Urteil im Prozess: Der Biologie-Professor Ulrich Kutschera ist vor dem Gericht in Kassel wegen seiner Aussagen über Homosexuelle verurteilt worden.
Kassel - Prof. Ulrich Kutschera, Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Kassel, ist am späten Montagnachmittag vor dem Kasseler Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 100 Euro verurteilt worden.
Prozess in Kassel: Urteil noch nicht rechtskräftig
In zwei weiteren Anklagepunkten, dem Vorwurf der Volksverhetzung und der Fahrerflucht, wurde der Biologe indes von Richter Leyhe freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Verfahren gegen den 65 Jahre alten Wissenschaftler aus Kassel war es um ein Interview gegangen, das er im Juli 2017 dem österreichischen Internetportal kath.net anlässlich des Gesetzesentwurfs zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe in Deutschland gegeben hatte.
Prozess in Kassel: Vorwurf der Volksverhetzung nicht nachweisbar
Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in dem Interview unter dem Vorwand angeblicher „biowissenschaftlicher Fakten“ homosexuellen Personen eine grundsätzliche Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern unterstellt zu haben.
Während Staatsanwältin Josefine Köpf in ihrem Plädoyer davon ausging, dass neben dem Vorwurf der Beleidigung auch der Vorwurf der Volksverhetzung erfüllt worden sei, sah das der Richter anders. Die Öffentlichkeitswirksamkeit, eine Voraussetzung für Volksverhetzung, sei nicht nachweisbar gewesen, so Leyhe bei der Urteilsbegründung.
Für das Gericht stand allerdings fest, dass Kutschera mit seinen Äußerungen die Gruppe von Homosexuellen, die heiraten und Kinder haben wollen, durchaus beleidigt und herabgewürdigt habe.
Prozess in Kassel: Verteidiger von Kutschera forderte Freispruch
Der Richter nannte als Beispiel den Begriff „Erotikvereinigungen“, den Kutschera für homosexuelle Paare verwendet hat. Das werte diese Personen ab. Ein Wissenschaftler könne zwar „zugespitzte Thesen“ vertreten, sollte diese aber mit Argumenten untermauern, nicht mit Herabsetzungen.
Markus Sittig, der Verteidiger von Kutschera, hatte einen Freispruch in allen Punkten gefordert. Man werde prüfen, ob man Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Das will die Staatsanwaltschaft auch tun.
Zitate aus dem Interview von 2017
Prof. Kutschera bezeichnete „Homo-Paare“ als „sterile, asexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebende Kinder bezeichnete er als „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkte“, deren Erziehung durch „widernatürliche Früh-Sexualisierung“ in Form „geistiger Vergewaltigung“ erfolge. „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann beziehungsweise Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“