Ich finde es äußerst bedauerlich, dass die Lügenpresse die Tatsache, dass dieses Zitat aus der Ecke der AfD kam (Büroleiter von Erik Holm) und von dort auch noch immer fleissig verteilt wird, nicht (mehr) erwähnt wird.
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ienstag, 28. April 2020
Es geht um Kindesmissbrauch Künast gewinnt Zitat-Streit vor Gericht
Wer jemand anderes zitiert, muss das auch richtig tun. Was eigentlich logisch klingt, hat das Oberlandesgericht nun mit einem Urteil bekräftigt. Geklagt hatte Grünen-Politikerin Renate Künast, die mit einem Zwischenruf auf Facebook unzutreffend wiedergegeben wurde.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat den Prozess gegen einen Facebook-Nutzer um ein falsches Zitat gewonnen. Wer eine mehrdeutige Aussage in einer Veröffentlichung wiedergebe, sei verpflichtet, die eigene Deutung durch eine Interpretation kenntlich zu machen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Tue er dies nicht, wie im konkreten Fall geschehen, sei die Aussage zu unterlassen.
Während einer Rede einer anderen Abgeordneten bei einer Debatte über Gewalt gegen Kinder in Familien hatte Künast 1986 mit einem Zwischenruf auf eine Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten reagiert. Er hatte die sprechende Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Laut Protokoll sagte Künast in ihrem Zwischenruf daraufhin: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."
Im März 2019 veröffentlichte der in Frankfurt beklagte Mann im sozialen Netzwerk Facebook einen Beitrag mit einem Bild von Künast. Daneben war als Text eingefügt: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt." Nach Ansicht des Frankfurter Landgerichts hatte der Mann es aber zu unterlassen, durch diese Darstellung den Eindruck zu erwecken, dass Künast den dort angegebenen Text wörtlich gesagt habe.
Gericht: Eindruck, es handle sich um ein Zitat, sei unzutreffend
Dieses Urteil bestätigte das OLG. Der Beklagte habe den Eindruck erweckt, dass er die Klägerin wörtlich zitiere. Diese Darstellung beeinträchtige das allgemeine Persönlichkeitsrecht Künasts. Der Eindruck, es handle sich um ein Zitat, sei tatsächlich unzutreffend. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Mit dem Zitat werde nicht eine subjektive Meinung des Kritikers zur Diskussion gestellt, sondern eine objektive Tatsache über den Kritisierten behauptet. Der Eindruck, es handle sich um ein Zitat Künasts, sei bereits deshalb unzutreffend, weil sie die angegriffene Äußerung in der dargestellten Form nicht getätigt habe. Sie habe lediglich die Worte "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" geäußert.
Interpretation nicht kenntlich gemacht
Der beklagte Facebook-Nutzer argumentierte, dass er den Einwurf Künasts in einer öffentlichen Debatte so wiedergegeben habe, wie er von der Öffentlichkeit wahrgenommen worden sei. Eine unrichtige Wiedergabe liege jedoch bereits dann vor, wenn der Eindruck erweckt werde, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinn geäußert, obwohl mehrere Interpretationen möglich seien, entschieden die Richter. Es hätte kenntlich gemacht werden müssen, dass es sich hier nur um eine Interpretation handle.
Künasts Aussage "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist" sei "für sich gesehen inhaltsleer" und könne allein im Zusammenhang einen Sinn erhalten, entschieden die Richter. Der Einwurf könne neben der Interpretation des Beklagten aber auch so verstanden werden, dass die Klägerin lediglich den Inhalt des angesprochenen Beschlusses klarstellen wollte. Dafür spreche, dass sie mit der Formulierung "Komma" zu erkennen gab, an die Äußerung des CDU-Abgeordneten anschließen und sie vervollständigen zu wollen. Eine inhaltliche Positionierung sei damit nicht zwangsläufig verbunden.
Quelle: ntv.de, ibu/AFP