

Art. 2 [Anwendung nur unter Vertragsparteien].

Die Bestimmungen der im Artikel 1 angeführten Ordnung sowie des vorliegenden Abkommens finden nur zwischen den Vertragsmächten Anwendung und nur dann, wenn die Kriegführenden sämtlich Vertragsparteien sind.

Art. 3 [Verantwortlichkeit der Kriegspartei].

Die Kriegspartei, welche die Bestimmungen der bezeichneten Ordnung verletzen sollte, ist gegebenen Falles zum Schadensersatze verpflichtet.

Sie ist für alle Handlungen verantwortlich, die von den zu ihrer bewaffneten Macht gehörenden Personen begangen werden.

Und eben diese Handelsverträge laufen im Jahr 2017 ab!
Denn: 1918 + 99 Jahre = 2017 🙂
Siehe auch: 1815 (Waterloo) + 99 Jahre = 1914 (WK I.)

Dies betrifft aber ebenso wenig den jeweiligen souveränen Bundesstaat bzw. die originäre Landgemeinde und hier am allerwenigsten den Souverän.

Das wichtigste was ihr tun könnt im Moment ist Erlangung alter Rechte, um diese auch in der Zukunft nutzen zu können. Dies, weil man durch seine Abstammung darauf ein Recht hat und die Familien diese auch immer haben werden.
(Es gibt hier Familien die besitzen Rechte aus dem Jahr 900 und die sind immer noch gültig !)

Ab dem 27.10.2017 – 24:00 Uhr läuft das sogenannte „Kaiserrecht“ aus! Dies bedeutet, dass dann niemand mehr diese Rechte aus dieser Zeit erlangen kann, da die 99 Jahre seit dem letzten Rechtsstand am 28.10.1918 aktivitätslos verstrichen sind !!

Und dann kann und wird die EU alles komplett einsacken!

B) Zum anderen der Verlust der Gebietskörperschaften der BRD-Gemeinden, welcher in 2007 über die EU angestoßen wurde.

Hier der Auftrag zur Listung der Gemeinde im UPIK etc.
Sofern dem keiner widerspricht ist dies gemäß dem Gewohnheitsrecht nach 10 Jahren für Personal-deutsch „bindend“.

Die alles betrifft einen echten Deutschen nicht.
Das Indigenat geht immer vor!
Der nachgewiesene Deutsche ist der legitime Erbfolger / Rechteträger und steht über Allem!

Mit dem Ausspruch „im Besitz der Land-und Bodenrechte zu sein“ ist sinnbildlich gemeint, dass man gegenüber dem Verwalter dokumentieren kann, dieser Souverän zu sein.

Je mehr Deutsche sich wieder in der Heimat zurück melden und vor Ort ihre Landgemeinde beleben, umso flotter geht das voran.

Es ist recht einfach!

Nach Versailles zum signieren des „Vertrag FÜR den Frieden“ (Peace of Treaty) kamen nach dem 9. November 1918 keine vom Kaiser legitimierten Gesandten. Denn ein Gros an Wegelagerern haben einen Knebelvertrag akzeptiert, welchen Kaiser Wilhelm II. niemals hätte genehmigen dürfen.

Seit dem 28. Oktober 1918 sind also alle Deutschen verschollen und selbstermächtigte Politiker ohne Legitimation sind an ihre Stelle getreten.

Wenn man also ein herrenloses Land findet, kann man es nach geraumer Zeit, ohne dass sich die rechtmäßigen Eigentümer gemeldet haben, einfach usurpieren / übernehmen.
Mit Schiffen, welche ohne Besatzung aufgefunden wurden, kann man das direkt tun.
Mit Schiffen, welche nur ohne Kapitän aufgefunden wurden, muß man erst die Mannschaft auf seine Seite bekommen!
Hat diese Mannschaft den Finder als neuen Eigentümer anerkannt, so ist die Usurpation / Übernahme perfekt.

Uns Allen wird somit die Heimat weggenommen!

Da man das aber völkerrechtlich nicht kann, muß man es uns Alle vergessen lassen wer wir sind!!!

Und genau das passiert hier gerade!!!

Wer das nicht beherzigt und auch (vor)lebt, darf sich gerne weiterhin im Wirtschaftsgebiet aufhalten und sich nicht wundern über das, was alsbald hier ablaufen wird.

Seid versichert, es wird demnächst sehr viel passieren!

Dem Ganzen könnt ihr – einmal spiritell gesehen – recht leicht entgegnen, indem ihr ab sofort über eure EIGENEN Gedanken bewusst werdet!
Versteht, in wie weit ihr Euch SELBST zu oft belogen habt.
Als auch die entsprechenden Konsequenzen der notwendigen Einsicht und Umprogrammierung mit dem Höchsten Selbst!

Kommt in das eigene Vertrauen und in die allumfassende Liebe!

 

Offline Richard Sharpe

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #198 am: 23. Juni 2016, 14:37:36 »
Zitat
Und eben diese Handelsverträge laufen im Jahr 2017 ab!
Denn: 1918 + 99 Jahre = 2017 🙂
Siehe auch: 1815 (Waterloo) + 99 Jahre = 1914 (WK I.)

Rechnen kann er immerhin. Wenn man 99 Jahre von 1815 zurück rechnet, landet man allerdings mitten im Großen Nordischen Krieg. Wahrscheinlich hat das aber auch irgendeine Bedeutung, die uns Schlafschafen entgeht.


'Angel941' bei gutefrage scheint sich übrigens auch auf diesen Unfug zu beziehen:
Zitat
Als Deutscher hat man ja Bodenrecht und die BRD ist der Verwalter. Wenn ich und andere sich jedoch aus dem BRDSystem abmelden würden, bleibt der Boden ja trotzdem. In die Richtung ging mein Kopfkino eben......
http://www.gutefrage.net/frage/koennte-man-theoretisch-einfach-so-eine-neue-gemeinde-bilden

« Letzte Änderung: 23. Juni 2016, 14:43:02 von Richard Sharpe »
" Artikel 19 Grundgesetz ist zu akzeptieren! Da steht, was da steht. Aufgrund dessen sind quasi alle Gesetze ungültig. "
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Offline Noldor

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #199 am: 23. Juni 2016, 14:44:11 »
Was ist Bodenrecht? Ich sehe beim Googeln gerade, dass es ein bäuerliches Bodenrecht gibt.

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht

Ich bezweifle, dass die Frager etwas mit Landwirtschaft zu tun haben.
 

Offline Chemtrail-Fan

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #200 am: 23. Juni 2016, 14:47:33 »
@Noldor :

ich vermute mal, der will auf den Schmarrn hinaus, der hier behandelt wird:

http://www.mimikama.at/allgemein/der-mythos-vom-auslauf-des-bodenrechts-in-deutschland-im-oktober-2017/
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 

Offline Pantotheus

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #201 am: 23. Juni 2016, 14:57:50 »
"Bodenrecht" ist, wenn man es juristisch nimmt, einfach die Bezeichnung für die Sammlung der mit dem (Erd-)Boden befassten Rechtssätze. In der Schweiz wurde als Reaktion auf eine ehemalige Spekulationsblase Ende der 1980er-, Anfang der 1990er-Jahre emsige Gesetzgebung geübt. Es gab da irgendwann, meine ich mich zu erinnern, ein Volksbegehren, das ein "neues Bodenrecht" forderte. Dieses wurde, wie in der Schweiz meisten, abgelehnt, seine Anliegen wurden jedoch, wie ebenfalls üblich, durch verschiedene Gesetze aufgenommen. So wurde das "Gesetz über das bäuerliche Bodenrecht" geschaffen, die Bestimmungen über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke finden sich nun in einem eigenen Gesetz (-> Dekodifizierung, auch in Deutschland weit fortgeschritten), zugleich wurden auch verschiedene Hürden gegen kurzfristige Spekulationskäufe von Grundstücken aller Art eingeführt. Genutzt hat es meines Wissens ohnehin nicht viel, denn spätestens 1993 erreichte die Krise auch die Schweiz, der Immobilienmarkt war schon vorher eingebrochen.
Aber das ist keine Besonderheit der Schweiz, das gibt es in vielen Ländern. In Deutschland wirkt z. B. immer noch das Reichserbhofgesetz nach. Die Mutter eines Kollegen wurde z. B. nach diesem Gesetz aus dem elterlichen Erbe gedrängt, und zwar gerade in der Zeit zwischen dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Gründung der BRD. Als vorkonstitutionelles Recht kann es nicht angefochten werden.
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Offline Noldor

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #202 am: 23. Juni 2016, 16:01:48 »
@Noldor :

ich vermute mal, der will auf den Schmarrn hinaus, der hier behandelt wird:

http://www.mimikama.at/allgemein/der-mythos-vom-auslauf-des-bodenrechts-in-deutschland-im-oktober-2017/

Das würde ja heissen, dass ab Oktober 2017 alle Grundbücher geshreddert werden. Und wem gehört der "Boden", ist wohl "Grundstück" gemeint nachher? Der jüdischen NWO-Weltverschwörung? Oder wird den "ehemaligen Eigentümern" wieder Outin aus der Patsche helfen.

Wnn ich nur so einen Mist wie im Bild auf Mimikama lese finde ich es richtig, dass den Reichsdeppen ihr Boden gepfändet wird um ihre Schulden zu zahlen.
 
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Offline kairo

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #203 am: 23. Juni 2016, 16:15:22 »
Die meinen wohl, wenn man seine deutsche Staatsangehörigkeit urkundlich nachweisen kann, hätte man ein Recht auf den Besitz des deutschen Territoriums. Das war natürlich schon vor 1918 kalter Kaffee. Wer keinen Grundbesitz hat, verliert auch keinen, kriegt aber auch keinen, nur weil er Deutscher ist.

Der Kaiser alleine hätte auch ohne den Reichstag nicht eigenmächtig wichtige Gesetze ändern können. Ganz und gar unklar ist, warum gerade der 28. Oktober so wichtig sein soll. An diesem Tag trat die "Oktoberverfassung" in Kraft - der Reichskanzler brauchte jetzt nicht nur das Vertrauen des Kaisers, sondern auch des Reichstags. Das Reich hörte auf, eine konstitutionelle Monarchie zu sein, und wurde eine parlamentarische. Große Konsequenzen hatte das nicht mehr.

Na und? An der Stellung des Kaisers änderte sich dadurch gar nichts. Er wurde erst am 9. November für abgesetzt erklärt und dankte am 28. November ab. Also, wenn schon, dann doch bitte eines dieser Daten.
 

Offline Gutemine

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #204 am: 24. Juni 2016, 22:20:08 »
Hailer macht bei FB Werbung für eine Reichsbürgerveranstaltung der Vereinigung "Primus inter pares". Mehr Links dazu gibts im Artikel.

[facebook]https://www.facebook.com/Sonnenstaatland/photos/a.388332987889339.91877.388213067901331/998959610160004/?type=3[/facebook]
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #205 am: 26. Juni 2016, 16:05:02 »
Markus H. alias @panmaster ist nicht auf der Höhe der Zeit und kramt wieder Uralt-Reichigedöns hervor:

http://www.agmiw.org/?p=2969


Zitat
Allgemein, BRD, Gesetze / Justiz
Souveränität „Deutschlands“? v1.0
25. Juni 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

Das Thema der Souveränität „Deutschland“ wird gerne vielfältig diskutiert.

Beginnen wir einmal mit der Bundeskanzler-Darstellerin Frau Merkel:
https://www.youtube.com/watch?v=XhGHDgZQ1zg

Wie sieht man das Ganze im Ausland? 🙂
https://www.youtube.com/watch?v=8T1EHuROJD8

OK,  es geht auch etwas ernster und vor allem plausibler:
https://www.youtube.com/watch?v=vjf3WMzPvpY

++++

Das Dokument „2+4-Vertrag“ heißt offiziell „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland„. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „abschließende Regelung“ klar ausschlaggebend! Denn „abschließende Regelung“ heißt auch „aktualisierte„, oder auch „letzte“ Regelung. Dies schließt nicht aus,  dass ggf. ältere Verträge nicht gültig bleiben. Die Bezeichnung  „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ klingt in etwa wie:
„in Bezug auf (das besiegte) (Nazi)Deutschland“,
als hätten sich die Siegermächte endlich mal in 1990 auf eine gemeinsame Regelung auf ganzes deutsches Gebiet geeignet
(hier: weil die BRiD und die DDR in ein „Vereintes Wirtschaftsgebiet“  zusammengeführt wurden).
Und selbst das Wort „Regelung“ (in Bezug auf Deutschland) suggeriert ein bestimmtes Objekt-Subjekt-Verhältnis.
Heisst, die vier Siegermächte regeln etwas in Bezug auf Deutschland.

Mit anderen Worten kann bei bei dem 2+4-Vertrag keine Rede von einem (Ersatz-)Friedensvertrag mit Deutschland sein, sondern es ist eine (endgültige) Regelung zwischen den vier Siegermächten!

Was somit die älteren Verträge zwischen der BRiD und den Siegermächten nicht zwingend berührt.

Weit wichtiger in dem Zusammenhang sind die früheren Abkommen zwischen der BRiD und den Westalliierten. Denn dort steht ausdrücklich (z.B. im „Deutschlandvertrag“ von 1952 oder im Pariser Abkommen von 1954), dass bestimmte Einschränkungen bis zum Abschluss des Friedensvertrags gültig bleiben. Siehe hierzu das obige Video mit Herrn Fenenko.

Da der 2+4-Vertrag ausdrücklich kein Friedensvertrag ist, bleiben frühere Bestimmungen weiterhin in Kraft. Außerdem steht nicht im 2+4-Vertrag ausdrücklich, dass alle früheren Abkommen hiermit außer Kraft gesetzt werden. I
Herr Fenenko meint gerade hier all die früheren Abkommen, wo etwas ausdrücklich mit dem Wort „Friedensvertrag“ geregelt wird. Das bekräftigt auch die Tatsache, dass keiner der Siegesmächte den Friedensvertrag mit Deutschland bis heute hat – Russland auch nicht!
Interessant hierbei ist, dass Russland schon die ganze Zeit und auch gerade jetzt öffentlich aktive Verhandlungen über den Abschluss eines Friedensvertrages mit Japan führt. Nicht aber mit Deutschland)!
Der 2+4-Vertrag auf Deutsch, Russisch, Englisch, Französisch:
http://www.smixx.de/ra/Links_U-Z/Zwei-Plus-Vier-Vertrag.pdf

++++

Der sogenannte „Überleitungsvertrag von Berlin“ ist eine besondere juristische Delikatesse, weshalb es sehr verwundert, dass dieses besonders gelungene Übereinkommen nicht nur der Öffentlichkeit, sondern selbst Juristen an den Universitäten, verschwiegen wird.

In Artikel 2 Abs. 1 heißt es dort:
Überleitungsvertrag von Berlin – Artikel 2

(1) Zitat: „Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin ….. begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“

(vgl.: Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 02.10.1990 (BGBl 1990 Teil II Nr. 36)).

Die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ hat es dabei in sich.

Da alle alliierten Verfügungen sämtlich in Berlin verkündet und verabschiedet worden sind, bleiben damit auch alle, nicht nur Berlin, sondern auch das übrige Deutschland betreffenden Rechte der Alliierten in Kraft.
Soviel zur immer wieder behaupteten Lüge, die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ sei ein „souveräner“ „Staat“.

+++++

Quelle: www.n-tv.de -22.09.2012
https://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fwww.n-tv.de%2F&h=kAQGkUStY

Laut Charta der Vereinten Nationen Deutschland ist „Feindstaat„.
Die Vereinten Nationen sind das oberste internationale Gremium, ihre Resolutionen sind Ausdruck der Weltgemeinschaft der Staaten. Im Gründungspapier der UN gibt es aber auch feindliche Staaten. Darunter ist auch Deutschland.
Sogar im Sicherheitsrat sitzt ein Land, das für die UN offiziell ein „Feindstaat“ ist: Deutschland.
Die Situation klingt bizarr:
Die Bundesrepublik ist drittgrößter Beitragszahler, entsendet Tausende Entwicklungshelfer, Soldaten und Polizisten unter der hellblauen Fahne in die ganze Welt, arbeitet emsig im Sicherheitsrat mit und gilt als verlässlicher Partner, der auch mal die eigenen Interessen zurückstellt. Feinde sehen anders aus. Und dennoch wird das Land an gleich drei Stellen der fast heiligen UN-Charta als Feind bezeichnet.
Gegensätzliche Aussagen.
Dabei findet sich in den betreffenden Artikeln 53, 77 und 107 das Wort „Germany“ nichteinmal. Es geht um „alle Staaten, die mit einem der derzeitigen Unterzeichner dieser Charta während des Zweiten Weltkriegs im Kriegszustand waren“ – das ist Deutschland,
aber das sind natürlich auch Japan und andere Staaten. Es folgen starke Sätze: Jedes UN-Land hat das Recht, in den unter die Klausel fallenden Ländern militärisch einzugreifen – auch ohne weiteres UN-Mandat. Ein hellblauer Freibrief für eine Invasion Deutschlands?

Weiterführende Infos:
http://www.agmiw.org/?page_id=1107
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #206 am: 28. Juni 2016, 18:06:05 »
Wüste Ausführungen, völlig unstrukturiert durcheinandergeschmissen, zu allen möglichen Themen:

http://www.agmiw.org/?p=3002

Zitat
Allgemein, BRD
Wohin uns nun die Reise führt…! v1.1.
28. Juni 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

Wie war das denn noch gleich…?

Die Geschichte wiederholt sich..?!
Wir sagte einst Gaius Julius Cäsar: Wiederholungen lieben nicht.

Ja, sind wir denn im Krieg? Wenn ja, in welchem denn der Vielen?
Sind wir im Krieg der Waffen, der Wirtschaft, der Worte oder im  Krieg gegen uns SELBST? Oder nur ins besonders gegen uns selbst und unsere Mitmenschen?
Manipuliert, vergiftet, desinformiert, eingelullt und eingenordet von den Politikmarionetten und den System-Medien. Willfährig und fahrlässig gedudelt und gefördert vom systemtreuen Gutmenschentum. Denn was nicht sein kann, dass darf nicht sein. Und was nicht sein darf wird – typisch DEUTSCH – passend gemacht.

Wem von Euch fällt etwas auf?
REUSSEN = (P)REUSSEN
PRUSSIA = RUSSIA

Eine lohnenede und die Augen öffnende Vortragsreihe gibt es von Mario Prass:
https://www.youtube.com/watch?v=DBgD8fdy89k

Die „FIRMA“ stellt Hilfspolizisten ein… das erinnert doch an die SA…
Die „FIRMA“ stellt eine S peer S pitze gegen „Russland“ auf…!

Ein Schelm ist, wer hierbei Böses denkt!

„NATIONAL“-Flaggen werden von den Autos abgebrochen…
Die Fußball-Begeisterten dürfen alle Jahre wieder eine Multikulti-Söldner-Truppe anhimmeln, die sich MANNSCHAFT nennt. Ergo die Bespassung-Betriebsmannschaft der FIRMA. Panem et Circenses.

Die UnterFIRMA POLIZEI hat auch recht charmante Leitsätze:

Quelle:
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/80c/80c409c6-071a-9001-be59-2680a525fe06.htm

Zitat:

„Ziel ist ein Wir-Gefühl, ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und des gegenseitigen Vertrauens. Ein ausgeprägtes Wir-Gefühl ist jedoch nur möglich, wenn sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der „Firma Polizei“ identifizieren.“

Wer in der Firma aufmuckt und es wagt zu remonstrieren, der wird gemobt oder gleich von DIENSTherrn suspendiert. Hurra, Hurra, die Schule brennt….

„Das Leitbild legt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Unternehmens Polizei“ die Spielregeln in offener und verbindlicher Form fest. Sinn und Zweck polizeilichen Handelns werden dadurch auch beim Bürger durchschaubarer gemacht.“

Das passt ja auch soweit. Wozu denn einen Amtsausweis mit sich führen, wenn es eine 2 Cent-Visitenkarte auch tut? Ja, wir haben das „durchschaut“. Nebenbei, der Löwe schaut auf die falsche Seite. 🙂

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/13445589_1423439804349680_2882787514701687620_n.jpg

Mehr Infos zum Thema POLIZEI:
http://www.agmiw.org/?p=1640

Etwas zum Nachdenken:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss1.jpg

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss3.jpg

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss4.jpg

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss6.jpg

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss7.jpg


Na dann ist ja alles gut! Weiter so! Am besten im zackigen Stechschritt! Und bitte das regelmäßige Denunzieren nicht vergessen… denn dies ist jetzt die oberste Bürgerpflicht…! Wehe einer schert aus…! Dann mal los…! 👿

Wie sieht man das Ganze im Ausland? Ein Beispiel: 🙂

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss2.jpg

Reinkarnation? Ein Klon? Oder ein Zufall von Mutter Natur?

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss9.jpg

Das kann nicht sein? Nun, wie darf bzw. muss man dann diese Aussage von Frau Gerster aus der ARD Tagesschau interpretieren?
https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks

Mehr Lesestoff und zur angeratenen Eigenrecherche zum Thema Reichsbürger gibt es hier:
http://www.agmiw.org/?p=2795

Es liegt an Euch selbst, wie Ihr Euch entscheidet.
Und wenn ihr dies tut, dann macht das bald!
Erneut kuschen? Was erzählt ihr Euren Kindern?
Wenn ihr denn dazu noch in der Lage seid…
… wohin führt Euch Euer Weg?

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/06/sss8.jpg

Ich kenne keine Parteien, Ideologien, Religionen und Götzen mehr – nur noch Deutsche…!

In diesem Sinne wünsche ich Euch alles Gute!

Ein wenig Wegzehrung auf Eurem Weg – Das Lied der Linde:
http://www.agmiw.org/?p=2034
 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #207 am: 2. Juli 2016, 18:29:40 »
Heute ist Rechtskunde dran. Geltend, gültig und noch viel mehr:

http://www.agmiw.org/?p=3037


Zitat
Allgemein, BRD, Gerichtsvollzieher, Gesetze / Justiz
Geltende & Gültige Gesetze für Deutsche! v1.1.
2. Juli 2016 [email protected]   Schreibe einen Kommentar

Man darf sich fragen, warum die Richter und Staatsanwälte all die vielen Gesetze zugunsten der Menschen negieren?
Kann die Antowrt darin liegen, dass wir wohl immer noch von „Nazis“ regiert werden?

Hier ein erster Überblick an „Gesetzen“ und Verordnungen, mit denen man die Bediensteten der Behörden im persönlichen Gespräch darauf aufmerksam machen sollte.

Beachtet bitte, dass einige dieser Hinweise nur für nachgewiesene Deutsche gültig sind. Ein in der Wohnhaft lebender sich mit Personalausweis indentifizierender Apolide hat keine Rechte!

Für Deutsche gelten ins besonders die §§ 1-20 des BGB in der Fassung von 1896/1900.

Liebe Polizsten, ohne hoheitlichen Befugnisse, in der Privathaftung steckend…
… wie lange wollt ihr euch noch als Erfüllungsgehilfen für dieses menschenunwürdige System prostituieren?

OK, schauen wir einmal…
Bundesverfassungsgerichtsgesetz

https://dejure.org/gesetze/BVerfGG

   II. Teil – Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 – 35c)    

§ 31

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Das BvG hat in derVergangehheit viele Urteile erlassen zu den Themen „Deutsches Reich“, „Unterschriften Erfordernisse“, „Ungültige Wahlen“ und vieles mehr….
z.B. https://www.youtube.com/watch?v=8AHSF9PmJnY

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
   
Einführungsgesetz BGB

https://dejure.org/gesetze/EGBGB

Art. 5 – Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Grundgesetz

https://dejure.org/gesetze/GG

   II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)    

Art. 25

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Grundgesetz
   XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146)    

Art. 139

Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Justizbeitreibungsordnung – JBeitrO

Ausfertigungsdatum: 11.03.1937

Es ist und bleibt eine NS-Verordnung.

Dasselbe git für den Anwaltszwang am Gericht!

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Und wie muss / darf man diese Aussage von Frau Petra Gerster aus der ARD Tagesschau interpretieren?
https://www.youtube.com/watch?v=ws4JuLOH8Ks

In diesem Land finden diese verbotenen Gesetze aus der NS-Zeit noch Anwendung:
➡ NS-Gesetzgebung

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/05/NS-Gesetzgebung.pdf

Wie war das noch gleich mit dem Art. 139 GG??

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Prozessvoraussetzungen (Art. 59 ff.)

Nur für nachgewiesene Deutsche! Und wer dies verstanden hat weiss, warum ein BRiD-Schiedsgericht für einen Deutschen nicht zuständig sein kann.

Bedingungen, ohne deren Vorliegen das Gericht nicht in der Sache verhandeln und entscheiden darf.
Fehlt eine Prozessvoraussetzung, so ist auf die Klage nicht einzutreten (Art. 59 Abs. 1).

Welche sind die Prozessvoraussetzungen (Art. 59 Abs. 2*)?

Prozessvoraussetzungen:

    betreffend das Gericht – örtliche/sachliche Zuständigkeit
    betreffend die Parteien

– Parteifähigkeit
– Prozessfähigkeit
– Prozessführungsbefugnis
– Postulationsfähigkeit

3. Betreffend die Klage

Zulässigkeit der Klage:
– Rechtsschutzinteresse
– Fehlende materielle Rechtskraft
– Fehlende Rechtshängigkeit in einem anderen Verfahren

Ordnungsgemäße Anhebung der Klage:
– Formell gültige Klage
– Durchgeführtes Schlichtungsverfahren soweit notwendig
– Leistung des Vorschusses und der Sicherheit für die Prozesskosten

* Art. 59 Abs. 2 ZPO beinhaltet eine nicht als abschließend gedachte Aufzählung der Prozessvoraussetzungen.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

In den Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung in Deutschland unter der Herrschaft der Militärregierung heißt es unter:

Punkt 15

„Alle Mitteilungen müssen mit dem vollen Namen unterschrieben sein. Der Name des Unterzeichners muss deutlich, mit der Schreibmaschine oder in lateinischer Druckschrift geschrieben, unter der Unterschrift erscheinen.“

Punkt 23

„Alle Botschaften müssen so unterschrieben werden, dass der Absender klar zu identifizieren ist. Wenn der Aufgeber im Namen einer Einzelperson, Firma oder Organisation handelt, müssen die Identität und Adresse des Auftraggebers auf dem Formular angegeben werden.“

Punkt 24

„Vor- und Nachname müssen beide angegeben werden.“

Ja, die SHAEF-Gesetze sind in diesem Land immer noch gültig…! Sehen Sie hierzu auch u.a. die Artikel 79, 120, 133 GG als auch die Bundesbereinigungsgesetze aus 2006, 2007 & 2010.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Deutsches Richtergesetz (DiR):
§ 9 – Voraussetzungen für die Berufungen

Zitat:

In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer:
(1) Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG ist, …

Dies stellt jedoch die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze dar, da die „deutsche Staatsangehörigkeit“ von Adolf Hitler in seiner Gleichschaltungsverordnung vom 05.02.1934 überhaupt erst geschaffen wurde.

Selbst unter der rechtirrtümlichen Annahme, dass eine Zuständigkeit durch Sie für meine Person gegeben ist, bleibt festzustellen, dass es „Staats“gerichte in der „BRD“ nicht gibt.
Vgl. Sie hierzu den § 15 GVG, welcher durch die Besatzungsmächte bereits in 1950 und erneut mit den Bundesbereinigungsgesetzen aufgehoben wurde! Die steht ebenso in den Bundesgesetzblättern!

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Gerichtsverfassungsgesetz

https://dejure.org/gesetze/GVG

1. Titel – Gerichtsbarkeit (§§ 1 – 21)

§ 15

(weggefallen)

 Gerichtsverfassungsgesetz
   
1. Titel – Gerichtsbarkeit (§§ 1 – 21)
   

§ 16

Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Ergänzend sehen Sie auch die §§ 20 & 21 GVG…!

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Grundgesetz
   IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 – 104)    

Art. 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Grundgesetz
   IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 – 104)    

Art. 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

Grundgesetz
   IX. Die Rechtsprechung (Art. 92 – 104)    

Art. 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Weisen Sie mir gemäß dem § 99 VwGO, den §§ 138, 139 ZPO sowie dem §§ 16, 21 GVG und dem Artikel 97 (1) GG nach, dass Sie der für mich zuständige staatliche und gesetzliche Richter nach Art. 101 (1) GG sind!

Angesichts der existentiellen Bedeutung unabhängiger Gerichtsbarkeiten,
vgl. Sie hierzu Art. 92 und 97 GG, für den grundsätzlich gewährleisteten Rechtsschutz des Bürgers,
vgl. Sie hierzu Art. 19 Abs. (4) GG
ist der Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG als Verfahrensgrundrecht in absoluter Form ausgestaltet.

 Siehe: BVerfGe 10/200 – Zitat:

„Da mit der Besetzung des Gerichts auch dessen Entscheidungen beeinflusst werden können, ist jedem Rechtssuchenden ein Anrecht auf den gesetzlich vorbestimmten Richter garantiert. Art. 101 Abs. (1) Satz (2) GG setzt voraus, dass nur Gerichte bestehen, die in jeder Hinsicht den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechen.“

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zustellung „Gelber Briefe“:

In Bezug auf die Formvorschriften einer Zustellung von Dokumenten darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich zu keinem Zeitpunkt formal korrekte Kenntnis von einer Ladung zu einer Verhandlung genommen habe.

Eine Postzustellungsurkunde, die wesentliche Mängel hat, führt nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur zur Unwirksamkeit der Zustellung selbst.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955- V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BAG Urteil vom 22.06.1972 – 5 AZR 55/72 – AP ZPO § 829 Nr. 3; BAG Urteil vom 09.11.1978 – 3 AZR 784/ 77 – AP BGB § 242 Ruhegeld Nr. 179; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Stein /Jonas/Roth ZPO, 21 Aufl., § 190 Rz. 4 und § 191 Rz. 1, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 9 f., Münchener Kommentar ZPO/ von Feldmann § 190 Rz. 3).

Die Beurkundung eines Versuchs einer persönlichen Zustellung jedoch, die tatsächlich so niemals stattgefundenen hat, bewirkt einen die Zustellungen insgesamt unwirksam machenden wesentlichen Formmangel, der nicht mehr, auch nicht durch Wahrnehmung des vermeintlich zugestellten Briefstückes und seines Inhaltes geheilt werden kann.

Vgl. BGH Beschluss vom 13.12.1955 – V BLw 396/55. LM ZPO § 181 Nr. 1, BGH Beschluss vom 16.02.1987 – NoTZ 18/86 – BGHR ZPO § 191 Nr.4 Personenbezeichnung 1; BFH Urteil vom 10.10.1978 – VIII R 197/74 – BStBl 1979 II S. 209, Zöller/Stöber 22. Aufl., § 191 Rz. 10 f., Landesarbeitsgericht Erfurt vom 27.08.2001, Az.: 6 Ta 82/2001 zu 1 Ca 133/01 Arbeitsgericht Jena.

Gemäß GG Artikel 103 Abs. 1 Rn 31 (gr. Kommentar v. Mangoldt, Klein, Starck) muss ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass sämtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Firma Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/RH2ICIT.jpg

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Unterschriften:

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2016/07/Unterschriften.jpg

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/08/Unterschriften2.jpg

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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

    der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
    der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
    den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
    den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
    der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
    der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

    Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt;
    eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat;
    ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war;
    die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

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Nach Landesgesetzen ist in den Gemeinden das sogenannte KomDoppikLG einzuführen. Damit haften alle Bürgermeister nach Internationalen Handelsrecht? Das war im Jahr 2007…!

Damit ist jede BRD-Gemeinde ein Unternehmen!

KomDoppikLG

§ 1 Umstellung auf die doppelte Buchführung

    Die Gemeinden haben ab dem Haushaltsjahr 2007 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.

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Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

(1) 1Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. 2Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich.

(2) Ein Betrieb gewerblicher Art ist auch unbeschränkt steuerpflichtig, wenn er selbst eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören auch Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme, dem öffentlichen Verkehr oder dem Hafenbetrieb dienen.

(5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.

(6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn

    sie gleichartig sind,
    zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
    Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.

2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

 

Offline A.R.Schkrampe

Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #208 am: 17. Juli 2016, 15:23:39 »
Sehr praktisch, Marküselchen offeriert jetzt ein Inhaltsverzeichnis. Sehr lobenswert und vor allem äußerst benutzerfreundlich. Ebenso äußerst erheiternd: die Schlagworte sind ein praller Strauß aus dem vollen Reichi- und VT-Deppenleben.

http://www.agmiw.org/

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Offline Samuel Mumm

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Re: Die Fantasiewelten des Markus H.
« Antwort #209 am: 17. Juli 2016, 23:07:28 »
Ob bei dem was zu holen ist? Unter der Rubrik "Behördenwillkür" lobt er
"Belohnung von 500.000,00 US-Dollar für den Menschen der eindeutig und nach internationalem Recht, die Existenz dieser Bundesrepublik Deutschland als deutscher Staat nachweisen kann" aus.
Ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem ein Impfgegner, ich meine ein Biologe, einen hohen Betrag für den Nachweis der Masern oder Grippe ausgelobt hatte und diesen auch zahlen musste.
Die 500000 Dollar wären doch eine prima Möglichkeit den Hohlerdebahnhof weiter auszubauen, oder ein Auftriebskraftwerk anzuschaffen.