Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 452607 mal)

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Klagen gegen etwas, das es nicht gibt...
Aber eigentlich gehören die natürlich alle beobachtet!


Zitat
17. Juli 2020, 15:15 Uhr 944× gelesen 0 0
KLAGE UNZULÄSSIG - TROTZDEM:
Weiterhin keine Beobachtung des Memminger AfD-Bezirksrats Wagenseil durch den Verfassungsschutz

Jetzt wirds kurz kompliziert: Der Memminger AfD-Bezirksrat Thomas Wagenseil hatte Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Der Grund: Er wollte, dass entschieden wird, dass der Verfassungsschutz ihn nicht mehr beobachten darf. Das Verwaltungsgericht in München hat am Freitag Wagenseils Klage abgewiesen. Weil: Das Landesamt für Verfassungsschutz bereits vor der mündlichen Verhandlung und auch nochmals in der mündlichen Verhandlung versichert hatte, dass es "den Kläger aufgrund der aktuellen Sachlage nicht beobachtet und auch nicht beobachten wird", so der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. Man könne also sagen, dass "der Kläger ohnehin erreicht hat, was er mit dem Klageantrag durchzusetzen versucht: Ende der Beobachtung aufgrund der in der Vergangenheit getätigten 'Likes'."

Vereinfacht: Die Klage von Thomas Wagenseil war überflüssig, daher unzulässig.
Spoiler
Beobachtung wegen "Likes" auf rechtsextremen Seiten
Bis Ende November 2019 stand Wagenseil unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes. Begründung für die Beobachtung war unter anderem sein Verhalten auf der Social-Media-Plattform Facebook. Vor seiner Wahl zum Bezirksrat im Oktober 2018 soll er unter anderem Likes auf rechtsextremen Seiten gesetzt haben. Wagenseils Facebook-Aktivitäten hätten "auf einzelne Beziehungen im Phänomenbereich Rechtsextremismus (Identitäre Bewegung), vor allem jedoch auf eine positive Bezugnahme auf die Wehrmacht und die Waffen-SS hingewiesen", so der Vorwurf in einer Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage aus dem Landtag Anfang November. Wagenseil hat daraufhin gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz Klage eingereicht.

Das Verwaltungsgericht hat zunächst keine ausreichenden Anhaltspunkte für Bestrebungen Wagenseils gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefunden und daher Ende November die Beobachtung durch den Verfassungsschutz per Anordnung untersagt. Nach einer Beschwerde hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Februar die Entscheidung nochmals bestätigt.
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https://www.all-in.de/memmingen/c-lokales/weiterhin-keine-beobachtung-des-memminger-afd-bezirksrats-wagenseil-durch-den-verfassungsschutz_a5068668
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Hier jetzt mal ein bisschen ausführlicher was zu Thomas Wagenseil. Der ist/war ganz nebenbei auch ziemlich lange in einigen Gruppen unserer Klientel sehr aktiv. Mit seinem "privaten Account" um da Werbung zu machen. Zudem scheint er die Ansichten unserer Klientel ziemlich zu goutieren.

Zwischenzeitlich scheint er zumindest auf FB nicht mehr aktiv zu sein.

Hier gibt es eine Sammlung von seinen "Auswürfen"
https://allgaeu-rechtsaussen.de/tag/thomas-wagenseil/

"Sympathiebekundungen" für Hitler und sein Regime....alles ganz normal und in Ordnung, meint(e) der Richter wohl.

Zitat
Bei den Beiträgen im Netz handele es sich um "bloße Sympathiebekundungen", meinten die Richter, hinzu komme, dass diese vor der Bezirkswahl erfolgt seien und das Profil erkennbar privat war. Erst im Fall nachdrücklicher Bestrebungen gegen die Verfassung könne das Landesamt so vorgehen. Inhaltlich hatte sich das Gericht daher nicht näher mit den Likes und Postings beschäftigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat dann später eine rechtsextremistische Prägung benannt, jedoch wegen der Umstände die Entscheidung gebilligt.

Spoiler
Extremismus in Bayern:AfD-Politiker klagt gegen Beobachtung

Thomas Wagenseil, AfD-Bezirkstagsabgeordneter, fiel im Internet durch sein Faible für Wehrmacht und Waffen-SS auf. Damit machte er den Verfassungsschutz auf sich aufmerksam.

Von Johann Osel

Heroische Pose, kühner Blick, die Runen der SS am Kragen, das Eiserne Kreuz in der Mitte. "Leon Degrelle - einer der besten" steht daneben auf einer Facebook-Seite für Liebhaber von Nazikitsch. Degrelle war Anführer der kollaborierenden wallonischen Faschisten, Offizier der Waffen-SS. Thomas Wagenseil gefällt das: Der AfD-Politiker gab dem Bild ein "Like". Ebenfalls drückte er "Gefällt mir" bei einem Neonazi-Liedermacher oder bei der "Identitären Bewegung". Ein weiterer Post, von ihm selbst, zeigt einen Wehrmachtssoldaten, zielend am Geschütz - und zwar unter dem Foto von Migrantenströmen samt Hinweis: "Das sind keine Flüchtlinge, sie sind feindliche Soldaten." Dass in der AfD Migration als "Invasion" gedeutet wird, ist durchaus üblich. Die Schlachtenszene überbietet das.

Wagenseils Aktivitäten im Internet hat das Rechercheportal "Allgäu Rechtsaußen" über Jahre dokumentiert. Sie haben auch den Verfassungsschutz aufmerksam gemacht auf den gelernten Brauer, der seit 2016 in der AfD ist und 2018 in den Bezirkstag von Schwaben gewählt wurde. Und der eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, eingeleitet schon vor der Zeit als Bezirksrat, nicht hinnimmt.

Ortstermin Verwaltungsgericht München am Freitag, Hauptverhandlung über Wagenseils Klage gegen den Freistaat. Er ist selbst erschienen, ebenso zwei Herren vom Verfassungsschutz. Es geht um die Frage: Was sagen Sympathiebekundungen über eine Grundhaltung aus? Und wo liegt die Grenze zwischen, quasi, militaristischer Folklore und Bestrebungen gegen die Verfassung? Die Causa hat ein Vorspiel: Wagenseil verbuchte 2019 einen Erfolg. In einer Eilentscheidung hatte das Gericht die Beobachtung untersagt.

Bei den Beiträgen im Netz handele es sich um "bloße Sympathiebekundungen", meinten die Richter, hinzu komme, dass diese vor der Bezirkswahl erfolgt seien und das Profil erkennbar privat war. Erst im Fall nachdrücklicher Bestrebungen gegen die Verfassung könne das Landesamt so vorgehen. Inhaltlich hatte sich das Gericht daher nicht näher mit den Likes und Postings beschäftigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat dann später eine rechtsextremistische Prägung benannt, jedoch wegen der Umstände die Entscheidung gebilligt.

Wie "Allgäu Rechtsaußen" meldete, hatte Wagenseil in einem Brief an den Bezirkstagspräsidenten argumentiert: Bei Wehrmacht und Waffen-SS interessiere ihn "immer nur die militärische Seite dieser kämpfenden Truppen. Politisch gibt es nichts daran auszusetzen, der kämpfenden Truppe Respekt und Ehre zu zollen". Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Christoph Maier, Vertreter des formal aufgelösten völkischen "Flügels" und Leitfigur eines Zirkels, dem Wagenseil angehören soll, teilte mit: "Der Verfassungsschutz wurde zur Bekämpfung der politischen Opposition missbraucht." Spätestens mit dem Bezirkstagssitz hat Wagenseils öffentliches Treiben im Netz aufgehört, sein Facebook-Profil löschte er.

Also nun Runde zwei vor Gericht, der Freistaat bleibt bei seiner Einschätzung. Wagenseils Anwalt sieht ein "Rehabilitationsinteresse", sein Mandant sei "vielen Anfeindungen" ausgesetzt gewesen, auch im Bezirkstag. Ihm täten, so der Anwalt, derlei Fälle von Gesinnungsprüfung "in der Seele weh". Einstige Zitate von Franz Josef Strauß, Helmut Kohl oder "Angela Merkel bis 2003" (er meint die Zuwanderungspolitik) wären heutzutage "indiziert". Es spiele keine Rolle, entgegnet ein Verfassungsschutzmann, was "Strauß weiland gesagt haben mag" - und er sehe keinen Beleg, "dass Angela Merkel die SS glorifiziert hätte". Der Anwalt stellt schließlich den Antrag, die Beobachtung zu unterlassen. Weil dies nach der Eilsache bereits in der Praxis erfolgt ist, sehen die Richter die Klage als unzulässig an, es bestehe "kein Rechtsschutzbedürfnis". Sachlage bleibt: Weiterhin keine Beobachtung.

Der Verfassungsschutz ist in der bayerischen AfD ein heißes Thema. Einzelpersonen hatte das Landesamt schon vor ersten Wahlerfolgen im Blick. Zwischenzeitlich standen auch drei Landtagsabgeordnete im Fokus; zwei von ihnen gelten heute nicht als Hardliner in der Fraktion und treten im Plenum vergleichsweise liberal auf. Auch sie hatten aber im Wahlkampf zu derben, rassistischen Ausfällen geneigt. Wegen der besonderen Bedeutung des freien Mandats, wie sie das Bundesverfassungsgericht betont, wurde die Beobachtung nach dem Einzug ins Maximilianeum aufgegeben. Inzwischen hat das Landesamt die Junge Alternative und den Flügel auf dem Radar und rechnet diesen 230 nachweislich aktive Personen zu.

Bei der Beobachtung wertet der Dienst nicht nur öffentliche Quellen aus, sondern darf nachrichtendienstliche Mittel nutzen. Die Auflösung der Flügels, betrieben vom AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen, geschah auch aus Angst vor der Beobachtung der ganzen Partei. Vor allem für Beamte, derer es viele in der AfD gibt, hätte dies fatale Folgen, auch Abstriche in der Wählergunst werden befürchtet. Oder ein Exodus, wie es in gemäßigten AfD-Kreisen heißt, von "enttäuschten Konservativen, die von der CSU zu uns kamen". Leute wie Wagenseil wirkten in der Gemengelage "toxisch" für das öffentliche Ansehen.

"Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung des bayerischen Landesverbandes der AfD liegen gegenwärtig nicht vor", betonte Verfassungsschutzchef Burkhard Körner zwar zuletzt mehrmals. Aber: Offen zugängliche Informationen werden fortlaufend daraufhin geprüft, ob in der Gesamtpartei "Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen versuchen". Eine Entwarnung ist das also keineswegs.
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Die Wendeverlierer:


Zitat
SAMSTAG, 18. JULI 2020
RTL/ntv-Trendbarometer
Bei Ost-Männern liegt die AfD bei 27 Prozent

Spoiler
Mann, Frau, Ost, West - je nach Geschlecht und Wohnort gibt es teilweise gravierende Unterschiede bei der Parteienpräferenz. Besonders auffällig ist dabei, wie viele Männer im Osten der AfD die Treue halten.

Im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer verliert die AfD einen Prozentpunkt, Die Linke kann einen Punkt dazugewinnen. Bei den übrigen Parteien bleiben die Werte unverändert. Wenn jetzt Bundestagswahl wäre, könnten die Parteien demnach mit folgendem Ergebnis rechnen: CDU/CSU 38 Prozent (Bundestagswahl 32,9 Prozent), SPD 14 Prozent (20,5 Prozent), FDP 6 Prozent (10,7 Prozent), Grüne 18 Prozent (8,9 Prozent), Linke 8 Prozent (9,2 Prozent), AfD 9 Prozent (12,6 Prozent). 7 Prozent der Befragten würden sich für eine der sonstigen Parteien entscheiden.

Auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung unterscheiden sich die Wahlabsichten von Ost- und Westdeutschen sehr stark. Die Unionsparteien würden der vom Umfrageinstitut Forsa angefertigten Umfrage zufolge derzeit bei einer Bundestagswahl im Westen um 6 Prozentpunkte besser abschneiden als in Ostdeutschland. Die Linke würde im Osten 10 Prozentpunkte besser, die Grünen 11 Prozentpunkte schlechter abschneiden als im Westen. Die AfD könnte im Osten mit fast dreimal mehr Stimmen rechnen als im Westen.

Eine weitere Erkenntnis: Männer wählen anders als Frauen. Bei den ostdeutschen Männern liegen Union und AfD in diesem Sommer mit jeweils 27 Prozent gleichauf an der Spitze, gefolgt von der Linke (15 Prozent) und der SPD (12 Prozent). Bei den ostdeutschen Frauen rangiert die CDU mit 38 Prozent mit großem Abstand auf Platz 1. Auf dem zweiten Platz folgt die Linke (17 Prozent), dahinter die SPD (14 Prozent) und die AfD (12 Prozent).

In Westdeutschland sind die Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht ganz so deutlich wie im Osten. Die Union liegt bei beiden klar vorn: 36 Prozent der Männer und 41 Prozent der Frauen würden bei einer Bundestagswahl derzeit CDU beziehungsweise CSU wählen. Die Grünen rangieren im Westen auf dem zweiten Platz und würden von 15 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen gewählt. Bei den Männern folgen die SPD gleichauf mit der AfD (jeweils 13 Prozent), die Linke (9 Prozent) und die FDP (8 Prozent). Auch bei den westdeutschen Frauen liegt die SPD auf Platz 3 (15 Prozent), die AfD allerdings wird nur von 5 Prozent gewählt. Mit 7 Prozent kann die Linke rechnen, die FDP landet bei 4 Prozent.

Den größten Zuwachs seit der Bundestagswahl im September 2017 haben die Grünen mit fast 9 Prozentpunkten bei den westdeutschen Frauen erzielt. Den höchsten Verlust mit 9,1 Prozentpunkten verzeichnet die SPD bei den westdeutschen Männern. Die Union hat ihre stärksten Gewinne bei westdeutschen Männern und ostdeutschen Frauen (jeweils ein Plus von mehr als 5 Prozentpunkten). Die FDP hat vor allem bei westdeutschen Frauen verloren (minus 6,3 Prozentpunkte). Auch die AfD verliert am meisten bei den Frauen, vor allem bei den ostdeutschen Wählerinnen (minus 5 Prozentpunkte).

Für die große Mehrheit der Bundesbürger (89 Prozent) ist es bei einer Wahl zum Landtag oder Bundestag nicht entscheidend, ob die im Wahlkreis zu wählenden Kandidaten Männer oder Frauen sind. Während deutsche Politiker über die Einführung von Frauenquoten debattieren, spielt das Geschlecht der Kandidaten laut aktuellem RTL/ntv-Trendbarometer nur für 8 Prozent der Bundesbürger "eine große Rolle". Auch bei Frauen ist das Geschlecht nur für eine Minderheit (11 Prozent) mit wahlentscheidend. Lediglich unter den Anhängern der Linken (25 Prozent) und der Grünen (17 Prozent) sind überdurchschnittlich viele Wahlberechtigte, denen es besonders wichtig erscheint, ob Frauen oder Männer kandidieren.

Quelle: ntv.de, bdk
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https://www.n-tv.de/politik/Bei-Ost-Maennern-liegt-die-AfD-bei-27-Prozent-article21918960.html

(mit Graphiken)
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Zitat
"Ich kann mich nicht erinnern!"

Ja, sicher!


 :rotfl:


Zitat
Stasi-Akte zu AfD-Landtagsabgeordneten
IM-Registrierung zu Dieter Laudenbach

von Rainer Erices

Stand: 21. Juli 2020, 05:00 Uhr

Unter dem Decknamen "Klaus" wurde der heutige Thüringer Landtagsabgeordnete Dieter Laudenbach (AfD) von der DDR-Staatssicherheit als Inoffizieller Mitarbeiter registriert. Das geht aus einer Akte hervor, die MDR THÜRINGEN vorliegt. Laudenbach selbst kann sich an den Namen nicht erinnern. Ihm sei jedoch bewusst, dass Mitarbeiter der Staatssicherheit bei seinem damaligen Arbeitgeber "allgegenwärtig" gewesen seien.

Spoiler
Die DDR-Staatssicherheit hat den heutigen Thüringer Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach (AfD) als Spitzel registriert. Das geht aus einer wenige Seiten starken Akte hervor, die MDR THÜRINGEN vorliegt. Den Unterlagen zufolge warb die Bezirksverwaltung Gera Ende 1986 Laudenbach unter dem Decknamen "Klaus" als Inoffiziellen Mitarbeiter an (Registriernummer X/218/85). Genannt werden seine damalige Anstellung als gastronomischer Direktor des Interhotels Gera sowie die Gründe für eine Zusammenarbeit – eine "positive Gesamteinstellung der Quelle" und die "Einsicht in die Notwendigkeit". Eine Verpflichtungserklärung oder Treffberichte finden sich nicht in der Akte.

Laudenbach bestreitet Mitarbeit für DDR-Staatssicherheit
Auf MDR-Anfrage bestritt Laudenbach eine wissentliche Mitarbeit für die DDR-Staatssicherheit. Es sei jedoch möglich, dass er als "Führungskraft" eines Interhotels "nach allen Regeln der Spitzelkunst abgeschöpft wurde". Auch der Deckname "Klaus" sei ihm nicht bekannt. "Wenn ich beim MfS diesen Decknamen hatte, dann ohne mein Wissen". Laudenbach sagte, er wisse allerdings, dass einige seiner damaligen Kollegen über ihn berichteten. Jedem Hotelmitarbeiter sei klar gewesen, dass die Stasi in dem Interhotel "allgegenwärtig" war.

Befragt zur in den Akten angeführten SED-Mitgliedschaft sagte Laudenbach, es sei damals aufgrund seiner gehobenen Position Druck auf ihn ausgeübt worden, so dass er Kandidat der SED geworden sei. Mitglied sei er nie gewesen. Dieter Laudenbach sitzt seit 2019 für die AfD im Thüringer Landtag. Im Jahr 2018 verfehlte er die Mehrheit in der Stichwahl zum Oberbürgermeister der Stadt Gera. In seinem veröffentlichten Lebenslauf gibt der selbständige Gastronom eine Fachschulausbildung in Leipzig sowie seine Tätigkeit im Interhotel Gera von 1972 bis 1989 an.

Quelle: MDR THÜRINGEN
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https://www.mdr.de/thueringen/stasi-akte-im-laudenbach-100~amp.html
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Auch wenn er kein offizielles Mitglied der AfD mehr ist, mit dem nicht mehr existenten Flügel kungelt er ja immer noch ganz intensiv.

Fürs erste bleibt der Fichtner draußen, egal wieviele Drohmails seine Homies schreiben.

Spoiler
Verfassungsgerichtshof Stuttgart
Abgeordneter Fiechtner muss Landtagssitzungen weiter fernbleiben
Von red/dpa/loj 21. Juli 2020 - 11:23 Uhr

Der parteilose Abgeordnete Heinrich Fiechtner löst mit Provokationen einen Polizeieinsatz im Landtag aus - und lässt sich aus dem Plenum tragen. Nun hatte der Verfassungsgerichtshof darüber zu entscheiden, ob die anschließende Strafe rechtens war.

Stuttgart - Der Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner bleibt von weiteren drei Sitzungen des Landtags ausgeschlossen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart am Dienstagmorgen verkündet. Fiechtner dürfe an den Landtagssitzungen am 22. Juli, 23. Juli und 30. September nicht teilnehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs.

Das Landtagspräsidium hatte Ende Juni entschieden, den Parlamentarier nach Provokationen im Plenum von der Sitzung auszuschließen und für die folgenden fünf Sitzungen zu sperren. Daraufhin entschied das baden-württembergische Verfassungsgericht, Fiechtner müsse für zunächst zwei Sitzungen fernbleiben. Ob er auch an weiteren Sitzungen nicht teilnehmen dürfe, solle noch entschieden werden. Gegen diese Entscheidung hatte Fiechtner Widerspruch ein eingelegt. Zu Unrecht, wie das Gericht nun entschieden hat: Fiechtner hätten die Folgen seines Verhaltens bewusst sein müssen, teilte das Gericht mit. Der Streit muss später noch im Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Heinrich Fiechtner hatte im Landtag einen Eklat verursacht und war von zwei Polizeibeamten aus dem Saal getragen worden. Er hatte der Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) unter anderem unterstellt, sie würde dem NS-Propagandaminister Heinrich Goebbels Ehre machen.
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https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfassungsgerichtshof-stuttgart-heinrich-fiechtner-scheitert-mit-widerspruch-gegen-rauswurf-aus-dem-landtag.ac417f83-f204-425c-9535-62f9e0b14045.html

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verfassungsgerichtshof-stuttgart-heinrich-fiechtner-scheitert-mit-widerspruch-gegen-rauswurf-aus-dem-landtag.b80853b9-df0e-4c99-964e-abef818f39a6.html
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Die Meinungsfreiheit ist eben sehr weitgehend.
Leider Triumphgeheul auf der falschen Seite:


Zitat
AfD Die Linke Landtag MV Landtag Landgericht Oberlandesgericht Nikolaus Kramer

LINKE GEGEN AFD
Simone Oldenburg zieht Klage gegen Bezeichnung "faschistisch" zurück

Durfte AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer die Fraktionschefin der Linken faschistisch nennen? Offenbar schon, denn Simone Oldenburg hat ihre Klage dagegen jetzt zurückgezogen.

Andreas Becker
Spoiler
Im Rechtsstreit zwischen der Vorsitzenden der Linksfraktion im Schweriner Landtag, Simone Oldenburg, und der AfD, die ihr eine faschistische Gesinnung attestierte, hat es eine überraschende Wende gegeben. Wie ein Fraktionssprecher am Dienstag bestätigte, zog Oldenburg den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die Behauptung zurück.

AfD legte Einspruch beim Oberlandesgericht ein
Noch im April hatte das Landgericht Hamburg Oldenburgs juristisch erhobenen Anspruch auf Unterlassung als berechtigt eingestuft. „Die Meinungsfreiheit lässt eben nicht jegliche politische Diskussion zu“, hieß es damals zur Begründung. Daraufhin legte die AfD Einspruch beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein.

AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm präsentierte sich am Dienstagmittag entsprechend gut gelaunt: „Simone Oldenburg ist krachend damit gescheitert, der AfD einen Maulkorb zu verpassen und muss künftig damit leben, dass man ihr sehr wohl eine faschistische Gesinnung attestieren darf. Es sagt alles, dass ausgerechnet die Linke, die sonst jeden kritischen Bürger mit der Nazikeule erschlagen will, wie eine beleidigte Leberwurst reagierte und juristische Extrawürste gebraten haben wollte”, triumphierte Holm in einer Pressemitteilung.

Vermeintliche Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP
Ausgangspunkt des Verfahrens war im Februar diesen Jahres eine Replik des AfD-Fraktionschefs Nikolaus Kramer auf eine Landtagsinitiative der Linken, die auf eine fraktionsübergreifende Abgrenzung gegenüber „demokratiefeindlichen Kräften” zielte. Kramer verwahrte sich gegen eine vermeintliche Gleichsetzung der AfD mit der NSDAP und schrieb wörtlich: „Simone Oldenburg ist es, die eine faschistische Gesinnung hat.”

Das Landgericht Hamburg untersagte anschließend auf Antrag von Oldenburgs Anwälten dem AfD-Landesverband, den Vorwurf zu wiederholen. Der einstweiligen Verfügung zufolge drohen bei einer Wiederholung ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro oder den Verantwortlichen sechs Monate Haft.

Landgericht war auf Simone Oldenburgs Seite
Die Richter stellten zwar fest, dass weder eine Beleidigung noch eine Schmähkritik vorliege und sich Oldenburg als herausgehobene Politikerin auch stärkere Kritik gefallen lassen müsse. Doch spreche für die Rechtswidrigkeit der Aussage, dass mit dem Begriff „faschistisch” das Führerprinzip und ein Totalitätsanspruch verbunden seien, gesellschaftliche Kräfte gleich geschaltet und Andersdenkende als minderwertig betrachtet würden.

„Für ein solches Denken oder Haltung der Antragstellerin ist nichts ersichtlich”, hieß es in der Begründung. Zudem richte sich der Vorwurf nicht gegen die Handlung Oldenburgs, sondern gegen ihre Person.

Linke: „Priorität hat die klare politische Auseinandersetzung mit der AfD”
Der AfD-Landesverband kündigte seinerzeit eine Beschwerde gegen das Urteil an. Diese Beschwerde aber ist jetzt ins Leere gelaufen. „Simone Oldenburg will die weitere rechtliche Auseinandersetzung nicht weiter verfolgen”, sagte ein Pressesprecher der Linkspartei gegenüber dem Nordkurier. „Priorität hat die klare politische Auseinandersetzung mit der AfD innerhalb und außerhalb des Parlaments”, betonte der Pressesprecher.

Diesen Ball nahm Holm auf – und konterte: „Wichtig ist, dass wir in diesem Fall der billigen Diffamierungstechnik der Konkurrenz gegenüber der AfD erfolgreich den Spiegel vorgehalten haben. Oldenburgs Niederlage hat bewiesen, dass sich im politischen Meinungskampf im Grunde jeder als ,Faschist' bezeichnen lassen muss, ohne, dass er es tatsächlich sein muss.”
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https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/simone-oldenburg-zieht-klage-gegen-bezeichnung-faschistisch-zurueck
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War eigentlich klar, man wollte ja such nur für seine Anhänger Schaum schlagen:



Zitat
Kein Straftatbestand festgestellt

Viren-Schleuder Starkbierfest?​ Winhart (AfD) mit Anzeige gegen Stadt Rosenheim ohne Erfolg
aktualisiert: 21.07.20 11:45

Rosenheim - Die Stadt und der Landkreis galten lange Zeit als sogenannter Coronavirus-Hotspot. Viele Bürger vermuten, dass neben den Skiurlaub-Rückkehrern und Österreich-Pendlern auch die Durchführung des Rosenheimer Starkbierfestes für den rasanten Infektions-Anstieg verantwortlich gewesen sei. Dieser Meinung ist auch der Landtagsabgeordnete Andreas Winhart (AfD). Seine Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim war allerdings nicht von Erfolg gekrönt.

Immer wieder steht beim Thema Coronavirus in Rosenheim die Frage im Raum, ob zwischen den drei Tagen Rosenheimer Starkbierfest Anfang März und der hohen Infektionsrate an Corona-Erkrankten im Landkreis Rosenheim ein Zusammenhang besteht.

Darüber könne man nur spekulieren, erklärte Michael Fischer vom Landratsamt Rosenheim Ende März auf Nachfrage von rosenheim24.de. Viele Bürger und auch der AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Winhart sehen dies anders. Die Entscheidung für das Starkbierfest durch die Stadt Rosenheim, entgegen dem Rat des Gesundheitsamtes Rosenheim, veranlasste den AfD-Landtagsabgeordneten sogar, Strafanzeige gegen die Stadt Rosenheim zu stellen. Jedoch ohne Erfolg wie sich nun herausstellte.

"Der Staatsanwaltschaft lag eine entsprechende Anzeige vor. Der Sachverhalt wurde dementsprechend geprüft", erklärte Björn Pfeifer, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, auf Anfrage von rosenheim24.de. Allerdings habe man keine "Strafbarkeit feststellen" können. Dementsprechend "wurde der Anzeige nicht stattgegeben", so Pfeifer.
https://www.chiemgau24.de/bayern/viren-schleuder-starkbierfest-nach-anzeige-gegen-stadt-rosenheim-winhart-ohne-erfolg-13839181.html
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Warum nicht mal zur Abwechslung einen verurteilten Straftäter nominieren?
Oh, wait ...  ???


Zitat
Düsseldorf
"Macheten-Mann" kandidiert für die AfD

Der homophobe Düsseldorfer Rentner, der im vergangenen Jahr mit einer Machete in einem Cruisingpark wütete und deshalb verurteilt wurde, will für die Rechtsaußenpartei in den Stadtrat.
Spoiler
Der sogenannte Macheten-Mann Axel S. tritt für die AfD als Wahlkreis-Kandidat bei den Wahlen zum Düsseldorfer Stadtrat am 13. September an. Dies berichteten am Mittwoch u.a. die "Rheinische Post" und die "Neue Ruhr Zeitung" (NRZ). Der 76-Jährige sei auch Mitglied der Rechtsaußenpartei, heißt es übereinstimmend in den Berichten.

Im vergangenen Jahr hatte der Rentner monatelang für Aufregung gesorgt, weil er offenbar aus Abneigung gegenüber cruisenden Schwulen und Obdachlosen im Düsseldorfer Hofgarten Buschwerk entfernt hatte. Er benutzte dazu eine Machete mit einer 23 Zentimeter langen Klinge.

Zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt

Im Juni 2019 erwischten Mitarbeitende des Düsseldorfer Ordnungs- und Servicedienstes den Senior bei einer Routinekontrolle, als er gerade das Zelt eines Obdachlosen zerschnitt (queer.de berichtete).

Ursprünglich hätte der Rentner wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung per Strafbefehl 1.050 Euro zahlen sollen. Da er nur über eine geringe Rente verfüge, senkte das Amtsgericht Düsseldorf die Strafe am 10. Dezember auf 800 Euro (queer.de berichtete). Es gebe kein Recht auf Selbstjustiz, erklärte ihm damals die Richterin.

Der Rentner scheint das jedoch anders zu sehen: Nur kurz nach seiner Verurteilung war er nach Angaben eines Zeugen mit einer neuen Machete wieder im Hofgarten unterwegs und rief dabei: "Ich kriege die ganzen Schwulen hier alle raus!" (queer.de berichtete).

Die Aktivitäten des "Macheten-Mannes" sind für die AfD kein Hindernis, ihn für den Stadtrat aufzustellen: "Ich will sein seltsames Verhalten von damals in keinster Weise gutheißen, aber er bekam seine Strafe und ist jetzt kein Ausgeschlossener der Gesellschaft", erklärte AfD-Vorstandsmitglied Elmar Salinger gegenüber der "Rheinischen Post". Laut "NRZ" hatte der Rentner schon bei der Kommunalwahl 2014 für die AfD kandidiert. Der Wahlkampf der Rechtsaußenpartei steht in diesem Jahr unter dem Motto "Aus Liebe zu Düsseldorf". (cw)
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https://www.queer.de/detail.php?article_id=36646

https://www.nrz.de/staedte/duesseldorf/afd-nominiert-homophoben-machenten-mann-fuer-stadtrat-id229562764.html

https://www.wr.de/staedte/duesseldorf/afd-nominiert-homophoben-machenten-mann-fuer-stadtrat-id229562764.html
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Es handelt sich in diesem Fall zwar um einen ehemaligen AfD-Politiker, aber ich stelle es dennoch hier ein.

Zitat
Geldstrafe wegen antisemitischer Volksverhetzung

Landesverband der Jüdischen Gemeinden hatte ehemaligen AfD-Funktionär angezeigt

Wegen antisemitischer Volksverhetzung muss ein Arzt und früherer AfD-Funktionär aus Hannover eine hohe Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Burgwedel bei Hannover erließ einen Strafbefehl von 180 Tagessätzen gegen den Allgemeinmediziner, wie Gerichtsdirektor Michael Siebrecht am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte. Das Gericht gab damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover statt.
Ein Tagessatz entspricht dem dreißigsten Teil des Nettomonatseinkommens. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts bereits rechtskräftig, weil der Arzt die Einspruchsfrist verstreichen ließ. Die AfD hatte sich von dem Mann distanziert.
VERSCHWÖRUNGSTHEORIEN Der Arzt war im November unter anderem vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen sowie dem jüdischen Verein »Werte-Initiative« aus Berlin angezeigt worden. Beide werfen ihm vor, auf seiner privat betriebenen Homepage »www.der-reformator.com« sowie seinem Buch Die neue Philosophie im 3. Jahrtausend Judenhass und antisemitische Verschwörungstheorien zu verbreiten.
In dem Buch würden Politiker etwa als »jüdische Arschkriecher« bezeichnet. In einer anderen Passage sei von »schmarotzenden jüdischen und zionistischen Ratten« die Rede, hieß es. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover gilt der Arzt nun als vorbestraft, weil ein Strafbefehl von 180 Tagessätzen ins Bundeszentralregister der Justiz eingetragen wird.
Auf seiner Homepage, die sich inzwischen im »Wartungsmodus« befindet, zeigte der Mediziner bis Anfang Dezember unter anderem Foto-Collagen von jüdischen Politikern in Verbindung mit Totenköpfen oder Fäkalien. Die AfD schloss den Mann aus der Partei aus. Er hatte zeitweise zum Vorstand eines AfD-Kreisverbandes gehört. Dieses Amt legte er unter dem Druck der Vorwürfe nieder. epd/ja
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/geldstrafe-wegen-antisemitischer-volksverhetzung/?fbclid=IwAR3Qwhto_SMwVb3xUIwkf0rMC3G8c37AUsMfuymMQ25e9xp2w58pnQRRXcs
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Es handelt sich in diesem Fall zwar um einen ehemaligen AfD-Politiker, aber ich stelle es dennoch hier ein.

Den Dr. med. Dipl.-Ing. Klaus E. hatten wir irgendwo schon mal am Rande. Freut mich, daß er jetzt die Medizin kosten darf, die der Staat verabreicht. Edit meint, als Arzt hat er sicher Verständnis dafür, daß Pillen manchmal bitter sind, man sie aber trotzdem schlucken muss.

Die Höhe der Tagessätze ist nicht zufällig bekannt?
« Letzte Änderung: 22. Juli 2020, 14:53:20 von theodoravontane »
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Ja, den Klaus Eikemeier, mit seiner Heimnetzseite "Der Reformator" hatten wir hier schon mehrfach.

Hier zuletzt
https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1421.msg300069;topicseen#msg300069

Da gibt es dann noch mehr Links.  ;)

Ob der wirklich EX in der AfD ist, ist aber nicht völlig klar. Auf jeden Fall nur noch im Hintergrund aktiv.
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Die Höhe der Tagessätze ist nicht zufällig bekannt?

Da habe ich auch nach gesucht, aber bisher nichts gefunden. Sollte er noch als Arzt praktizieren, dürfte bei 180 Tagessätzen allerdings eine nette Summe herumkommen.
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Da habe ich auch nach gesucht, aber bisher nichts gefunden. Sollte er noch als Arzt praktizieren, dürfte bei 180 Tagessätzen allerdings eine nette Summe herumkommen.

Bei der Suche bin ich über folgenden Artikel, das meiste hinter einer Paywall, gestolpert: https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Antisemitismus-Verdacht-Umstrittener-Mediziner-aus-Bothfeld-soll-bereits-einschlaegig-vorbestraft-sein

Der Anrisstext ist interessant. Laut dem war er Ende 2019 bereits einschlägig vorbestraft.
Zitat
Der Mediziner Klaus Eikemeier aus Hannover-Bothfeld, der im Verdacht steht, über eine Internetseite und ein Buch antisemitische Texte zu verbreiten, ist nach HAZ-Informationen bereits einschlägig vorbestraft.
Gegen den mutmaßlich antisemitischen Arzt Eikemeier läuft inzwischen auch ein Ausschlussverfahren aus der AfD.
Frage an die Rechtssachverständigen: Sollte das so sein, sind dann die 180 TS ein angemessenes oder ein eher mildes Urteil für einen Wiederholungstäter?
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180 TS ist kurz vor einer Haftstrafe auf Bewährung. Ob das viel oder wenig ist hängt davon ab, was er bei der letzten Verurteilung bekommen hat. "Normal" wäre der Dreisatz Geldstrafe - Haftstrafe auf Bewährung - Haftstrafe ohne Bewährung.

Im Strafbefehlsverfahren ist eine Freiheitsstrafe auf Bewährung nur möglich, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat. Haftstrafe ohne Bewährung ist gar nicht möglich. Da wollte man sich eventuell vor der Verhandlung drücken.
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