Autor Thema: Die AfD hat sich endgültig für eine Aufnahme in unseren Kundenkreis qualifiziert  (Gelesen 452733 mal)

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Offline theodoravontane

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@theodoravontane: so lange man problemlos illegal an Waffen kommt, werden Einschränkungen für legale wenig nützen. In Deutschland dürfte der Bestand an illegalen Schußwaffen den an legalen um ein Mehrfaches übertreffen.
Das mag durchaus so sein. Ändert aber nichts daran, daß zumindest manche Tat mit legalen Waffen, die zu Hause gebunkert wurden, so vielleicht nicht stattgefunden hätte, wären die Waffen nicht so leicht greifbar gewesen.
Daß auch der Versuch, die Waffen zu Hause abzunehmen, tödlich enden kann, haben wir ja leider auch schon gesehen. Wären die Waffen im Tresor im Vereinsheim gewesen, hätte man den Besitzer abgeholt und in seinem Beisein die Waffen aus dem Tresor geholt. Schon hätte er nicht schießen können.

Außerdem, nur weil sich manche Menschen nicht an die Verkehrsregeln halten und mit 120 durch die Stadt rasen statt mit 50 wird ja auch niemand auf die Idee kommen, daß Überwachung und Sanktionierung sinnlos seien oder man gleich auf Tempolimits verzichten könne …
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Offline Rabenaas

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Das mag durchaus so sein. Ändert aber nichts daran, daß zumindest manche Tat mit legalen Waffen, die zu Hause gebunkert wurden, so vielleicht nicht stattgefunden hätte, wären die Waffen nicht so leicht greifbar gewesen.

Glaube ich nicht. Wer unbedingt eine Waffe haben will, beschafft sie sich auch - wenn es legal nicht geht, halt illegal. Letzteres ist sogar einfacher und geht viel schneller.

Ich halte auch nichts von Waffen in Privathaushalten (mal von Jägern abgesehen), aber bei legalem Waffenbesitz ist immerhin noch eine Kontrolle möglich.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Reichsschlafschaf

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Ändert aber nichts daran, daß zumindest manche Tat mit legalen Waffen, die zu Hause gebunkert wurden, so vielleicht nicht stattgefunden hätte


Legale Waffen sind nur zu 3% an kriminellen Handlungen mit Waffen beteiligt, die überwiegende Mehrzahl der Taten mit 97% wird mit illegalen Waffen begangen (Zahlen vom BKA, jährliches Bundeslagebild Waffenkriminalität). Diese 3% werden dann von den Medien zu einem Problem aufgeblasen. Bei illegalen Waffen steht dann im Polizeiticker "der Verdächtige verfügte nicht über die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis". Das war's und kein Journalist kümmert sich mehr darum spätestens am dritten Tage ist die Sache erledigt und vergessen. Die häufigsten Tatmittel sind immer noch Messer und Stricke.

Deshalb sagte der schon genannte Oberstaatsanwalt schon 2012 - also vor den Verschärfungen von 2020 und 2017 - aus:

Zitat
„Ich habe vor drei Jahren schon gesagt und das ist auch noch heute meine Meinung, aus Einzelfällen kann man viel lernen, aber nicht zwingend gesetzliche Initiativen ergreifen.

Auch da sind diese Regeln, insbesondere was die strafrechtliche Vorbelastung angeht, exorbitant streng. 60 Tagessätze Vorverurteilung, sei es wegen Schwarzfahrens, reichen, dass ich auf Jahre keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr bekomme. Hier ist eine Latte, die ist kaum zu überbieten. Deswegen hatte ich vor drei Jahren gesagt, das ist die bravste Sorte Bürger, die ich kenne. Die haben manchmal Angst, falsch zu parken, damit die Zuverlässigkeit nicht infrage steht. Wären alle Deutschen Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wäre ich in der Tat wahrscheinlich ohne Arbeit. Die halten sich daran, die haben Angst vor der Überprüfung. Ich mache diesen Job 20 Jahre, ich kenne in meinem Dienstbezirk kein einziges vorsätzliches Tötungsdelikt mit einer legalen Schusswaffe. Mit Messern jede Menge, aber nicht die Messer, die hier im WaffG stehen, sondern die, die es in der Küche gibt, oder aber mit illegalen Waffen.“




So ist es recht, jede Möglichkeit nutzen:    :clap:

Zitat
Gemeinde Quierschied verhindert AfD-Veranstaltung

Mi., 26. Februar 2020, 09:48 Uhr

Wegen eines Formfehlers hat die Gemeinde Quierschied der AfD den Vertrag für eine Veranstaltung am Aschermittwoch gekündigt. Auch einem zweiten Event könnte die Stadtverwaltung noch eine Absage erteilen.
Spoiler
Die Gemeinde Quierschied hat einer für den heutigen Aschermittwoch (26. Februar 2020) geplanten Veranstaltung der AfD eine Absage erteilt. Die Partei wollte ursprünglich in der "Q.lisse" ein Treffen veranstalten, an dem unter anderem der Bundestagsabgeordnete Christian Wirth teilnehmen sollte. Doch die Gemeinde entdeckte in dem Antrag der AfD zur Nutzung der Halle einen Formfehler: Die Haftpflicht fehle, berichtet der "SR". Schon vor zwei Wochen hätte diese der Stadtverwaltung vorgelegt werden müssen.

Wirth schrieb in einem Facebook-Beitrag, die Gemeinde sei "zum spätmöglichsten Zeitpunkt" von dem Vertrag zurückgetreten. In der Kürze könne nicht dagegen vorgegangen werden.

Fällt auch Veranstaltung am Montag aus?

Die AfD Saar hat für den kommenden Montag noch eine Kundgebung in der "Q.lisse" geplant. Ob diese auch abgesagt werden muss, ist zurzeit unklar, aber nicht unwahrscheinlich. Auch hier fehlt laut "SR" die Haftpflicht. An dem Event soll unter anderem der Partei-Rechtsaußen Andreas Kalbitz sprechen.

Eine Mahnwache soll es trotz der Absage am Aschermittwoch in Quierschied geben. "Omas gegen Rechts Saarland" sowie die Jusos und das Aktionsbündnis "Bunt statt Braun" wollen dann gegen die AfD demonstrieren.

Verwendete Quellen:
- Saarländischer Rundfunk
- Facebook-Event: Mahnwache zur AfD-Versammlung
- Facebook-Event: No AfD
[close]
https://www.sol.de/news/update/News-Update,451339/Gemeinde-Quierschied-verhindert-AfD-Veranstaltung,451349
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Das ja beinahe Merzwürdig

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Offline kairo

Schwierig, schwierig. Dann dürfte der gesamte Öffentliche Dienst nicht wählen.

Nicht mal die Abgeordneten des Landtags dürften wählen. Aber wer wählt dann den Ministerpräsidenten?

Fragen über Fragen.
 
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Offline theodoravontane

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Aus den Badischen Neuesten Nachrichten:
Zitat
Offenburg (hrd). Wer als politische Partei oder Gruppierung künftig einen Raum oder eine Halle der Stadt mieten will, darf dort keine extremistischen Inhalte verbreiten – andernfalls kann eine erneute Vermietung versagt werden. Dieser von der Verwaltung dem Offenburger Gemeinderat vorgelegte Beschlussantrag fand die Zustimmung aller Fraktionen – bis auf die AfD, deren drei Vertreter in der Sitzung am Montag alle mit „Nein“ stimmten. Sie vermissten laut ihrem Sprecher in der Vorlage das Wörtchen „linksextremistisch“.

Trotzdem wird der Bundesparteitag der Nazitruppe in Offenburg stattfinden, denn
Zitat
man [wolle] weder „einem wenig erfolgversprechenden Rechtsverfahren noch einer vermeintlichen Opferrolle Vorschub leisten“. Also sei es naheliegend gewesen, sich nicht gegen den Bundesparteitag der AfD Ende April zu stemmen.
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Schwierig, schwierig. Dann dürfte der gesamte Öffentliche Dienst nicht wählen.

Nicht mal die Abgeordneten des Landtags dürften wählen. Aber wer wählt dann den Ministerpräsidenten?

Fragen über Fragen.
Will die afd mit den transferempfaengern die eigenen waehler aussperren?
Seit wann sind die afd-er so ungewöhnlich ehrlich?
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Offline Grashalm

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Aber wer wählt dann den Ministerpräsidenten?
Das Volk. Viele wollen auch die Richter wählen.
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Offline theodoravontane

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Das letzte was ich über das Einkommen der AfD Wähler gehört habe ist, dass die wohl im Mittel recht gut verdienen. Oder ist das überholt?

Ich kenne keine Zahlen, aber das mit dem Mittel ist so eine Sache. Wenn die Fans (die sie womöglich auch wählen) haben, die ihnen mehrere Millionen vererben können, dann können auf der anderen Seite ein ganzer Haufen Wähler stehen, die von der Fürsorge des Staates leben, den sie so verachten.
Ein Millionär und einer mit nix haben im Schnitt je eine halbe Million …

Das Problem dabei für die AfD ist, daß ein einzelner reicher Großspender eben auch nur eine Stimme hat – und nachdem sie ihn beerbt haben, hat er nicht mal mehr die – die armen Schlucker indes, bei denen der Populismus verfängt, sind deutlich in der Mehrzahl. Wenn sie die verprellen, dann ist die Fünf-Prozent-Hürde unüberwindbar.
Nicht, daß ich das schlecht fände.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2020, 16:41:32 von theodoravontane »
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Ob das durchgehalten werden kann?

Hat man ja in BaWü schon öfters in der Vergangenheit mit der NPD versucht und ist gescheitert.

Die NPD hat regelmäßig obsiegt vor den Gerichten, weil die Kommunen ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen, da Parteien gesetzlich gezwungen sind, einen Parteitag abzuhalten.

Privatpersonen hingegen müssen nicht.

Der afd gönne ich halt keinen Sieg vor Gericht.

Man wird sehen.
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Die NPD hat regelmäßig obsiegt vor den Gerichten, weil die Kommunen ihre Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müssen, da Parteien gesetzlich gezwungen sind, einen Parteitag abzuhalten.

Der Parteitag ist eine einmalige Sache, dagegen will man sich in OG wohl auch gar nicht wehren, weil aussichtslos und mühsam.

Allerdings gilt die Regelung darüber hinaus. Wenn also z.B. beim Parteitag rassistische oder extremistische Dinge gesagt werden (werden sie sicher, da ist ja die Speerspitze der Bewegung vertreten und muss sich gegenseitig an Hässlichkeit übertreffen), dann kann man der AfD in Zukunft unter Hinweis auf diese Regelung die weitere Vermietung von Räumen verweigern. So verstehe ich das zumindest.

Und daß eine Partei einen Parteitag abhalten muss heißt ja nicht zwingend, daß sie das an einem bestimmten Ort müssten. Es gibt so viele Äcker und Wiesen. Selbst die eine oder andere Nazikneipe ist bekannt.
Ein Recht, an einem bestimmten Ort zu tagen sehe ich nicht. Eher eine Pflicht des Letzten in der Kette, der nicht rechtzeitig abgesagt hat, den Mist zu dulden, bevor sie gar keinen Parteitag haben dürfen. Aber Deutschland ist groß, wenn's nach ihnen ginge noch viel größer. Da finden die einen Kuhstall …
« Letzte Änderung: 26. Februar 2020, 20:44:08 von theodoravontane »
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Ich sehe da eher das Problem, dass "extremistische Inhalte" zu schwammig ist. Man müsste jetzt gucken in welcher Form diese Festlegung getroffen wurde, ob als AGB zum Mietvertrag oder in einer Gemeindesatzung. Im ersten Fall sehe ich schwarz  für die Durchsetzbarkeit, da Unklarheiten in AGB immer zu Lasten des Verwenders gehen.
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