"Bodenrecht" ist, wenn man es juristisch nimmt, einfach die Bezeichnung für die Sammlung der mit dem (Erd-)Boden befassten Rechtssätze. In der Schweiz wurde als Reaktion auf eine ehemalige Spekulationsblase Ende der 1980er-, Anfang der 1990er-Jahre emsige Gesetzgebung geübt. Es gab da irgendwann, meine ich mich zu erinnern, ein Volksbegehren, das ein "neues Bodenrecht" forderte. Dieses wurde, wie in der Schweiz meisten, abgelehnt, seine Anliegen wurden jedoch, wie ebenfalls üblich, durch verschiedene Gesetze aufgenommen. So wurde das "Gesetz über das bäuerliche Bodenrecht" geschaffen, die Bestimmungen über landwirtschaftlich genutzte Grundstücke finden sich nun in einem eigenen Gesetz (-> Dekodifizierung, auch in Deutschland weit fortgeschritten), zugleich wurden auch verschiedene Hürden gegen kurzfristige Spekulationskäufe von Grundstücken aller Art eingeführt. Genutzt hat es meines Wissens ohnehin nicht viel, denn spätestens 1993 erreichte die Krise auch die Schweiz, der Immobilienmarkt war schon vorher eingebrochen.
Aber das ist keine Besonderheit der Schweiz, das gibt es in vielen Ländern. In Deutschland wirkt z. B. immer noch das Reichserbhofgesetz nach. Die Mutter eines Kollegen wurde z. B. nach diesem Gesetz aus dem elterlichen Erbe gedrängt, und zwar gerade in der Zeit zwischen dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Gründung der BRD. Als vorkonstitutionelles Recht kann es nicht angefochten werden.