Es dauert nicht mehr lange, dann wird es einfacher sein die "Spitzenpolitiker" in der AfD aufzuzählen die noch keine Strafe wegen Volksverhetzung, Beleidigung oder ähnlichem kassiert haben, als die, die eine entsprechende "Vorstrafe" haben.
Wie man aber auch ganz deutlich sieht: Sie werden nicht wirklich ausgeschlossen, sie agieren nur aus dem "Hintergrund".
Spoiler
Prozess
AfD-Politiker aus Werneuchen muss Geldstrafe zahlen
Christian Heinig / 10.08.2020, 19:05 Uhr - Aktualisiert 10.08.2020, 19:50
Werneuchen (MOZ) Er hat es darauf ankommen lassen – ohne Erfolg: Der umstrittene AfD-Politiker Andy Habermann aus Werneuchen muss wegen Beleidigung der Berliner Juso-Chefin Annika Klose eine Geldstrafe zahlen.
Er hatte ihr in einem Facebook-Kommentar "ein Intermezzo a la Susanna" gewünscht. Es folgten eine Anzeige, ein schriftlicher Strafbefehl und ein Einspruch.
Nun, bei der öffentlichen Verhandlung des Falls am Montag vor dem Amtsgerichts Bernau, zog sein Anwalt den Einspruch dann aber nach der Befragung der Beteiligten zurück. Offenbar, weil er eine noch höhere Geldstrafe für seinen Mandanten befürchtete. So bleibt es beim ersten Urteil von 30 Tagessätzen.
Habermann wollte sich anschließend nicht äußern. Mit eiligen Schritten verließ er zusammen mit seinem Anwalt das Gerichtsgebäude.
Kommentar auf Facebook
Anlass für den Prozess war ein Facebook-Kommentar vom Juni 2018. Da hatte der AfD-Mann ein Facebook-Video der Berliner Juso-Chefin, in dem sie für eine Anti-Rassismus-Demo warb, mit den Worten kommentiert. "Ihr würde ich doch mal ein kleines Intermezzo a la Susanna gönnen." Klose, die daraufhin Anzeige erstattete und beim Prozess als Zeugin auftrat, sah in der Formulierung "Intermezzo a la Susanna" eine Anspielung auf den Fall der 14-jährigen Susanna F., die kurz zuvor, Ende Mai 2018, von einem irakischen Asylbewerber vergewaltigt und ermordet wurde. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen.
Die SPD-Politikerin sagte vor Gericht, sie sei durch den Kommentar von Habermann "sehr betroffen und gekränkt, weil es schwer vorstellbar ist, dass jemand einem anderen Menschen wünscht, vergewaltigt und ermordet zu werden. Vor allem, wenn es von Personen kommt, die in der Politik sind." Sie gehe davon aus, dass hinter dem Kommentar Kalkül stecke, "weil es ein Klima erzeugt, dass man Angst hat, sich zu äußern".
Habermann vermied eine klare Aussage zum Sachverhalt. Als die vorsitzende Richterin Janina Voß nun an Habermann gerichtet fragte, was er zu seinem Kommentar vortragen kann, wich er zunächst aus, sagte, er könne sich nicht mehr genau erinnern. "Ist eine Weile her und viel passiert", so Habermann. Die Richterin erinnerte ihn daraufhin an seine Aussage, die er gegenüber der Polizei getätigt haben soll, wonach er mit seinem "Susanna"-Kommentar keinen Bezug zu dem Mädchen herstellen wollte, sondern zu seiner Freundin. Sie soll ebenfalls Susanna heißen. Was es damit auf sich habe, wollte Voß wissen? Habermann schwieg. Auf Nachfrage des Staatsanwalts nach dem vollständigen Namen seiner Freundin, meinte Habermann, diese Daten könne er öffentlich nicht preisgeben.
"Screenshot" als Beweis
Stattdessen brachte sein Anwalt den Gedanken ins Spiel, der Kommentar seines Mandanten könnte auch ein Unterkommentar zu einem anderen Facebook-Kommentar gewesen sein. Doch das ließ sich durch einen "Screenshot", den die Juso-Vorsitzende gemacht hatte, widerlegen.
Abschließend unterbrach Richterin Voß die Verhandlung und sprach hinter geschlossenen Türen mit beiden Anwälten. Bei der Fortsetzung der Verhandlung ging es dann fix: Habermanns Anwalt erklärte, man nehme den Einspruch zurück. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, damit wurde der Strafbefehl für rechtskräftig erklärt.
Ob der Strafbefehl für Habermann politische Folgen hat, ist offen. Inzwischen agiert der AfD-Mann, der vom Brandenburger Verfassungsschutz im vergangenen November als "rechtsextremistisch" eingestuft wurde, nur noch im Hintergrund.
Seine Ämter als Stadtverordneter und Vorsitzender des Bauausschusses von Werneuchen hatte er Anfang des Jahres niedergelegt, offiziell aus Zeitgründen.
Juso-Chefin Annika Klose sagte, sie sei froh, dass es zu einer Verurteilung gekommen ist. "Ich hoffe, dass durch das Urteil auch anderen, die im Netz Hass verbreiten, klar wird, dass es Grenzen gibt."